Dr. Michael Bürsch (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Michael Bürsch
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Plön - Neumünster
Landeslistenplatz
10, Schleswig-Holstein
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Falls ich 2009 wieder antrete, sehe ich keinen Grund, der Öffentlichkeit zu verheimlichen, dass ich für Tempo 130 bin. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
30.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch
Derzeit kann man ja alle großen Schlampereien und Unfähigkeiten hinter den bösen und dummen Bankmangern verstecken.
Aber es gibt andere Felder mit "Zukunftsaspekten", die nicht untergehen sollten
Dazu meine Fragen:
In Berlin soll nun das Preussenschloss wieder aufgebaut werden.
Es wird eine Kostenerwartung von ca. 540 Mio€ genannt.
1. Frage: Wer bezahlt dieses Geld?
2. Frage: WER WIRD BESTRAFT , wenn diese Kosten nicht eingehalten werden?
3. Frage: Palast Hafencity Hamburg
Was unternimmt die Bundes-SPD um den Finanzierungs- und Kostenskandal, der zu Lasten der Steuerzahler bei diesem Mischprojekt entstanden ist, um die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen?
Wird die SPD diese Verschwender bestrafen? Oder wenigstens deutlich an den Pranger stellen?
4. Frage: Berlin-Schlossbau
Wie ist gesichert, dass nicht der Steuerzahler für die mit Sicherheit auftretenden Kostensteigerungen eintreten muss?
Antwort von Dr. Michael Bürsch
1Empfehlung
16.12.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail zum geplanten Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses und der Hafencity in Hamburg. Ihre Frage zur Hafencity habe ich an meinen Kollegen Johannes Kahrs weiter geleitet, da er sich als Abgeordneter des Wahlkreises Hamburg-Mitte mit dem Thema beschäftigt.

Beim Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses geht es darum, an einem zentralen Ort der Kultur in Deutschland ein bildungs- und kulturpolitisches Zentrum zu schaffen und die bereits bestehenden Einrichtungen auf der Museumsinsel und rund um diese zu ergänzen.

Konkret sollen im Humboldtforum als Ort der Weltkultur Kunst aus Afrika, Asien, Amerika und Ozeanien, Werke der Staatlichen Museen zu Berlin, gespeichertes Wissen aus den Büchern der Zentral- und Landesbibliothek Berlin sowie wissenschaftliche Erkenntnisse der Humboldt-Universität präsentiert werden. Dieses öffentliche Interesse rechtfertigt den Einsatz von Steuergeldern für den Bau des Humboldt-Forums. Die architektonische Widerherstellung des Stadtschlosses als ?äußere bauliche Hülle? des Forums ist davon getrennt zu betrachten und wird nicht durch Steuergelder, sondern durch Spenden finanziert.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat im November 2007 beschlossen, dass die Baukosten inklusive Erstausstattung nicht mehr als 552 Millionen Euro betragen dürfen. An dem Wiederaufbau beteiligt sich der Bund mit 440 Millionen Euro, das Land Berlin übernimmt Kosten in Höhe von 32 Millionen Euro. Zudem hat der Förderverein Berliner Schloss e.V. verbindlich zugesagt, 80 Millionen Euro Spendengelder einzubringen. Um zu verhindern, dass die Steuerzahler für Mehrkosten aufkommen müssen, sollen typische Planungs- und Baurisiken, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vollständig ausgeschlossen werden können, innerhalb des vorgegebenen Budgets durch Einsparungen aufgefangen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Finanzen
04.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch

Ist es richtig das Kirchenvertreter ab "Bischof" vom Staat bezahlt werden?
Wenn "ja":
Mit welcher Berechtigung?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,
I.
Antwort von Dr. Michael Bürsch
2Empfehlungen
27.01.2009
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 5. Januar.

Bischöfe und andere Kirchenobere werden in der Tat oftmals aus den Landeskassen, also mit staatlichen Mitteln bezahlt. Der Ursprung dieser Regelung liegt in der sogenannten Säkularisierung der deutschen Gebiete im Jahre 1803. Mit dieser Säkularisierung wurde die Kirche enteignet und den Fürstentümern untergeordnet. Letztere sind teilweise erst durch diese Neustrukturierung entstanden. Die Fürsten versprachen dem Klerus im Gegenzug unter anderem den Schutz des Staates und die Besoldung hoher Würdenträger. Das hat sich bis heute nicht geändert, nur dass diese Aufgabe an die Länder überging. Heute liegen Bischöfe meistens in der Gehaltsklasse B6 (7.206,51? brutto/mtl.).

Jedes Land hat mit der jeweiligen Landeskirche einen individuellen Vertrag über Höhe und Verwendungszwecke der Zahlungen, deshalb wird es auf Bundesebene keine Diskussion zu dem Thema geben. Die Regelung des Konkordats wird auch vor allem deswegen weiter Bestand haben, weil die bis jetzt geleisteten Ausgleichszahlungen für die Enteignung von 1803 immer noch keineswegs den Wert der damaligen Verluste für die Kirche aufwiegen. Eine einmalige Auszahlung könnten die Länder finanziell keinesfalls tragen.
Im Land Schleswig-Holstein wurde am 12.01.09 ein neuer Vertrag geschlossen, nach dem die Landesregierung die katholische Kirche nun mit jährlich 190.000? bezuschusst.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Finanzen
19.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,

in Ihrer heute veröffentlichten Presserklärung " Den Weg für mehr Öffentlich Private Partnerschaften geebnet" www.spdfraktion.de heißt es:

"Angesichts der zu erwartenden erheblichen zusätzlichen Belastungen des Staates durch die Bewältigung der Weltwirtschaftskrise sind neue innovative, effizienzsteigernde und damit kostensparende Beschaffungsmethoden erforderlich, mit denen Pflichtaufgaben des Staates finanziert und abgewickelt werden können. Ein Weg sind Öffentlich Private Partnerschaften. Sie haben sich zwischenzeitlich auch in Deutschland bewährt."

Können Sie mir bitte Belege für die im letzten Satz aufgestellte Behauptung geben, dass sich ÖPP bewährt haben?

Mit freundlichem Gruß

Völklingen
Antwort von Dr. Michael Bürsch
4Empfehlungen
25.03.2009
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Vorteilen Öffentlich Privater Partnerschaften (ÖPP). Öffentlich Private Partnerschaften, bzw. Public Private Partnership (PPP) sind heute in Deutschland ein allgemein anerkanntes und erfolgreiches Instrument öffentlicher Beschaffung und Leistungserstellung. Zwischenzeitlich werden in Deutschland 116 PPP-Projekte (Stand Dezember 2008) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3,5 Milliarden Euro verwirklicht. Von den 116 PPP-Projekten hat bereits über ein Viertel die Investitionsphase abgeschlossen und befindet sich in der Betriebsphase.
Wie in anderen Ländern auch zeigen Untersuchungen verwirklichter ÖPP-Vorhaben in Deutschland klar Vorteile dieser Beschaffungsvariante: Durch eine angemessene und vernünftige Risikoverteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft und durch den Lebenszyklusansatz von PPP, d.h. die Integration von Planung, Bau, Betrieb, Finanzierung und gegebenenfalls Verwertung, entstehen Effizienzvorteile und damit Kosteneinsparungen für den Steuerzahler gegenüber der traditionellen Beschaffung in der Größenordnung von 5 bis 25 Prozent. Im Durchschnitt liegen die Kosteneinsparungen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften in Deutschland bei 15%. Ein Beispiel hierfür ist die Sanierung von 90 Schulen im Kreis Offenbach mit einer Kostenersparnis von über 100 Millionen Euro. Das "ÖPP-Beschleunigungsgesetz" vom September 2005 hat die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ÖPP in Deutschland verbessert und für Investoren und öffentliche Hand mehr Rechtssicherheit geschaffen. Es hat damit wesentlich zum Erfolg von PPP in Deutschland beigetragen. So sind die Investitionen in PPP-Projekte von 65 Millionen Euro im Jahr 2002/03 auf 875 Millionen Euro im Jahre 2007 gestiegen. Weitere Einzelheiten sind über die Website vom Bundesfinanz- und verkehrsministerium verfügbar.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch
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Frage zum Thema Finanzen
16.07.2009
Von:
Uwe

Sehr geerter Herr Dr.Bürsch
Bei der neuesten Gesetzesgebung,dem Bad Bank Gesetz oder genauer dem "Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" wurde die Kanzlei Lazard &Co GmbH Frankfurt/Main beauftragt mit der Vorbereitung zum Gesetzentwurf.(BT-Drs.16/13332) Link: dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/133/1613332.pdf [PDF-747 KB] Seite 24
Lazard &Co ist die deutsche Dependanz von Lazard Ltd.,einem US-amerikanischen "Financial Advisory and Asset Managment" Unternehmen (Link: www.lazard.com/PDF/LazardFactSheet.pdf ).
Lazard ist auf dem M&A Markt eine bekannte Grösse und ist auch Investment Managemant tätig.Lazard Ltd.verwaltet derzeit Assets im Umfang von ca.86 Mrd US-Dollar.Somit ist Lazard nicht nur ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen sondern auch operativ am Finanzmarkt tätig.

Nun meine Fragen: Nach welchen Kriterien bekommen Kanzleien Aufträge um Gesetzesvorlagen zu erstellen. Läuft soetwas über Ausschreibungen? Warum bekommt eine Kanzlei, einer Firma die operativ am Finanzgeschehen beteiligt ist, einen Auftrag zur Gesetzesvorlage das ihr eigenes Handeln einschränken soll? Wird hier nicht der Bock zum Gärtner gemacht? Eine abschliessende Frage, seit wann werden Gesetzesvorlagen überhaubt extern erstellt? (Über eine ggf.vorliegende Beeinflussung von "aussen" besteht doch sicherlich bei uns beiden Konsens-zumindest ist die Gefahr erhöht)

Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe
Mit freundl.Grüssen
U.

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Frage zum Thema Sicherheit
18.07.2009
Von:

Sehr geehrter Dr.Bürsch,können Sie mir sagen,warum die B76 in Plön nicht wie vorgesehen zur Mautstrasse wurde.Das Verkehrs- aufkommen hat sich so stark vermehrt,das nur die Querung der B76 mit Schwierigkeiten zu bewältigen ist.Der Hauptverkehr ist durch die Lastwagen entstanden,die pausenlos die B76 benutzen. mit fdl. Gruss S.
Antwort von Dr. Michael Bürsch
2Empfehlungen
28.07.2009
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Es ist grundsätzlich möglich, die Mautpflicht in bestimmten begrenzten Fällen auch auf genau bezeichnete Abschnitte von Bundesstraßen auszudehnen, z.B. wenn dies zur Vermeidung von Mautausweichverkehren oder aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs gerechtfertigt ist. Nach meiner Kenntnis gibt es bundesweit bisher nur drei Bundesstraßen, für die das abschnittsweise gilt. Insgesamt gibt es in Deutschland - anders als z.B. in Frankreich - noch große Widerstände gegen das Mautprinzip. Eine deutliche Mehrheit der Bürger ist offenbar nicht bereit, für Straßennutzung Gebühren zu zahlen. Da muss wohl noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden.
Die B76 war, soweit ich informiert bin, bisher nicht im Gespräch für eine Mautpflicht. Für weitere Informationen könnten Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr in Schleswig Holstein wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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