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Sehr geehrte Frau Dr. Jochimsen,
auch in Thüringen (jedenfalls in Jena und Erfurt) ist die international agierende "Gesellschaft für Wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" (mit Zentrale in München) bei Gerichten aktiv.
Diese Organisation wird seit vergangenem Sommer von Bürgern zunehmend öffentlich kritisiert: z.B.
www.moehnle.eu
Der Anführer der zumal in Deutschland einflußreichen Profit- Psycho- NGO hat u.a. folgenden Satz niedergeschrieben:
"Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im Miteinander beschritten werden."
(Die psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht unter ökonomischen Gesichtspunkten\" in \"Familie, Partnerschaft und Recht\" FPR 10/2003 (S. 559)).
Hierzu hätte ich auch von Ihnen gern gewußt, ob dieser Satz eines öffentlich bestellten Rechtspsychologen nach Ihrem ganz persönlichen Rechtsempfinden mit dem Grund- Gesetz eines Rechtsstaates vereinbar ist oder nicht. Ich möchte noch anmerken, daß Betroffene in Sorgerechtsverfahren tatsächlich immer wieder die Nichtbeachtung z.B. der §§ 160, 402 ff und 624(4) ZPO beschreiben.
Mich interessiert auch, ob Kritik an der GWG, deren Arbeitsweise u.a. von den namhaften Psychologie- Professoren Klenner und Jopt schon 2001 in einer ARD- Sendung (1) angegriffen worden war und gegen die sich derzeit etwa 22 Petitionen beim bayerischen Landtag richten, auch schon an Sie herangetragen wurde.
Ich habe im Februar eine ähnliche Anfrage an Ihre MdB- Kollegin und Bundesjustizministerin a.D. Leutheusser- Schnarrenberger aus Starnberg gerichtet und bislang keine Antwort erhalten (2) .
Können Sie sich darauf einen Reim machen?
Mit freundlichen Grüßen
W.
Gruppe Justizkontrolle/Scientologyabwehr D
(1)
de.video.yahoo.com
(2)
www.abgeordnetenwatch.de