Dr. Marlies Volkmer (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Marlies Volkmer
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Ärztin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Dresden I
Landeslistenplatz
2, Sachsen
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(...) Die Aktualität und Vollständigkeit der Daten liegt im Verantwortungsbereich des Patienten, da die Speicherung des medizinischen Teils der Daten freiwillig ist. Da der Speicherplatz auf der Patientenkarte begrenzt ist (32 kB), werden diese Daten auf verschiedenen Datenservern gespeichert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
NEIN
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
NEIN
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
JA
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
NEIN
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
JA
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
JA
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
NEIN
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
JA
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
NEIN
02.02.2007
Gesundheitsreform
enthalten
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
NEIN
Fragen an Dr. Marlies Volkmer
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Frage zum Thema Arbeit
15.08.2009
Von:
- von

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

bekannt ist, dass Großunternehmen in Deutschland mittels der ATZ sich von AN gerne trennen. Der Staat hat dieses ermöglicht, gleichzeitig festgelegt, dass die Rente alsdann gekürzt wird. Um es Ihnen einfach zu machen, gehe ich mit 60 nunmehr in Rente, beträgt die Kürzung ca. 18% von der Rente mit 60. Es sind aber im Vergleich zu der Rente mit 60 aber kanpp 25% Kürzung, da die Beiträge nur bis 60 auch einbezahlt wurden. Dieses ist so auch in Ordnung.
Richtig wäre es dann, wenn ein Rentner mit 60 auch die gleichen Grundrechte die des Rentners mit 65 hätte, da er diese mit der Kürzung seiner Rente um ca. 25% "erworben" hat.
Leider ist es nicht so. Mit 65 darf ich verdienen soviel ich will, mit 60 auch, aber bei Rentner 60 wird die Rente entsprechend des Zuverdienstes gekürzt.
Frage: Werden Sie sich, als was auch immer, im nächsten Bundestag dafür einsetzen, dass diese Ungerechtigkeit so geändert wird, dass der mit 60 dann auch Rentenunschädlich dazu verdienen kann? Wenn nicht, stelle ich fest, dass Sie sich wohl lieber für die Schwarzarbeit einsetzen!

Ich bitte um Antwort!

Mit freundlichem Gruß

v.
Antwort von Dr. Marlies Volkmer
bisher keineEmpfehlungen
31.08.2009
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrter Herr von ,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.

Die SPD-Bundestagsfraktion engagiert sich mit einem Bündel von Maßnahmen dafür, die Arbeitslosigkeit zu senken und den demographischen Wandel zu meistern.

Einerseits ist klar: Es muss endlich gelingen, dass mehr Menschen das Renteneintrittsalter im Betrieb erreichen. Davon hängt die Finanzierbarkeit unserer Rentenversicherung ab. Davon hängt aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ab. Sie können nicht auf die Kenntnisse und Fähigkeiten der erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten.

Zum anderen spricht sich die SPD dafür aus, dass die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit über 2009 hinaus fortgesetzt wird. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat hierzu gerade einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber von den CDU/CSU-Ministerien blockiert wird. Altersteilzeit hilft jüngeren Menschen, schneller in Arbeit zu kommen.

Die SPD-Bundestagsfraktion tritt für gleitende Übergänge aus dem Beruf in den Ruhestand ein. Weiterbildungsangebote, Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz und altersgerechte Arbeitsplätze sollen die Leistungsfähigkeit der älteren Beschäftigten bewahren. Das Programm 50+ soll Unternehmen dazu anhalten, sich des Wissens- und Erfahrungsschatzes ihrer Mitarbeiter zu besinnen.

Auch wenn diese Maßnahmen greifen, wird es weiterhin Menschen geben, die vorzeitig in Rente gehen. Die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen bei den vorgezogenen Altersrenten (also den Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze) orientieren sich an dem Grundsatz, dass durch eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer Altersrente kein höheres Einkommen erzielt werden soll, als dies bei Fortführung der bisherigen Beschäftigung der Fall gewesen wäre.

Die SPD möchte hier zu verbesserten Hinzuverdienstregelungen gelangen. Insbesondere die Teilzeitbeschäftigung neben dem Bezug einer Teil-Rente wäre ein sinnvoller Weg, um einen flexiblen Übergang aus dem Erwerbsleben in die Rente zu ermöglichen.

Im Fall einer mit dem vollendeten 60. Lebensjahr in Anspruch genommenen Teilrente könnten die Hinzuverdienstgrenzen völlig entfallen, wenn durch den Teilrentenbezug im späteren Verlauf keine Abhängigkeit von der Grundsicherung im Alter verursacht wird.

Der Koalitionspartner CDU/CSU hat sich allerdings geweigert, hierzu Gespräche aufzunehmen, so dass eine Lösung in dieser Legislaturperiode gescheitert ist. Ich werde mich dafür einsetzen, das Thema in der neuen Wahlperiode schnell wieder aufzugreifen.


Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer
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Frage zum Thema Senioren
26.08.2009
Von:
- von

Sehr geehrte Frau Dr. Volkmer,

leider habe ich zu meiner letzten Frage KEINE Antwort bekommen.
Folgende Frage bitte ich jedoch, wenn möglich und Sie die Zeit haben zu beantworten.

Werden Sie, sofern gewählt, sich für nachfolgendes Thema im Sinne des Antrages einsetzen?
Wenn NEIN warum nicht?

Flexibler Eintritt in die Rente bei Wegfall der Zuverdienstgrenzen Drs-Nr: 16/8542 Datum: 12.03.2008 Drs-Typ: Antrag Herausgeber: BT Seitenzahl: 3
Link unter DIP.Bundestag.de.

Vielöen Dank,
mit freundlichem Gruß
v.
Antwort von Dr. Marlies Volkmer
bisher keineEmpfehlungen
26.08.2009
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrter Herr von ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Frau Dr. Volkmer nimmt derzeit im Rahmen des Wahlkampfes viele Termine wahr. Sie bittet Sie deshalb um Geduld; eine Antwort auf Ihre Frage vom 15. August erhalten Sie so bald wie möglich.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Clivia Conrad
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Frage zum Thema Familie
31.08.2009
Von:

Ich erlaube mir, Ihnen wie auch Thomas Jurk die gleiche Frage zu stellen: /status/3602300550" target="_blank">twitter.com

Ist es denkbar, dass speziell für die Kinder Psychiatrieerfahrener aus öffentlichen Mitteln ein Fond eingerichtet wird, um ihnen im Sinne eines Nachteilsausgleiches Chancen zur Teilhabe an einem Hochschulstudium zu ermöglichen, die über das BaföG hinausgehen?
Antwort von Dr. Marlies Volkmer
bisher keineEmpfehlungen
15.09.2009
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.

Sie weisen auf ein Problem hin, das in unserer Gesellschaft noch nicht genügend Aufmerksamkeit findet. Kranke Eltern können sich nicht so um ihre Kinder kümmern, wie es gesunde Eltern können.

Bei körperlichen Erkrankungen ist das meist offensichtlich. Das soziale Umfeld kann den Mangel schnell erkennen und unterstützend eingreifen. Bei psychischen Erkrankungen ist das anders. Zum einen sind die Einschränkungen durch die Krankheit besonders für Laien häufig nicht zu erkennen. Zum anderen werden psychisch Kranke noch immer stigmatisiert und versuchen deshalb, ihr Kranksein zu verbergen. Das gilt für Psychiatrieerfahrene umso mehr. Deren Kinder können dann nur schwer die Unterstützung anderer bekommen.

Diesem Problem hilft allerdings ein Fonds zur Förderung der Teilnahme am Hochschulstudium nicht ab. Die Kinder brauchen im Familien- und Schulalltag Förderung und Unterstützung, um mit der Erkrankung der Eltern umgehen und ihre eigene Entwicklung meistern zu können. Wenn das nicht gelingt, werden sie die Hochschulreife nicht erlangen können.

Aus meiner Sicht wäre es hilfreich, wenn die behandelnden Ärzte die psychisch kranken Eltern auf die Unterstützungsmöglichkeiten der Familienhilfe hinweisen und sich die Familienhilfestrukturen auch an den Bedürfnissen der Kinder mit psychisch kranken Eltern orientieren. Diese unterscheiden sich stark je nach der konkreten Erkrankung und der Persönlichkeit des Kindes. Eine individuelle Unterstützung ist jedoch unerlässlich.

Ich werde deshalb meine SPD-Kolleginnen und -Kollegen im Sächsischen Landtag ansprechen und schlage Ihnen vor, auch selbst Kontakt zu dem Landtagsmitglied Ihres Vertrauens aufzunehmen.

Ich bin davon überzeugt, dass auch ein Kind kranker Eltern, das aus eigener Kraft oder wegen guter Unterstützung die Hochschulreife erreicht hat, keine finanzielle Förderung neben dem BAföG benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer
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Frage zum Thema Soziales
20.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Volkmer,

bitte erklären Sie mir doch folgendes zum Sterbegeld:

Warum bekommen die Nachkommen eines Beamten vom Staat das zweifache der Versorgungsbezüge ohne irgend eine Sterbegeldversicherung abschließen zu müssen - wie die Normalsterblichen!

Zeigen sich nicht auch hier, welche Privilegien die Steuerzahler den Beamten auch im Todesfall zubilligen?

Wurde das nicht durch eine arbeiterfreundliche rot grüne Regierung beschlossen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Marlies Volkmer
1Empfehlung
22.09.2009
Dr. Marlies Volkmer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.

Die Beamtenschaft wurde nicht von Belastungen verschont, die andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen müssen. Hinsichtlich des Sterbegeldes gilt: Es ist nicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden, sondern auch in den Beihilfevorschriften des Bundes, in denen die anteiligen Leistungen des Dienstherrn im Krankheitsfall geregelt sind.

Allerdings gibt es ein Sterbegeld im Beamtenversorgungsgesetz. Dem steht aber bei vielen Arbeitnehmern ein tarifvertraglich geregeltes Sterbegeld und in der Rentenversicherung das sogenannten Sterbevierteljahr gegenüber. Dies bedeutet, dass die Witwe/der Witwer - anders als in der Beamtenversorgung - in den ersten drei Monaten nach dem Tod die Rente des Verstorbenen in voller Höhe weiter bezieht. Entsprechendes gilt für betriebliche Altersversorgungen, die sich am Rentenrecht orientieren.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen nützen. Bitte nehmen Sie am 27. September Ihr Wahlrecht wahr und motivieren Sie auch andere, ins Wahllokal zu gehen. Vielen Dank dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Volkmer
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Ihre Frage an Dr. Marlies Volkmer
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