Dr. Ralf Brauksiepe (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Ralf Brauksiepe
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Diplom Ökonom, Dr. rer. oec.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Wissenschaftlicher Assistent
Wahlkreis
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Landeslistenplatz
17, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Ich begrüße es, dass der Koalitionsausschuss vom 12. Januar im Rahmen des Konjunkturpaketes II die Regelleistung für Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren von 60% auf nunmehr 70% erhöht und damit ein Anliegen auch der unionsgeführten Länder im Bundesrat aufgegriffen hat. Mit dem Schulbedarfspaket erhalten Kinder aus Familien, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, zukünftig jedes Jahr zum Schulbeginn einen Zuschlag von 100 Euro. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Ralf Brauksiepe
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.05.2009
Von:

In Ihrer Antwort an Herrn Ehrmann schreiben Sie
"Trotz nationaler und internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Webseiten bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu."

Dazu habe ich 2 Fragen:

a) wie erklären Sie sich, dass ein Kinderschutzverein mittels einer skandinavischen Sperrliste diverse Seiten mit kinderpornographischen Inhalten aus dem Netz verschwinden lassen konnte mittels simpler E-Mails an den Hoster?

b) Ich hätte gerne eine Zahlenquelle, die die beständige Zunahme von kinderpornographischen Inhalten belegt.

Mit freundlichen Grüßen,

R.
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
bisher keineEmpfehlungen
11.05.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet über abgeordnetenwatch.de. Gerne teile ich Ihnen eine Zahlenquelle zur Kinderpornographie im Internet mit.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie (2007: 11.357 Fälle; Steigerung um 55% gegenüber 2006: 7.318 Fälle). Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111% festzustellen (von 2.936 auf 6.206 Fälle). Bilder im Internet zeigen zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder oder sogar Kleinstkinder, die schwer missbraucht und misshandelt werden. Insgesamt ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern zu erkennen. Die Dimension der Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet in Deutschland verdeutlicht die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen allein in Deutschland (z.B. Operation Marcy: 530; Operation Penalty: über 1.000; Operation Mikado: 322; Operation Himmel: 12.000; Operation Smasher: 987). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de (ich verweise v.a. auf die Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes vom 27. August 2008 zu aktuellen Entwicklungen im Bereich schwerer und organisierter Kriminalität).

Wenn es Kinderschutzvereinen in Einzelfällen gelingt, kleine Erfolge gegen diese unerträglichen Straftaten und die dahinter stehende organisierte Kriminalität zu erringen, kann ich das nur begrüßen. Der Staat darf die Kinderschutzvereine in ihrem Bemühen aber nicht alleine lassen. Aus diesem Grunde beschließen wir ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

in Ergänzung zur Frage von Frau Regina Küpper:

Wie kommt es, das die britische Regierungsbehörde seit Jahren eine stetig sinkende Anzahl von KiPo Seiten feststellt, sie aber behaupten die Anzahl würde steigen.

The Internet Watch Foundation (IWF) has published its Annual Report 2008 revealing a fall of nearly 10% in the number of international websites with child sexual abuse content
www.iwf.org.uk


Mfg
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
1Empfehlung
11.05.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet über abgeordnetenwatch.de, die ich gerne beantworte.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen konstanten Anstieg beim Besitz, der Beschaffung und Verbreitung von Kinderpornographie (2007: 11.357 Fälle; Steigerung um 55% gegenüber 2006: 7.318 Fälle). Bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111% festzustellen (von 2.936 auf 6.206 Fälle). Bilder im Internet zeigen zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder oder sogar Kleinstkinder, die schwer missbraucht und misshandelt werden. Insgesamt ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern zu erkennen. Die Dimension der Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet in Deutschland verdeutlicht die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen allein in Deutschland (z.B. Operation Marcy: 530; Operation Penalty: über 1.000; Operation Mikado: 322; Operation Himmel: 12.000; Operation Smasher: 987). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de (ich verweise v.a. auf die Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes vom 27. August 2008 zu aktuellen Entwicklungen im Bereich schwerer und organisierter Kriminalität).

Die Tatsache, dass der von Ihnen zitierte bericht der IWF (Internet Watch Foundation) nun aktuell einen Rückgang von 10 % meldet, kann mich aufgrund der bereits genannten Steigerungsraten in den vergangenen Jahren nicht beruhigen. Der Vorsitzende der IWF, Peter Robbins, hat deshalb auch im Rahmen der Vorstellung des Berichtes betont, dass diese Internetseiten trotz der nach IWF-Angaben leicht abnehmenden Zahl ein "äußerst ernsthaftes Problem darstellen".

Diesem äußerst ernsthaften Problem stellt sich die Bundesregierung mit dem nun im parlamentarischen Verfahren zu beratenen Gesetzentwurf.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,

sie schrieben, dass es Kinderschutzvereinen nur im Einzelfall gelingt die kinderpornographischen Seiten löschen zu lassen. CareChild hat den Test mit 20 Seiten unternommen. Nach 24 Stunden waren 16 dieser Seiten gelöscht und 4 Seiten waren nachweislich nicht illegal. Die Erfolgsquote eine einfache E-Mail an den Hosting-Betreiber zu schicken betrug 100%.

Die meisten Seiten mit Kinderpornographie liegen in Europa (auch Deutschland), den USA und Australien.

Gibt es einen Fall, in dem eine illegale Seite nicht in kürzester Zeit gelöscht wurde nachdem der Hoster angeschrieben wurde?

Falls nein: Warum sind Sperren notwendig?

Falls ja: Warum wurden die Hoster dann nicht gesetzlich verurteilt? Warum wird die Sperre nicht auf Länder reduziert, in denen eine E-Mail nicht reicht, um den illegalen Inhalt innerhalb von wenigen Stunden löschen zu lassen? Gibt es bekannte Seiten, bei denen noch nicht versucht wurde, sie wenigstens mit einer E-Mail zu löschen? Sollte der Staat nicht die geltenden Gesetze anwenden, bevor er das Grundgesetz einschränkt?

Im Internet sind sehr viele Sperrlisten anderer Länder verfügbar. Kann es nicht sein, dass diese Sperrlisten das Gegenteil vom gewünschten Effekt erziehen, weil sie Pädophilen eine Liste liefern, wo sie diese Seiten finden?

Die Sperrlisten anderer Länder bestehen zu einem großen Teil aus legalen Seiten. Wie kann dieser Grundgesetzbruch in Deutschland verhindert werden?

Welche Möglichkeit gibt es zu überprüfen, ob nur illegale Seiten auf der Sperrliste sind? Weder die Judikative, noch die Medien dürfen die Liste überprüfen.

Welche Konsequenzen hat es in Deutschland, wenn das höchste deutsche Gesetz, das Grundgesetz, gebrochen wird und Seiten gesperrt werden, die nicht illegal sind? Sind BKA-Beamte die gegen das Grundgesetz verstoßen für den Staat tragbar? Müssen Beamte, Politiker und andere Personen, die eine Sperrung von legalen Inhalten veranlassen, Strafen befürchten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
4Empfehlungen
14.05.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Mai 2009 zur Kinderpornographie über das Portal abgeordnetenwatch.de.

Sie sprechen in Ihrer Frage auch das Engagement von Kinderschutzvereinen an. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, nochmals deutlich zu sagen: Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder - was genauso schlimm ist - getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Daher unterstützt auch die Deutsche Kinderhilfe den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und sammelt Unterschriften für den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Ihre Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes teile ich ausdrücklich nicht. Gleichwohl steht jedem Betroffenen die Möglichkeit einer rechtlichen Prüfung der Maßnahmen auf dem Rechtswege und letzten Endes durch das Bundesverfassungsgericht offen.

Wir nehmen die Bedenken, die die Gegner des Gesetzentwurfes haben, dennoch ernst. Daher sieht der Gesetzentwurf eine Evaluierung der Maßnahmen nach zwei Jahren vor. Auf der Grundlage dieser Evaluierung wird sich zeigen, ob und in welchem Umfang die Maßnahmen aufrecht erhalten bleiben oder ob ggf. weitere Schritte erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

ergänzend zur Frage von Herrn Köhler möchte ich gerne noch etwas ins Detail gehen. In der von ihnen genannten Kriminalstatistik geht es lediglich um Ermittlungsfälle, d. h. es geht um einen Verdacht. Bei den erwähnten Ermittlungen (vor allem der Operation Himmel) ist bereits jetzt bekannt, dass der Großteil der Verfahren entweder gar nicht erst aufgenommen oder recht schnell eingestellt wurden, weil die Beweise unzureichend bzw. die Anklage nicht haltbar war.

Meine Fragen:

1.) Ist Ihnen der Unterschied zwischen Verdachtsfällen und Verurteilungen bekannt und wie beurteilen Sie die Gleichsetzung dieser Zahlen im Hinblick auf die in Deutschland geltende Unschuldsvermutung?

2.) War Ihnen diese "recht eigenwillige Auslegung der Statistik" bekannt und haben Sie unter diesem Hintergrund betrachtet die Zahlen, die vom Familienministerium vorgelegt wurden, Ihrer Meinung nach ausreichend hinterfragt?

3.) Sie sagen, sie möchten die Kinderschutzvereinigungen in ihren Bemühungen um bessere Bekämpfung nicht allein lassen. Warum sind dann die Server, die laut skandinavischen Sperrlisten in Deutschland stehen immer noch online? Inwiefern helfen Sie den Opfern, wenn Sie weitere Kapazitäten des BKA für einen ineffektiven Sichtschutz binden und gleichzeitig die Bilder/Videos online lassen? Ist staatlich angeordnetes "Wegsehen" wirklich Ihre Lösung des Problems - oder nur hilfloser Aktionismus im Wahlkampf?

4.) Macht es Sie wie meinen Wirtschaftsminister ebenfalls betroffen, dass in Deutschland über 73.000 politisch engagierte überwiegend junge Menschen mit Ihre "Lösung" des Problems nicht einverstanden sind? Halten Sie es für möglich, dass die ganze Diskussion um "Zensursula" zum wahlpolitischen Boomerang wird. Was tut Ihre Partei, um die Generation "Internet" für sich zurück zu gewinnen?

5.) Ganz einfach ausgedrückt: Wenn Sie ein häßliches Bild in Ihrer Wohnung haben, hängen Sie dann ein dünnes Seidentuch darüber oder werfen Sie es aus Ihren vier Wänden?
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
5Empfehlungen
14.05.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Mai 2009 zur Kinderpornographie über das Portal abgeordnetenwatch.de.

Sie sprechen in Ihrer Frage auch das Engagement von Kinderschutzvereinen an. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, nochmals deutlich zu sagen: Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder - was genauso schlimm ist - getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Daher unterstützt auch die Deutsche Kinderhilfe den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und sammelt Unterschriften für den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Die Tatsache, dass ein unabhängiger Kinderschutzverein das Gesetzesvorhaben unterstützt, ist aus meiner Sicht geeignet, Ihren Vorwurf des "hilflosen Aktionismus im Wahlkampf" zu entkräften.

Wir nehmen die Bedenken, die die Gegner des Gesetzentwurfes haben, dennoch ernst. Daher sieht der Gesetzentwurf eine Evaluierung der Maßnahmen nach zwei Jahren vor. Auf der Grundlage dieser Evaluierung wird sich zeigen, ob und in welchem Umfang die Maßnahmen aufrecht erhalten bleiben oder ob ggf. weitere Schritte erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
12.05.2009
Von:

Guten Tag,

in Ihrer Antwort auf die Frage vom 29.04.2009 des Herrn Lutz Große bezüglich unzureichender Hartz IV Regelsätze schreiben Sie unter anderem

"Politik muss auch den Menschen in unserem Land ein Angebot machen, die hart arbeiten und sich an die Regeln halten."

Was meinen Sie damit ? Sind etwa Hartz IV Empfänger Menschen, die sich gegen die "Arbeitsregel" stellen ? Was ist denn mit den Bankmanagern die Milliarden verspekuliert haben und dafür Millionen Gehälter und Bonuszahlungen in die eigene Tasche gesteckt haben ? Wo sind denn hier die Regeln ?

Hier wird sogar noch etwas belohnt wofür "Otto Normalverbraucher" eingesperrt würde.

Vielleicht ist es Ihnen möglich diese Diskrepanz zu erklären.

, DIE LINKE-Ahaus
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
3Empfehlungen
18.05.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre e-Mail zum Thema Hartz IV.

Es verhält sich so, wie ich es beschrieben habe: Die Politik muss auch den Menschen in unserem Land ein Angebot machen, die hart arbeiten und sich an die Regeln halten. Dies kann Bankmanager genau so einschließen wie Menschen, die auf Arbeitslosengeld-II-Unterstützung angewiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Ralf Brauksiepe
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.