Dr. Kristina Schröder (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dr. Kristina Schröder
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
03.08.1977
Berufliche Qualifikation
Diplom Soziologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wohnort
Wiesbaden
Wahlkreis
Wiesbaden
Ergebnis
40,8%
Landeslistenplatz
8, Hessen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Ihr Ministerium hat neuerdings eine Veröffentlichung eines Fraunhoferinstitutes lanciert, nach der Frauen durch einen ´Gender Pension Gap´ benachteiligt sind. www.bmfsfj.de

Der Gender Pension Gap ergibt sich daraus, dass Männer und Frauen, die
eine Rente beziehen, die sich an der Arbeitszeit und der Höhe des
Arbeitsentgelts orientiert, in völlig irreführender Weise miteinander verglichen werden.

Es ist deshalb erforderlich, der Wahrheit Genüge zu tun und die tatsächlichen Verhältnisse zu benennen: manndat.de Demnach (auf die maßgeblichen Quellen ist verlinkt) und nach Angaben von Destatis (aufgrund der vielen Detail- Fundstellen ist eine multiple Verlinkung wenig zweckdienlich) besteht eine eklatanter Gender Pension gap zulasten der Männer, also das Gegenteil. Dies erscheint schon deshalb plausibel, weil Frauen relativ wesentlich häufiger in frühe Erwerbsunfähigkeitsrente gehen als Männer nach den Zahlen der DRV und zudem erheblich länger Rente beziehen und selbst als Witwen oder Mütter noch von den Einzahlungen der Männer profitieren.

Dies wird untermauert von der Untersuchung hier: wikimannia.org Diese basiert auf der offiziellen Sozialtransferuntersuchung in der Schweiz, die von den Frauen der Sozialdemokratischen Partei initiiert wurde und zu einem unerwarteten Ergebnis führte. Aufgrund der Kongruenz der Sozialsysteme ist dies annähernd übertragbar und führt zu einem Transfer von Männern zu Frauen von ca. 200 Mrd pro Jahr in der BRD. Leider hat Ihr Ministerium eine derartige Untersuchung bislang nicht betrieben.

Nehmen Sie bitte dazu Stellung und erklären Sie bitte, weshalb sie dieses Institut mit einer völlig irreführenden und wissenschaftsfälschenden Untersuchung beauftragt haben.

MfG


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Frage zum Thema Internationales
03.02.2012
Von:
Uwe

Werte Frau Schröder

Ich lebe und arbeite seit 2007 in Athen. In Deutschland bekam ich ALG II, und konnte keine Arbeit finden, da ich alleinerziehender Vater bin. Die Kindesmutter lebt in Berlin, und bezahlt weder Unterhalt, noch will sie irgendwelchen Kontakt zu unserem Sohn. Nun habe ich versucht, Auskunft über die Erhalt des staatlichen Kindergeldes zu bekommen, da im Familienwegweiser steht, ,,Zudem müssen die Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. (Für in anderen Ländern lebende Kinder von Berechtigten können die steuerlichen Freibeträge für Kinder berücksichtigt werden.) Hat jedoch der eine Elternteil Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (weil er z.B. in Deutschland wohnt) und der andere Elternteil nach dem Bundeskindergeldgesetz, geht der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz vor. Das heißt, der Elternteil mit Anspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz erhält hier kein Kindergeld.``

Ich und mein Sohn leben in einem Land der EU, und nach dem, was im Familienwegweiser steht, könnte mein Sohn Kindergeld bekommen. Er ist 10 Jahre alt, und geht hier zur Schule. Die Kindesmutter lebt in Deutschland, und ist somit unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Leider habe ich mit deutschen Behörden immer das Problem, dass von Ermessensentscheidungen gesprochen wird. Welche Kriterien sind nun entscheidend?

mit freundlichen Grüssen
Uwe

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