Dr. Max Stadler (FDP)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Dr. Max Stadler
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter am Oberlandgericht a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Passau
Ergebnis
18,9%
Landeslistenplatz
2, Bayern
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(...) Eingriffe in die Privatsphäre werden immer mehr vor verlagert, sie knüpfen häufig nicht mehr an konkrete Verdachtsmomente an (beispiel: Vorratsdatenspeicherung). Diese Grundlinie hat leider sowohl rot/grün verfolgt als auch die große Koalition. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
06.09.2009
Von:
Jan

Sehr geehrter Herr Stadler,

in den letzten Jahren mussten u.a. FDP-Politiker beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen Sicherheitsgesetzen einlegen. Dies waren oft erfolgreich. Möglicherweise auch beim Zugangserschwerungsgesetz. Sind in der aktuellen Legislaturperiode ihrer Meinung nach mehr verfassungswidrige Beschlüsse gefasst worden als in der Vergangenheit? Was sind dafür die Gründe und was schlagen Sie vor um dies zu korrigieren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Max Stadler
1Empfehlung
07.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre wahrlich berechtigte Frage.

Allerdings sind Gesetzesbeschlüsse aus der rot/grünen Regierungszeit weitgehend schon beim Bundesverfassungsgericht abgehandelt worden, während - schon aus Zeitgründen - solche aus der zeit der jetzigen großen Koalition noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Insofern besagt eine Statistik nicht allzu viel.

Herr Schäuble beruft sich ja gerne darauf, dass aus seiner jetzigen Ministerzeit kein Gesetz aufgehoben worden sei. Er vergißt zu erwähnen, dass die CDU/CSU bei verfassungsrechtlich fragwürdigen Gesetzen der Vorgängerregierung mit gestimmt hat oder sogar noch tiefere Einschnitte in die Bürgerrechte gefordert hatte.

Jedenfalls ist wegen der Vorratsdatenspeicherung eine einstweilige Anordnung des BVerfG ergangen, was eher ungewöhnlich ist. Bezüglich der Erschwernisse beim Ehegattennnachzug hat sogar der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD) erklärt, er hoffe, dass dieses schwarz-rote Gesetz in Karlsruhe aufgehoben werde.

Daran zeigt sich, nimmt man auch noch das BKA-Gesetz und die Internet-Zugangssperren hinzu, dass leider die große Koalition die Tendenz der Bürgerrechtseingriffe ihrer Vorgängerregierung nahtlos fortgesetzt hat.

Entscheidend ist nicht die Statistik, sondern der Denkansatz. Eingriffe in die Privatsphäre werden immer mehr vor verlagert, sie knüpfen häufig nicht mehr an konkrete Verdachtsmomente an (beispiel: Vorratsdatenspeicherung). Diese Grundlinie hat leider sowohl rot/grün verfolgt als auch die große Koalition.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
16.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Stadler,

Ich bin sehr Froh, dass die FDP bisher immer gegen z.B. Internetsperrre und Vorratsdatenspeicherung war und ich hoffe, dass es mit der wohl bevorstehenden Schwarz-Gelb Koalition so bleibt.

Aber wie ist die Haltung der FDP zu den Bürgerrechten mit der der CDU und ihren "Anti Terror Gesetzen" zu vereinbaren?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Max Stadler
bisher keineEmpfehlungen
17.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

zu Recht sprechen Sie in Ihrer Frage die Tatsache an, dass es zwischen der FDP und der Union deutliche Meinungsunterschiede in Bürgerrechtsfragen gibt. Wenn es zu Koalitionsverhandlungen kommt, wird dies natürlich ein wichtiges Thema sein.

In Bayern ist es der FDP in den Koalitionsverhandlungen mit der CSU zur Bildung einer neuen Staatsregierung im Herbst 2008 sehr wohl gelungen, eine Reihe wichtiger rechtsstaatlicher Forderungen durchzusetzen.

Für Ihre Unterstützung des bürgerrechtlichen Kurses der FDP danke ich Ihnen sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler, MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
19.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,
in Ihrer Reaktion vom 02.09.2009 auf meine Fragen haben Sie diese als kompliziert dargestellt, um 2 Wochen Zeit gebeten und eine gründliche Antwort in Aussicht gestellt.

Meine Fragen waren bewußt so gestellt, dass grundsätzlich jeder politisch Interessierte in der Lage ist, diese beantworten zu können. Sie sind keinem bestimmten speziellen Fachbereich zuzuordnen. Wenn überhaupt, dann gehören sie am ehesten in Ihr Fachgebiet Innen- und Rechtspolitik, für das Sie innerhalb der FDP-Fraktion zuständig sind.

Der Zusammenbruch der DDR und die Gestaltung der Einheit Deutschlands waren Ereignisse, von denen man sicherlich zu Recht annehmen darf, dass sie von der politischen Klasse mit großer Aufmerksamkeit und Anteilnahme miterlebt worden ist. Um Fragen im Zusammenhang mit eben diesem Ereignis geht es in meiner Bitte um Beantwortung.

Fragen 1 bis 3 sind mit Ja oder mit Nein beantwortbar. Dafür braucht es kein Fachwissen aus Ausschüssen oder Ministerien.

Mit Frage 4 richte ich mich an Sie als erfahrenen Politiker, der zudem noch eine wesentliche Funktion im Parlamentarischen Kontrollgremium innehat. Nach meinem Wissen handelt es sich bei diesem um ein Organ der Legislative, das die Arbeit der Exekutive überwachen soll.
Wie erhält ein Gesetz Gesetzeskraft? Was darf die Exekutive nach der Verabschiedung des Gesetzes daran noch ändern?
Es ist die Krux, daß so etwas im Falle der DDR-Flüchtlinge, die vor dem Zusammenbruch der DDR in Westdeutschland ihre rechtsstaatlich geordnete Eingliederung erfahren haben, sehr wohl geschehen ist, ohne daß es jemand gemerkt hat. Der Bundestag hat dem zu keiner Zeit zugestimmt. Und überall wird behauptet, daß das alles rechtens sei. Bisher haben erst wenige Abgeordnete erkannt, daß hier eine Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien geschehen ist.
Darf ich darauf hoffen, doch noch eine (wirkliche) Antwort von Ihnen zu erhalten? Viele Betroffene warten darauf.
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Max Stadler
6Empfehlungen
23.09.2009
Sehr geehrter Herr Dr. ,

wie Sie wissen, hat sich die FDP-Bundestagsfraktion seit längerem mit der rentenrechtlichen Behandlung von Übersiedlern aus der DDR vor 1990 beschäftigt. Unter anderem haben wir uns mit der kleinen Anfrage "Rentenberechnung für Übersiedler" (BT-Drs. 16/5571) und mit einer schriftlichen Frage von mir an die Bundesregierung gewandt.

Mir sind keine konkreten Hinweise zum Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bekannt, welche den Willen der Vertragspartner im Hinblick auf den Geltungsumfang des Rentenüberleitungsgesetzes erkennen lassen. Sicherlich hatten die Vertragspartner in erster Linie die rentenrechtliche Behandlung der in der damaligen DDR wohnhaften Bürgerinnen und Bürger vor Augen.

Noch beim Abschluss des Staatsvertrags zwischen der Bundesrepublik und der DDR vom 18. Mai 1990 ging man vom Fortbestehen zweier Staaten aus, weshalb auch die rentenrechtliche Behandlung von bereits übergesiedelten Versicherten nicht thematisiert wurde. Im später folgenden Einigungsvertrag war es hingegen ein wesentliches Anliegen, eine in Deutschland einheitliche Geltung des Rentenrechts nach der Regelungssystematik des SGB VI herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtung des Wortlauts von Art. 30 Abs. 5 des Einigungsvertrages ist jedenfalls nicht zu erkennen, warum diese Regelung und auf ihrer Grundlage zu erlassende Bundesgesetze nicht auch auf sog. Bestandsübersiedler anzuwenden sind.

In der Folge sind mehrere Bundesgesetze erlassen worden, die die Überleitung von Renten in den Anwendungsbereich des SGB VI regeln, darunter das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) und das Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz (Rü-ErgG). Das RÜG regelt in § 1 den Kreis der Anspruchsberechtigten. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Personen am 18. Mai 1990 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet hatten. Daneben sah § 259 a SGB VI in der Fassung des RÜG aus Vertrauensschutzgründen die weitere Anwendung der Tabellenentgelte nach dem Fremdrentengesetz für Renten vor, die vor dem 1. Januar 1996 beginnen. Lediglich die nach diesem Stichtag erfolgenden Rentenzugänge sollten dem RÜG unterfallen.

Mit dem Rü-ErgG ist § 259 a SGB VI zum 1. Januar 1992 dahingehend geändert worden, dass die Tabellenentgelte nach dem Fremdrentenrecht nur noch für die rentennahen Jahrgänge gelten, also für die vor dem 1.1.1937 geborene Versicherten. Das Eingreifen oder Nichteingreifen dieser Vertrauensschutzregelung hat auch keine Auswirkungen auf die Behandlung von Bestandssiedlern als Bundesbürger oder DDR-Bürger. Insgesamt waren die in die Bundesrepublik eingegliederten Übersiedler zum Zeitpunkt des
Beitritts der DDR nicht als damalige DDR-Bürger anzusehen.

Die Regelung § 259 a SGB VI ist von dem Bundessozialgericht und dem Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet worden. Vielmehr ist festgestellt worden, dass die Stichtags- und Vertrauensschutzregelung nicht gegen den Eigentumsschutz des Artikels 14 Grundgesetzt verstößt. Die gutgeschriebenen Anwartschaften nach dem Fremdrentengesetz unterfallen nicht dem Eigentumsschutz des Artikel 14, denn die Rentenanwartschaften aus den Tabellenentgelten nach dem Fremdrentengesetz erfolgten nicht auf einer eigenen Beitragsleistung zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern waren in der Höhe politisch festgelegt.

In Art. 38 RÜG in der Fassung des Art. 14 des RÜG-ErgG waren die bisherigen Feststellungsbescheide über die Eingliederung der DDR-Übersiedler und Flüchtlinge dahingehend zu überprüfen, ob sie mit den zum Zeitpunkt des Rentenbeginns geltenden Rentenrecht übereinstimmen. Es handelt sich um eine Sonderreglung, wonach Aufhebung der Feststellungsbescheide in Abweichung der Vorschriften des SGB X ohne Anhörung der Betroffenen und ohne Einhaltung bestimmter Fristen mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgt.

Es besteht somit eine rechtlich wirksame Grundlage, was die rechtenrechtliche Behandlung der Anwartschaften der Bestandsübersiedler betrifft. An dieses Recht sind die Exekutive bzw. die Rentenversicherungsträger gebunden. Gegen eine falsche Rechtsanwendung ist ggf. gerichtlich vorzugehen.

Wie Sie wissen, halten wir die rentenrechtliche Situation für viele Übersiedler vor 1990 insgesamt für nicht zufriedenstellend und haben deshalb einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der sich an diejenigen Bestandsübersiedler richtet, deren Rentenanwartschaften durch die Rechtsumstellung verringert wurden. Unser Antrag (BT-Drs. 16/11236) ist von der Mehrheit des Deutschen Bundestages abgelehnt worden.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
20.09.2009
Von:

Schön dass ein beachtlicher blau-gelber Block auf der "Freiheit-statt-Angst"-Demo dabei war. Noch zu den Errungenschaften der rot-grünen Bundesregierung gehören immerhin drei Gesetzes-Initiativen, die dem Anliegen der Demonstration krass zuwiderlaufen:

1. das als über den Tod hinausreichende Steuer-Nummer eingeführte Personenkennzeichen (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) - Freiberufler und Selbständige müssen schließlich die Steuer-Nummer auf allen Briefen, Rechnungen und Quittungen angeben.

2. die personenbezogene Zentral- und Totalerfassung aller Gesundheitsdaten (gläserner Patient).

3. die Vorarbeiten zum ELENA-Verfahrensgesetz ("elektronischer Einkommensnachweis"), das jetzt personenbezogen alle Einkommen eines jeden Bürgers in einer Zentraldatei erfassen soll (auch hier: Vorratsdatenspeicherung!), und mittels einer Zertifizierungskarte insbesondere den Jobcentern zugänglich gemacht werden soll. vgl.: www.datenschutzzentrum.de , www.bfdi.bund.de

Zumindest für die dritte Bundesregister-Datei läuft derzeit noch die Frist für die Einreichung eines Normenkontrollverfahrens in Karlsruhe.

Werden Sie klagen? Warum haben Sie gegen die ersten beiden datenschutzrechtlich höchst bedenklichen Gesetze nicht geklagt?

Und schließlich: Warum hat Ihr Landesverband in der neuen bayerischen Koalition eine Initiative zur Verwässerung des Informationsfreiheitsgesetzes mitgetragen?

Mit bestem Gruß

Antwort von Dr. Max Stadler
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

für eine Normenkontrollklage gibt es ein Quorum; hierfür reichte die bisherige Stärke der FDP-Bundestagsfraktion zahlenmäßig nicht aus.. Der FDP-Landesverband Bayern hat einer Verwässerung des Informationsfreiheitsgesetzes keineswegs zugestimmt. Zudem ist die FDP-Fraktion im Bundestag mit Erfolg einer solchen "Verwässerung" entgegengetreten.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
23.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

ich habe eine Frage zur Einstufung von Informationen als Verschlusssache. Mir geht es dabei vornehmlich um die Frage der Transparenz des Entscheidungsprozesses (d.h. welche Akteure daran beteiligt sind) und der Kontrollmöglichkeit dieser Entscheidungen. Da der betroffene Bereich hochsensibel ist, befinden wir uns in einem Spannungsverhältnis zwischen Rechenschaftspflicht, die nicht zuletzt seit der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes auch juristisch untermauert ist, und der Nationalen Sicherheit.

Zunächst: Welche staatliche Instanz klassifiziert die Informationen und gibt es eine Instanz, die diese bei Bedenken seitens der Öffentlichkeit kontrolliert, um politische Einflussnahmen zu vermeiden?

Trotz möglichst objektiver Kriterien unterliegt jede Entscheidung einem gewissen Ermessensspielraum, der zu Fehlern führen kann oder aber auch missbraucht werden kann. Wie kann ein deutscher Bürger sicher sein, dass wirklich nur diese Informationen als Verschlusssache eingestuft werden, die diesen Status erfordern und es nicht dazu kommt, dass Informationen aufgrund von politischer Einflussnahme vorenthalten werden, die sonst vielleicht Verletzungen gegen unseren Rechtsstaat offenlegen würden?

Als Beispiel würde ich gerne den Fall des britischen Rüstungskonzerns BAE-Systems in Großbritannien heranziehen. Dabei wurden Korruptionsuntersuchungen gegen das saudische Königshaus mit der Begründung eingestellt, die Nationale Sicherheit sei dadurch gefährdet. Ich nehme an, dass Sie mit dem Fall vertraut sind.

Daraus ergeben sich für mich folgende weitere Fragen: Welche Rechtswege stehen einem Bürger in Deutschland offen, wenn er eine Einstufung als Verschlusssache in Zweifel zieht? Gibt es auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene eine rechtsgültige Definition von Nationaler Sicherheit, die den Einstieg für einen solchen Rechtsweg ermöglicht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Max Stadler
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25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Verschlusssachen".

Gerne gehe ich im Folgenden darauf ein.

Grundsätzlich entscheidet die herausgebende Stelle selbst, ob eine Akte eine Verschlusssache ist. Dieses Prinzip ist sinnvoll, da gerade keine Einsichtnahme durch aussenstehende Stellen bzw. Personen erfolgen soll. Der Staat will und kann damit seine besonders sensiblen Interessen schützen.

Gleichzeitig muss ich leider aus meiner Erfahrung im ersten Untersuchungsausschuss, dem sogenannten BND-Untersuchungsausschuss, sagen, dass Ihre Bedenken, dass staatliche Stellen diese Möglichkeit über Gebühr strapazieren, nicht unberechtigt sind. Wir - insbesondere Oppositionspolitiker - mussten feststellen, dass uns Informationen durch die Bundesregierung nicht oder nur in vollkommen unzureichendem Maße zur Verfügung gestellt worden sind mit dem Hinweis, dass etwa Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland dem entgegenstünden. Ein besonders eindringliches Beispiel für mich sind geschwärzte Zeitungsartikel gewesen.

Die Oppositionsfraktionen haben nicht zuletzt aus diesem Grund Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht: mit großem juristischen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass durch pauschale Informationsverweigerung der Bundesregierung das Informationsrecht des Parlaments und damit das Grundgesetz verletzt worden ist.

Leider hat sich dieser Erfolg nicht im weiteren Verfahren niedergeschlagen, da sich die Regierungsfraktionen einer Weiterführung der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses widersetzt haben. Aus unserer Sicht hätten nun endlich die angeforderten Informationen nach Aushändigung ausgewertet werden können, und vielleicht hätten sich daraus neue Schlussfolgerungen ergeben.

Auch im Innenausschuss haben wir oftmals eine sehr zurückhaltende Informationspolitik der Bundesregierung erlebt. Sobald Geheimdienste in irgendeiner Weise im Spiel waren, wurden Auskünfte mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums verweigert. Aber selbstverständlich muss der Innenausschuss im Rahmen seiner Zuständigkeit informiert werden; das Kontrollgremium dient, wie der Name schon sagt, ausschließlich der Kontrolle der Tätigkeit der Nachrichtendienste.

Das von Ihnen angesprochene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sieht die Möglichkeit der Verwehrung des Informationszugangs in § 3 vor, wenn besondere öffentliche Belange zu schützen sind. Diese liegen danach unter anderem vor, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Sollte der Antrag auf Informationszugang eines Bürgers abgelehnt worden sein, kann dieser nach § 9 IFG zunächst Widerspruch und schließlich Verpflichtungsklage einreichen, um seinen Anspruch durchzusetzen.

Eine einheitliche, verbindliche Definition der "Nationalen Sicherheit" als Rechtsbegriff gibt es nicht. Einerseits gebe ich Ihnen recht, dass dies für die Rechtsdurchsetzung wünschenswert wäre; gleichzeitig ist dies aber einfach der Realität geschuldet: die nationale Sicherheit ist einer gewissen Dynamik und ständigen Entwicklung unterworfen und entzieht sich daher einer abschließenden Definition. Was selbstverständlich nicht bedeutet, dass dieser Begriff im Einzelfall jeweils von den Gerichten nicht herangezogen und ausgelegt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Max Stadler
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