Dr. Ralf Brauksiepe (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Ralf Brauksiepe
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
14.03.1967
Berufliche Qualifikation
Wissenschaftlicher Assistent
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wohnort
Hattingen
Wahlkreis
Ennepe-Ruhr-Kreis II
Ergebnis
30,4%
Landeslistenplatz
10, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich habe selbstverständlich kein Problem, meine Meinung öffentlich darzulegen und mache das auch vielfach in zahlreichen Veranstaltungen und Vorträgen. Natürlich respektiere ich Ihre Auffassung, daß zum Meinungsaustausch solche öffentlichen Plattformen im Internet gehören. Ich bitte aber auch Sie darum, meine Entscheidung, daß ich wie viele meiner Bundestagskollegen an dieser Stelle so verfahre, zu respektieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
27.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,

der von Ihrer Partei mitunterzeichnete Koalitionsvertrag sieht unter anderem auf Seite 7, aber auch an zahlreichen anderen Stellen "Bürokratieabbau" vor. Zugleich vereinbaren Sie unter dem Stichwort "Strukturreform SGB II" auf Seite 74 eine "verfassungsfeste Lösung" sowie die Verankerung der "getrennten Aufgabenwahrnehmung" - dies "ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen".
Beides widerspricht sich: Wo heute Arbeitslosengeld II-Empfänger in der Mehrheit der Fälle zu einer Behörde, der ARGE, gehen, müssen sie künftig zu zwei Behörden, um im Ergebnis dieselben Leistungen - Regelleistung und Kosten für Unterkunft und Heizung - zu erhalten. Bitte erklären Sie mir, wie sich diese Haltung mit "Bürokratieabbau" vereinbaren lässt, wenn künftig zwei statt einer Behörde die Leistungen gewähren!

Des weiteren wollen Sie die Optionskommunen, die als vorübergehendes "Experimentiermodell" gedacht waren, ohne Verfassungsänderung als Dauerlösung installieren. Da bereits heute Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Optionskommunen laut werden, wüsste ich gerne, wie eine verfassungsfeste "Optionslösung" ohne Verfassungsänderung aussehen soll!

Darüber hinaus hat das BVerfG gerade die Mischverwaltung als unzulässig angesehen. Bitte erklären Sie mir, wie dieses Verbot der Mischverwaltung zu einem "Mustervertrag" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht! Was passiert eigentlich, wenn eine Kommune den Mustervertrag mit der BA nicht abschließen möchte? Ist dann nicht absehbar, dass im Falle der Kooperationsunwilligkeit jedenfalls mit einem enormen bürokratischen Aufwand zu rechnen ist, der eher zu einer Zunahme der streitigen Verfahren im SGB II-Bereich führt?

Bitte teilen Sie mir mit, welche Gründe dazu geführt haben, dass CDU, CSU und FDP eine so verheerende Lösung zur Umsetzung des BVerfg-Urteils gewählt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
7Empfehlungen
03.11.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Neuorganisation im Bereich des SGB II über das Portal von abgeordnetenwatch.de.

Die Neuorganisation im SGB II ist notwendig aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007. Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des SGB II ohne Änderung des Grundgesetzes neu zu regeln. Dies ist nicht die von der Union bevorzugte Lösung, weil sie – wie Sie zu Recht anmerken – zusätzliche Bürokratie verursacht. Wir müssen diesen Weg allerdings so gehen, weil die SPD sich klar festgelegt hat, eine Verfassungsänderung in diesem Bereich nicht mitzutragen.

Das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren muss offen und transparent sein und es muss mit allen Beteiligten (Länder, Kommunen, Arbeitnehmervertreter, BA) gesprochen werden, um eine sachgerechte Lösung für die Zeit ab 2011 zu finden. Die künftige Lösung muss den Grundsätzen der Föderalismusreform I, dem Demokratieprinzip, dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und dem Urteil des BVerfG entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Soziales
06.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,

vielen Dank für Ihre Antwort! Bitte beantworten Sie auch die weiteren gestellten Fragen aus meiner Anfrage vom 27.10.2009 (Optionskommunen und Mustervertrag)!

Ich erinnere mich an verschiedene Meldungen im Internet, wonach gerade der ehemalige BM Scholz, SPD, einen Gesetzesentwurf für sog. ZAGs vorgestellt hatte, der eine Verfassungsänderung - auch zur Absicherung der Optionskommunen - vorsah. Sind Sie sicher, dass - wie in Ihrer Antwort dargestellt - gerade die SPD keine Verfassungsänderung wollte? Gäbe es dann nicht jetzt die Möglichkeit, den Gesetzesentwurf ohne die SPD zu beschließen?

Hintergrund meiner Anfragen ist, dass ich mir nicht vorstellen kann, aus welchen sachlogischen Gründen und mit welchen Annahmen Politiker, die sich gerade bei Abschluss des Koalitionsvertrages über das Demokratieprinzip, die Föderalismusreformen der vergangenen Jahre, die kommunale Selbstverwaltung und die vom BVerfG genannten Grundsätze Gedanken gemacht haben, auf eine getrennte Trägerschaft mit freiwilligem (?) oder verbindlichem (?) Mustervertrag kommen. Ist der Mustervertrag für alle de facto bindend, wird das BVerfG von unzulässiger Mischverwaltung ausgehen. Ist der Mustervertrag nicht bindend, wird ein heilloses Durcheinander aufgrund der Abhängigkeit der Verwaltungsentscheidungen entstehen und
darüber hinaus ein enormer Bürokratieaufbau betrieben, wenn sich die Träger nicht auf den Mustervertrag einigen, sondern andere Verträge abschließen. Oder ist geplant, dass die BA nur den Mustervertrag oder gar keinen Vertrag abschließen darf?

Ich würde gerne zusammen mit Erwerbslosen ein Petitionsverfahren starten, dass die getrennte Aufgabenwahrnehmung verhindert und den Fortbestand der ARGEn ermöglicht. Wie wahrscheinlich ist es, dass im Petitionsausschuss auch Ihre Fraktion über das Begehren nachdenkt und sich die Mitglieder im Ausschuss nicht an den Koalitionsvertrag gebunden fühlen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
1Empfehlung
30.11.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das von Ihnen aufgeworfene Thema war am 25.11. Gegenstand in der Fragestunde des Deutschen Bundestages und ist dort ausführlich debattiert worden. Insofern verweise ich auf die entsprechenden Einlassungen der Bundesregierung, die in dem öffentlich zugänglichen Protokoll nachzulesen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Soziales
07.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

interessiert verfolge Ich die vorangehende Diskussion zur Neuorganisation SGB II. Auch ich habe noch weitere Fragen zu diesem Thema.
Warum sollen die Optionskommunen auf 69 beschränkt bleiben, was im übrigen verfassungsrechtlich bedenklich sein dürfte?
Da es bereits begründete verfassungsrechtliche Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der getrennten Aufgabenwahrnehmung mit dem Träger BA gibt (sh. Kurzgutachten Prof. Wieland) erscheint es da nicht gesetzgeberisch unklug das Risiko einer erneuten erfolgreichen Verfassungsbeschwerde einzugehen?
Wo bleibt die Sicht auf die Bürgerinnen und Bürger die einem heillosen Durcheinander ausgesetzt werden?
Wo bleibt die ganzheitliche Betreuung? Gerade viele Anspruchsberechtigte im SGB II benötigen intensive persönliche Hife und wären mit einer getrennten Aufgabenwahrnehmung überfordert.
Wieso werden die Kommunen mit ihrem Einflussbereich im u.a. arbeitsmarktlichen Aufgabenbereich gegen Null gesteuert und die BA noch mächtiger und größer? Gerade die jetzige Koalition hat vor der Wahl dezentrale Strukturen und weniger zentralistische Vorgaben propagiert.
Wie sollen innerhalb eines Jahres die gerade gewachsenen, mühsam aufgebauten Strukturen wieder getrennt werden (doppelte IT, doppelte Aktenführung, demnächst doppelte sicherlich tlw. widersprüchliche Bescheidung, doppelte Rückeinnahmesachbearbeitung, Trennung arbeitsmarktlicher und sozialintegrativer Leistungen usw.)
Wieso wird das Ziel der Leistungsgewährung aus einer Hand (zumindest einer Organisation) aufgegeben?
Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung würde erheblich teurer, bürokratischer und von der Dienstleistung her erheblich schlechter. Wieso ist dies von Ihnen politisch gewollt? Sind hier politische Eitelkeiten im Wege?
Sollte das Gesetz und auch die Verfassung nicht den Menschen dienen im Sinne einer optimalen Aufgabenerfüllung?

Mit freundlichen Grüßen
Standard-Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
bisher keineEmpfehlungen
30.08.2010
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Neuorganisation im SGB II. Nachdem das parlamentarische Verfahren im vergangenen Monat abgeschlossen wurde, bitte ich Sie, sich mit Ihrer Anfrage direkt an mein Abgeordnetenbüro unter ralf.brauksiepe@bundestag.de zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Arbeit
11.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

in Ihrer Antwort an schreiben Sie: "Wir müssen diesen Weg allerdings so gehen, weil die SPD sich klar festgelegt hat, eine Verfassungsänderung in diesem Bereich nicht mitzutragen." Gern hätte ich von Ihnen gewusst, an welcher Stelle die SPD eine derartige Aussage getroffen hat. Ist es nicht vielmehr so gewesen, dass - wie auf der Internet-Seite der CDU/CSU - Fraktion veröffentlicht - die zwischen den Ländern abgestimmte Gesetzesvorlage "ZAG", am 17.03.2009 durch die CDU/CSU - Fraktion abgelehnt wurde und damit die erforderliche Verfassungsänderung verhindert hat?

Mit freundlichem Gruß,

Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
bisher keineEmpfehlungen
30.11.2009
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das von Ihnen aufgeworfene Thema war am 25.11. Gegenstand in der Fragestunde des Deutschen Bundestages und ist dort ausführlich debattiert worden. Insofern verweise ich auf die entsprechenden Einlassungen der Bundesregierung, die in dem öffentlich zugänglichen Protokoll nachzulesen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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Frage zum Thema Soziales
19.11.2009
Von:

Guten Tag Herr Dr. Brauksiepe,

in einer Antwort weiter oben schreiben Sie:

"Wir müssen diesen Weg allerdings so gehen, weil die SPD sich klar festgelegt hat, eine Verfassungsänderung in diesem Bereich nicht mitzutragen."

Ich bin ob dieser Antwort einigermaßen verwundert, da auf einer Veranstaltung in der KW 45 ein Parteikollege von Ihnen aus einem hessischen Wahlkreis ganz klar geäußert hat, dass die Verfassungsänderung an der Fraktion der CDU gescheitert sei und die CDU-Fraktion auch zu dieser Auffassung stehe!

Vielleicht sind sie so nett, mir diesen Widerspruch zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Standard-Antwort von Dr. Ralf Brauksiepe
bisher keineEmpfehlungen
30.08.2010
Dr. Ralf Brauksiepe
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Neuorganisation im SGB II. Nachdem das parlamentarische Verfahren im vergangenen Monat abgeschlossen wurde, bitte ich Sie, sich mit Ihrer Anfrage direkt an mein Abgeordnetenbüro unter ralf.brauksiepe@bundestag.de zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe
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