Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Martina Bunge
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Facharbeiterin (Eisenbahn), Diplom Lehrerin, Dr. oec., Dr. sc.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim
Landeslistenplatz
2, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Ich habe mich aber mit den Vorwürfen in den Medienberichten beschäftigt und diese so weit wie möglich überprüft. Danach ist es meines Erachtens nicht gerechtfertigt, der Reise nichtparlamentarische Zwecke zu unterstellen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
08.12.2006
Von:

Guten Tag!
Meine Frage betrifft die Gesundheitsreform, insbesondere für privat versicherte Personen. Bisher gilt die Regelung, dass privat versicherte Personen, die jenseits von 56 Jahren nicht mehr privat versichert sein können, nicht mehr von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen werden. Hier nur ein Beispiel: Wenn die Ehefrau eines Beamten, der ja nur privat versichert sein kann, nach der Familienphase mit 56 eine Erwerbstätigkeit aufnehmen will, steht sie ohne Krankenversicherung da, weil die private sie nicht mehr und die gesetzliche sie gar nicht nehmen darf. Soll dieser Zustand geändert werden? Und wenn bisher nicht, was werden Sie unternehmen, um ihn zu ändern? Gruß R.
Antwort von Dr. Martina Bunge
1Empfehlung
21.08.2007
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrte Frau ,

welcher Versicherungsschutz für Sie in Frage kommt, lässt sich pauschal und aus der Ferne leider nicht beantworten. Da mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz jedoch einige Änderungen hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes erfolgt sind, könnten unter Umständen die folgenden, grundsätzlichen Hinweise für Sie hilfreich sein.

Seit dem 1. April 2007 gilt die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Demzufolge müssen alle Personen, die der Gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind, sich versichern.

Personen hingegen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben oder die nie versichert waren, jedoch der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, haben zumindest das Recht, im Rahmen des Standardtarifs zur Privaten Krankenversicherung zurückzukehren. Die allgemeine Pflicht zur Versicherung gilt in der Privaten Krankenversicherung erst ab dem 1. Januar 2009. Zu diesem Zeitpunkt wird der so genannte modifizierte Standardtarif durch den Basistarif abgelöst.

Zwar darf der monatliche Beitrag im Standardtarif den durchschnittlichen Höchstbetrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten, jedoch dürften viele Personen, die aus finanziellen Gründen ihren privaten Versicherungsschutz verloren haben, sich auch künftig nicht versichern können. Denn immerhin kann der Beitrag in der PKV bis zu 500 Euro im Monat betragen. Nur wenn Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII vorliegt, wird die Prämie um die Hälfte reduziert. Und erst wer diese halbierte Prämie nicht zahlen kann, erhält einen Zuschuss vom Jobcenter oder Sozialamt.

Meiner Ansicht nach verdeutlicht allein dieses Beispiel, dass auf diese Art und Weise eine allgemeine Versicherungspflicht nicht umgesetzt werden kann. Aus diesen Gründen favorisiert meine Fraktion DIE LINKE das Konzept einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, in der jede/r pflichtversichert ist und alle nach ihrer Leistungsfähigkeit einzahlen. Nicht erwerbstätige Personen ohne eigene Einkünfte werden hingegen beitragsfrei versichert.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. a Bunge
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Frage zum Thema Gesundheit
08.12.2006
Von:

Hallo Frau Bunge,

mich interessiert Ihre Antwort als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses auf die Frage, wozu wir in diesem Land so irrsinnig viel Krankenkassen brauchen. Sie verteuern das Gesundheitswesen, leisten aber trotz ihrer Vielzahl keinen als positiv bemerkbaren Beitrag zum Gesundheitswesen im medizinischen Sinn.
Die historischen Hintergründe sind mir bekannt, Sie brauchen also nicht zu wiederholen, was ich als Antwort vom Gesundheitsministerium auf die gleiche Frage zu lesen bekam.
Wer eigentlich bestimmt bei uns, was finanziell und - in diesem Fall- medizinisch sinnvoll ist, der Gesetzgeber oder die ihm gegenüberstehenden Interessenverbände? Oder sind beide gar verquickt ?
Da sich die umstrittene Gesundheitsreform für mich kaum erkennbar mit dieser Problematik befasst, muss ja wohl alles in dieser Hinsicht in Ordnung sein. Nur ich verstehe es nicht, deshalb nochmals: Worin liegt der Vorteil der Kassenvielfalt ?

Mit freundlichem Gruß,
B.
Antwort von Dr. Martina Bunge
1Empfehlung
21.08.2007
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

hinter Ihrer Forderung nach einer Reduzierung der Kassenvielfalt steht der Vorwurf, dass die hohe Anzahl der Krankenkassen zu hohe Verwaltungsausgaben verursacht. Ein näherer Blick zeigt jedoch, dass die Verwaltungsausgaben in der privaten Krankenversicherung mehr als doppelt so hoch wie in der GKV sind. Zwar lässt sich aus dieser Feststellung nicht ableiten, in welchem Umfang in der Gesetzlichen Krankenversicherung möglicherweise unnötige Kosten eingespart werden könnten. Allerdings verdeutlicht dieser Vergleich, dass die pauschale Behauptung zu hoher Verwaltungsausgaben nicht zutreffend ist.

Nichtsdestoweniger stimme ich grundsätzlich denjenigen zu, die sich für eine Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen aussprechen. Allerdings habe ich das Vorhaben der Großen Koalition – die Einführung der Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen – heftig kritisiert. Denn es kann nicht sein, dass man im Gesundheitsbereich wie im offenen Markt regiert. Ein Verdienst der Opposition und auch meiner Fraktion ist es, dass wir im Zuge der letzten Gesundheitsreform die Große Koalition gezwungen haben, wenigstens die Insolvenzregelung für die Krankenkassen auf lange Sicht zu verschieben.

Wenn man eine Reduzierung der Kassen ernsthaft anstrengt, ist auch ein geordneter Weg zu finden.

Gleichzeitig möchte ich ausdrücklich betonen, dass eine Verringerung der Anzahl der Krankenkassen lediglich den Überbau der Kassenverwaltung verringern kann, die grundlegenden Probleme im Gesundheitswesen jedoch nicht zu lösen vermag.

Ein zentrales Problem ist weiterhin die strukturelle Einnahmeschwäche der Krankenkassen. Hier machen sich das hohe Niveau der Erwerbslosigkeit und der Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ebenso bemerkbar wie die unzureichende Lohnentwicklung.

Doch die Große Koalition hat im Rahmen der letzten Gesundheitsreform keine Maßnahmen getroffen, um gezielt die Einnahmeseite der Gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Damit hat sie die Chance für eine wirkliche Gesundheitsreform vertan. Denn eine solidarische Krankenversicherung kann meiner Ansicht nach nur zukunftsfest gemacht werden, indem alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Arten von Einkommen angemessen in die Finanzierung einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge
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Frage zum Thema Arbeit
09.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

Sie sind Mitglied im Gesundheitssausschuss des Deutschen Bundestages. Deshalb erlaube ich mir, Sie zu fragen:
Als schwerstbehinderter mit Pflegestufe und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit bin ich gesondert gelackmeiert.
Zuerst wurde die Leistung bei Familienangehörigen abgesenkt. Durch Minderung der Zulage für Schwerbehinderte und durch Erhöhung des nunmehr pauschalierten Regelsatzes bekomme ich faktisch weniger ausgezahlt. Die Bundesregierung meint dazu, dies müsse hingenommen werden. Im Eckregelsatz sind in der Einzelposition 2,53 Euro für Eigenanteile/Rezeptgebühren enthalten. Tatsächlich müssen Grundsicherungsbezieher MEHR als 1 % bzw. MEHR als 2 % zuzahlen. Der Regelsatz beträgt für Angehörige 310.00 Euro. Zuzahlen müssen wir aber 42,00 bzw. 84 Euro im Jahr; das macht mindestens 3.50 Euro monatlich, obwohl der Regelsatz nur 2,53 Euro hergibt. Es geht aber noch weiter. Als pflegebedürftige Person haben wir noch einmal 2 % zuzuzahlen für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das macht nochmal 42,00 bzw. 84,00 Euro im Jahr. Hinzu kommen Zuzahlungen für Medikamente, für die es keinen Ersatz gibt, die aber bei bestimmten Erkrankungen notwendig sind. Hinzu kommen Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig aber notwendig sind bei bestimmten Erkrankungen wie Elektrolyte usw. Für Nahrungsmittel stehen einem Familienangehörigen 114,60 Euro monatlich zur Verfügung. Können Sie davon leben? Wie kann ein Schwerstkranker davon leben, wenn die zusätzlichen Belastungen wie oben beschrieben abgezogen werden??? Wie stellen Sie sich dazu??? Sind Sie bereit, dies überprüfen zu lassen?

Mit Gruß
Antwort von Dr. Martina Bunge
2Empfehlungen
02.07.2007
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

das staatlich festgesetzte soziokulturelle Existenzminimum ist immer weniger in der Lage, den Menschen, die aus den verschiedensten Gründen damit auskommen müssen, ein Leben in Würde zu garantieren und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Meine Fraktion DIE LINKE hat daher anlässlich des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des zwölften Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze im vergangenen Jahr einen eigenen Antrag für ein menschenwürdiges Existenzminimum eingebracht (DS 16/2743). In diesem forderten wir die Bundesregierung auf, als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer sozialen Grundsicherung den Regelsatz der Grundsicherungssysteme nach SGB II und SGB XII zeitnah auf 420 Euro zu erhöhen. Denn wie der Paritätische Wohlfahrtsverband in seiner Expertise aufzeigte, werden bestimmte Bedarfe – u.a. in den Bereichen Ernährung, Gesundheitspflege und Bildungswesen – nur unzureichend berücksichtigt.

Zugleich sollte ein neues Bedarfsbemessungssystem erarbeitet werden, das sich nicht allein am Verbrauchsverhalten der unteren Einkommensgruppen orientiert, sondern die Bedarfsdeckung und die Sicherung gesellschaftlicher Teilhabe ins Zentrum stellt. Darüber hinaus kritisierten wir die weitgehende Pauschalisierung der früheren Leistungen für einmalige und Sonderbedarfe, da diese dem Bedarf der Menschen in zahlreichen Einzelfällen nicht gerecht wird und zu nicht hinnehmbaren Härten führt. Wir verlangten infolgedessen eine Öffnungsklausel, die es ermöglicht, notwendige zusätzliche Bedarfe zu decken und dem sozialrechtlichen Individualisierungsgebot Rechnung trägt.

Der Antrag wurde leider mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Unabhängig hiervon kämpfen wir politisch weiterhin für den Aufbau einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung und verlangen die Streichung aller Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge
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Frage zum Thema Gesundheit
10.12.2006
Von:
-

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages möchte ich Sie über meine folgende öffentliche Petition in Kenntnis setzen:

"Mit der Petition wird von den gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme für wirksame Naturheilverfahren und Heilpraktikerhonorare gefordert.

Begründung:
Durch die Bezahlung aller wirksamen Naturheilverfahren durch die gesetzlichen Krankenkassen würden erhebliche finanzielle Mittel eingespart, da kaum Nebenwirkungen(siehe Lipobay, VIOXX) zu erwarten sind und eine ""sanftere"", schnellere und natürliche Heilung erfolgt.

Leider wurde meine Petition unter fadenscheinigen Gründen abgelehnt.

Ablehnung hier:
www.bundestag.de

Finden Sie die Ablehnung meiner öffentlichen Petition in Anbetracht der katastrophalen Zustände in unserem Gesundheitssystem in Ordnung ? Wenn ja, bitte Begründung angeben !

Mit freundlichen Grüßen


Umwelt und Gesundheit Halle e.V.i.Gr.
Antwort von Dr. Martina Bunge
1Empfehlung
17.07.2007
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

im Petitionsausschuss spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse des Deutschen Bundestages wider. Daher ist die Ablehnung Ihrer öffentlichen Petition nicht verwunderlich. Dennoch ist Ihre Petition sehr wichtig, da die von Ihnen dargelegte Problematik jetzt "registriert" ist.

Wie bereits in meinem Gastbeitrag in den "Homöopathischen Nachrichten" vom Februar dieses Jahres ausgeführt, sehe ich viele Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen als sinnvolle Ergänzung der herkömmlichen Behandlung an. Ziel sollte es daher sein, sie in den GKV-Leistungskatalog zu übernehmen.

Seit 1. April dieses Jahr können Krankenkassen lediglich spezielle Wahltarife anbieten, die eine Erstattung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen vorsehen. Damit wird der grundsätzliche Ausschluss der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel teilweise zurückgenommen. Aufgrund ihrer entsolidarisierenden Wirkung stellen Wahltarife für meine Fraktion DIE LINKE jedoch keine Lösung dar.

Bislang steht der Verordnung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen als Regelleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung in erster Linie entgegen, dass für viele homöopathische Mittel der Nachweis ihrer Wirksamkeit zur Behandlung einer bestimmten Krankheit noch aussteht. Allerdings gibt es jenseits von randomisierten Doppelblindstudien weitere wissenschaftliche Verfahren, um entsprechende Belege zu erbringen. An dieser Stelle sollten wir ansetzen und die Forschung nicht zuletzt durch eine Ausweitung der finanziellen Mittel intensivieren. Angesichts der offensichtlichen Vorteile der Komplementärmedizin – insbesondere der homöopathischen Grund-Anamnese – ein meines Erachtens mehr als erstrebenswertes Ziel.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge
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Frage zum Thema Gesundheit
12.12.2006
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge!

Wie soll ein Gesundheitswesen funktionieren,

  • dem 12000 Jungärzte entflohen sind...

  • das aber gar keine doppelte Facharztschiene hat...

  • dem es chronisch an Geldmitteln fehlt...

  • in dem Ärzte fachlich gegängelt werden sollen...

es könnten hier noch viele weiter Frage-Anlässe genannt werden, sofern Sie sich drauf einlassen mögen... ???


Also: wie soll das Gesundheitswesen mit der geplanten Ges.-Reform funktionieren können???
Mit frdl. Gruß E.J. , Tübingen
Antwort von Dr. Martina Bunge
1Empfehlung
21.08.2007
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr Dr. ,

meines Erachtens hat die Große Koalition mit der letzten Gesundheitsreform die Chance vertan, die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu sichern. Selbst die dringend erforderlichen und wünschenswerten Einzelmaßnahmen für Problemlösungen und Leistungsverbesserungen werden finanziell unsolide untersetzt, sodass im Ergebnis die Krankenkassen hinsichtlich von Ermessens- und Satzungsleistungen unter Druck geraten und Kürzungen zu befürchten sind.

Aus diesen und weiteren Gründen habe ich dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz nicht zugestimmt. Die zentralen Gründe für mein Nein zur Gesundheitsreform habe ich in einer Erklärung zur Abstimmung öffentlich dargelegt.

Die Ausgangspositionen von CDU/CSU und SPD waren so unterschiedlich, dass ein vernünftiger Kompromiss der Quadratur des Kreises bedurft hätte. Wirkliche Größe hätte die Koalition gezeigt, wenn sie im April letzten Jahres ehrlich die Unvereinbarkeit eingestanden, den Status quo gesichert und einen breiten gesellschaftlichen Diskurs über die Zukunft des Gesundheitssystems in die Wege geleitet hätte.

Ich bin mir sicher, dass die zentralen Schwächen der Gesundheitsreform schnell offensichtlich werden und einer zügigen Korrektur bzw. tatsächlich nachhaltiger Lösungen bedürfen. Meine Fraktion DIE LINKE wirbt daher weiterhin für die Einführung einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, mit der bereits mit einem Beitragssatz von 10 Prozent eine qualitativ hochwertige Versorgung ohne Zuzahlungen für alle gewährleistet werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge
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