Dr. Sascha Raabe (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Sascha Raabe
Jahrgang
1968
Berufliche Qualifikation
Politologe, Bürgermeister a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hanau
Landeslistenplatz
14, Hessen
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(...) Für mich macht es jetzt keinen Sinn nachträglich noch mal die ganze Debatte aufzurollen. Andrea Ypsilanti ist auf dem Parteitag in Hanau mit großer Mehrheit bestätigt worden und wir sollten zusehen, dass wir gemeinsam viele sozialdemokratische Ziele durchsetzen und nicht weiter interne Kämpfe ausfechten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.09.2009
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Raabe,

es geht um eine Frage der " Basisdemokratie", die ich auch I h n e n stellen möchte. Im Zusammenhang mit dem § 146 GG. , das das gesamte deutsche Volk ( Volksabstimmung) nach der Wiedervereinigung über den Namen der BRD und dessen jetzt " Verfassung" abstimmt wird - in Präzision von den Frankfurter Dokumenten "Koblenzer Beschlüsse") vom 10.07.1948 dokumentiert und definiert: " Ein Volksentscheid würde dem Grundgesetz Gewicht verleihen, das nur einer Verfassung(nach der Wiedervereinigung) zukommt", frage ich sie bzw. ihre gesamte Partei: wie sie zu der notwendigen Umsetzung des § 146? Ein , wie der parlamentarische Rat definiert hat " deklaratorische Charakter" widerspricht den "Koblenzer Beschlüssen".

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Sascha Raabe
1Empfehlung
24.09.2009
Dr. Sascha Raabe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bevor ich konkret auf den Artikel 146 des Grundgesetzes eingehe, möchte ich Ihnen vorneweg meinen Standpunkt zum Thema Volksabstimmung mitteilen.

Grundsätzlich bin ich - ebenso wie meine Partei - für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene. Auch im Grundsatzprogramm der SPD, das auf dem Hamburger Bundesparteitag der SPD am 28. Oktober 2007 beschlossen wurde, steht dies geschrieben.

Seit langem wird versucht, die Forderung nach Volksentscheiden auf Bundesebene umzusetzen. So brachte die rot-grüne Regierungskoalition schon 2002 einen Gesetzesentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ein. Dieser fand im Bundestag zwar mit den Stimmen von SPD und Bündnis90/Die Grünen eine Mehrheit, leider aber nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit, die nötig ist, um eine Änderung des Grundgesetzes zu erwirken. Hier stellte sich die Union quer. So auch in der letzten Wahlperiode. Damals hatte die Unionsseite Gespräche über einen entsprechenden Arbeitsentwurf zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene erneut abgelehnt. Selbst im aktuellen Koalitionsvertrag der großen Koalition ist unter der Überschrift "Bürgergesellschaft stärken" lediglich vereinbart, dass die Einführung von Elementen der direkten Demokratie geprüft werden soll. Dies ist leider nur eine recht schwache Ankündigung und es ist fraglich, ob es gelingen wird, diesbezüglich im Rahmen der großen Koalition tatsächlich eine Gesetzesänderung zu erwirken. Vielmehr ist es wahrscheinlicher, dass sich eine solche Gesetzesänderung nur dann erwirken lassen wird, wenn die SPD bei der Bundestagswahl 2009 die Regierungsmehrheit erlangt.

Hinzufügen möchte ich, dass ich der Auffassung bin, dass sich das repräsentativ-parlamentarische System der Bundesregierung in vielen Jahren bewährt hat. So können auch heute schon alle wichtigen und mehrheitsfähigen Anliegen der Bürger durch das Parlament aufgegriffen werden. Die Einführung von Elementen direkter Demokratie sehe ich dabei als sinnvolle Ergänzung für unser schon gut funktionierendes Demokratie-Modell.

Was die Umsetzung des letzten Artikels im Grundgesetz betrifft (Artikel 146), bin ich der Meinung, dass dies heutzutage nicht erforderlich ist. Das Grundgesetz ist als Dauerprovisorium historisch zu einer Verfassung geworden und hat sich im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland als Verfassung gefestigt, da es alle Funktionen einer Verfassung erfüllt. Durch die Wiedervereinigung wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung. Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde (im Zuge der Vereinigung) verzichtet, die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen des Grundgesetzes vorgenommen. Die Beibehaltung der ursprünglichen Bezeichnung "Grundgesetz" ist historisch bedingt und kann meiner Meinung nach problemlos bestehen bleiben.

Sehr geehrter Herr , ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass ich mich für die Einführung von Volksabstimmungen ausspreche. Mit dem Grundgesetz als Verfassungsdokument bin ich als Politiker zufrieden und sehe an dieser Stelle keinen Reformbedarf.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sascha Raabe
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