Dr. Stefan Kaufmann (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Stefan Kaufmann
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
21.08.1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Stuttgart
Wahlkreis
Stuttgart I
Ergebnis
34,4%
Landeslistenplatz
-, Baden-Württemberg
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(...) Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um ein klassisches Sommerloch-Thema handelt, das sich bald wieder erledigt hat. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Unterirdische Speicherung von CO2
13.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

auch wenn sie schon einige Monate her ist, bezieht sich meine Frage auf die Abstimmung bezüglich der unterirdischen Speicherung von CO2.

Hierbei interessieren mich die Gründe, die Sie dazu bewogen haben, sich für eine unterirdische Speicherung von CO2 auszusprechen.

Über ein kleines Statement ihrerseits würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Stefan Kaufmann
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16.02.2012
Dr. Stefan Kaufmann
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Die von Ihnen erwähnte Abstimmung hat am 7. Juli 2011 statt gefunden. Neben mir haben noch weitere 305 Kolleginnen und Kollegen für den "Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid, Drs. 17/5750" gestimmt.

Deutschland muss eine EU-Richtlinie umsetzen, die von den Mitgliedsstaaten eine Regelung zum Umgang mit der CCS-Technologie ("Carbon Capture and Storage") verlangt. Bei der CCS-Technologie wird Kohlendioxid aus Kraftwerks- oder Industrieabgasen gefiltert, verflüssigt und unterirdisch gespeichert. Durch die unterirdische Speicherung von CO2 gelangt das Klimagas nicht mehr in die Atmosphäre, wo es die Erderwärmung beschleunigt. Kritiker fürchten jedoch ein unkontrolliertes Entweichen des Gases.

Ich habe für das Gesetz gestimmt, weil mich die Chancen der CO2-Speicherung überzeugt haben.

Gleichzeitig erkenne ich aber an, dass es gegen die CO2-Speicherung Vorbehalte in der Bevölkerung gibt. Daher begrüße ich es, dass - nachdem der Gesetzentwurf im Bundesrat keine Mehrheit fand – zur Zeit das Vermittlungsverfahren läuft, um die gegensätzlichen Positionen in Einklang zu bringen und eine Lösung herbeizuführen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe

Mit besten Grüßen

Stefan Kaufmann
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
18.01.2012
Von:

sehr geehrter Herr Kaufmann,

teilen Sie meine Ansicht, dass Stuttgart durch S21 entvölkert wird?

Entweder: Die €4,5 Mrd. werden aufgebraucht, und nicht ausreichen (der Rechnungshof war ja schon 2009 von 5,3 ausgegangen). Kein Vertragspartner schiesst mehr zu, und so entsteht eine riesige Bauruine .
Folge: langsam aber sicher ziehen etliche Bewohner der umliegenden Wohngegenden aus, und nicht unbedingt in andere Stadtteile.
Umgekehrt; wer will in so ein hässliches Gebiet ziehen, wenn es nicht sein muss? Erst wenn der Bahnhof fertig ist, wird das Gebiet hinter dem Bonatzbau und das Rosensteinviertel entwickelt.

Oder: Die nächste Landesregierung ist eine CDU/SPD-Koalition (eventuell aufgrund von einer SPD-Kündigung der aktuellen Koalition) und will S21 weiter finanzieren. Die Stadt zieht zwangsläufig mit. Da nicht ewig am Haushalt gekürzt werden darf, bzw. neue Schulden aufgenommen, muss ein erheblicher Teil der Weiterfinanzierung mit Abgaben- bzw. Steuererhöhungen eingehen, d.h. der Gewerbesteuer und der Grundsteuer.

Die Gewerbesteuer zu erhöhen hätte u.U. Auswanderungen bestimmter Firmen mit entsprechendem demografischen Rückgang zur Folge.
Eine Erhöhung der Grundsteuer (die ich befürworte, auch wenn sie nur auf dem Standortwert basieren sollte), hätte eine erhebliche mittelfristige Auswanderung zur Folge, sowohl von Eigentümern als auch von Mietern, da sie nur zur Rettung von S21 eingesetzt wäre und nicht für allgemeine Wohnqualitätsteigerungen wie etwa ein besseres Busnetz. Der Verein Haus-und-Grund beschwert sich schon jetzt über die neue Erhöhung von 400 auf 520 Satzpunkte, aber Berlin hat 810 ! Es gibt also sehr viel Spielraum nach oben.

Und dann würde sich ein TEUFELSKREIS entwickeln, in dem die noch-Stuttgarter immer mehr zahlen müssten. Das ganze würde weitgehend zugunsten der umliegenden Kreise erfolgen; die noch-Stuttgarter wären die Deppen.

Mit Sicherheit kann Stuttgart keinen Zuzug erwarten. Im Gegenteil: Stuttgart wird m.E. entvölkert.
Antwort von Dr. Stefan Kaufmann
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26.01.2012
Dr. Stefan Kaufmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Ansicht, dass Stuttgart durch S 21 entvölkert wird, teile ich nicht. Ich teile auch nicht die Spekulationen rund um die Kostenobergrenze, das Auseinanderbrechen der Regierungskoalition in Baden-Württemberg oder einer Erhöhung der Gewerbesteuer.

Stuttgart 21 ist direkt vom Volk legitimiert und sollte - auch wegen der Kosten - nun zügig vorangetrieben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Kaufmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

am 23.01.2012 haben die EU-Finanzminister beschlossen, den ESM bereits Mitte 2012 einzurichten.

Meine erste Frage an Sie:
Wie fühlen Sie sich als freigewählter Abgeordnete des Deutschen Bundestages, wenn sie hier vor vollendete Tatsachen gestellt und nicht einmal mehr um Zustimmung gefragt werden?

Der im ESM vorgesehene Gouverneursrat kann das Grundkapital des ESM in Höhe von zunächst €700.000.000.000 unbegrenzt und jederzeit anheben.

Meine zweite Frage an Sie:
Werden sie dem deutschen Ratifizierungsgesetz des ESM auch mit dem Wissen zustimmen, daß das Grundkapital des ESM unbegrenzt und jeder Zeit angehoben werden kann?

Der ESM, seine ausführenden Organe und alle seine Vermögensmittel unterliegen einer absoluten und uneingeschränkten Immunität. Es ist also nicht möglich, die Organe des ESM in irgend einer Weise gerichtlich zu belangen oder zu überprüfen. Alle Unterlagen des ESM unterliegen ebenfalls einer absoluten Immunität. Hier gilt das dasselbe.

Meine dritte Frage an Sie:
Absolute Immunität kenne ich nur aus Zeiten der Feudalherrschaft. Werden Sie als freigewählter Abgeordneter des Deutschen Bundestag einem deutschen Ratifizierungsgesetz zustimmen, welches eine absolute Immunität des ESM und all seiner Organe mit einschließt und sie deshalb jeder wie auch immer gearteten rechtlichen Überprüfung entzieht?

Meine abschließende Frage an Sie:
Laut Vertragsentwurf soll eine überstaatliche, jeder Kontrolle entzogene (Immunität) Institution aufgebaut werden, die von Deutschland Geldmittel in unbegrenzter Höhe fordern kann. Warum höre ich von Ihnen als frei gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages eigentlich nicht ein einziges Wort zu diesem Thema? Warum positionieren sie sich nicht rechtzeitig und für den Wähler nachvollziehbar rechtzeitig vor anstehenden Abstimmungen zum Thema im allgemeinen und zum ESM im speziellen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Stefan Kaufmann
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03.04.2012
Dr. Stefan Kaufmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne will ich Ihnen antworten.

Zunächst einmal möchte ich feststellen, dass der ESM nicht isoliert von den anderen, ebenso wichtigen Bausteinen für eine dauerhaft stabile Währungsunion betrachtet werden sollte. Eine Währungsunion kann nur funktionieren, wenn jedes Mitgliedsland aus eigener Kraft solide wirtschaftet und wettbewerbsfähig ist. Ein fundamentaler Baustein im neuen Regelungsgefüge Europa ist neben dem ESM daher auch der am 30. Januar von den Staats- und Regierungschefs fast aller Mitgliedstaaten beschlossene Fiskalvertrag, der insbesondere die Einführung von verpflichtenden Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild enthält.
Es ist in keiner Weise so, dass wir mit dem ESM unsere Verpflichtung für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Steuergeldern aus der Hand geben. Der Deutsche Bundestag wird seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM in vollem Umfang wahrnehmen. Etwas anderes würde auch das Bundesverfassungsgericht nicht zulassen. Im Gegenteil hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte des Parlaments in diesem Zusammenhang im vergangenen Jahr entscheidend gestärkt.

Der Deutsche Bundestag muss also den ESM-Vertrag durch ein Zustimmungsgesetz ratifizieren und den deutschen Beitrag zum Stammkapital des ESM genehmigen.
Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien werden aber auch danach bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn dies die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedstaat eine Finanzhilfe zu gewähren. Die konkreten Beteiligungsrechte werden in einem Gesetz zur Umsetzung des ESM-Vertrags geregelt, das derzeit vorbereitet wird.
Im ESM-Vertrag ist vorgesehen, dass das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals regelmäßig überprüft werden. Änderungen erfordern einen einstimmigen Beschluss des Gouverneursrats, in dem die Mitgliedstaaten durch ihre Finanzminister, welche die gewählten Regierungen der Eurostaaten repräsentieren, vertreten sind. Deutschland verfügt auf Grund des Einstimmigkeitserfordernisses jederzeit über ein Vetorecht; ein Beschluss gegen die Stimme Deutschlands ist also nicht möglich.

Für eine Erhöhung des genehmigten Stammkapitals wäre in Deutschland eine erneute gesetzliche Regelung mit Abstimmung im deutschen Bundestag erforderlich. Artikel 10 Absatz 1 ESM-Vertrag sieht hierzu ausdrücklich vor, dass ein Beschluss des Gouverneursrats zur Änderung des Kapitals erst in Kraft tritt, nachdem die jeweils erforderlichen nationalen Verfahren zur Umsetzung des Beschlusses abgeschlossen sind. Es wird also keine überstaatliche, jeglicher demokratischen Kontrolle entzogene Instanz geschaffen.

Sehr geehrter Herr , abschließend möchte ich Ihnen noch einige Punkte zu meinen persönlichen Schwerpunkten in der parlamentarischen Arbeit mitteilen. Ich arbeite insbesondere in den Ausschüssen für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung; Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie im Petitionsausschuss und betreue dort eine Vielzahl von Themen. In den Fraktionssitzungen bin ich an den Beratungen zur Eurorettung beteiligt. Die Haushaltsexperten meiner Fraktion haben bei diesen Beratungen schon die Vorarbeit in den Arbeitsgruppensitzungen und Ausschusssitzungen geleistet. Diese Arbeitsteilung führt dazu, dass ich mich später als mancher Finanzpolitiker positioniere. Im Grundsatz habe ich mich schon mehrfach öffentlich zu dem Themenkomplex geäußert und erläutert, warum ich den grundsätzlichen Kurs der Bundesregierung grundsätzlich mittrage, wie es im Übrigen fraktionsübergreifend die allermeisten Bundestagsabgeordneten tun.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Kaufmann
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Frage zum Thema Finanzen
27.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird als Allheilmittel zur Bekämpfung der Finanz- bzw. Staatsschuldenkrise dargerstellt. Mit dieser
Steuer könnten endlich die Verursacher dieser Krise zur Kasse gebeten werden. Allerdings sollte man genauer prüfen, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die Einführung einer solchen
Steuer auf Finanztransaktionen ist mE der falsche Weg und würde hauptsächlich die Liquidität verringern und die Volatilität erhöhen, sprich crashartige Verläufe
würden vermehrt auftreten, da weniger Kapital aufgewendet werden muss, um (möglicherweise auch bewusst ausgelöste) Schwankungen hervorzurufen. Dies ist im übrigen wirtschaftswissenschaftliches Standartwissen.
Die Problematik der Finanztransaktionssteuer wird in einem Blogbeitrag von Birger Schäfermeier, selbstständiger Aktienhändler, mE sehr gut und objektiv dargestellt ( www.tradac.de ).
Die Steuer würde hauptsächlich vom Privatmann gezahlt (Umlage) und so den Konsum verringern und die Altersvorsorge verteuern.
Zudem möchte ich noch kurz auf das eigentliche Problem eingehen: Die jetzige Staatsschuldenkrise wurde u.a. durch die Rettung der "too big to fail" Banken in den Jahren 2008/2009 ausgelöst. Für mich stellt sich nun die Frage, warum man nun nicht an der Wurzel des Übels die Reparaturarbeiten ansetzt; sprich die Eigenkapitalanforderungen, stärker noch als in Basel III vorgesehen, verschärft. Ziel müsste es sein, dass Verluste durch Fehlspekulationen der Banken vom Eigenkapital aufgefangen werden und, sollte dies nicht ausreichen,
eine Bank auch in die Insolvenz geschickt werden kann. Gegen die Spekulation (im Rahmen der Gesetze) an sich ist mE nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil bildet sie eine gesellschaftlich gewollte Stütze wirtschaftlicher Prosperität durch die Animierung Kapital für Innovation und Wachstum bereitzustellen.
Herr Dr. Kaufmann, welche Meinung vertreten Sie bzgl. einer Finanztransaktionssteuer
Antwort von Dr. Stefan Kaufmann
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04.04.2012
Dr. Stefan Kaufmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Finanztransaktionssteuer. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie länger als üblich auf eine Antwort warten mussten. Ich habe erst heute bemerkt, dass Ihre Frage noch offen ist; die dazu gehörige E-Mail von Abgeordnetenwatch ist mir abhanden gekommen.

Nun aber zu Ihrer Frage: Wie Sie vielleicht wissen, hat die Börse Stuttgart – die zweit größte deutsche Börse - ihren Sitz in meinem Wahlkreis. Die Börse Stuttgart ist ein bedeutender Arbeitgeber und Steuerzahler und zugleich in der Region Stuttgart stark sozial engagiert.

Ausgangspunkt der Überlegungen zu einer Steuer auf Finanzgeschäfte ist die Absicht, diejenigen zu belasten, die die aktuelle Finanz- und Staatsschuldenkrise mit verursacht haben. Dieses Ziel halte ich selbstredend für unterstützenswert. Ich stelle es jedoch grundsätzlich in Frage, ob "durchschnittliche" deutsche Privatanleger - die an einem der inländischen Börsenplatze mit überschaubaren Ordersummen in Höhe von 5 bis 10 Tausend Euro zur langfristigen Anlage oder auch zur kurzfristigen Spekulation Wertpapiere handeln - ursächlich für die europaweite Finanz- und Staatsschuldenkrise (vornehmlich in Südeuropa) sein können.

Der Wertpapierhandel an den deutschen Börsen ist durchweg intensiv und streng staatlich reguliert. Es bestünde durch eine Steuer, die Privatanleger zu tragen haben, mithin die Gefahr, dass die Falschen getroffen werden.

Eine verantwortungsvolle Gestaltung einer Besteuerung von Finanzgeschäften müsste daher Ausnahmetatbestände für Privatanleger vorsehen und auf jeden Fall europaweit einheitlich gelten. Kapital ist sehr beweglich. Eine Steuer nur in einem Teil der EU-Länder würde daher meiner Erkenntnis nach zu erheblichen Kapitalströmen in Länder führen, die keine Besteuerung vorsehen.

Was die Eigenkapitalanforderungen der Banken nach Basel III angeht, so vertrete ich die Auffassung, dass die ab 2013 geltenden Regelungen durchaus in der Lage sind, den in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise offengelegten Schwächen der bisherigen Bankenregulierung zu begegnen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Ich stehe Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Bitte zögern Sie daher nicht, mich zu kontaktieren. Sie erreichen mich stets per E-Mail an stefan.kaufmann@bundestag.de .


Mit den besten Grüßen

Stefan Kaufmann
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Frage zum Thema Zweites Rettungspaket für Griechenland
28.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

Sie haben am Montag der Zahlung von mittlerweile wohl kaum mehr zählbaren Milliarden an Griechenland zugestimmt. Der Presse war zu entnehmen, dass Sie damit über ein Gesetz abgestimmt haben, welches Ihnen als Abgeordneter des Deutschen Bundestag in seiner Gesamtheit erst wenige Stunden vor Ihrer Abstimmung bekanntgegeben wurde und über 700 Seiten umfaßte.

Haben Sie diese 700 Seiten gelesen? Falls ja, haben Sie verstanden, was Ihnen da vorgelegt wurde? Fall nein, wie können Sie sich dann Recht herausnehmen, über etwas abzustimmen, was sie nicht einmal gelesen haben?

Und erlauben Sie mir noch eine abschließende Frage: Die einschlägigen repräsentativen Umfragen zu dem Thema sind Ihnen sicher bekannt. Glauben Sie, Sie haben mit Ihrer Ja-Stimme gemäß dem Willen des Volkes und der Bürger in Ihrem Wahlkreis abgestimmt?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Stefan Kaufmann
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03.04.2012
Dr. Stefan Kaufmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne will ich Ihnen mitteilen, warum ich den von Kanzlerin Angela Merkel eingeschlagenen Weg in der Eurokrise ebenso wie ein Großteil der Abgeordneten des Bundestages grundsätzlich mittrage.

Die Staatsschuldenkrise in Griechenland bildete im Frühjahr 2010 den Ausgangspunkt für eine umfassendere Vertrauenskrise im Euroraum, die noch nicht vollständig überwunden ist. Es gibt für diese Krise keine einfachen und schnellen Lösungen. Ein wichtiges Ziel unseres Handelns war es immer, die Auswirkungen der Staatschuldenkrise auf unsere Realwirtschaft gering zu halten. Die Herstellung einer tragfähigen Lösung für Griechenland ist ein zentrales Element für die grundlegende Überwindung der Staatsschuldenkrise in Europa, bei der wir gut vorangekommen sind.

Die Maßnahmen beinhalten mehr als nur die milliardenschweren Bürgschaften, die nicht mit direkten Zahlungen zu vergleichen sind. Zentrale Aspekte sind etwa die Verschärfung der Vorgaben für das von systemrelevanten Banken vorzuhaltende Eigenkapital. Auf diese Weise wird die Verlusttragfähigkeit der Banken erhöht, Gewinnchancen und Haftung werden besser in Einklang gebracht. Mit dieser notwendigen Stabilisierung des Finanzsystems werden mögliche Ansteckungsgefahren der Staatsschuldenkrise auf den Finanzmärkten - und in weiterer Folge auf die Realwirtschaft - erheblich verringert.

Hinzu kommt die Erweiterung der Instrumente des temporären Rettungsschirms EFSF, um ihm bessere Möglichkeiten zu geben, Ansteckungseffekte im Keim zu ersticken. Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM als Nachfolger des temporären Rettungsschirms soll nun schon Mitte dieses Jahres eingerichtet sein.
Zudem haben mehrere europäische Staaten - unabhängig davon, ob sie Finanzhilfen aus dem temporären Rettungsschirm erhalten - wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Haushaltsdisziplin und zur Beschleunigung wachstums- und beschäftigungsfördernder Strukturreformen auf den Weg gebracht. Eine glaubwürdige Konsolidierungs- und Reformpolitik in den Staaten selbst ist die beste Vorsorge gegen potentielle Ansteckungseffekte.

Und letztlich wird die institutionelle Struktur der Währungsunion gestärkt. Mit dem Fiskalpakt gehen wir einen wichtigen Schritt zu einer Stabilitätsunion. Der vergemeinschafteten Geldpolitik der Euro-Staaten wird ein wirksameres finanzpolitisches Regelwerk mit einer stärkeren Überwachung der nationalen Haushaltspolitiken zur Seite gestellt. Damit werden in allen 17 Ländern der Euro-Zone und acht weiteren EU-Staaten verbindliche Schuldenbremsen eingeführt. Dies ist insbesondere auf Drängen Deutschlands zustande gekommen.

Zentrale Voraussetzung für die Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands ist eine Reduzierung der Gesamtverschuldung, für die der Deutsche Bundestag immer einen ernsthaften Beitrag des Privatsektors gefordert hat. Dies wurde erreicht. Die Vertreter der privaten Gläubiger haben einer Lösung zugestimmt, die für sie mit einem Verzicht auf mehr als die Hälfte ihrer Rückzahlungsansprüche sowie einer Herabsetzung künftiger Zinszahlungen verbunden ist. Eine weitere Voraussetzung lag in Griechenland selbst. Nur wenn die dort politisch Verantwortlichen den eingeschlagenen Weg aus eigener Überzeugung vertreten, können die Hilfen der Staatengemeinschaft ihre Wirkung entfalten. Daher hat die Staatengemeinschaft darauf bestanden, dass Griechenland bestimmte Maßnahmen zwingend noch vor der Zusage eines zweiten Hilfsprogramms gesetzgeberisch umsetzt. Bei dieser Konditionalität der Hilfen geht es also keineswegs um irgendeine Gängelung der griechischen Politik oder gar der griechischen Bevölkerung. Diese Konditionalität ist vielmehr eine unabdingbare Voraussetzung für die haushalterische und volkswirtschaftliche Gesundung Griechenlands als Mitglied der Europäischen Währungsunion.
Es mehren sich die Anzeichen, dass die genannten Maßnahmen zum Erfolg führen. Die Zinsen, die ein hoch verschuldetes Land wie Portugal für neue Staatsanleihen zahlen muss, sind zuletzt gesunken. Der Schuldenschnitt in Griechenland verlief weitgehend problemlos. Der Internationale Währungsfonds hat sich bereit erklärt, am zweiten Rettungspaket für Griechenland mitzuwirken. Die Entspannung im Euro-Raum ist die Grundlage für eine weitere solide Entwicklung unserer Wirtschaft. Die Bundesbank sieht gute Chancen für eine erneute Belebung der Konjunktur. Besonders erfreulich am aktuellen Ausblick ist, dass die Unternehmen weiter in erheblichem Umfang Personal einstellen.

Verantwortungsvolle Politik sollte auch die Alternativen zu den derzeitigen Maßnahmen abschätzen. Hier gibt es meiner Ansicht nach zwei entgegengesetzte Wege, die vielfach diskutiert wurden. Von SPD und Grünen wurden immer wieder die sogenannten Eurobonds ins Spiel gebracht. Dies würde eine Vergemeinschaftung aller nationalen Schulden in unbegrenzter Höhe bedeuten. Zudem lädt dieser Weg die Krisenstaaten dazu ein, weiterhin Schulden zu machen. Eine weitere Alternative in entgegengesetzter Richtung wäre die Inkaufnahme von Staatspleiten in den Krisenstaaten. Hier warnen zahlreiche namhafte Ökonomen vor unkontrollierbaren Auswirkungen auch auf unsere Realwirtschaft und die Geldwertstabilität. Mir scheinen beide Wege weniger erfolgsversprechend als das beschriebene Maßnahmenbündel.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Thema Umfragen. Mir persönlich sind die einschlägigen repräsentativen Umfragen nicht bekannt. Umfragen können aber prinzipiell nicht die Entscheidungsgrundlage in der Politik sein. Ansonsten könnte man auf die mitunter komplexen parlamentarischen Verfahren ganz verzichten und stattdessen zu jedem Gesetzentwurf eine Umfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Kaufmann
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