Dr. Michael Bürsch (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Michael Bürsch
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Plön - Neumünster
Landeslistenplatz
10, Schleswig-Holstein
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(...) Daher haben wir in den vergangenen Monaten Gespräche mit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) geführt. Ziel war es, auch Nichtleistungsbezieher stärker zu fördern. Das Ergebnis der Gespräche ist, dass der Verwaltungsrat der BA in Zukunft mehr Geld für die Qualifizierung und Förderung von Betroffenen zur Verfügung stellt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bosse,

ist es richtig, dass verurteilte Straftäter ihren Namen ändern lassen dürfen? Wenn ja, kann ich es nicht nachvollziehen. Jeder Mensch ist für sein Handeln selbst verantwortlich und muß dafür auch die Konsequenzen in Kauf nehmen.
Wieso gibt es in Deutschland so großen Täterschutz ???

Danke im vorraus für Ihre Antwort,

Mit freundlichen Grüßen

M.
Antwort von Dr. Michael Bürsch
1Empfehlung
07.05.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Mai.

Laut Gesetz können verurteilte Straftäter ihren Namen ändern lassen. Die in diesem Zusammenhang geltende "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" (NamÄndVwV) vom 11. August 1980 verdeutlicht jedoch, dass keine allgemeingültige Handhabung möglich ist, sondern je nach Fall über die Namensänderung der straffällig gewordenen Person entschieden werden muss. Dieses Spannungsfeld möchte ich Ihnen im Folgenden kurz darlegen.

Im fünften Abschnitt (erster Unterabschnitt) spricht sich der Gesetzgeber klar für den Schutz der Bevölkerung gegenüber der straffällig gewordenen Person aus, die ihren Namen ändern lassen will.
Fünfter Abschnitt: Wichtiger Grund

30. (4) "Da der Familienname ein wichtiges Identifizierungsmerkmal ist, besteht ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens. Steht der Antragsteller im Schuldnerverzeichnis, so ist der Antrag in der Regel abzulehnen. Ergibt sich aus dem Führungszeugnis, daß der Antragsteller erheblich oder wiederholt vorbestraft ist, oder sind Strafverfahren (einschließlich Ermittlungsverfahren) anhängig, so soll dem Antrag nur entsprochen werden, wenn gegen die Änderung des Familiennamens unter dem Gesichtspunkt künftiger Identifizierung keine Bedenken bestehen."
32. "Vorstrafen und sonstiges Fehlverhalten des Antragstellers schließen eine Namensänderung nicht aus; sie sind aber bei der Abwägung zur Feststellung des wichtigen Grundes unter dem Gesichtspunkt der Identifizierbarkeit zu beachten."

Im zweiten Unterabschnitt des Abschnitts fünf jedoch heißt es:

39. (1) "Ist ein seltener oder auffälliger Familienname durch die Berichterstattung über eine Straftat so eng mit Tat und Täter verbunden, daß in weiten Kreisen der Bevölkerung bei Nennung des Namens auch nach längerer Zeit noch immer ein Zusammenhang hergestellt wird, so kann der Familienname des Täters und gegebenenfalls auch der seiner Angehörigen zur Erleichterung der Resozialisierung geändert werden. Dies kann bereits vor der Haftentlassung geschehen, wenn die Strafvollzugsbehörde dies befürwortet. Nummer 30 Abs. 4 ist zu beachten."

Diese beiden Abschnitte machen deutlich, dass eine Namensänderung nicht per se gestattet oder abgelehnt werden darf, sondern immer eine Abwägung voraussetzt. Zwei Seiten müssen bei dieser Gesetzesanwendung beachtet werden. So besteht durchaus ein Interesse von Seiten der Justiz, die Straftäter nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen und der Bevölkerung die Möglichkeit der Identifizierung zu geben. Dennoch wird in Deutschland jedem Täter nach Verbüßen seiner Strafe die Chance auf Resozialisierung gegeben. Aus diesem Grund wird in speziellen Fällen, bei denen der Name eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft erheblich erschwert, einer Namensänderung zugestimmt, um den ehemals Straftätigen die Chance auf einen Neuanfang zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
06.05.2008
Von:

Werter Herr Dr. Bürsch,

kurz, warum kommen immer wieder Waren aus dem Ausland auf den Markt, die gesundheitsgefährdend oder gar -schädlich sind?! Wo bleiben die Kontrollen bei der Anlieferung?! Denkbar wäre wohl auch, daß Waren bereits bei der Ausfuhr in den jeweiligen Ländern geprüft wird. Schließlich gibt es ja "Einkäufer"!!! Ich finde es jedenfalls schlimm, daß unsere Beamten in den zutreffenden Ämtern geruhsam ihren Kaffee trinken, während im Land Weichmacher, Gifte u.a. aufschlagen! Die Medien raten dann vom Verzehr ab. Was soll dieser Unfug? Werden wir vor schädlichen Einflüssen geschützt? Wenn Ja, wer ist verantwortlich? Und womit muß er rechnen, wenn er "schläft" oder gar "faul" ist?
Antwort von Dr. Michael Bürsch
1Empfehlung
02.07.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Verbraucherschutz.
Vorab möchte ich erwähnen, dass der Warenimport von gesundheitsgefährdenden Produkten rechtlich nicht zulässig ist. Insbesondere im Lebensmittelrecht, welches sich auf den gesamten Nahrungsbereich erstreckt, sind alle giftigen Stoffe verboten. Auf rechtlicher Ebene besteht somit aus meiner Sicht derzeit kein Anlass zu Veränderungen. Handlungsbedarf sieht die SPD allerdings bei der Bereitstellung von Mitteln für die Bundesländer, um umfassende Kontrollen zu ermöglichen. Diese sind mit dem bisherigen Personalaufgebot nur schwer zu machen. Für einen Ausbau der Stellen setzt sich die SPD bereits seit längerem intensiv ein. Die Überprüfung der Waren bereits in den Ausfuhrländern liegt dabei allerdings nicht im Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland.
Zum Schutz der Verbraucher haben wir des Weiteren mit der Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetz vom 1. Mai 2008 einen weiteren Schritt in die richtige Richtung getan. Wir werden auch künftig darauf drängen zusätzliche und verbraucherfreundliche Informationsbestimmungen einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Finanzen
06.05.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,

mit Entsetzen habe ich gelesen, dass die Diäten wieder erhöht werden sollen. Hatten die Bürger schon kein Verständnis für die letzte exorbitante -im Vergleich zu den Tarifabschlüssen- Erhöhung der Diäten, so wird, fürchte ich, die Politikverdrossenheit mit diesem Schritt noch weiter zunehmen.
Ist es nicht obszön, angesichts der Äußerungen der Kanzlerin,des BFMin. Steinbrück, des stellvertr. Fraktionsvors. der SPD Poß -heute im "Morgenmagazin"- als auch des Vors. des CDU-Wirtschaftsrates, dass keine Steuererleichterungen bis zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts finanzwirtschaftlich zu vertreten sind, abermals eine Diätenerhöhung auch nur ins Spiel zu bringen, geschweige denn zu beschließen?
Die Rentenerhöhung betrug nach Nullrunden rd. 1% (bei mir: 10,00€ JÄHRLICH). Die Revision der Pendlerpauschale wird mit Hinweis auf ein BGH-Urteil aufgesessen. Würde diese Pauschale ab erstem Kilometer gelten, flösse dieses Geld in den Wirtschaftskreislauf zurück, während das von den erhöhten Bezügen wohl nicht behauptet werden kann.
Warum ist gerade die SPD für die Begrenzung der Managergehälter in der freien Wirtschaft, während sie im eigenen Haus sich diametral verhält?

Mit freundlichen Grüßen

H.-J.
Antwort von Dr. Michael Bürsch
2Empfehlungen
08.05.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

meine Antwort auf Ihre Frage lautet: Ich lehne die jetzt geplante Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst für Bundestagsabgeordnete ab. Begründung:

1) Grundsätzlich halte ich es für richtig, die Diäten der Bundestagsabgeordneten an den Besoldungen für Bürgermeister mittelgroßer Städte, für Landräte oder auch für einfache Bundesrichter zu orientieren. Die Arbeitslast von durchschnittlich mindestens 70 Stunden pro Woche und die Verantwortung der über 600 Abgeordneten des Bundestages rechtfertigt eine solche Vergütung. Sie sichert die von allen gewünschte Unabhängigkeit des Abgeordneten - übrigens auch die Unabhängigkeit von Nebentätigkeiten und Nebenverdiensten, auf die ich persönlich großen Wert lege.

2) Deshalb habe ich der Diätenanpassung vom letzten Herbst zugestimmt, die eine Anhebung auf das Besoldungsniveau von Bürgermeistern bzw. Bundesrichtern zum Gegenstand hatte. Die damalige Erhöhung von 9% bezog sich im Übrigen nicht auf ein Jahr, sondern auf sieben Jahre (wegen entsprechender Nullrunden in den Vorjahren), so dass die Erhöhung durchschnittlich pro Jahr 1,4% betrug.

3) Zur Klarstellung: Worum es jetzt geht, ist eine Übernahme der Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst, nicht eine eigene willkürliche Erhöhung der Diäten durch das Parlament. Dennoch lehne ich diese Übernahme der Tarifabschlüsse zum jetzigen Zeitpunkt ab, weil bei der Erhöhung vor einem halben Jahr in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen musste, dass damit alle Veränderungen der Diäten bis Ende 2009 erfasst seien.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Bürsch,

denken Sie, dass das Demokratieverständnis der Regierungsvertreter dieses Landes einmal soweit reichen wird, dass über eine freiwillige Mitgliedschaft in der IHK nachgedacht werden kann?

Ich frage deshalb, da gut 90 Prozent der heutigen Mitglieder ein Zwangssystem dieser Art grundsätzlich ablehnen, dieser Umstand aber regelmässig ignoriert wird.

Beste Grüsse
Antwort von Dr. Michael Bürsch
11Empfehlungen
21.05.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Mail. Ich persönlich finde Ihre Idee gut.

Für viele kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern, in denen jeder Gewerbetreibende Mitglied sein muss, ein Hindernis. Während die Kammern in der Nachkriegszeit einen großen Beitrag zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft leisteten, der nur mit ihrer öffentlich-rechtlichen Organisationsform erbracht werden konnte, stellt gerade diese Organisationsform heute die Existenz der Kammern zunehmend in Frage.

Meines Erachtens sprechen vor allem folgende Aspekte gegen eine Zwangsmitgliedschaft in den IHK: Aufgrund der Dominanz der großen Unternehmen in den Kammergremien, ist es für kleine und mittlere Unternehmen häufig nur schwer möglich, sich an der Arbeit innerhalb der Kammer zu beteiligen. Die Hauptlast der Finanzierung der Kammern tragen aber gerade die kleinen und mittleren Unternehmen mit ihren Zwangsbeiträgen. Denn der Zwangsbeitrag berechnet sich nach der Höhe der Gewerbesteuer, und hiervon sind große Unternehmen befreit. Weit mehr als Dreiviertel der IHK-Mitglieder bemängelt dies.

Daneben ist die Tendenz zu beobachten, dass Industrie- und Handelskammern zunehmende selbst wirtschaftlich tätig werden und damit oft in Konkurrenz zu ihren eigenen Pflichtmitgliedern treten. Dies ist aber gemäß IHK-Gesetz nicht erlaubt.

Die wirtschaftspolitischen Debatten der Vergangenheit haben gezeigt, dass die gewerblichen Unternehmen in Deutschland selbst in existentiellen Fragen kein Gesamtinteresse mehr verbindet. Der Kreis der IHK-Mitglieder ist mittlerweile viel zu heterogen, um in wesentlichen Fragen den erforderlichen gemeinsamen Nenner definieren zu können. Das IHK-System ist - aufgrund der Dominanz der großen Unternehmen innerhalb der Kammern - gerade für innovative und Arbeitsplatz schaffende kleine und mittlere Unternehmen inzwischen zu einem Zwangskorsett geworden. Interessenvertretung durch freie Verbände ist hier eindeutig die bessere Lösung.

Die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern stellt auch im europäischen Vergleich eine drastische Wettbewerbsverzerrung dar. Das Ziel der Europäischen Union ist es, einen einheitlichen Dienstleistungsmarkt zu schaffen, unter Sicherung der vertraglich garantierten Dienst- und Niederlassungsfreiheit und durch Abbau nicht zu rechtfertigender freiheits- und wettbewerbsfeindlicher Regelungen und Strukturen. Die Niederlassungsfreiheit wird dabei durch die Zwangsmitgliedschaft und deren Folgen erheblich beeinträchtigt. Hier kollidiert das IHK-Gesetz mit EU-Recht. Nach mittlerweile vorherrschender Rechtsauffassung schützt diese vor jeglicher Beschränkung. Der mit der Pflichtmitgliedschaft verbundene Eingriff in die Niederlassungsfreiheit kann hier nicht mehr übersehen werden.

Ein gemeinsamer Binnenmarkt setzt im wirtschaftsrechtlichen Bereich ein Höchstmaß an Harmonisierung voraus. Insbesondere in den nordeuropäischen EU-Mitgliedstaaten (Großbritannien, Irland, Finnland, Schweden, Dänemark, Belgien), aber auch in Portugal sowie in den nicht der EU angehörenden Ländern Schweiz und Norwegen hat sich ein System privatrechtlich organisierter Handelskammern bewährt. Allein im Hinblick auf eine weiter voranschreitende Harmonisierung ist ein Umbau des Kammersystems über kurz oder lang nicht zu vermeiden.

Trotz dieser schlüssigen Argumente war es bislang leider schwierig, im Parlament eine Mehrheit für eine Neuordnung des gesamten Industrie- und Handelskammerwesens - verbunden mit einer Umstellung von einer Pflicht- auf eine freiwillige Mitgliedschaft - zu finden. Dennoch halte ich eine solche Neuordnung für zeitgemäß und trete dafür ein.

Mit freundliche Grüßen

Michael Bürsch
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Frage zum Thema Internationales
08.05.2008
Von:

An Herrn Dr. Bürsch,

als für mich zuständiger BTA des WKs Plön/NMS möchte ich Ihnen folgende Frage stellen:

Warum sind in Deutschland die Literpreise für Super- und Normal-Benzin gleich, aber zum Beispiel in Spanien nicht? Auf meinem letzten Urlaub in Mallorca mußte ich feststellen, dass der Literpreis für Normalbenzin 1,16 €, der für Superbenzin 1,25 €. Wie ist diese Differenz von über 10 Cent erklärbar und warum ist das in Deutschland nicht so? Eine unterschiedliche Besteuerung von Super- und Normal-Benzin ist mir nicht bekannt. Mir sind die Bestrebungen der Mineralölkonzerne (und auch der staatlichen Stellen?) bekannt, Normalbenzin abzuschaffen, was natürlch für diese Unternehmen Vorteile bringen wird. Werden die Benzinkäufer hier in Deutschland für "dumm verkauft", in Spanien aber nicht?
Antwort von Dr. Michael Bürsch
2Empfehlungen
28.05.2008
Dr. Michael Bürsch
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Mail, die ich auch im Namen meiner Kollegin Bettina Hagedorn beantworten möchte.

Wie Sie in Ihrer Mail bereits geschrieben haben, wird Benzin in Deutschland gleich besteuert, d. h. die Oktanzahl spielt hierbei keine Rolle. Die deutliche Preiserhöhung beim Normalbenzin gegenüber Super ist in erster Linie auf die stark gestiegene Nachfrage in den USA zurückzuführen, da dort im Gegensatz zu Europa nach wie vor zahlreiche Fahrzeuge mit Normalbenzin fahren.

Die geringeren Benzinpreise in Spanien ergeben sich aus der niedrigeren Besteuerung als hierzulande. Hält man sich allerdings das deutlich geringere Durchschnittseinkommen der Spanier vor Augen, so sind die Spritpreise in Deutschland vergleichsweise günstiger. Meines Wissens nach wird in Spanien nur Super und SuperPlus (95 bzw. 98 Oktan) und kein Normalbenzin angeboten. Daher nehme ich an, dass sich die Differenz (1,16 Euro zu 1,25 Euro) aus dem Preisunterschied zwischen den beiden Sorten ergibt.

Die Vermutung, dass die Mineralölkonzerne Normalbenzin, wie in vielen anderen europäischen Ländern bereits geschehen, auch in Deutschland abschaffen möchten, halte ich für durchaus plausibel. Die Gewinnmargen sind beim Normalbenzin geringer als bei Super oder SuperPlus. Darüber hinaus brächte eine Abschaffung Einsparmöglichkeiten mit sich, da getrennte Tanks und Lieferungen wegfielen. Da hierzulande nach wie vor viele Fahrzeuge Normalbenzin tanken, liegt eine solche Abschaffung allerdings nicht im Interesse der Bundesregierung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch
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