Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Martina Bunge
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Facharbeiterin (Eisenbahn), Diplom Lehrerin, Dr. oec., Dr. sc.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim
Landeslistenplatz
2, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Meiner Ansicht nach verdeutlicht allein dieses Beispiel, dass auf diese Art und Weise eine allgemeine Versicherungspflicht nicht umgesetzt werden kann. Aus diesen Gründen favorisiert meine Fraktion DIE LINKE das Konzept einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, in der jede/r pflichtversichert ist und alle nach ihrer Leistungsfähigkeit einzahlen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
18.02.2009
Von:
von

Sehr geehrte Frau Dr. Martina Bunge,
wie ist es möglich, dass eine Frau für eine Brustamputation und anschließende Schönheitschirugie im Zuge einer Krebsvorsorge 30.000 Euro von der Krankenkasse ersetzt bekommt (siehe z. B.: www.bild.de ) und zahlreiche Bürger (zu denen auch ich gehöre) im Zuge einer Vitamin- und Mineralstoffversorgung durch Supplemente für eine effektive (und kostengünstige) Krebsvorsorge auf natürlichem Wege alles selber zahlen müssen. Erklären Sie mir bitte diesen Widerspruch bzw. diese Ungleichbehandlung.
Mit freundlichen Grüßen
v.
Antwort von Dr. Martina Bunge
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18.03.2009
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Für die Leser dieses Forums ist allerdings voranzustellen, dass Sie und Herr Herbert Schulz, der eine ähnliche Frage gestellt hat wie Sie, zusammen eine Internetseite zu Vitaminen und Mineralstoffen betreiben. Es ist daher wohl nicht zufällig, dass Sie beide an mich eine Frage zu einer Brustamputation und Vitaminen und Mineralstoffen stellen.

Ich möchte aus diesem Forum keinen Ort der Auseinandersetzung um Vitamine machen und keinen Ort der Darlegung der persönlichen Weltanschauung der Fragenden, sondern Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, meine Positionen zu ihren drängenden Fragen in Erfahrung zu bringen und damit meine politischen Vorstellungen transparent zu machen.

Ich möchte auch voranstellen, dass in dem Artikel, den Sie mir als Link zur Verfügung gestellt haben, kein Verweis darauf zu erkennen ist, dass es sich bei der Krankenkasse, die die Operation der Frau finanziert hat um eine gesetzliche Krankenkasse handelt. Meine Antwort kann daher nur hypothetisch darauf abzielen, ob gesetzliche Krankenkassen in einem solchen Fall Leistungen übernehmen sollten.

Grundsätzlich sollten meiner Ansicht nach die Krankenkassen auch Leistungen übernehmen, wenn es darum geht ein hohes Erkrankungsrisiko bereits im Vorfeld auszuschalten. Ich unterstütze ausdrücklich die Gesundheitsförderung und Prävention, die den Ansatz verfolgt, Erkrankungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Meine Fraktion DIE LINKE hat dazu einen eigenen Antrag für ein Präventionsgesetz eingebracht. Gesundheitsförderung und Prävention zielt auch darauf ab, die gesunde Ernährung zu befördern. Dies ist allerdings ein schwieriges Feld, da randomisierte Langzeituntersuchungen zu den meisten Ernährungsempfehlungen fehlen. Ernährung stellt eine persönliche Aufgabe dar und die Kosten dafür sind grundsätzlich selbst zu tragen. Zu unterscheiden davon ist die medizinische Prävention, wie sie z.B. bei Impfungen Anwendung findet. Diese Maßnahme geht über die Frage des Lebensstils des Einzelnen hinaus und ist daher zu Recht bei den Krankheiten, für die die StIKo eine Empfehlung ausgesprochen hat, zu erstatten.

Ihre Frage weist in die Richtung der genetischen Diagnose und genetischer Dispositionen. Das Feld der genetischen Belastungen ist noch jung. Am 21.1.2009 fand zum Gendiagnostikgesetz eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss statt. Wie unsere Gesellschaft zukünftig mit genetischer Diagnostik und genetischen Risiken umgehen möchte, fordert noch einen längeren Prozess der Diskussion. Dazu gehört auch die Frage, wie unsere Gesellschaft und der Einzelne mit dem Wissen aus der Gendiagnostik umgeht oder nach den Auswirkungen der Gendiagnostik auf unser Gesundheitsverständnis. Dazu kann der Fall der Brustamputation einer bis dahin "gesunden" Frau Denkanstöße bieten. In den USA kommt dies übrigens häufiger vor. Dort steht diese Möglichkeit nur Patientinnen mit gutem Einkommen zur Verfügung, da sie den Eingriff selbst bezahlen müssen. Dies bringt uns zu dem Problem der sozialen Selektion und damit in ein weiteres Themengebiet.

Ich denke Ihre Frage bietet viele Denkanstöße. Ich habe auf diese bisher auch noch keine Lösungen. Allerdings wird man der Frage nicht damit gerecht, dass man sie auf Ihre Weise zuspitzt und verkürzt.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge
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Frage zum Thema Gesundheit
24.02.2009
Von:

Hallo Frau Bunge,

halten sie die Abgeordnetentätigkeit von Herrn Lauterbach mit seiner bezahlten Nebentätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Röhn AG für vereinbar?

zur Info:
www.freie-aerzteschaft.de
Antwort von Dr. Martina Bunge
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02.04.2009
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Frage ist weniger, ob ich die Funktion von Herrn Lauterbach bei der Rhön AG mit seiner Abgeordnetentätigkeit für vereinbar halte. Die Frage ist, ob Herr Lauterbach seine Nebentätigkeiten mit seinem Mandat für vereinbar hält. Dies kann er Ihnen sicherlich besser selbst beantworten (allerdings weiß ich auch, dass Herr Lauterbach keine Fragen bei Abgeordnetenwatch beantwortet). Zumindest sind seine weiteren Nebentätigkeiten offen gelegt. Sie finden diese auf der Bundestagsseite www.bundestag.de . Seine Einkünfte bei der Rhön AG für das Jahr 2007 sind unter www.rhoen-klinikum-ag.com offengelegt.

Grundsätzlich setzt sich meine Fraktion DIE LINKE für Transparenz beim Einfluss von Lobbyisten auf die Politik ein. Dazu ist es wichtig zu wissen, welche weiteren Funktionen Abgeordnete wahrnehmen und wie hoch ihre Einkünfte daraus sind. Auf der Internetseite der Fraktion DIE LINKE können Sie bei jedem Abgeordneten seine weiteren Einkünfte und Tätigkeiten einsehen. Sie werden feststellen, dass die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE sehr zurückhaltend mit Funktionen in privaten Wirtschaftsunternehmen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge
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Frage zum Thema Gesundheit
26.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,

der Widerstand gegen Gentechnik in Landwirtschaft, Lebensmitteln (für Tier und Mensch) und in der Umwelt wächst und die Position der Politiker zur Gentechnikfrage wird immer mehr zum Gradmesser für ihre Wählbarkeit..
Bayern ist durch den massiven Widerstand seiner Bürger auf dem besten Wege, gentechnikfrei zu werden. M/V dagegen schickt sich an, zur ökologischen Müllkippe der Nation zu werden - und das mit der Rostocker Uni an der Spitze!!
Was können und wollen Sie gegen diese Entwicklung tun?
Welche Position bezieht DIE LINKE in unserem Bundesland gegenüber dieser Problematik?
Können und wollen Sie mir bitte bis zum 03.03.09 auf meine Fragen antworten?

Mit freundlichen Grüßen


BI Gentechnikfreie Region Rostock / Güstrower Land

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Frage zum Thema Gesundheit
05.03.2009
Von:

Guten Tag, Frau Dr. Bunge,

da ich annehme, dass Sie als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses auch mit Suchtfragen betraut sind, wende ich mich anlässlich eines konkreten Falls von Spielsucht in meinem Bekanntenkreis an Sie.

Staatlich konzessionierte Spielcasinos und Spielbanken sind dazu verpflichtet, jedermann auf Wunsch zu sperren. Bei privat betriebenen Spielhallen und Gaststätten mit Geldspielautomaten besteht zwar auch die Möglichkeit, einen Selbstsperrvertrag einzugehen, allerdings sind die Betreiber hier nicht dazu verpflichtet. Konkret wurde bei einem Betreiber - Spielothek - angefragt, es bestand jedoch keine Bereitschaft des Betreibers, einen Sperrvertrag einzugehen. Stattdessen wurde auf ausgelegte Broschüren der Suchtberatungsstelle verwiesen.

Angesichts der Eilfertigkeit, mit der im neuen Glücksspielstaatsvertrag die Teilnahme an Lotto und Wetten über Internet illegalisiert wurde - vorgeblich der Suchtgefahr wegen - drängt sich mir die Frage auf, wieso private Spielhallenbetreiber und Gaststätten, die Glücksspiel an Geldspielautomaten anbieten, nicht ebenfalls gesetzlich verpflichtet werden, in Sperrverträge einzuwilligen. Die konkrete Suchtgefahr ist jedenfalls ungleich höher als bei Lotto und rechtfertigt nach meiner Auffassung in jedem Fall diesen minimalen Eingriff in die Gewerbefreiheit. Andere Berufsgruppen müssen ja schließlich auch mit den unterschiedlichsten Auflagen leben.

Wie stehen Sie zu der Problematik? Bestehen Aussichten auf eine gesetzliche Verpflichtung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Martina Bunge
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02.04.2009
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrte Frau (Ich habe mich erkundigt. kann sowohl Frauen- wie auch Männername sein - ich hoffe daher, ich liege mit Frau richtig),

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bin dafür, dass insbesondere zum Glücksspiel an Spielautomaten gesetzliche Regelungen eingeführt werden. Wir erleben es leider immer wieder, dass die Politik, insbesondere diese Regierung, keine gesetzlichen Vorgaben macht, sondern auf die Selbstverpflichtung der Unternehmerinnen und Unternehmer setzt. Selbstverpflichtungen dienen in der Regel aber nur dazu, gesetzlichen Vorgaben zuvor zu kommen und den Handlungsspielraum möglichst groß zu halten und Mindereinnahmen zu verhindern. Sie widersprechen daher oft den vernünftigen Interessen nach klaren und manchmal viel engeren Regelungen. Ihr Beispiel zeigt das sehr plastisch. Die Spielautomatenaufsteller legen Infobroschüren aus und meinen damit sei genug getan. Sie zeigen Engagement, um gesetzlichen Regelungen nach Veränderung des Zugriffs auf Spielautomaten, nach der Möglichkeit sich sperren zu lassen etc. zuvorzukommen. Sie wollen Mindereinnahmen vermeiden. Es gibt aber viele Bereiche, wo es gesellschaftlich sinnvoll ist, dass es zu Mindereinnahmen kommt. Beispiele dafür sind die Tabakeinnahmen, Spirituoseneinnahmen und eben auch das Glücksspiel. Aber an diesen Stellen zeigt sich besonders ein widersprüchliches Verhalten der Regierungen. Denn an Tabak, Alkohol und Glücksspiel verdient der Staat ordentlich mit. Das heißt er folgt nicht nur Lobbyinteressen, sondern hat selbst ein Interesse, dass die Einnahmen möglichst hoch sind. Diese Logik darf die Gesetzgebung nicht beeinflussen.

Es ist erwiesen: Zwischen der leichten Verfügbarkeit und Griffnähe eines Spielangebots und einem verstärkten Nachfrageverhalten besteht ein eindeutiger Zusammenhang. Da unterscheidet sich Glücksspiel übrigens nicht von Tabak oder Alkohol. Und die Struktur der Zugänglichkeit, die Dauer der Spieleinheiten oder die in Aussicht gestellten Gewinnversprechen sind ein wichtiger Teil dieser Problematik. Es muss also auch beim Zugang angesetzt werden.

Nicht dabei vergessen sollte man, dass Spielsuchtkarrieren oft bereits bei Kindern und Jugendlichen beginnen. Da darf es nicht sein, dass über 60 Prozent der Jugendlichen unter 18 Jahren Zugang zu Glücksspielen hatten, die ihnen eigentlich erst volljährig zugänglich sein sollten. Hier müssen Regelungen gefunden werden, dass der Jugendschutz gewährleistet ist. Dies ist aber nur eine Seite der Medaille.

Die andere Seite ist, dass leider hier genauso wie bei vielen anderen Erkrankungen und schlechten Gesundheitsrisiken die sozial benachteiligten, bildungsschwachen Bevölkerungsgruppen besonders stark betroffen sind. Es ergibt wenig Sinn, ein Symptom nach dem anderen zu behandeln, anstatt tiefer zu den Ursachen vorzudringen. Sonst verschieben wir die Problematik immer nur von einem zum anderen Symptom. Wir brauchen Perspektiven für die Menschen und nicht, dass sie ihr Leben selbst als schlechtes Glücksspiel betrachten. Gerade bei der Glücksspielsucht zeigt sich doch, worum es geht. Man möchte auch einmal zu den Gewinnerinnen oder Gewinnern gehören. Daher gilt hier, was auch bei der Prävention und Gesundheitsförderung grundsätzlich gilt. Wir brauchen endlich eine Politik, die die Menschen wieder mitnimmt, eine Politik, die sozial gerecht ist, eine, die den Menschen faire Chancen bietet, die höher sind als die auf einen Lottogewinn.

Nichtsdestotrotz ist es wichtig hier gesetzliche Regelungen durchzusetzen und letztlich damit auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zur kohärenten und systematischen Bekämpfung der Glücksspielsucht nachzukommen. Ein Antrag dazu liegt vor (16/10878) und es wird am 1.7.2009 eine öffentliche Anhörung dazu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge
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Frage zum Thema Gesundheit
01.04.2009
Von:

Sehr geehrte Fr. Dr. Bunge


Immer wieder höre ich Gerüchte über eine Änderung der Pflegeversicherung. Zum Beispiel was die Überprüfung durch den MDK betrifft sowie die Ermittlung dach dem tatsächlichen Bedarf.

Da ich selbst Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalte und schon mehrmals geprüft wurde interessiert mich natürlich ob und wenn ja welche Änderungen anstehen.

Immer wieder höre ich das die Genehmigung von Leistungen mehr Bedarfbezogen geregelt werden sollen und nicht wie zur Zeit nur auf waschen,Zähne putzen und Unterwäsche wechseln beschränkt werden soll.
Ich bin Pflegestufe 1 unbefristet also 215 Euro.
Nach Anforderung meines Pflegegutachtens mußte ich feststellen das ausser der Hygiene und der Hilfe beim Ankleiden pro Tag 1 Stunde Haushaltshilfe vonnöten ist.
Wie soll ich mit 215 Euro 45 min für waschen und ankleiden und 1 Stunde putzen ,einkaufen und Hilfe beim Essen zubereiten bezahlen.
Ich hoffe das sie als Vorsitzende des Gesundheitsauschusses dafür Sorge tragen das Kranke und Behinderte soweit zuhause versorgt werden auch wenn sie keine Millionäre sind.

Meine Frage an sie bezieht sich natürlich auf die Bedarfsermittlung.
Sind irgendwelche Änderungen geplant die Leistungen nach Bedarf ermitteln?
Sollten die Prüfer des MDK nicht nur die hygienische Versorgung sondern auch die Versorgung des Haushaltes gleichwertig prüfen?
Sollten kranke Menschen nicht die Hilfe bekommen die sie benötigen und nicht in Pflegestufe 1,2 oder 3 eingestuft werden?

Vielen Dank für Ihre Mühe
mfG
Antwort von Dr. Martina Bunge
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19.05.2009
Dr. Martina Bunge
Sehr geehrter Herr ,

eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ist schon lange überfällig. Dringend erforderlich ist ein neuer Pflegebegriff, der eine ganzheitliche Pflege und selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht. Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 ist der ihr zu Grunde liegende verrichtungsbezogene Pflegebegriff zu eng. Dieser berücksichtigt bestimmte Aspekte des Pflegebedarfs wie allgemeine Betreuung, Beaufsichtigung, Kommunikation und soziale Teilhabe nicht. Vor allem Menschen mit demenziellen Erkrankungen werden hierdurch benachteiligt.

Die Bundesregierung hat im Oktober 2006 einen Beirat eingesetzt, in dem Expertinnen und Experten eine Empfehlung für einen neuen Pflegebegriff entwickeln sollten. Der Beirat übergab seine Vorschläge für einen neuen Pflegebegriff und ein neues Begutachtungsverfahren am 29. Januar 2009 Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Konkrete Umsetzungsvorschläge sind vom Beirat für Mai 2009 angekündigt.

Die Vorschläge des Beirats, die Pflegebedürftigkeit nicht mehr maßgeblich an der erforderlichen Pflegezeit, sondern am Grad der Selbständigkeit zu bemessen, weisen in die richtige Richtung. DIE LINKE im Bundestag wird weiter dafür streiten, dass ein moderner Pflegebegriff zügig umgesetzt wird. Hierzu gehört für uns auch, dass ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt und das starre Pflegestufenmodell überwunden wird. Um zu verhindern, dass ein neuer Pflegebegriff nach den im September 2009 anstehenden Bundestagswahlen wieder fallengelassen wird, sind entsprechende Weichenstellungen noch in dieser Legislaturperiode erforderlich.

Pflege und Assistenz müssen für alle, unabhängig von ihrer sozialen Situation, gewährleistet werden. Derzeit ist die Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung ausgestaltet. D. h., die Leistungen der Pflegeversicherung haben von vornherein nur ergänzenden Charakter. Um den individuellen Bedarf abdecken zu können, müssen eine Reihe pflegerischer Leistungen privat eingekauft werden. Menschen mit geringem Einkommen trifft dieser Teilkasko-Charakter der Pflegeversicherung besonders hart.

Damit die Pflege eine neue Perspektive erhält, ist es für DIE LINKE im Bundestag unabdingbar, dass die Leistungen der Pflegeversicherung angemessen und ausreichend finanziert werden. Perspektivisch wollen wir daher die Leistungen der Pflegeversicherung am individuellen Bedarf zu orientieren. Als Sofortmaßnahme fordern wir eine deutliche Anhebung des Leistungsniveaus der Pflegeversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Bunge
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