Dr. Lale Akgün (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Lale Akgün
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Diplom-Psychologin, approbierte Psychotherapeutin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Köln II
Landeslistenplatz
28, Nordrhein-Westfalen
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(...) Das Ergebnis meiner Überlegungen entnehmen Sie bitte meiner Persönlichen Erklärung vom gestrigen Tag, die Sie auf meiner Internetseite ( www.laleakguen.de ) finden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
13.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Akgün,

ich habe eine Frage an Sie in Bezug auf das angestrebte Verbot des Paintball-Spiels/Sports und dem damit verbundenen Berufsverbot für die bisherigen Spielstätten-Betreiber. Ich muss dazu sagen, dass mir Paintball selbst nicht besonders wichtig ist (ich habe bisher einmal gespielt, dass ist Jahre her), ich aber denke, dass sich an diesem Punkt klar zeigt, ob Maßnahmen unserer Vorlksvertreter rein populistischer Natur sind oder ob Argumente für die Notwendigkeit einer Änderung der bestehenden Rechtslage bestehen. Es sind m.E. nach die kleinen Eingriffe, die zeigen, ob die Grundrechte geachtet werden oder nicht.

Zunächst einmal frage ich Sie, ob Sie für ein Verbot dieses Spiels/Sports eintreten und was ein Verbot erreichen soll bzw. nicht erreichen kann?

Ich frage Sie zudem, ob Sie in diesem Spiel/Sport ein "simuliertes Töten" sehen, wie immer reflexartig als Argument herangezogen wird? Im Gegensatz zu anderen weiter unten aufgelisteten Sportarten kommt es nämlich gerade nicht auf Treffer an, die bei "echten" Waffen tödlich wären, sondern um die "Markierung" des Gegenspielers, egal an welchem Teil des Körpers, sogar an dem "Markierer" selbst.

Desweiteren frage ich mich, ob man bei konsequenter Anwendung der "Paintball simuliert das Töten"-Argumentation nicht auch u.a. folgende Sportarten verbieten müsste:

1. Fechten, da der Degen Richtung Oberkörper geführt wird
2. Boxen, da hier nur die Handschuhe verhindern, dass die Treffer insgesamt nicht tödlch sind (man stelle sich vor, die Klitschos prügeln auf den Gegner mit bloßen Fäustenn ein)
3. Kickboxen, Thaiboxen etc.
4. Sämtliche Sportschützen-Disziplinen, da es hier um den Treffer an einem ganz bestimmten Punkt geht, ursprünglich waren dies u.a. Kriegerübungen, die das Treffen des Gegners trainieren sollten

Letztlich stellt sich die Frage, ob wir im Karneval unseren Kindern das Cowboy- und Indianer-Spielen verbieten müssen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Lale Akgün
21Empfehlungen
14.05.2009
Dr. Lale Akgün
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich denke, dass es kein vorschnelles Verbot von Paintball geben darf.

Das geplante Paintball-Verbot wird nun ja auch zunächst nicht kommen - das hat mein Kollege, der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, bestätigt.

Vom Tisch ist ein Verbot aber noch lange nicht. Deshalb ist es sinnvoll, auch jetzt deutlich zu machen: Ein Verbot von Paintball ist unsinnig, weil es nicht zielführend ist. Möglicherweise wird das Spiel nun zunächst überprüft, um später schärfere Auflagen, etwa bei der Altersfreigabe, zu erlassen.

Die Regierungskoalition reagiert mit der Verschärfung des Waffenrechts auf die zunehmende Zahl von Amokläufen und Gewalttaten in der jüngsten Vergangenheit. Beide Bundestagsfraktionen müssen dem Plan noch zustimmen, damit daraus ein Gesetz entstehen kann. Grundsätzlich halte ich ein verschärftes Waffenrecht für richtig, wenn es darum geht, Waffenbesitzer und die Lagerung ihrer Waffen stärker zu kontrollieren.

Auch halte ich es für geboten, dass Schießen mit großkalibrigen Waffen erst Erwachsenen zu erlauben.

Wie so häufig steckt im Detail jedoch ein "großes Aber": Denn die geplante Verschärfung würde auch "Spiele, bei denen die Tötung des Gegners simuliert wird", betreffen.

Derzeit ist hier vor allem das sogenannte Paintball im Gespräch. Paintball ist eine temporeiche Mannschaftssportart, bei der sich die Mannschaftsmitglieder mit Farbkugeln ("Paintball") aus Luftdruckwaffen beschießen. Nach Angaben der Deutschen Paintball-Liga gibt es in Deutschland rund 20.000 aktive Spieler.

Obwohl ich das Spiel selbst nicht spiele und persönlich wenig Sympathie für derartige Freizeitvergnügen hege, halte ich ein Verbot von Paintball für falsch. Die Luftdruckwaffen sind oftmals bunt bemalt, und das ganze Umfeld ist nicht darauf angelegt, Töten zu glorifizieren, indem Töten simuliert wird. Zudem haben Jugendliche keinen Zutritt zu Paintball-Anlagen, und der Erwerb dieser Spielwaffen ist ebenso nur Erwachsenen erlaubt.

Außerdem wird Paintball vor allem in Gruppen gespielt - das Klischee des vereinsamten jungen Mannes, der im Internet stundenlang ballert, greift hier also nicht.
Die Frage ist, ob wir durch übertriebene Verbote nicht den Blick auf die nötigen Weichenstellungen verlieren.

Mich beschäftigt vielmehr, wie man Jugendliche, die am Tag neun Stunden vor dem PC sitzen und in irreale Computerwelten mit teils erheblicher Gewaltsimulation abtauchen, zum Umdenken und Umlenken bringt. Mit einem Verbot von Paintball und anderen Spielen trifft man jedoch vor allem Erwachsene, die eben nicht unbedingt zur Risikogruppe potentieller Gewalttäter gehören.

Eng damit verbunden ist auch die Frage, ob damit nicht auch andere Spiele und Freizeitbeschäftigungen kriminalisiert werden. Derzeit diskutieren viele Mitglieder der rund 15.000 Schützenvereine in Deutschland heftig über Konsequenzen aus dem Amoklauf von Winnenden - der Täter hatte seine Tatwaffe aus dem Fundus seines Vaters, eines begeisterten Schützen. Meiner Überzeugung nach müssen wir darüber nachdenken, wie man die sachgemäße Lagerung von Waffen besser sicherstellt.

Waffen gehören sicher weggeschlossen. Hier wird das verschärfte Waffenrecht seine Dienste tun. Das heißt aber nicht, dass man die Schützensportler, die ohnehin nicht auf Menschen schießen, kriminalisiert.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Dr. Lale Akgün
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
19.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Akgün,

die Debatte um "Internetsperren" spaltet derzeit die Gemüter. Sie haben sich zu diesem Thema schon klar positioniert bzw. sind noch weitere Fragen zu diesem Thema, auf deren Beantwortung auch ich warte, anhängig. Doch meiner Meinung nach lenkt die Disskusion um die "Internetsperren" vom einem viel größeren Problem ab:

Dem sog. "digital divide" also der digitalen Teilung der Gesellschaft. Dem Problem das zwischen Menschen besteht, die sich selbstverständlich im Internet bewegen, mit seiner Funktionsweise vertraut sind und zum Beispiel einsehen, dass "Stop-Schilder" innerhalb von 15 Sekunden (siehe YouTube-Video Anleitungen) umgangen werden können.

Ich selbst strebe einen Beruf an, der direkt mit dem Internet zusammenhängt und befürchte, dass die Entwicklung des Internets so schnell voran geht, dass irgendwann nur noch eine Minderheit (im Vergleich zur Gesamtbevölkerung) versteht was im Web vor sich geht.

Meine Frage daher:

Was will/kann/muss unternommen werden, damit diese Teilung und das damit verbundene gegenseitige Unverständinss zwischen den versierten Nutzern und dem Rest der Bevölkerung nicht weiter wächst?

Mit freundlichen Grüßen aus Zollstock

Antwort von Dr. Lale Akgün
6Empfehlungen
27.05.2009
Dr. Lale Akgün
Sehr geehrter Herr Witting,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne gehe ich auf das Problem des "digital divides" ein. Dabei stellt sich für mich sowohl die Frage, ob die Mehrheit der Bevölkerung die technischen Entwicklungen und neuen Möglichkeiten des Internets noch nachvollziehen und nutzen kann, als auch die Frage, ob der Zugang zum Internet überhaupt gewährleistet ist.

Ich persönlich halte es für wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger, egal welcher sozialer Herkunft, welches Alters und Geschlechts sie sind - Zugang zum Internet bekommen. Das gilt auch unabhängig vom Wohnort. Dafür muss ein Staat, der sich als sozial gerecht versteht, sorgen.

Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Breitbandanschlüsse sowie kostengünstige Always-On-Internet-Angebote vorhanden sind.

Schnelle Zugangsmöglichkeiten zum Internet sind nicht nur von grundlegender Bedeutung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes. Sie sind auch Voraussetzung gerade dafür, einer sozialen Kluft zu begegnen und Chancengleichheit zu ermöglichen.

Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich seit langem dafür ein, die Versorgungslücken in der Fläche zu schließen und ganz Deutschland mit schnellen Internetverbindungen zu versorgen.

In Zusammenhang mit dem 2. Konjunkturpaket hat Bundesregierung bereits im Februar dieses Jahres eine Breitbandstrategie verabschiedet, die sich darauf abzielt, bis Ende 2010 flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse von einem Megabit pro Sekunde und bis 2014 mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit für 75 Prozent der Haushalte zur Verfügung zu stellen.

Für die Unternehmen und besonders betroffene Kommunen sind folgende konkrete Fördermaßnahmen vorgesehen:
. Im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms können die Kommunen in den Jahren 2009 und 2010 Mittelaus dem Bereich der "Sonstigen Investitionsmaßnahmen" nutzen;
. Für die Gemeinschaftsaufgabe GAK ("Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes") stellt der Bund bis 2010 Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro zur Verfügung, die von den Ländern abgerufen und kofinanziert werden müssen. Im GRW-Fördergebiet ("Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") beim Breitbandausbau können Kommunen im Rahmen der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur unterstützt werden. Die Bundesregierung setzt bis 2013 etwa 60 Millionen GRW-Mittel dafür ein;
. Über das KfW-Programm können insbesondere kleine und mittelständische TK-Unternehmen eine Fremdfinanzierung zu marktgerechten und risikoadäquaten Konditionen erhalten. Die Europäische Investitionsbank gewährt Darlehen für Breitbandprojekte bis zur Hälfte des Projektvolumens;
. Der Bund und die Länder übernehmen gemeinsam bis zu 90 Prozent des Ausfallrisikos bei Projektfinanzierungen.
.
Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur kurzfristig einen Infrastrukturatlas erstellen, der einen Überblick über die Ausbauprozesse geben wird.

Allerdings kann der Staat nur die Voraussetzungen dafür schaffen, dass jede und jeder Zugang zum Internet erhält. Sich der digitalen Welt anzuschließen und sich nach seinen/ihren Möglichkeiten über den neusten Stand der Technologienentwicklung zu informieren, bleibt in der Selbstverantwortung jeden Einzelnen.

Mi freundlichen Grüßen,

Dr. Lale Akgün
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
09.06.2009
Von:

Einen schönen guten Tag, sehr geehrte Dr. Lale Akgün,

Bierproduzent Dr. A. H. Heineken hat 1992 Überlegungen zur Neugliederung von Europa angestellt und bei verschiedenen Universitäten eine Studie mit dem Titel "The United States of Europe (A Eurotopie? (Eurotopia))" in Auftrag gegeben.

Die Idee, die hinter dem Vorschlag stand, war daß Europa internationalem Frieden, der Sicherheit und der Wirtschaft am besten dient, wenn es in kleinere Regionen mit mindestens 5 Millionen und höchstens 10 Millionen Einwohnern aufgeteilt wird. Dabei sollten aber historische und ethnische Gesichtspunkte berücksichtigt werden, um landsmannschaftliche Verbindungen nicht zu stören.

Brüssel, Straßburg & Luxemburg entscheiden dann über die Außen-, Verteidungs- und Umweltpolitik und die damit überflüssig gewordenen Nationalstaaten werden endlich überwunden.
Gemäß dem bewährten Subsidiaritätsprinzip ist die Ebene darunter die der Regionen: Lombardei, Franken, Katalonien, Flandern, Burgund, Rheinland ...

Was werden Sie tun, um ein solches bürgernahes Europa der Regionen voranzutreiben und die Nationalstaaten zu überwinden?

sonnige, neugierige Vormittagsgrüße aus der Bonner Fußgängerzone sendet Ihnen
Antwort von Dr. Lale Akgün
3Empfehlungen
17.06.2009
Dr. Lale Akgün
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Europäische Union ist sich der Bedeutung und der Vielzahl der ihr angehörigen Regionen durchaus bewusst und hat deswegen bereits einige Schritte unternommen, um diesem Tatbestand Rechnung zu tragen. Bereits im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1957) wurde das Prinzip der Subsidiarität fest verankert, um sicherzustellen, dass die Eigenverantwortung der Regionen gewahrt bleibt (Artikel 5).

Des Weiteren, wurde 1994, im Zuge der Implementierung des Vertrages von Maastricht, der Ausschuss der Regionen gegründet. Dieser ist eine politische Versammlung der Europäischen Union zur Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Da 70% aller Rechtsakte der EU auf lokaler bzw. regionaler Ebene umgesetzt werden, soll der Ausschuss der Regionen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Entwurf europäischer Rechtsvorschriften eine Stimme geben.

Außerdem soll er das bereits erwähnte Subsidiaritätsprinzip stärken und Europa bürgernäher gestalten. Letztendlich soll er auch einen Ort der Begegnung darstellen, an dem Regionen und Städte bewährte Verfahren austauschen und am Dialog mit den EU-Institutionen teilnehmen können.

Der Ausschuss der Regionen muss in Bereichen, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen - zum Beispiel Regionalpolitik, Umweltschutz, Bildung und Verkehr -, angehört werden, bevor Maßnahmen auf EU-Ebene ergriffen werden.

Deutschland ist in dem 344 Mitglieder fassenden Ausschuss übrigens mit 24 Regional- und Lokalpolitikern vertreten.

Persönlich bin ich fest davon überzeugt, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist und dazu führen wird, den Regionen Europas eine angemessene Rolle in den Entscheidungsprozessen der Europäischen Union zu Teil werden zu lassen.

Ob dies zu einer Überwindung der Nationalstaaten führen wird ist eine schwer zu beantwortende Frage, die sicherlich von ganz verschiedenen Faktoren abhängt. Allerdings lässt sich festhalten, dass die Regionen Europas in Zuge des Europäischen Einigungsprozesses stetig an Bedeutung gewonnen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Lale Akgün
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.06.2009
Von:

Sehr geehrter Frau Dr. Akgün

ich beziehe mich auf die Meldung der TAZ vom: 05.06.2009
www.taz.de

Die Bespitzelung arbeitsloser Bürger im Land, wurde durch die BA per Dienstanweisung festgelegt. Die Bewaffnung der Spitzel gegen Bürger wurde im Text der Dienstanweisung mit KO-Spray empfohlen, verdeckte und offene Observierung wurde "geregelt". Das, was wir an der ehemaligen DDR als unwürdigen Stützpfeiler der Diktatur empfunden haben, nämlich das Ausspähen der Bürger, die Überwachung in verdeckter und offener Form, wird von der BA unter der Verantwortung des Herrn Minister Olaf Scholz, installiert und betrieben!

Er schreibt aber auf seiner Webseite
www.olafscholz.de
am 20.03.2009:
"... Ein Raum geschützter Privatheit ist das natürliche Recht jedes Menschen. Eine lückenlose Überwachung darf es deshalb in keinem Lebensbereich geben. Vieles von dem, was in letzter Zeit an Grenzüberschreitungen bekannt geworden ist, war auch nach geltender Rechtslage nicht in Ordnung. ..."
Herr Heinrich Alt, im Vorstand der BA, hält die Bespitzelung von Transferleistungsempfängern trotz der Rücknahme der Dienstanweisung für nötig:

www.arbeitsrecht.de

Sie haben einen Migrationshintergrund. Sind Sie der Meinung, dass in unserer Demokratie die
Bürgerrechte Aller gleichwertig zu achten sind? Ist durch die BA eine Weiterführung der Bespitzelung geplant oder im Gange? Wie viel Geld wurde bislang für KO-Spray für die Spitzel ausgegeben?

Wie viel Geld verdient ein Spitzel, der im Dienst der BA Bürger überwacht? Wie weit soll sich eine solche Vorgehensweise denen der DDR-Praktiken noch annähern? Was bedeuten diesbezüglich für Sie als SPD-Politikerin Begriffe wie Demokratie, Freiheit, Bürgerrecht und Menschenrecht? Ich freue mich auf Ihre Antwort.

MfG
Antwort von Dr. Lale Akgün
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18.06.2009
Dr. Lale Akgün
Sehr geehrter Herr ,

bezüglich Ihrer Frage vom 16.06.2009 möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

die inzwischen zurückgenommene Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit wird auch von mir als unverhältnismäßig angesehen und deswegen abgelehnt. Meiner Meinung nach ist es eines Sozialstaates unwürdig, Ressourcen für die Überwachung von Bürgern einzusetzen, die ohnehin schon wenig haben und am Existenzminimum leben. Eine Observierung, wie sie zunächst vorgesehen war, würde zu einer Verunsicherung führen, die weder notwendig noch gerechtfertigt wäre. Des Weiteren, bewegt sich die Summe der zu viel ausgezahlten Beträge nicht in einer Größenordnung, welche so umfangreiche Untersuchungen rechtfertigen würde.
Dennoch möchte ich mir die Bemerkung erlauben, dass ich den Vergleich mit den Methoden der Staatsicherheit in der ehemaligen DDR und die Unterstellung einer Annäherung an ebendiese für ungerechtfertigt halte. Wer sich einmal dezidiert mit der Vorgehensweise dieses Inlandsgeheimdienstes auseinandergesetzt hat, kann nicht zu dem Schluss kommen, dass die Richtlinie der BA zu Verhältnissen ähnlich derer in der ehemaligen DDR geführt hätte. Schlussendlich, beweist schon ihre Rücknahme, dass wir uns in einem demokratischen Rechtsstaat befinden.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lale Akgün
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Akgün,

zu meinem tiefsten Bedauern haben Sie dem Gesetz für "Internet-Sperren" zugestimmt.
Finden Sie es in Ordnung dass ein Gesetz verabschiedet wurde, obwohl der Petitionsausschuss noch nicht getagt hat? Was ist eine Petition noch Wert?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Lale Akgün
3Empfehlungen
02.07.2009
Dr. Lale Akgün
Sehr geehrter Herr ,

ich stimme Ihnen zu, dass die Abstimmung ein wenig verfrüht stattgefunden hat. Es wäre sicher ratsam gewesen, die öffentliche Beratung der Petition abzuwarten.

Nichtsdestotrotz bereue ich meine Entscheidung, dem Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie zuzustimmen nicht im Geringsten. Ich siehe darin eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Kindermissbrauch.

Trotz der Verabschiedung des Gesetzes zu Internetsperren ist das Petitionsverfahren noch nicht beendet. Der Petitionsausschuss sieht seine Aufgabe vor allem auch darin, verabschiedete Gesetze auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger kritisch zu überprüfen und - wo nötig - Verbesserungen vorzuschlagen.

Deshalb bietet die weitere Behandlung der Petition in der 17. Wahlperiode - unter anderem die öffentliche Beratung gemäß Ziffer 8.4 (4) der Verfahrensgrundsätze, bei der die Petentin Rederecht hat - Gelegenheit, eine erste Würdigung des Gesetzes vorzunehmen und gegebenenfalls Veränderungen anzuregen, die dann auch in eine abschließende Empfehlung des Petitionsausschusses einfließen könnten.

Sofern das Gesetz dann bereits in Kraft getreten sein sollte - die Behandlung im Bundesrat sowie die verfassungsrechtliche Prüfung und Unterzeichnung durch den Herrn Bundespräsidenten stehen ja noch aus - könnten Vorschläge des Petitionsausschusses Grundlage für eine Novellierung sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Lale Akgün
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