Dr. Martin Schwanholz (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Martin Schwanholz
© spdfraktion.de
Geburtstag
19.06.1960
Berufliche Qualifikation
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Osnabrück
Wahlkreis
Stadt Osnabrück
Ergebnis
33,0%
Landeslistenplatz
13, Niedersachsen
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(...) Haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Ratifikationsprozess des Fakultativprotokolls zum Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Wie Sie sicherlich wissen, sieht das Protokoll vor, dass Einzelpersonen oder Gruppen, Beschwerde einlegen können, wenn sie die im UN-Sozialpakt festgeschriebenen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verletzt sehen und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt dieses Vorhaben und hat aus diesem Grund bereits im März 2010 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung zur Ratifizierung des Protokolls auffordert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.01.2013
Von:

Laut "Monitor" vom 24.01.2013, will die zuständige Ministerin (natürlich FDP) den Geringverdienern und den Armen in dieser Gesellschaft die Prozesskostenhilfe höchstwahrscheinlich kürzen, dazu die kostenlose Rechtsberatung ersatzlos streichen. Ziel ist offensichtlich vor allem, die massenhaften Klagen von ALG-II-Beziehern vor Sozialgerichten einzudämmen. Auch ist es wohl ganz im Sinne der FDP-Klientel, wenn sich Geringverdiener nicht mehr gerichtlich gegen ihren Arbeitgeber wehren - die Waffengleichheit vor Gericht soll faktisch abgeschafft werden. Wer das finanzielle Risiko einer Klage aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation nicht tragen kann, hat dann eben "Pech gehabt" - willkommen im 2-Klassen-Rechtssystem!
Da die Gleichheit vor dem Gesetz einen der wichtigsten Grundsätze unserer Gesellschaftsordnung darstellt, wüsste ich gerne, wie Sie / Ihre Partei sich im Hinblick auf dieses Vorhaben der Bundesregierung positionieren / -t und wie die SPD sich nach einem Regierungswechsel in dieser Frage verhalten wird. Wird die Kürzung / Abschaffung dann von rot-grün ggf. rückgängig gemacht?

MfG

J. , Osnabrück
Antwort von Dr. Martin Schwanholz
bisher keineEmpfehlungen
28.02.2013
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrter Herr ,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie schon richtig bemerkt haben, will der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung Ausgaben im Zusammenhang mit Prozesskostenhilfe (PKH) und Rechtsberatung begrenzen. Die Kürzungen, von denen Sie schreiben, sollen bei den Freibeträgen erfolgen. Allerdings orientieren sich diese an den Arbeitslosengeld II - Sätzen. Wer ein Nettoeinkommen hat, dass 110 Prozent der ALG II - Sätze nicht übersteigt, erhält volle PKH und wird nicht zu den Anwalts- und Prozesskosten herangezogen. Liegt jemand also unter dem berechneten Freibetrag, muss er sich an den Prozesskosten nicht beteiligen. Liegt er darüber, kann er trotzdem PKH erhalten. Er wird aber mit Ratenzahlungen an den Kosten beteiligt. Der Betreffende muss hierfür nicht wie bisher 30 und 40 Prozent sondern in Zukunft 50 Prozent des einzusetzenden Einkommens aufbringen. Die SPD-Bundestagsfraktion hält den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in dieser Hinsicht nicht für unvertretbar. Im Bereich der PKH gibt es allerdings auch Positionen der Bundesregierung, die wir als SPD-Bundestagsfraktion nicht mittragen werden. So soll in Scheidungssachen die bisher bestehende zwingende Beiordnung eines Rechtsanwaltes für den auf PKH angewiesenen Beteiligten in eine einzelfallabhängige Beiordnung umgewandelt werden. Die Beiordnung eines Anwaltes soll in Zukunft nur dann erfolgen, wenn die Rechtslage besonders schwierig ist. Die Regierung begründet diesen Schritt damit, dass es bei Scheidungen ohne PKH wesentlich mehr Scheidungen ohne Anwalt gibt, als bei solchen mit PKH. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht diese angeblich bestehende Überversorgung nicht. Im Falle einer Scheidung sehen wir es als überaus wichtig an, dass beide Seiten auf eine umfassende Beratung in den so wichtigen Bereichen Unterhalt, Sorgerecht, Wohnrecht etc. zurückgreifen können. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es in Zusammenhang mit dem Gesetzesentwurf ein ähnliches Problem. Stand einer Partei bisher PKH zu, wenn die Gegenseite durch einen Anwalt vertreten ist, soll in Zukunft auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren nur PKH gewährt werden, wenn der Prozess für die betreffende Partei Aussicht auf Erfolg bietet. Die von Ihnen, Herr , angesprochene Waffengleichheit wird mit dieser Neuregelung gefährdet.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren für Sie hilfreich.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Dr. Martin Schwanholz, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
06.03.2013
Von:

Korrigierte Frage (Abstimmungsverhalten in der Frage falsch benannt, war Enthaltung, nicht Ablehnung)
  • ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Sehr geehrter Herr Schwanholz,

Sie haben am 6. März in der Debatte zur Privatisierung der Wasserversorgung gesprochen und zum Thema eine Position bezogen, aufgrund derer Sie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. hätten zustimmen müssen. Sie haben sich aber enthalten.

Eine Begründung dafür habe ich Ihrem Redebeitrag nicht entnehmen können.

Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten zu begründen. Warum haben Sie dem Antrag der Linken nicht zugestimmt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Martin Schwanholz
bisher keineEmpfehlungen
08.03.2013
Dr. Martin Schwanholz
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Wasserprivatisierung im Rahmen der Konzessionsrichtlinie. Seit einiger Zeit gibt es eine lebhafte Diskussion über die EU-Konzessionsrichtlinie, die unter anderem das Thema Wasserprivatisierung wieder in den Fokus rückt. Viele Bürger aber auch Gemeinde- und Stadträte fragen nach der Haltung der SPD-Bundestagsfraktion.

Erst letzte Woche haben wir erneut einen Antrag in den deutschen Bundestag eingebracht (17/12519), in dem wir die Konzessionsrichtlinie gezielt ablehnen. Während der Plenardebatte am Donnerstag, den 28. Februar 2013 wurde von uns nochmals klargestellt: Wasser ist ein lebensnotwendiges Gut; eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung muss daher Ziel guter Politik bleiben. Deswegen fordert die SPD-Bundestagsfraktion, öffentliche Träger der Wasserversorgung wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es gibt keinen Grund, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen.

Übrigens sind auch andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, die nicht wie die Strom- und Gasversorgung, ausdrücklich liberalisiert worden sind, von der Konzessionsrichtlinie betroffen. Zu den nichtliberalisierten Feldern gehört neben der Wasserversorgung auch der gesamte Bereich der Gesundheitswirtschaft, so dass Verträge zwischen Kommunen und Gesundheitsdiensten bzw. Krankenhäusern/Altenheimen in Zukunft von den neuen Richtlinien im Prinzip ebenfalls erfasst würden. Dies birgt völlig unübersehbare Probleme, die bisher nicht ausreichend analysiert worden sind. Leider hat die Partei Die Linke in ihrem Antrag zur Konzessionsrichtlinie (Wasser ist ein Menschenrecht - Privatisierung verhindern), den sie letzte Woche in den Bundestag eingebracht hat, diese anderen Aspekte der Richtlinie nicht erkannt. Deshalb haben wir uns bei der Abstimmung, über diesen uns nicht weit genug gehenden Antrag, der Stimme enthalten.

Unsere ablehnende Position gegenüber der Konzessionsrichtlinie haben wir auch schon in den vergangenen Jahren und auf allen Ebenen vertreten, weil die Richtlinie nicht mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit vereinbar ist:

Unser Antrag aus dem Jahr 2012(17/8761) mit den Kritikpunkten und einer Aufforderung zur Erteilung einer Stellungnahme gemäß den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit wurde letztes Jahr im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Besonders betroffen von dieser Ausschreibungspflicht wären unter anderem Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Derzeit unterliegen solche Dienstleistungen nur den aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union abgeleiteten allgemeinen Grundsätzen. Die SPD hat mit der Subsidiaritätsrüge das Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge verteidigt.

Behandlung im Europäischen Parlament Auch die deutschen SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament setzen sich bei den Verhandlungen dafür ein, dass der Wasserbereich aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie herausgenommen wird. In einem aktuellen Positionspapier vom 30. Januar 2013 heißt es zur Konzessionsrichtlinie nach der Abstimmung im Binnenmarktausschuss: 1. Wir SPD-Abgeordnete im Europäischen Parlament haben uns dafür eingesetzt, öffentliche Träger der Wasserversorgung wie Stadtwerke oder kommunale Zweckverbände aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herauszunehmen. Es besteht keine Notwendigkeit, bewährte Formen guter und bezahlbarer öffentlicher Wasserversorgung denselben Marktregeln zu unterwerfen wie es bei privaten Anbietern erforderlich ist! 2. Zwar sieht die Konzessionsrichtlinie keine Privatisierung und keine Liberalisierung der Wasserversorgung vor. Die Kommunen können auch künftig nach wie vor selbst entscheiden, ob die öffentliche Daseinsvorsorge und damit auch die Wasserversorgung privaten oder öffentlichen Anbietern anvertraut wird. 3. Die Konzessionsrichtlinie setzt sich zum Ziel, allgemeine Regeln für die Qualität und Bezahlbarkeit des Wassers sicherzustellen, um Transparenz zu wahren und Korruption zu verhindern, wenn Private zum Zuge kommen. In ihrer jetzigen Form geht jedoch Liberalisierungsdruck auf die Kommunen aus, z.B. indem bewährte Beteiligungsstrukturen in Frage gestellt werden. 4. Bei der Abstimmung im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes ist entgegen unserer Position nun ein fauler Kompromiss beschlossen worden, der vorsieht, die Wasserversorgung lediglich zeitlich begrenzt bis 2020 aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie zu nehmen und auch nur dann, wenn sie zu 100% in öffentlicher Hand ist. Das reicht uns nicht. Wir wollen, dass die Kommunen eine gute Wasserversorgung dauerhaft sicherstellen können! 5. Die schwarz-gelbe Bundesregierung unter Führung von Frau Merkel hat sich in keiner Weise im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für die Wasserversorgung in öffentlicher Hand eingesetzt. Vielmehr hat sie im Rat dem Vorschlag der Kommission zugestimmt und nimmt somit billigend in Kauf, dass hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung in Deutschland gefährdet wird. 6. Wir SPD-Abgeordnete werden auch weiterhin dafür kämpfen, dass öffentliche Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie her-ausgenommen wird. Sollte dies gegen die konservativ angeführte Mehrheit im Europäischen Parlament nicht gelingen, werden wir auch bei der Plenarabstimmung gegen die gesamte Richtlinie stimmen!

Behandlung im Deutschen Bundestag Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages hatte schon im Dezember 2010 u.a. auf Initiative der SPD einen gemeinsamen Brief an den zuständigen EU-Kommissar Barnier gerichtet. In diesem Schreiben wurden die Bedenken aller Fraktionen gegenüber der Konzessionsrichtlinie geäußert. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "Anlässlich der Aussprache im Ausschuss über die Rechtsetzungsinitiative zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (KOM(2010)608) hat sich der Ausschuss einmütig dafür ausgesprochen, dass diese Rechtsetzungsinitiative kein Regelungstatbestand der Europäischen Union sein sollte. Es wird aus Gründen der Subsidiarität nicht als angemessen angesehen, dass auch im Bereich der Daseinsvorsorge eine Dienstleistungskonzessionspflicht bestehen solle. Im Namen des Ausschusses möchte ich Sie deshalb bitten, von diesem Regelungsvorschlag Abstand zu nehmen".

Auch der Bundesrat hat mehrfach gegen eine Konzessionsrichtlinie votiert und eine Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag erhoben. Am 1. März 2013 haben die Bundesländer erneut die Konzessionsrichtlinie kritisch hinterfragt und deutlich gemacht, dass die Konzessionsrichtlinie nicht vereinbar ist mit dem Recht der Selbstverwaltung der Kommunen.

Der Entscheidungsfreiheit von Kommunen bei der Erfüllung der Daseinsvorsorge bei kommunalen Unternehmen misst die SPD eine große Bedeutung zu. Die Gewährleistung des Gemeinwohls ist durch den Staat zu sichern. Der erst durch den Vertrag von Lissabon garantierte Ermessensspielraum für die Kommunen würde durch diesen Rechtssetzungsakt ausgehebelt.

Bei den Ratsverhandlungen in Brüssel hat die Bundesregierung allerdings diese Position nicht in der Neufassung des Richtlinienentwurfs verankert. Die Wasserwirtschaft wurde nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeklammert. Das ist umso erstaunlicher, als dass die Rettungsdienste und die kommunale Kreditbeschaffung inzwischen ausgenommen wurden. Wir Sozialdemokraten bleiben allerdings dabei. Wir lehnen die Konzessionsrichtlinie aus oben genannten Gründen ab.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz
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