Dr. Michael Bürsch (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Michael Bürsch
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Plön - Neumünster
Landeslistenplatz
10, Schleswig-Holstein
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(...) So besteht durchaus ein Interesse von Seiten der Justiz, die Straftäter nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen und der Bevölkerung die Möglichkeit der Identifizierung zu geben. Dennoch wird in Deutschland jedem Täter nach Verbüßen seiner Strafe die Chance auf Resozialisierung gegeben. Aus diesem Grund wird in speziellen Fällen, bei denen der Name eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft erheblich erschwert, einer Namensänderung zugestimmt, um den ehemals Straftätigen die Chance auf einen Neuanfang zu geben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
28.01.2008
Von:

Sehr geehrter Dr. Bürsch,

vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort vom 25.1.2008. Das ich mit dieser nicht einverstanden sein kann, erklärt sich aus der Tatsache, dass meine implizierte Frage nicht eindeutig beantwortet wurde.

Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, wie auch die besonderen Gleichheitssätze des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 Grundgesetz gelten als allgemeine verfassungsrechtliche Grundsätze auch für Arbeitsgelegenheiten.

Wird hier, bei einer Ablehnung zur Erteilung eines Bildungsgutscheines der AfA, nicht eklatant gegen den o.g. Gleichheitssatz verstoßen?
Als Betroffener bin ich natürlich daran interessiert, was mit den verbleibenden 70% dieser Regelung passiert.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Michael Bürsch
bisher keineEmpfehlungen
03.03.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen beantragten Wiedereingliederungshilfen und Fördermaßnahmen bewilligt die Agentur für Arbeit nicht nur nach den Vorschriften des SGB II, sondern auch nach denen des SGB III.

Die Bewilligung des Arbeitslosengeldes II und die damit einhergehenden Fördermaßnahmen richten sich nach dem Bedürftigkeitsprinzip. Gefördert wird nur, wer auch bedürftig ist. Dies ist so im SGB II verankert. Ich habe Ihnen in diesem Zusammenhang bereits mitgeteilt, dass künftig auch Arbeitssuchende, die mangels Bedürftigkeit keine Wiedereingliederungshilfen erhalten können, stärker gefördert werden sollen. Diese Fördermaßnahmen werden zunächst rund 30 % der Nichtleistungsbezieher nach dem SGB II erreichen. Auf Ihre konkrete Frage bezogen bedeutet dies jedoch nicht das Ende der Bemühungen. Es sollen in weiteren Schritten noch mehr Nichtleistungsbezieher von dieser Verbesserung profitieren können.

Die Agentur für Arbeit gewährt Fördermaßnahmen allerdings auch anhand der Vorschriften des SGB III. Hier richtet sich die Bewilligung nicht mehr nach der Bedürftigkeit eines Arbeitssuchenden, so dass auch die Nichtleistungsbezieher nach dem SGB II daran teilhaben können. Inhaltlich decken sich die Förderungsmöglichkeiten des SGB III weitestgehend mit denen des SGB II und reichen von der reinen Beratung über die Vermittlung von Stellenangeboten bis hin zu Weiterbildungen. Wie ich Ihrer ersten Email vom 2. Januar entnehme, hat Ihnen die Agentur für Arbeit Förderungen ausschließlich anhand von Vorschriften aus dem SGB III versagt. Die Frage nach der Bedürftigkeit kann bei diesen Entscheidungen keine Rolle gespielt haben. Ich bitte Sie jedoch um Verständnis, dass ich - auch aufgrund fehlender Kenntnis weiterer Einzelheiten - die Entscheidung der Agentur für Arbeit in Ihrer Angelegenheit rechtlich und sachlich nicht weiter kommentieren kann.

Der verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz schließt auch Ungleichbehandlungen - und damit die Förderung des einen und die Versagung von Förderung gegenüber einem anderen - nicht kategorisch aus. Er verbietet diese nur dort, wo sich kein eindeutiges und vor allem verfassungsrechtlich zulässiges Differenzierungskriterium finden lässt. Für die unterschiedliche Behandlung der Leistungsbezieher und der Nichtleistungsbezieher nach dem SGB II ist die Bedürftigkeit das zulässige Unterscheidungskriterium. Auch wenn in Zukunft aus dem Kreise derjenigen, die derzeit mangels Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, nur 30% von weiteren Förderungen profitieren können, liegt keine unzulässige Ungleichbehandlung der übrigen 70% vor. Die Begrenztheit der Fördermittel gebietet eine Verteilung anhand sachlicher Entscheidungskriterien. Für die Gewährung und Versagung von Leistungen nach dem SGB III finden sich innerhalb der entsprechenden Vorschriften Anhaltspunkte, die als zulässige Unterscheidungskriterien dienen.

Letztlich kann ich Ihnen nur raten, die Umstände der Ablehnung Ihrer Förderung in einem Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit zu klären, um dann vielleicht gemeinsam mit Ihrem Sachbearbeiter vor Ort andere - für Sie in Frage kommende - Förderungsmöglichkeiten zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Gesundheit
24.03.2008
Von:

Hallo Herr Bürsch,

ich bin Mitarbeiter des Klinikverbundes 4k, zu denen auch das FEK NMS gehört, in dem Sie kürzlich ein Praktikum absolvierten. Im Rahmen der Berichterstattung hierüber werden Sie mit den Worten "Pflege muß uns mehr wert sein!" zitiert. Wie verträgt sich diese Aussage mit dem Verhalten der Bundesregierung, die u. A. durch Ihre Partei gestellt wird anläßlich der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst? Dort wird versucht, die ohnehin lächerlich geringe sogenannte Pflegezulage mit einer evtl. gezahlten Tariferhöhung zu verrechnen, also de facto zu streichen.

Über eine Stellungnahme Ihrerseits wäre ich sehr erfreut.
Vielleicht wird ja dann die Diskrepanz zwischen Worten und Taten der Abgeordneten bzw. der Regierung etwas transparenter.

MfG

J.
Antwort von Dr. Michael Bürsch
1Empfehlung
15.04.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 25. März.

Bei meinem zweitägigen Praktikum im Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster Ende Februar habe ich gesehen, welche Leistung Sie und Ihre Kollegen im Alltag bringen. Das hat mich beeindruckt und ich finde nach wie vor, dass uns diese Arbeit mehr wert sein muss.
Dieser Anspruch spiegelt sich meiner Meinung nach in den Ergebnisse der Tarifverhandlungen mit dem öffentlichen Dienst von Ende März wider. Zwar sieht der Vertrag in der Tat vor, dass die Pflegepauschale von monatlich 35 Euro auf 25 Euro gekürzt wird. Diese Kürzung ist allerdings als eine Kompensation dafür zu sehen, dass die Krankenhausbediensteten von einer Anhebung der Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden ausgenommen bleiben. Darüber hinaus sieht der Tarifvertrag vor, dass die Löhne rückwirkend zum 1. Januar 2008 über alle Tarifgruppen hinweg um 50 Euro angehoben werden und die Gehälter um 3,1 Prozent steigen. Im Volumen bedeutet das eine Tariferhöhung von durchschnittlich 5,1 Prozent. Ab dem 1. Januar 2009 sind zudem Lohnzuwächse von weiteren 2,8 Prozent sowie eine Sonderzahlung von 225 Euro vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.03.2008
Von:

Guten Abend, Herr Dr. Bürsch,

bevor ich meine konkreten Fragen stelle, hier einige Anmerkungen: es wird ständig vom mündigen Bürger gesprochen. Im Zusammenhang mit der EUR-Einführung wurde bezüglich einer Volksbefragung wiederholt geäußert, daß unsere Gersetzeslage dieses nicht zulasse. Gesetze lassen sich im Inresse und zum Wohl des Volkes ändern, wenn die politisch Verantwortlichen ehrlich mit den Bürgern umgehen würden. So trägt die Verhaltensweise nahezu aller Politiker zu zunehmender Wahlverdrossenheit bei oder die Menschen wählen zunehmend Außenseiter-Parteien. Die Völker der seinerzeitigen EU wurden wegen des EUR gefragt. Warum wir als mündige Bürger nicht? - Werden Sie sich glaubwürdig + kompetent für die Realisierung eines bundesweiten Abstimmungsrechtes einsetzen. JA oder NEIN. -

Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Michael Bürsch
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05.05.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

die SPD war schon immer für plebiszitäre Elemente im Grundgesetz, dafür habe ich mich seit 11 Jahren im Parlament eingesetzt, wie meine Arbeit in der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" und im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement deutlich macht. Ich werde mich auch weiterhin für eine stärkere Bürgerbeteiligung einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Soziales
15.04.2008
Von:

Sehr geehter Herr Dr. Michael Buersch,

wie stehen Sie zu der außerplanmäßigen Rentenerhöhung in 2008, die erfolgen soll, obwohl nach den wirtschaftlichen Rahmendaten und der Einkommensentwicklung der Beitragszahler eine Erhöhung nicht gerechtfertigt wäre? Täuscht der Eindruck, dass einer großen Gruppe von Wählern hier das Geschenk einer "Beteiligung an der guten wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre" gemacht werden soll, obwohl die meisten Arbeitseinkommen von dieser Entwicklung bislang auch nicht profitiert haben?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Michael Bürsch
2Empfehlungen
05.05.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Mail.

Wir haben die Renten erhöht, damit die Rentnerinnen und Rentner nach zahlreichen Jahren ohne Erhöhung ihrer Bezüge bei gleichzeitig steigenden Belastungen nun auch von der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland profitieren. Im Detail halte ich die folgenden beiden Aspekte für ausschlaggebend:

1. Die Erhöhung der gesetzlichen Rente richtet sich maßgeblich nach der Entwicklung der Bruttolöhne und Gehälter. Wenn diese nicht steigen, erhöht sich auch die Rente nicht. Die Löhne sind im vergangenen Jahr mit 1,4% zwar nicht so deutlich gestiegen wie der wirtschaftliche Aufschwung es erwarten ließ, sie sind aber dennoch angewachsen. Die Rentenanpassung läge nach geltendem Recht allerdings deutlich unter der Lohnentwicklung. Das ist vor allem auf die sogenannte "Riestertreppe" in der Rentenanpassungsformel zurückzuführen, die den steigenden Aufwendungen der Beschäftigten für ihre zusätzliche Altersvorsorge Rechnung trägt. Diese "Riestertreppe" dämpft die Rentenanpassung um jeweils rund 0,65 Prozentpunkte, was für Juli 2008 lediglich eine sehr geringe Rentenerhöhung von 0,46 % ergeben würde.

2. Zur Finanzierung der Pflegereform wird zum 1. Juli 2008 der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte angehoben. Diese zusätzliche Belastung spüren die Rentnerinnen und Rentner stärker als andere Gruppen, da sie den vollen Pflegebeitrag tragen und zudem nicht von der deutlichen Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags von 4,2 auf 3,3 Prozent zum Jahresanfang profitieren.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die "Riestertreppe" in diesem und im nächsten Jahr auszusetzen. Dadurch wird die Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres mit 1,1% also 0,64 Prozentpunkte höher sein als nach der alten Regelung. Dank der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung kann diese Maßnahme ohne eine Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung finanziert werden; der weitere Aufbau der Nachhaltigkeitsrücklage wird dadurch zeitlich gestreckt. Die langfristige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung wird gewahrt indem die beiden ausgesetzten Stufen der Riestertreppe in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt werden.

Auch mit der jetzigen Rentenerhöhung werden wir unsere Ziele erreichen, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent liegt und dass gleichzeitig das gesetzlich fixierte Mindestsicherungsniveau vor Steuern von 46 Prozent bis 2020 und von 43 Prozent bis 2030 nicht unterschritten wird. Die generationengerechte Ausgestaltung und die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben gewahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Gesundheit
15.04.2008
Von:

Hallo Herr Bürsch,

zunächst einmal danke für Ihre Antwort.
Sie weisen in Ihrer Stellungnahme auf den Tarifabschluß im öffentlichen Dienst hin. Ihren Einlassungen zur Kompensation der für das Pflegepersonal nicht umgesetzten Arbeitszeitverlängerung, die im Übrigen nicht nur aus der Reduzierung der Pflegezulage, sondern auch aus der Absenkung der leistungsorientierten Bezahlung besteht, kann ich folgen.
Wie aber stehen Sie zu der Tatsache, dass die in zwei Schritten vereinbarte Erhöhung der Vergütung für das Pflegepersonal im Jahr 2008 wegen "der Besonderheiten der Krankenhausfinanzierung" nur zu ungefähr der Hälfte umgesetzt wird? Als Ausgleich dafür fällt zwar die vorgesehene Erhöhung für 2009 entsprechend höher aus, es bleibt aber festzuhalten, dass die Mitarbeiter im Pflegedienst im Jahr 2008 eindeutig schlechter gestellt sind als andere Kollegen im Geltungsbereich des TVÖD.
Außerdem bleibt, da sich die Krankenhausfinanzierung (Stichwort Budget oder auch Deckelung) voraussichtlich bis zum nächsten Jahr nicht verändern wird, bei Mitarbeitern des Pflegedienstes die Angst, dass die Arbeitgeber gezwungen sein werden, zur Finanzierung der Tariferhöhung 2009 die Personaldecke noch weiter auszudünnen, was zu einer weiteren Arbeitsverdichtung für die verbleibenden Mitarbeiter führen muß.
Sowohl das oben beschriebene Resultat der Tarifvrunde 2008 als auch die absehbare Entwicklung stehen m. E. im krassen Widerspruch zur eingangs formulierten Forderung: Pflege muß uns mehr wert sein.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Michael Bürsch
2Empfehlungen
22.04.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Nachfrage.

Dazu kann ich lediglich sagen, dass ich hoffe, dass es zu keinem weiteren Stellenabbau im Pflegebereich kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Ihre Frage an Dr. Michael Bürsch
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