Dr. Rainer Stinner (FDP)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Dr. Rainer Stinner
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Unternehmensberater
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
München-Ost
Ergebnis
7,6%
Landeslistenplatz
4, Bayern
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Frage zum Thema Wirtschaft
29.08.2005
Von:

Sehr geehrte...

211 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten. Fast 90 % davon unter ausbeuterischen Bedingungen. 73 Millionen sind jünger als 10 Jahre. Dass ausbeuterische Kinderarbeit in vielen Ländern der Erde noch immer an der Tagesordnung ist, behindert nicht nur jede nachhaltige Entwicklung, sondern ist insbesondere für die direkt betroffenen Kinder und Familien eine menschliche Tragödie.

Aufgrund der EU-Richtlinie 2004/18/EG ist die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 31. Januar 2006 eine neue Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge zu erlassen. Diese EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass soziale Aspekte Teil der Eignungs- und Zuschlagskriterien werden können. Auf dieser Grundlage kann es öffentlichen Auftraggebern erleichtert werden, den Kauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits einen Entwurf zur Vergabeverordnung erarbeitet. Aus unserer Sicht bietet dieser Entwurf den öffentlichen Auftraggebern noch nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe auszuschließen. Ich halte es für wichtig, dass in den Entwurf der Vergabeverordnung eine hierfür geeignete Regelung aufgenommen wird.

Wie stehen Sie zu der Aufnahme eines entsprechenden Zusatzes in die Vergabeverordnung?

Mit freundlichem Gruß
Dominik

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Frage zum Thema Wirtschaft
09.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stinner,

seit Beginn der neunziger Jahre genießen Wirtschaftsunternehmen steuerliche Erleichterungen. Daran knüpfte sich die Hoffnung, daß - quasi als "Gegenleistung" - die Unternehmen verstärkt in die Schaffung von Arbeitsplätzen investieren werden. Per Saldo hat sich diese Erwartung in den letzten 15 Jahren nicht erfüllt.

Vertrauen Sie bei der Problemlösung weiterhin auf den Markt?
Wenn ja - worauf begründen Sie die Erwartung?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Umwelt
12.09.2005
Von:

Sehr geehrtre Herr Stinner,

die FDP stehr für weniger Staat und mehr Eigenverantwortung. Weshalb aber ist Ihre Pertei im Bereich der "grünen Gentechnik" gegen das derzeitig gültige Gentechnikgesetz? Weshalb möchten Sie die jetzige Regelung (weniger Staat, dafür Verursacherprinzip) erreichen, dass der Staat (ähnlich wie bei der Atomtechnik) und nicht der Verursacher das Risiko trägt und für die Schäden aufkommt? Arbeitsplätze gibt es ja auch bei den Erzeugern von gentechnikfreien Lebensmitteln - vielleicht mehr als ind er Entwicklung genmanipulierter Organismen.
Antwort von Dr. Rainer Stinner
1Empfehlung
13.09.2005
Dr. Rainer Stinner
Sehr geehrter Herr ,

Das derzeitige Gentechnik-Gesetz hält sich eben nicht an das Verursacherprinzip. Es sieht pauschal eine Haftung aller Bauern vor, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen. Das heißt, ein Landwirt, der alle gesetzlichen Vorschriften einhält, der sich vielleicht auch noch deutlich darüber hinaus bemüht, der wirklich alles tut, um eine Verbreitung zu verhindern, der muss trotzdem für eventuelles Fehlverhalten eines Dritten haften. Das halten wir für falsch und das wollen wir ändern. Eine solche Regelung gibt es in keinem anderen Wirtschaftsbereich. Stellen Sie sich vor, alle Autohersteller müssten haften, nur weil ein Unternehmen fehlerhafte Bremsen bauen würde. Deshalb sehen wir darin eine gravierende Benachteiligung der Landwirte, die grüne Gentechnik nutzen wollen.

Mit besten Grüßen

Rainer Stinner
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Frage zum Thema Umwelt
13.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Stinner,

vielen Dank für Ihre Antwort. Der Vergleich mit den Autoherstellern hinkt natürlich. Der Pollenflug gentechnisch geänderter Organismen hält sich vielleicht noch an Naturgesetze, ist aber irreversibel. Da kann sich der Bauer an "irdische" Gesetze halten wie er will. Der Staat kann mit seinen Gesetzen natürlich nur Rahmenbedingungen schaffen und ist bei der Gesetzgebung auch auf die - sich immer wieder ändernden - Ergebnisse der Wissenschaft angewiesen. Halten Sie es zum Schutz der Umwelt und der Verbraucher nicht sinnvoll hier besonders sorgfältig vorzugehen? Warum soll der Staat für private wirtschaftliche Aktivitäten haften?(wenn das Risiko so gering ist ist doch die Versicherungswirtschaft gefragt). Was wäre denn Ihre - bessere - Lösung?

Mit freundlichen Grüßen


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