Dr. Philipp Murmann (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Philipp Murmann
Geburtstag
15.05.1964
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführender Gesellschafter
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Heikendorf
Wahlkreis
Plön - Neumünster
Ergebnis
38,6%
Landeslistenplatz
10, Schleswig-Holstein
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(...) Ich hätte mir gewünscht, dass alle an der Beschlussempfehlung beteiligten Fraktion ebenso die Öffentlichkeit ruhig und sachlich informiert hätten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
15.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herrr Murmann,

als Mitglied der CDU-SH möchte ich gerne wissen, ob Sie den EU-Rettungsschirm unterstützen und aus Europa eine Tranferunion machen wollen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Philipp Murmann
2Empfehlungen
20.09.2011
Dr. Philipp Murmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur derzeitigen Euro-Politik.

Ich nehme Ihre Sorgen und die Sorgen vieler anderer, die an mich herangetragen werden, sehr ernst.
Die Zustimmung zum erweiterten ESFS halte ich aber für unbedingt notwendig, denn:

1. Ich persönlich glaube, dass wir mit dem "Rettungsschirm" ESFS einen großen Schritt weiter kommen, denn die Sanktionsmechanismen wurden verschärft und das Instrumentarium (auch durch die Möglichkeit des Anleihekaufs) so erweitert, dass die Ansteckungsgefahr selbst bei einem Default Griechenlands tatsächlich deutlich geringer ist. Der ESFS kann vor allem genutzt werden, um betroffene Banken zu stützen und eine Ansteckungsgefahr zu begrenzen. Außerhalb von Griechenland werden im Moment keine Probleme gesehen. Portugal und Irland entwickeln sich derzeit besser als erwartet.

2. Ich bin fest davon überzeugt, dass es sich lohnt, diese Risiken einzugehen, um die EU und den Euro insgesamt zu stabilisieren. Die Bundesregierung hat sich in vielen Bereichen durchgesetzt, so dass jetzt überall die Messlatte hoch hängt und die Länder nun auch entsprechend handeln (wie z.B. Spanien und Italien in diesen Wochen).

3. Die Wiederherstellung der Stabilität entsprechend der Maastricht Kriterien (die sich insgesamt ja als geeignet und sehr richtig erwiesen haben) wird einige Zeit in Anspruch nehmen, daher brauchen wir einen längerfristigen Mechanismus. Es wurden in der Vergangenheit zwei grobe Fehler gemacht:
a) die Aufweichung der Kriterien durch starke Länder wie Frankreich und Deutschland (übrigens unter Bundeskanzler Schröder) und
b) die Aufnahme und laxe Kontrolle von Staaten, die die Kriterien nicht erfüllen konnten – vor allem Griechenlands (damals übrigens gegen die Stimmen der CDU Fraktion). Diese Fehler dürfen sich natürlich nicht wiederholen.

4. Die Einführung von Eurobonds halte ich für falsch, denn ich glaube, dass gerade die hohen Zinsen für risikoreichere Staaten ein wichtiger Sanktionsmechanismus sind, den wir nicht aufgeben dürfen. Immerhin hat das mit dazu geführt, dass selbst Staaten wie Frankreich und Italien jetzt Sparmaßnahmen ergreifen und sogar eine Schuldenbremse einführen – das war vor einigen Monaten noch undenkbar. Außerdem würde eine Angleichung des Zinsniveaus Deutschland nach aktuellem Stand rd. 40 Mrd. € p.a. kosten. Eurobonds würden nur Sinn machen, wenn es eine starke europäische Finanzregierung gäbe, die aber nach heutigem Verfassungsstand nicht möglich ist und nach meiner Meinung für Deutschland auch nicht sinnvoll wäre.

5. Insgesamt bietet der Euro wichtige Chancen für unsere europäische Wirtschaft in der Welt. Man darf hier nicht nur auf kurzfristige Nervositäten reagieren, sondern muss die Sache mit langfristiger Strategie angehen. Erstmals gibt es eine wirkliche Alternative zum USD, die in vielen asiatischen und südamerikanischen Ländern mit großem Interesse verfolgt wird – gerade auch angesichts der großen Probleme des USD.

6. Immerhin hat uns Europa auch 60 Jahre Frieden und Wohlstand gebracht. Auch daran sollte man bei der Abwägung von Alternativen immer denken, wie viele "Alteuropäer" (u.a. auch H. Kohl und H.D. Genscher) zu Recht einfordern. Das bedeutet aber auch, dass alle an einer Stabilisierung Europas aktiv mitarbeiten müssen und zwar nach dem vereinbarten Subsidiaritätsprinzip – erst die eigenen Anstrengungen und dann die Solidarität der Gemeinschaft.

Und abschließend bei aller Kritik: eine wirklich zu Ende gedachte gute Alternative, die auch umsetzbar ist (ohne Staats- oder EU Verträge zu brechen), habe ich bisher noch nicht vernommen. Und der Austritt Deutschlands aus dem Euro kann ja wohl kaum eine ernstgemeinte Alternative sein! Das sehen übrigens auch alle großen Wirtschaftsverbände so.

Die Bewertung des Zusammenhalts Europas und auch des Euro hat nicht nur finanzielle, sondern auch politische Aspekte.
Das Ziel muss es sein, ein "Gesamt-Optimum" zu erreichen:
  • mit einem starken Deutschland (ad 1),
  • mit einer guten Währung (ad 2)
  • in einem starken Europa (ad 3).

Lieber Herr , ich hoffe, ich konnten Ihnen meinen Standpunkt verdeutlichen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Philipp Murmann, MdB
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
16.04.2012
Von:

Zu Fragen der Neuregelung des Rederechts im Bundestag

Die Fraktionsführungen von Union, SPD und FDP wollen das Rederecht von Parlamentariern mit abweichenden Meinungen im Bundestag beschneiden.Meine Fragen an Sie : Rührt das Ihres Erachtens nicht am Selbstverständnis des Parlaments und verändert es nicht das
Wesen des Parlamentarismus ? Ist darüberhinaus zu befürchten, dass dieses Machtverteilungsordnungsprinzip auch demnächst mit Ihrer
Stimme in Schleswig-Holstein erst beraten und dann verabschiedet wird ? Wie stehen Sie zu diesen Plänen ?

Begrüssen sie die geplante Neuregelung des Rederechts im Parlament ?
Ich bin gespannt, wie Ihre Antwort ausfällt und ob Sie sich deutlich bekennen, wie Ihre Meinung ist.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Philipp Murmann
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24.04.2012
Dr. Philipp Murmann
Sehr geehrter Herr ,

in der Berichterstattung der vergangenen Tage war oft vom "Maulkorb für Abgeordnete" die Rede. Es steht außer Frage, dass jeder Abgeordnete selbstverständlich des Recht hat, seine Meinung klar zu machen, auch wenn diese von der Fraktionsmeinung abweicht. Das ist ja auch der Sinn des Parlaments. Die Diskussion rund um das Rederecht von Abgeordneten muss allerdings differenzierter betrachtet werden.

Bei dem Vorschlag des Geschäftsordnungsausschusses, das Rederecht im Parlament zu ändern, geht es nicht um die Einschränkung der freien Rede von Abgeordneten bzw. für sogenannte "Fraktionsabweichler". Die öffentliche Debatte, als auch die Politik selbst hat ein verzerrtes Bild der eigentlichen Absicht der Beschlussempfehlung des Ausschusses wiedergegeben.

Folgendes war geplant:
1. Die Beschlussempfehlung betrifft nicht die Debatten im Parlament, auf die eine konkrete Abstimmung folgt. Vielmehr befasst sie sich mit der Redezeit, die den Abgeordneten im Anschluss einer Debatte zur Verfügung steht. Dabei handelt es sich um die sogenannte "persönliche Erklärung". Nach der bisherigen Geschäftsordnung dürfen diese Erklärungen bis zu fünf Minuten lang sein. Weil von dieser Möglichkeit bei bestimmten Debatten über Gebühr Gebrauch gemacht wurde, sieht die Beschlussempfehlung eine Kürzung des Rederechts auf drei Minuten vor. Seit 2009 habe ich zweimal davon Gebrauch gemacht, eine persönliche Erklärung abzugeben - u.a. zur unzureichenden Finanzierung der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein.

2. Die Absicht der Beschlussempfehlung ist es ferner, das Rederecht von "Abweichlern" zu stärken, indem das Rederecht nicht mehr von der expliziten Zustimmung der Fraktion abhängig ist, sondern nur noch von ihrem Benehmen.

Ich hoffe, Ihnen den Sachstand verständlich und zu ihrer Zufriedenheit erläutert zu haben.
Ich hätte mir gewünscht, dass alle an der Beschlussempfehlung beteiligten Fraktion ebenso die Öffentlichkeit ruhig und sachlich informiert hätten.
Das hätte der Klarheit und Wahrheit gedient.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Philipp Murmann, MdB
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Frage zum Thema Euro-Stabilisierungsfonds EFSF
08.05.2012
Von:

Die Einführung des ESM steht uns wahrscheinlich dieses Jahr bevor.
Ein Institut, an welches wir binnen kurzer Frist Gelder überweisen müssen. Stammkapital aktuell im Entwurt: 700 Milliarden Euro.
Deren handelnden Organe rechtliche Immunität besitzen, und welche nicht durch uns bestimmt werden können. Wir können nicht klagen, jedoch verklagt werden, bei Nicht-Leisten des Beitrags zur "Schuldenunion", welche überdies mehrfach von Experten als hochgradig kritikwürdig, wenn nicht gar verfassungswidrig, kommentiert wurde.

Jetzt meine Fragen:
Wie stellen Sie sich langfristig ein funktionierendes Wirtschaftssystem vor? Sicher nicht eines, das auf Zins und Zinseszins beruht und bei dem die zweitgrößte Last im Bundeshaushalt die Zinsen auf unsere Schulden sind. Wann soll diese Bombe platzen und wie laut wird der Knall? Wie kann man sich hinstellen und behaupten, dass Bundesanleihen sicher wären? Der Staatshaushalt wäre doch der größte Nutznießer einer Inflation. Die Bürger sind es sicher nicht. Ich hoffe, dass wir nie in die Pflicht kommen werden unsere Schulden zurückzuzahlen.

Beste Grüße,
Antwort von Dr. Philipp Murmann
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11.05.2012
Dr. Philipp Murmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass wir in Deutschland nicht dauerhaft und unbegrenzt Schulden machen dürfen. Die Last, die wir dadurch nachkommenden Generationen auferlegen, wäre unverantwortlich. Mit der Einführung der Schuldenbremse wirken wir einer solchen Entwicklung schon heute entgegen. Denn mit einer verbindlichen Reduzierung des Haushaltsdefizits schaffen wir sowohl im Bund als auch in den Ländern einen nachhaltigen Haushalt und setzen der Überschuldung klare Grenzen. Nach wie vor macht der der Bund Schulden, diese liegen aber deutlich unter der laut Schuldenbremse vorgeschriebenen Grenze.

Der von Ihnen angesprochene Anteil Deutschlands zum Eurorettungsschirm ist Teil des Nachtragshaushalts 2012 und wurde Ende April in erster Lesung im Bundestag beraten. Mit dem Nachtragshaushalt schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Deutschland die beiden ersten Raten von rund 8,7 Milliarden Euro in den ESM einzahlt. Das ist ohne Frage eine stattliche Summe, mit der wir aber einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Schuldenkrise in Europa leisten.

Durch die Zahlungen in den ESM wird sich die Neuverschuldung des Bundes für 2012 von 26,1 Milliarden auf 34,8 Milliarden erhöhen. Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse wird trotz der Neuverschuldung strikt eingehalten. Die Einzahlungen in den ESM stellen einen Beteiligungserwerb dar, der das strukturelle Defizit aber nicht erhöht.

Bei dem von Ihnen angesprochenen Organ des ESM handelt es sich um den Verwaltungsrat, der sich aus den Finanzministern der Mitgliedstaaten, die Teil des EU-Währungsgebietes sind. Ihre demokratische Legitimation stützte sich also auf ihr nationalstaatliches Mandat. Alle Finanzminister sind stimmberechtigte Mitglieder bei der Entscheidungen über finanzielle Hilfen für einen in Schieflage geratenen Euro-Mitgliedstaat. Bei Entscheidungen ist ihre Einstimmigkeit erforderlich. Das Handeln des Verwaltungsrates unterliegt strengsten Regeln.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten konnte und verbleibe mit den besten Grüßen
Ihr
Dr. Philipp Murmann, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.06.2012
Von:
Max G.

Erklären Sie mir bitte, wie Sie heute nachmittag (29.06.2012) als Volksvertreter eines demokratischen Rechtsstaates "guten Gewissens" über ein Gesetz (Fiskalpakt und ESM) abstimmen können, das erst heute nacht in Brüssel von Ihrer Vorsitzenden entscheidend verhandelt und gravierend modifiziert wurde.

m.f.g.
m.g.horn
Antwort von Dr. Philipp Murmann
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10.07.2012
Dr. Philipp Murmann
Sehr geehrter Herr ,

leider komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Gerne möchte ich zu Ihrer Mail Stellung beziehen und Ihnen deutlich machen, warum ich im Bundestag für den ESM und den Fiskalpakt gestimmt habe.

1) Die Vertragswerke des ESM und des Fiskalpaktes standen bereits vor dem des Euro-Gipfel in Brüssel am 29. Juni 2012 fest. Sie waren auch - entgegen einiger falscher Presse-Meldungen - nicht Gegenstand der Abstimmungen im Bundestag. Diese Vertragswerke wurden in den letzten Wochen und Monaten in allen Details besprochen und diskutiert, in unserer Fraktion und den Arbeitsgruppen, in der EU, in der Bundesregierung, mit den Oppositionsfraktionen und mit den Ländern. Sonst hätte es auch keine so breite Mehrheit gegeben.

2) Die Sorgen und die Skepsis vieler Bürger gegenüber dem Euro-Rettungsschirm ESM und dem Fiskalpakt kann ich gut verstehen und nehme sie sehr ernst. Die Milliardenbeträge, um die es geht, sind der Bevölkerung kaum noch kommunizierbar. Aber: Die Euro-Staaten haben durch die gemeinsame Währung auch eine gemeinsame Verantwortung füreinander. Und aus dieser Verantwortung heraus, ist es ein Gebot aller Euro-Staaten die Schuldenkrise gemeinsam anzugehen. Diese Herausforderung ist in der Tat immens und der Fiskalpakt ist dabei ein wichtiger Baustein um die Krise in den Griff zu bekommen. Er setzt den Startpunkt für eine verstärkte gemeinsame Fiskalpolitik aller Euro-Staaten und eine bessere Koordinierung der nationalen Finanzpolitik durch die Europäische Union. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen Europa und erkennen seine Vorzüge: Es bringt ein "Mehr an Freiheit", aber dadurch auch ein "Mehr an Verantwortung".

3) Ich bin der Überzeugung, dass nur eine solche bessere gemeinsame Fiskalpolitik die Schuldenkrise in den Griff bekommen kann. Daher habe ich am vergangenen Freitag für den Euro-Rettungsschirm und den Fiskalpakt gestimmt:

Wichtigster Baustein des Fiskalpakts ist die Schuldenbremse (übrigens nach deutschem Vorbild), die nach ihrer Ratifizierung in den Euro-Staaten für die langfristige finanzielle Stabilität in der Euro-Zone sorgen soll. Das ist eine wichtige Leistung unserer Bundeskanzlerin in den vorausgegangenen Verhandlungen. Dem Schuldenmachen wird dadurch eine Grenze gesetzt. Das ist ein wichtiger Punkt, um die hoch verschuldeten Länder der Euro-Zone zu mehr Haushaltsdisziplin zu zwingen. Durch die Zustimmung zum Fiskalpakt verliert Deutschland darüber hinaus nicht seine staatlichen Hoheitsrecht in der Finanzpolitik. Nach wie vor obliegt dem Nationalstaat und somit dem Parlament das Haushaltsrecht. Die EU kontrolliert den Haushalt jedoch auf Einhaltung der Vereinbarungen des Fiskalpakts. Dadurch machen wir uns noch lange nicht zu "Sklaven" der Brüsseler Bürokratie.

Ich bin der Überzeugung, dass auch wir Deutschen zu unserer Verantwortung für Europa stehen müssen und sehe die Zustimmung zum ESM und zum Fiskalpakt nicht als "Gesichtsverlust" oder Verlust der Souveränität sondern als Zeichen der Verantwortung. Eine gesamtschuldnerische Haftung wird es weiterhin nicht geben. Unser Prinzip "Hilfen gegen Konditionen" bleibt ebenfalls gültig.

4) Bezüglich der weiteren Entwicklung bin ich mir aber sicher, dass wir auch zu weitergehenden Überlegungen und Veränderungen in Europa bereit sein müssen - man könnte es auch ein "Europa 2.0" nennen. Dazu müssen wir im Übergang auch Alternativverfahren entwickeln, die Mechanismen eines temporären Sonderstatus ermöglichen können, z.B. bei zeitweiser Nichterfüllung vereinbarter Kriterien. Mit dem ESM haben wir quasi ein erstes solches Instrument geschaffen, dem aber weitere folgen müssen. Auch kontrollierte Insolvenzverfahren für einzelne Staaten müssen entwickelt werden, denen dann aber ein ebenso kontrollierter "Neustartprozess" folgen muss. Bei all diesen Überlegungen müssen immer die nachhaltige Stabilität und langfristige Stärke Deutschlands und Europas im Vordergrund stehen. Der Ausgleich von Subsidiarität und Solidarität muss ebenfalls immer im Auge behalten werden. Natürlich werden dazu intensive Diskussionen notwendig sein, die Zeit brauchen. Aber, wir stehen im Wettbewerb mit anderen starken Regionen in dieser Welt, die sich ebenfalls ständig weiter entwickeln.

Ich hoffe, Ihnen meinen Standpunkt deutlich gemacht zu haben und verbleibe mit den besten Grüßen

Ihr
Philipp Murmann
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Frage zum Thema Soziales
22.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Murmann,

man könnte mein Anliegen einfach beschrieben in einem Satz mit
Und die Mitte wird vergessen?
Ich möchte jedoch konkreter werden:

1. Immer wieder wird duskutiert ob Harz 4 zum leben reicht, jedoch spricht keiner über eine entlastung des Mittelstandes, ich bin jezt anfang 30 arbeite als Ingenieur und sicherlich nicht von Armut bedroht, aber, Sie wissen es sicher, es bleibt immer weniger Geld über.
Sind konkrete Entlastung des Mittelstandes angedacht?

2. Ich habe gerade ein Haus gebaut. Die Eigenheimzulage gibt es nicht mehr und KfW-Förderungen sind an bedingungen gebunden die über ein Energiesparen finuasgehen.
Warum bekommen unsere Russischen Mitbürger immer noch sehr hohe zuschüsse und Geld zu fast 0%.
Es ist unsozial wenn sich ein Angelernter Handwerker ein Haus leisten kann von dem ein Mensch der diese Förderung nicht erhält und um ein vielfaches qualifizierter ist nur Träumen kann.
Integration erreichen Sie mit dieser maßnahme unter Garantie nicht.
Bei den Bildungfernen Sähen sie hier noch neid und missgunst.

Das sollen zwei Beispiele sein die nach meiner Ansicht von sozialer Ungerechtigkeit zeugen die erst durch den Sozialstaat hervorgerufen werden.
Ich könnte noch etliche beispiele mit weitern 5000 Worten aufführen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Philipp Murmann
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25.07.2012
Dr. Philipp Murmann
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.

Als Familienvater und auch als Unternehmer liegt mir die Situation des Mittelstandes besonders am Herzen.
Deswegen engagiere ich mich im Deutschen Bundestag auch unter anderem im sogenannten Parlamentskreis Mittelstand,
wo wir uns für die Leistungsträger in der Mitte unserer Gesellschaft stark machen.

Gleich zu Beginn der Legislaturperiode haben wir wichtige wirtschafts- und steuerpolitische Signale gesetzt:
durch die Modifizierung der Unternehmessteuer, die Erhöhung der Kindergeldfreibeiträge bzw. des Kindergeldes oder die Herabsetzung verschiedener Sätze bei der Erbschaftsteuer. Zusammen mit den Entlastungen in der Lohn- und Einkommenssteuer, die seit dem 01.Januar 2010 gelten, und der besseren Absetzbarkeit der Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge beträgt die jährliche Entlastung allein 20 Milliarden Euro. Dies kommt vor allem der Mitte der Gesellschaft zu Gute.

Mindestens genauso wichtig ist für mich aber auch der erfolgreiche Weg, den wir in der Bildungspolitik einschlagen.
Fast 10 Prozent des Bruttoinlandsproduktes investieren wir mittlerweile in Bildung und Forschung. Der Etat des Bildungs- und Forschungsministeriums beträgt 2012 fast 12 Milliarden Euro. Das ist Rekord. Diese Fortschritte kommen allen zu Gute und werden dazu beitragen, dass wir auch in Zukunft Innovationen erzielen und damit Wachstum und Wohlstand in Deutschland generieren.

Neben dem Ziel der "Bildungsrepublik Deutschland" hat für mich aber vor allem die Haushaltskonsolidierung oberste Priorität.
Trotz der europaweiten Staatsschuldenkrise wird Deutschland die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einhalten. Dies ist nicht nur generationengerecht; es dient vor allem den Leistungsträgern in unserer Gesellschaft.

Um den Haushalt zu konsolidieren, hat seiner Zeit die Große Koalition das Ende der von Ihnen angesprochenen Eigenheimzulage beschlossen. Mit mehr als 11 Milliarden (in 2004) war sie eine der größten staatlichen Subventionen. Mit dem Gesetz zur Eigenheimrente wollte die Große Koalition die abgeschaffte Eigenheimzulage zumindest teilweise kompensieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Philipp Murmann, MdB
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Ihre Frage an Dr. Philipp Murmann
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