Dr. Ludwig Spaenle (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Studium der Geschichte und kath. Theologie
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Redakteur beim Bayerischen Rundfunk, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
München-Schwabing
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(...) Zu 1.) Der Vorschlag zur Impfbuchdurchsicht wurde vom Gesundheitsministerium unterbreitet, ist hier jedoch auf fruchtbaren Boden gefallen und wurde den Schulen in einem gemeinsamen Schreiben der beiden Ministerien mitgeteilt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Schulen
11.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,

meine Anfrage an Sie ist relativ kurz:
Welche Möglichkeiten für Schüler mit psychologischen Problemen (Depressionen, Burn-out, etc.) sind im bayerischen Schulsystem vorgesehen, um zu vermeiden, dass sie krankheitsbedingt Nachteile für ihre Karriere, etwa durch ein schlechteres Abitur, in Kauf nehmen müssen?

Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr verbunden. Verzeihen Sie mir, wenn dies nicht die richtige Anfragestelle ist.

Viele Grüße,

Antwort von Dr. Ludwig Spaenle
bisher keineEmpfehlungen
24.08.2010
Dr. Ludwig Spaenle
Sehr geehrter Herr ,

im bayerischen Schulsystem gibt es vielfältige Regelungen und Institutionen, um Schülerinnen und Schüler mit psychologischen Problemen in ihrer Schullaufbahn zu unterstützen.

Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Schwierigkeiten können sich an die für die jeweilige Schule zuständige Schulpsychologin, respektive den Schulpsychologen wenden. Diese sind in der Lage die Schülerinnen und Schüler beratend zu begleiten und können, falls notwendig, auch den Kontakt zu weiterführenden psychologischen Einrichtungen vermitteln. Zudem ist es die Aufgabe dieser Lehrkräfte, die Schulleitung unter Beachtung der Schweigepflicht angemessen zu informieren und so ggf. weitere schulrechtlich relevante Entscheidungen anzustoßen. An den staatlichen Schulen in Bayern sind insgesamt etwa 680 Schulpsychologen tätig.

Über den Rahmen der einzelnen Schule hinaus gibt es in Bayern neun Schulberatungsstellen (in jedem Bezirk eine, in Oberbayern drei), an denen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter Schülerinnen und Schülern mit psychologischen Problemen beratend zur Seite stehen.

Psychologisch erkrankten Schülerinnen und Schülern eröffnen die Schulordnungen der verschiedenen Schularten diverse Möglichkeiten, um eventuelle Nachteile durch ihre Erkrankung angemessen auszugleichen. Unter Beachtung der vorgelegten Anträge und Atteste entscheidet die Schulleitung und ggf. die Lehrerkonferenz innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Details können Sie auf der Homepage des Staatsministeriums unter www.km.bayern.de (Pfad: Schule -Recht-Verordnungen) einsehen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Thomas Schäfer
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Frage zum Thema Schulen
07.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Spänle,

Zitat: "Für die Grundschule werden von rund 2.200 Bewerbern 614 im September in den Staatl. Schuldienst übernommen".

Diese frohe Botschaft konnten Bürger in mehreren Lokalzeitungen des Freistaats lesen.
Wir Grundschullehrer betrachten dies als puren Hohn. 2008 haben wir beide unser Staatsexamen abgeschlossen und wurden daraufhin befristet in der Hauptschule eingesetzt. Dieses Jahr sieht die Situation anders aus. Seit nun mehr als 5,5 Wochen warten wir auf einen Anruf der Regierung, werden jedoch immer mit leeren Versprechungen und Unwissenheit vertröstet. Diese Hinhaltetaktik der Regierung verärgert uns, denn was bei der Einstellungspolitik allerdings nicht beachtet wird, ist, dass wir trotzdem Miete, Versicherung, Auto etc. bezahlen müssen.

Ferner garantieren Sie für das Schuljahr 2010/2011 die individuelle Förderung an Grund- und Hauptschulen auszubauen, die Klassengröße zu senken, durch zusätzliche Förderstunden und den Ausbau von Ganztagsangeboten. Aus unserer praktischen Erfahrung in mehreren Schulen wissen wir, die Situation sieht anders aus. So müssen beispielsweise Förderlehrer den Bedarf von Grund-und Hauptschule übernehmen und sind dadurch überlastet, oder aber eine Vielzahl von Vertretungsstunden ableisten und werden dem Förderbedarf nicht mehr gerecht. Dem entgegen steht, dass dieses Jahr soviele Lehrer wie schon lange nicht mehr auf der Straße stehen. Selbst Lehrer mit einem Schnitt von 2,16 wurden noch nicht eingestellt!

In Deutschland herrscht Fachkräftemangel. Wie wollen Sie dieser Situation ohne ausreichende Bildung entgegen wirken?
Wie rechtfertigen Sie diese Einstellungspolitik gegenüber uns noch motivierten Lehrern?
Wir erbitten um eine konkrete und ehrliche Meinung und keine vorgefertigten Phrasen aus dem aktuellen Parteiprogramm!

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Sötje und
Antwort von Dr. Ludwig Spaenle
1Empfehlung
27.09.2010
Dr. Ludwig Spaenle
Sehr geehrte Frau , sehr geehrte Frau ,

Herr Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle hat Ihre E-Mail vom 7. September 2010, in der Sie sich nach der Einstellungssituation für Grundschullehrkräfte für das Schuljahr 2010/2011 erkundigen, erhalten. Ihre E-Mail wurde mit der Bitte um Beantwortung an das Fachreferat weitergeleitet. Zu Ihrem Anliegen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Einstellung in den staatlichen Grundschuldienst ist seit Jahren davon gekennzeichnet, dass den zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten im Grundschulbereich jedes Jahr mehr Bewerber gegenüberstehen.
Die Einstellung von Lehrkräften orientiert sich daher ausschließlich an den von den betroffenen Bewerbern erreichten Prüfungsergebnissen. Die Bayerische Verfassung und das Beamtenstatusgesetz schreiben zwingend vor, dass die Vergabe öffentlicher Ämter in der gesamten Staatsverwaltung nach dem Leistungsprinzip, d. h. nach der in der Anstellungsprüfung erzielten Note zu erfolgen hat. Die Anstellung von Lehrern erfolgt demnach für alle Schularten ausschließlich nach der erzielten Note.

Die jährlich festgesetzten Einstellungsnoten ermitteln sich durch die Gegenüberstellung der zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten mit den vorhandenen Bewerbern. Die Einstellungsmöglichkeiten wiederum ergeben sich nicht nur durch die ausscheidenden Lehrkräfte (Ruhestände, Entlassungen, etc.), vielmehr sind hierbei auch Veränderungen bei der Beurlaubung und der Teilzeit zu berücksichtigen. Neben dem aktuellen Prüfungsjahrgang und den freien Bewerbern, auf die etwa 60 % der Einstellungsmöglichkeiten entfallen, werden auch die Wartelistenbewerber der letzten fünf Prüfungsjahrgänge bei der Einstellung berücksichtigt.

Nachdem in den letzten Jahren der Großteil der Prüfungsteilnehmer die Zweite Staatsprüfung mit sehr guten bis guten Noten abgeschlossen hat, waren in den vergangenen Jahren auch die Einstellungsmöglichkeiten bereits bei den Bewerbern mit sehr guten bis guten Noten erschöpft, so dass sich hier die Einstellungsnote gebildet hat. Dies hat natürlich auch zur Folge, dass auf der Warteliste entsprechend viele Bewerber mit "guten" Noten geführt werden.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus schöpft die für die Lehrkräfte an Grundschulen zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten jedes Jahr vollständig aus; weitere Beschäftigungsmöglichkeiten stehen für den staatlichen Grundschuldienst leider nicht zur Verfügung.

Zum Schuljahr 2010/2011 konnten sowohl im Bereich der Höchstzahlen als auch im Bereich der individuellen Förderung Verbesserungen erreicht werden: So wurde die maximale Schülerzahl in Jahrgangsstufe 1 auf 28 Schüler gesenkt und die im Vorjahr eingeführte Höchstzahl 29 in Jahrgangsstufe 2 fortgeführt. Des Weiteren wurden zur Teilung der Förderstunde in Jahrgangsstufe 4 bei mehr als 25 Schülern zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

In Klassen mit einem Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund von mehr als 50% beträgt die Höchstzahl 25. Zur Umsetzung dieser Regelung stehen 411 zusätzliche Stellen für den Volksschulbereich zur Verfügung. Der weitere Ausbau der gebundenen Ganztagsangebote führte mit einem Zuwachs von 60% ebenfalls zu zusätzlichen Lehrerstellen im Grundschulbereich.

Sehr geehrte Frau Sötje, sehr geehrte Frau , das Ziel der Staatsregierung, in den kommenden Jahren die Klassenhöchststärke in der Grundschule weiter sukzessive zu reduzieren und den Ganztagsbereich weiter auszubauen, wird sich positiv auf die Anstellungschancen der Lehramtsbewerber auswirken, da zur Umsetzung dieser Pläne ein erhöhter Lehrerbedarf gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Hahn
Leitender Ministerialrat
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Frage zum Thema Neues Dienstrecht für Bayern
30.09.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,

im neuen Dienstrecht soll unter anderem das Leistungsprinzip noch stärker als bisher Berücksichtigung finden. Bei genauerer Betrachtung der Details konnte ich feststellen, dass sich im Hinblick auf die in Bayern verbeamteten Förderlehrer faktisch leider nichts geändert hat.

Obwohl das Aufgabenspektrum der Förderlehrer innerhalb der letzten Jahre aufgrund der sich veränderten Schul- und Bildungssituation stetig gewachsen ist und auch weiterhin wächst (Mittelschulen, Ganztagesklassen, Modularisierung, Förderplanarbeit, ...), gibt es hinsichtlich der Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten sowie der Beförderungssituation der Förderlehrer im Grunde keinerlei Veränderungen. Nach wie vor gibt es keinerlei Möglichkeit, sich innerhalb der Laufbahn "Förderlehrer" weiter zu entwickeln.

Hinsichtlich des Einsatzes einer Förderlehrkraft wird weiterhin nicht differenziert, d. h. es ist im Prinzip egal, ob der Dienst an einer Grundschule (evtl. im ländlichen Gebiet mit Kindern in überschaubarer Anzahl) oder an einer Brennpunkt-Hauptschule (evtl. mit hohem Anteil an Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache) geleistet wird. Beide Förderlehrkräfte erfahren die gleiche Würdigung durch den Dienstherrn und beide haben die gleichen Chancen zum beruflichen Vorwärtskommen – nämlich gar keine.

Die Zugangsvoraussetzung (Mittlere Reife) wird dafür häufig als Argument angeführt. Es wird jedoch nicht erwogen, dass die Fachlehrer in Bayern mit der gleichen Zugangsvoraussetzung in ihre Laufbahn einsteigen und dabei neben dem Eingangsamt A10 überdies wesentlich bessere Entwicklungsmöglichkeiten haben, als die Förderlehrer.

Meine Frage an Sie wäre deshalb: Wird angesichts der Dienstrechtsreform in Bayern der – im Prinzip seit Jahrzehnten unveränderte – Status der Förderlehrer im Hinblick auf die individuellen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten beibehalten, oder ist hier mit Verbesserungen zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

A.
Antwort von Dr. Ludwig Spaenle
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12.11.2010
Dr. Ludwig Spaenle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle, der mich als zuständige Referentin gebeten hat, Ihnen zu antworten.
Sie erkundigen sich, wie sich das Neue Dienstrecht auf die beruflichen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeit für Förderlehrer bzw. Förderlehrerinnen auswirkt.

Die Arbeit der Förderlehrer bzw. Förderlehrerinnen wird vom Bayerischen Kultusministerium hoch geschätzt; sie leisten an unseren Grund-, Mittel- und Hauptschulen gute Arbeit und haben bei einer Reihe von wichtigen bildungspolitischen Themen große Bedeutung, z.B. bei der individuellen Förderung und bei der Unterstützung der Schüler mit Migrationshintergrund.

Die Besoldungsstruktur der Förderlehrer bzw. Förderlehrerinnen reicht von der Eingangsbesoldung in der Besoldungsgruppe A9 bis zur Besoldungsgruppe A12. Im Rahmen der Dienstrechtsreform wird es erfreulicherweise möglich sein, die Beförderungswartezeiten von A9 nach A10 spürbar zu senken. Damit kann die derzeit wenig befriedigende Situation beim Erreichen des funktionslosen Beförderungsamtes weitgehend bereinigt werden.

Das Eingangsamt in der Besoldungsordnung ergibt sich aus der Vor- und Ausbildung. Eine Differenzierung in der Besoldung, die vom beruflichen Umfeld abhängig gemacht wird, ist in der Besoldungsordnung nicht vorgesehen. Herausragende Leistungen, auch in oder trotz schwierigen Rahmenbedingungen, können ggf. durch flexible Leistungsbestandteile, z.B. eine Leistungsprämie, honoriert werden.

Die dem Besoldungssystem der Lehrkräfte zugrunde liegende Wertentscheidung richtet sich nach der Lehrbefähigung. Der Förderlehrer bzw. die Förderlehrerin unterstützt den Unterricht. Der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin erteilt eigenverantwortlichen Unterricht und erwirbt eine volle Lehrbefähigung für alle von ihm bzw. ihr erteilten Fächer.
Ein weiteres Kriterium ist die Ausbildungsdauer. Die Ausbildung der Fachlehrer ist um mindestens ein Jahr länger als die der Förderlehrer.

Ich hoffe, Ihnen damit die Gesamtsituation etwas verständlich gemacht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Gabriele Kamm
Regierungsdirektorin
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
21.11.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,

in unserer Grundschule ist ein Zeichen der Willkür zu erkennen, wo ich gerne Klarheit geschaffen hätte.
In der 3. Klasse ist einmal pro Woche für 2 Stunden Schwimmunterricht. Dieser wird ausschließlich von einer Förderlehrerin der Schule gehalten. Jetzt wurden die Schwimmregeln behandelt und auch abgefragt, was grundsätzlich in Ordnung ist. Aber der Abfragezeitpunkt ist in einem anderen Fach gewesen, schon am Montag, obwohl das Fach erst am Dienstag stattgefunden hätte und zwischen Vermittlung des Stoffes und Abfrage weniger als eine Woche gewesen ist, sozusagen eine vorgezogene Lehrprobe.

Die über den Rektor angeforderte Stellungnahme ist bis jetzt ausgeblieben.

Nun meine konkrete Fragen:
  • Dürfen Fachlehrer nach der Schulordnung VSO überhaupt Leistungsnachweise von ihren Schülern erbringen lassen, die Zeugnisrelevant sind?
  • Darf ein schriftlicher Leistungsnachweis an einem anderen Tag als dem auf dem Stundenplan ersichtlichen Fach durchgeführt werden, sogar noch vorgezogen?


Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Schulen
08.12.2010
Von:

Guten Tag Herr Spaenle,

ich habe einen Sohn in der 3. Klasse. Seit Schuljahres Anfang fallen reihenweise Stunden wegen Krankheit aus. Es kam in der Vergangenheit schon vor das eine Lehrkraft 2 Klassen gleichzeitig betreut hat. Von Bekannten weiß ich das es eine Mobile Reseve an Lehrkräften gibt die in solchen Fällen eingesetzt werden sollte. Diese "schnelle Eingreiftruppe" aber auch im Vorfeld bekannte langfristige Ausfälle bis hin zum Mutterschutz ersetzen muß.

Als Reaktion auf die Ergebnisse der letzten Pisa Studie fordern sie eine bessere Ausbildung der Lehrer bzw. eine bessere Auswahl wer überhaupt als Lehrer in Frage kommen soll (Quelle: Nachrichten Bayern 3).

Meinen Sie nicht das in erster Linie MEHR Lehrkräfte sinnvoller wären? Meinen Sie nicht das mit MEHR Lehrkräften und kleinere Klassen den Lernerfolg steigern können?

Auch die Lehrpläne scheinen mir Potential für eine bessere Ausbildung zu beherbergen. Die ersten 2 Jahre wurde die Zeit vertrödelt, auf Nachfragen hieß es von der Klassenleitung immer das es noch Zeit hätte. Jetzt in der 3. Klasse wurde gleich 2 Gänge hoch geschaltet, von den Aussagen der vorherigen Lehrkraft weiß man natürlich nichts. In der 4. soll sich das noch weiter steigern um jede Woche Prüfungen schreiben zu können um Noten für ein Übertrittszeugnis zu erhalten. Den Rest des Jahres verbringt man dann wieder im Müßiggang.

Wäre es nicht möglich hier die Lehrpläne etwas ausgewogener bzw. überhaupt zu gestalten?
Wobei ich anmerken muß das anscheinend die Lehrkräfte der 3. und 4. Klassen hier teilweise schon sehr viel (positiv) in Eigenregie abändern.

Erlauben Sie mir zum Schluß noch eine Meinung.
Immer wieder bekunden Sie und Ihre Kollegen das Bildung wichtig ist. Immer neue Bildungsoffensiven werden angekündigt, das einzige aber was hängen bleibt sind irgendwelche Kürzungen. Manchmal gewinne ich den Eindruck das hier gezielt in Unbildung investiert wird.
Antwort von Dr. Ludwig Spaenle
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19.01.2011
Dr. Ludwig Spaenle
Sehr geehrter Herr ,

mit Mail vom 8. Dezember 2010 haben Sie auf die Situation an der Grundschule Ihres Sohnes hingewiesen und im Wesentlichen drei Fragen zur Personal- und Unterrichtsversorgung vorgebracht. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1. Unterrichtsvertretungen
Die Sicherstellung des Unterrichts ist ein wichtiges Anliegen des Staatsministeriums und es werden erhebliche Anstrengungen in diesem Bereich unternommen. Im Schuljahr 2010/2011 hat sich die Vertretungssituation an Volksschulen bayernweit weiter verbessert: Die Zahl der Mobilen Reserven wurde trotz weiter sinkender Schüler- und Klassenzahlen zu Schuljahresbeginn in gleichem Umfang wie bisher bereitgestellt (1900 Vollzeitplanstellen). Da Vertretungslehrkräfte vor allem ab Monat November in erhöhtem Umfang benötigt werden, wird die Zahl der Mobilen Reserve ab diesem Zeitpunkt dreimal im Umfang von insgesamt 280 Vollzeitäquivalenten aufgestockt. Die Aufstockungen erfolgen jeweils bedarfsorientiert auf der Grundlage regelmäßiger Stichtagserhebungen, d.h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt.

Trotz dieser umfangreichen Bereitstellung von Lehrkräften für Vertretungsfälle lässt sich nicht restlos ausschließen, dass es z.B. in Zeiten erhöhter Krankheitsanfälligkeit an einigen Schulen zu unvorhersehbaren Engpässen kommt. Hier sind flexible Lösungen erforderlich. Hierzu zählen schulhausinterne Maßnahmen wie z.B. Klassenzusammenlegungen oder Parallelführungen, sowie die gegenseitige Unterstützung benachbarter Schulämter.

Unterrichtsausfall stellt dabei nur die letzte denkbare Maßnahme dar und ist gerade im Bereich der Volksschulen vergleichsweise gering, was eine repräsentative Untersuchung an ausgewählten Schulen Bayerns ergeben hat.

2. Klassenstärken und Verbesserungen im Unterrichtsangebot
Die durchschnittliche Klassenstärke konnte besonders an Grund- und Hauptschulen weiter gesenkt werden. So haben derzeit bereits rund 85% aller Grundschulklassen eine Klassengröße von 25 oder weniger Schülern. Die Förderung der Kinder mit Migrationshintergrund – etwa in der deutschen Sprache - wurde weiter ausgebaut, um ihre Chancen zu verbessern. So hat Bayern die Höchstgrenze von Schülern in Klassen von Grund- und Hauptschulen auf 25 begrenzt, wenn der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund bei über 50 Prozent liegt. Zur Umsetzung dieser Regelung stehen 411 zusätzliche Stellen für den Volksschulbereich zur Verfügung.

In Bayern konnten in den vergangenen Jahren weitreichende Verbesserungen in Schule und Unterricht erreicht werden, und zwar mit Blick auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler. So wurde in den vergangenen Jahren die individuelle Förderung konsequent ausgebaut. Hierfür wurden im Doppelhaushalt 2009/2010 rund 2.700 zusätzliche Planstellen für Lehrer geschaffen. Allein zu diesem Schuljahr wurde die Anzahl der gebundenen Ganztagszüge um rund ein Viertel und die Anzahl der offenen Ganztagsgruppen um mehr als 300 ausgeweitet.

Der Lehrplan für die bayerische Grundschule ist ausgewogen und stellt in sich eine geschlossene Einheit dar. Mit Beginn der Grundschulzeit treten die Kinder in einen neuen Lebensabschnitt ein. Es beginnt für sie eine Reihe von Jahren, in denen das vormals spielerische Lernen durch zunehmend systematisches Lernen ersetzt wird. Der Lehrplan ist auf die Heterogenität der Schüler, die vor allem in der Schuleingangsphase von großer Bedeutung ist, ausdrücklich darauf abgestimmt.

Der Lehrplan der Grundschule ist auf 26 Wochen ausgelegt. Bei insgesamt 37 Schulwochen steht damit ein Freiraum zur Verfügung, der der Lehrkraft die Möglichkeit gibt, die Kinder gemäß deren Bedürfnissen zu fördern. Dieser pädagogische Freiraum kann dazu genutzt werden, einzelne Inhalte vertieft zu üben, spezifische Schülerinteressen aufzugreifen, situative Anlässe zu vertiefen und das Schulleben erzieherisch zu gestalten.

Bei der Lehrplankonzeption wurden aktuelle Erkenntnisse der pädagogischen Wissenschaften aufgegriffen und Erfahrungen aus erfolgreichen Schulversuchen der vergangenen Jahre einbezogen. Nicht zuletzt bildeten eine Befragung der Grundschullehrkräfte und eine Anhörung aller an Bildung und Erziehung beteiligten Einrichtungen, Organisation und Verbände eine verlässliche Grundlage für die Erarbeitung des Lehrplans.

Ich hoffe, durch diese Ausführungen Ihre wesentlichen Fragen für Sie zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Hahn
Leitender Ministerialrat
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