Dr. Rainer Wend (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. (ausgeschieden)

Grunddaten
Dr. Rainer Wend
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Gesellschafter einer Anwalts- und Steuerberatersozietät
Wahlkreis
Bielefeld
Landeslistenplatz
keinen, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Die Bundesregierung erarbeitet gerade ein neues Bundesbeamtengesetz, das sich momentan in der Ressortabstimmung befindet. (...) Nach Aussagen des Bundesinnenministeriums wird an der Altersgrenze von 30 Jahren aber wahrscheinlich nicht festgehalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
nicht beteiligt
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
nicht beteiligt
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
Fragen an Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Senioren
29.03.2008
Von:

Rentendilemma
Anhebung auf Kosten der Jüngeren

Hallo, Herr Abgeordneter

das Horror-Szenario, daß derzeit von sogenannten Experten, Volksvertretern und Arbeitgebern, unterstützt von den dafür bekannten Medien-Monopolen, in der Öffentlichkeit betrieben wird, grenzt an Volksverhetzung!
Haben Sie schon vergessen: Im Oktober 2005 waren die Rentenkassen ausgeplündert. Die zwangsweise erhobenen Rentenbeiträge der vielen Millionen Beschäftigten geburtenstarker und vor allem vollbeschäftigter Jahrgänge waren von der Regierung Kohl & Co und deren Nachfolger für versicherungsfremde Leistungen zweckentwendet worden.

Die heutige Rentnergeneration hat ihr Rentenkapital selbst aufgebracht. Dafür muß die jüngere Generation nicht einstehen.
Sie muß vielmehr einstehen für die Fehlentscheidungen unserer gewählten Volksvertreter in der Vergangenheit bis heute.

Wie stehen Sie, Herr Abgeordneter, zu diesen Tatsachen?
Sind Sie auch verantwortlich für die Verwendung der vielen Milliarden Rentengelder für versicherungsfremde Leistungen?
Antwort von Dr. Rainer Wend
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08.04.2008
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrter Herr ,

die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem so genannten Umlageverfahren. Das bedeutet, die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der Leistungen herangezogen. Rücklagen werden nur in einem sehr geringen Umfang gebildet. Deshalb ist Ihre Aussage, die heutige Rentnergeneration habe ihr Rentenkapital selbst aufgebracht, nicht ganz richtig. Die heutigen Rentner haben vielmehr – wie alle Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung – einen Anspruch auf Leistungen erworben. Finanziert werden die Renten aber von den heutigen Arbeitnehmern. Damit ausreichend Renten ausgezahlt werden können, muss es also auch ausreichend Arbeitnehmer geben, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten.

Bereits in meiner Antwort vom 18. März 2008 an Herrn Sollinger habe ich auf die demografische Entwicklung und ihre Auswirkungen hingewiesen: Unsere Gesellschaft altert durch die steigende Lebenserwartung und die niedrigen Geburtenzahlen. Das bedeutet, dass das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentner immer ungünstiger wird. 1950 wurde die Rente eines Rentners noch durch die Beiträge von vier Erwerbstätigen finanziert, heute sind es noch zwei Beitragszahler je Rentner. 2040 werden es lediglich noch 1,5 sein und bereits 2050 beträgt das Verhältnis unter gleich bleibenden Bedingungen fast eins zu eins. Außerdem beziehen die Rentner durch die gestiegene Lebenserwartung immer länger ihre Renten. Seit Beginn der 80er Jahre ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer bei Männern von 11,1 auf 14,8 Jahre und bei Frauen von 14,1 auf 18,8 Jahre gestiegen.

Schaut man sich diese Zahlen an, wird deutlich, dass die Renten unserer Kinder und Enkelkinder deutlich niedriger ausfallen werden, als die jetzigen Renten. Denn bereits jetzt gibt es erhebliche Lücken in der Rentenkasse, die mit Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt – und damit aus Steuergeldern! – gedeckt werden müssen. Diese Zuschüsse belaufen sich mittlerweile auf knapp 80 Mrd. Euro im Jahr. Das ist ein Drittel des gesamten Bundeshaushaltes! Der vielfach geführte Einwand, dass mit diesen Steuerzuschüssen so genannte "versicherungsfremde Leistungen" gezahlt werden ist richtig, ändert aber nichts an der Grundaussage, dass wir vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung ein Finanzierungsdefizit in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Bei genauerer Betrachtung der versicherungsfremden Leistungen wird zudem deutlich, dass diese nicht vermeidbar sind. Denn das sind Leistungen, die die Rentenversicherung unabhängig von Beitragszahlungen des Versicherten gewährt, etwa für Kindererziehungszeiten oder für die Rentenanteile aus Anrechnungszeiten und Ersatzzeiten, z.B. der Kriegsteilnehmer.

Mir ist bewusst, dass es viele Rentner gibt, deren Renten nicht hoch sind und die nicht viel Geld zur Verfügung haben. Ich habe mich auch keineswegs gegen die Rentenerhöhung ausgesprochen, weil ich Rentnern keine höhere Rente gönne. Mit einer planmäßigen Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung (das wären in diesem Jahr dann 0,46% statt der nun geplanten 1,1%) bin ich auch vollkommen einverstanden. Die geschilderten strukturellen Veränderungen unserer Gesellschaft machen aber deutlich, dass es unseren Kindern und Enkelkindern im Alter wesentlich schlechter gehen wird, wenn wir jetzt nicht umsteuern. Deshalb waren Maßnahmen wie die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters dringend notwendig und deshalb ist es aus meiner Sicht nicht verantwortlich, die heutigen Renten deutlich zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Soziales
31.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wend,

nachdem ich in der Presse über Ihre ablehnende Meinung zur geplanten etwas größeren, aber immer noch unzureichenden, Erhöhun der Renten in 2008 und 2009, wie vom Ministerium Scholz bzw. der Koalition geplant, las, habe ich folgende Fragen:

  • Wie soll ein Rentner Ihrer Meinung nach mit minimalen Erhöhungen bzw. seit Jahren mit Nullrunden wenigstens die Inflationsraten ausgleichen können?? Wenn kein größeres Vermögen besteht, das Zusatzerträge erlaubt, so ist ja abzusehen, daß die Rente irgendwann kaufkraftmässig gegen Null läuft und der Bezieher irgendwann in Richtung Sozialhilfe läuft.

  • Wieso werden nicht versicherungsfremde Leistungen aus Steuergeldern finanziert und damit die Möglichkeit zu moderaten Erhöhungen der Renten gewährleistet, da die Kassen dann nicht mehr überstrapaziert werden?
Antwort von Dr. Rainer Wend
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08.04.2008
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrter Herr ,

in meiner heutigen Antwort an Herrn Recktenbach und der Antwort vom 18. März 2008 an Herrn Sollinger habe ich auch die von Ihnen gestellten Fragen beantwortet. Ich bitte Sie deshalb, sich diese Antworten durchzulesen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Senioren
02.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wend,

mit großem Interesse lese ich Ihre Ausführungen zum Thema Rentenerhöhung.
So wie Sie sehen es viele Volksvertreter aller Parteien.
Auf den Seiten der Aktion Demokratischer Gemeinschaft (ADG) www.adg-ev.de
ist ein Urteil des BVG zu lesen und ich frage Sie: Wozu ist Politik da, wenn soetwas im Namen des Volkes entschieden werden kann?? Diese Art der Willkür erinnert fatal an Teile unserer Geschichte, die wir eigentlich nicht wieder haben sollten:

"Warum empfinden denn immer mehr Menschen eine Gerechtigkeits- lücke, insbesondere im Sozialrecht. Deutlich wird das zum Beispiel durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00) zum Rentenrecht, nachzulesen auf den Internetseiten des Bundesverfassungsgerichts. Darin erklären die Verfassungsrichter, dass im Rahmen der Altersversorgungssysteme für Arbeitnehmer und Rentner nicht die gleichen Rechte und Grundrechte gelten wie für andere Bürger, sondern die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (Randnummer 53), mit anderen Worten politische Willkür. Begründet wird das an anderer Stelle damit, dass zwischen Arbeitnehmern und Rentnern einerseits und Selbständigen, Beamten, Richtern und Pensionären andererseits Unterschiede von solchem Ausmaß und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen
(Randnummer 70), mit anderen Worten, für die einen gilt die Anwendung von Grundgesetz und Rechtsstaatlichkeit, für die anderen die politische Beliebigkeit. Man braucht sich also über die immer kleiner werdenden Renten und den daraus erwachsenden Protest nicht zu wundern. Das ist die Denkweise des mittelalterlichen Ständestaats, die von Union, SPD und FDP seit 50 Jahren praktiziert und von der Justiz bedauerlicherweise bis heute
abgesegnet wird." Soetwas ist Futter für "Die Linken"!!
Antwort von Dr. Rainer Wend
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08.04.2008
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrte Frau ,

wenn ich Sie richtig verstehe, kritisieren Sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und fragen, warum die Politik so ein Urteil zulassen kann.

Dazu möchte ich Folgendes kurz erläutern: Unsere Demokratie beruht auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Die drei Staatsgewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) sind voneinander getrennt und kontrollieren sich gegenseitig. Das Parlament (die Legislative) hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Gerichte in Deutschland, es verabschiedet lediglich Gesetze. Es kommt eher genau umgekehrt immer wieder vor, dass Gesetze vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungsgemäß beurteilt werden und der Gesetzgeber zu Änderungen gezwungen wird. Die Gewaltenteilung ist seit dem 18. Jahrhundert eine der Grundprinzipien der demokratischen Staatstheorie und verhindert Machtkonzentration und Willkür.

Leider kann ich anhand Ihrer Ausführungen und dem angegebenen Link nicht erkennen, was genau Sie an dem Urteil zum Rentenrecht bzw. der einzelnen Begründung des Bundesverfassungsgerichtes kritisieren. Deshalb kann ich Ihre Frage abgesehen von dem Hinweis auf die Gewaltenteilung leider nicht inhaltlich beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Senioren
06.04.2008
Von:

Rentendilemma
Meine Anfrage vom 29. März 2008

Hallo, Herr Abgeordneter,

Zu Ihren Äußerungen gegenüber dem "Kölner Stadtanzeiger" zur geplanten "Sonder-Rentenerhöhung" konnte man nachlesen: "Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wend, sprach von einer Entscheidung zulasten der Jüngeren."

Zu diesem Thema sind ihnen eine Reihe von Fragen gestellt worden, z.B. meine Anfrage vom 29. März 2008, die Sie bisher offensichtlich nicht beantworten konnten.

Was sollen wir Wähler davon halten, wenn unsere gewählten Volksvertreter auf kritische Fragen, die sie selbst ausgelöst haben, keine Antwort geben können?

Gruß
Antwort von Dr. Rainer Wend
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08.04.2008
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrter Herr ,

leider besteht meine Arbeit als Abgeordneter nicht nur darin, Briefe, E-Mails oder Abgeordnetenwatch-Fragen zu beantworten. Außerdem kann es auch im Büro eines Bundestagsabgeordneten aufgrund von Urlauben oder Krankheiten von Mitarbeitern dazu kommen, dass Anfragen nicht innerhalb von wenigen Tagen beantwortet werden können.

Wie sie anhand meiner Antwort vom 18. März 2008 an Herrn Sollinger erkennen können, bin ich durchaus in der Lage, meine Äußerungen bezüglich der außerplanmäßigen Rentenerhöhung inhaltlich zu begründen. Ich bitte Sie aber darum, zu respektieren, dass der Arbeitsalltag eines Bundestagsabgeordneten aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Terminen und Anforderungen besteht und die Beantwortung von Schreiben durchaus auch mal einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Bislang habe ich alle an mich gestellten Fragen auf Abgeordnetenwatch beantwortet. Soweit diese Fragen sich auf einem angemessenen Niveau bewegen und keine unsachgemäßen Äußerungen beinhalten, habe ich das auch weiterhin vor!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Wend,

herzlichen Dank für Ihre Antwort, ich bitte um Nachsicht, wenn es einem Bürger nicht gleich gelingt, sein Anliegen klarer zu formulieren,

Mir ist die Gewaltenteilung sehr klar und ebenso, dass das BVG auch entgegen politischen Entscheidungen, korrigierend im Sinne der Bürger Entscheidungen trifft oder getroffen hat.
Das angesprochene Urteil allerdings beläßt gewollt eine Machtkonzentration bei bestimmtem Berufsgruppen, wie wir sie genau eben nicht mehr haben sollten wie im 18. Jahrhundert und manifestiert, dass zwischen Arbeitnehmern und Rentnern einerseits und Selbständigen, Beamten, Richtern und Pensionären andererseits Unterschiede von solchem Ausmaß und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen. Was auch deutlich aus dem zitierten Leserbrief von der Aktion Demokratischer Gemeinschaft hervorging.
Auf den Seiten der ADG ist leider kein direkter Link zum erwähnten Urteil, aber es ist kein Problem unter den Publikationen die Erklärung vom März 2007 zu finden: www.adg-ev.de

Und natürlich frage ich als Bürgerin besonders die Volksverteter, die sich mit dem Thema Rente beschäftigen, wie eine derart willkürliches Zweiklassensystem zwischen Arbeitnehmern und Rentnern einerseits und Selbständigen, Beamten, Richtern und Pensionären andererseits möglich ist. Denn Richter entscheiden doch nach geltenden Gesetzen? Wer ist Souverän und Gesetzgeber des Staates? Das Volk? Und in dessen Vertretung die gewählten Abgeordneten?

Somit bitte ich um Antwort, ob es in Deutschland wirklich so ein Zweiklassensystem geben sollte?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Rainer Wend
2Empfehlungen
14.04.2008
Dr. Rainer Wend
Sehr geehrte Frau ,

ich stimme Ihnen zu, dass es in der Frage der Altersversorgung grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Angestellten, Beamten und Selbstständigen geben sollte. Ich habe deshalb auch keine Einwände gegen die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen – also auch der Beamten und Selbstständigen – in die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings würde sich durch die Ausweitung des Einzahlerkreises das Liquiditätsproblem der gesetzlichen Rentenversicherung nur kurzfristig entspannen. Denn jeder Beitragszahler erwirbt aber auch einen Leistungsanspruch. Langfristig hätte man also durch die Ausweitung des Einzahlerkreises wenig gewonnen, da sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern nicht ändern würde. Außerdem gibt es für eine derartige Neugestaltung der Rentenversicherung derzeit keine politische Gestaltungsmehrheit im Deutschen Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Wend
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