Dr. Konstantin v. Notz (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
21.01.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mölln
Wahlkreis
Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
Ergebnis
10,6%
Landeslistenplatz
2, Schleswig-Holstein
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(...) Mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie wurde ein wichtiger Schritt für eine Gesamtstrategie zum Lärmschutz getan. Denn dieser umfassende Ansatz berücksichtigt erstmals die Summe verschiedener Lärmquellen, denen Menschen ausgesetzt sind. (...)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. v. Notz,

ich bin persönlich sehr viel im Internet unterwegs und deshalb verfolge ich mit Besorgnis das vorranschreiten des Gesetzgebungsverfahrens von Acta.
Das größte Unding ist es das nicht gewählte Volksvertreter wie sie, sondern Lobbyisten in Brüssel das Gesetz aushandeln und das ist das schlimmste was man der Demokratie antun kann.
Durch dieses Gesetz würde jeder Internetanschluss grundsätzlich überwacht werden und jeder Bürger würde damit pauschal kriminalisiert werden.
Das ist wieder nur ein Versuch der "Content-Mafia" veraltete Strukturen beuzubehalten, anstatt sich mit Netzgemeinschaft zusammenzusetzen und neue Möglichkeiten und Lösungen zu finden, damit in Zukunft alle Profitieren.
Meine Frage ist nun wie sie persönlich und auch ihre Partei dazu stehen und was sie hoffentlich tun um dieses Gesetz zu verhindern

lg

Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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10.02.2012
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Arbeit der grünen Bundestagsfraktion.

Wie Sie sicher mitbekommen haben, finden am morgigen Samstag in über 50 deutschen und zahlreichen europäischen Städten Demonstrationen gegen das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) statt. Alleine in Deutschland haben sich mehr als 50.000 Menschen, darunter viele Grüne, zu den Demonstrationen angemeldet. Sowohl die Bundespartei von Bündnis 90/Die Grünen als auch zahlreiche Landesverbände mobilisieren zu den Demonstrationen. Hier findet Ihr einen entsprechenden Beschluss des Bundesvorstandes < www.gruene.de l>.

Gerade komme ich von einer gemeinsamen Aktion mit Claudia Roth, Malte Spitz und Jan Philipp Albrecht zurück bei der wir vor dem Bundeskanzleramt ACTA symbolisch zu Fall gebracht haben t.co

Die anhaltenden Proteste einer immer stärker werdenden europäischen Bürgerrechtsbewegung, die wir Grünen seit langem unterstützen, zeigen nun auch endlich in Deutschland Wirkung: Wir freuen uns sehr, dass sich die Bundesregierung circa eine Stunde nach unserer Aktion vor dem Bundeskanzleramt entschieden hat, die Unterzeichnung des ACTA-Abkommens nun, nachdem sie das Abkommen am 30. November noch ohne jegliche Bedenken durch das Bundeskabinett gewunken hatte, mit Hinweis auf die anstehende Ratifizierung im Europäischen Parlament zunächst aussetzt.

Diese Entscheidung war überfällig. Gleichzeitig bedeutet sie jedoch keineswegs, dass es nicht weiterhin auf eine starken zivilgesellschaften Protest bei den morgigen Demonstrationen ankommt. So ist die Ratifizierung von ACTA von Seiten der Bundesregierung lediglich verschoben, nicht jedoch aufgehoben. Die Bundesregierung, die bislang keinerlei Bedenken in Sachen ACTA hatte, spielt nun offenbar auf Zeit. Es lohnt sich also nach wie vor, morgen zu einer der vielen Demonstrationen zu kommen und der Bundesregierung, die bislang sämtliche Bedenken in Sachen ACTA in den Wind geschossen hat, deutlich zu machen, dass man sich durch dieses taktische Manöver bestimmt nicht davon abbringen lässt, auch weiterhin gegen ACTA zu protestieren.

Als grüne Bundestagsfraktion beschäftigen wir uns - übrigens als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag - seit Anfang der Legislatur kontinuierlich mit ACTA und seinen Auswirkungen. Unsere erste Kleine Anfrage zu ACTA stammt vom 8. April 2010. Seitdem haben wir als grüne Bundestagsfraktion - jeweils in enger Abstimmung mit der grünen Fraktion im Europäischen Parlament - verschiedene Anträge zu ACTA vorgelegt und haben die Bundesregierung durch das wiederholte Stellen parlamentarischer Fragen dazu gebracht, sich ebenfalls mit den Auswirkungen von ACTA öffentlich auseinanderzusetzen.

Zahlreiche Informationen zu unseren Aktivitäten in Sachen ACTA, zu den von der grünen EP-Fraktion in Auftrag gegebenen Studien, zu den von uns durchgeführten Veranstaltungen und die von uns im Unterausschuss Europarecht des Bundestages initiierte Expertenanhörung zu ACTA findet Ihr in den bislang 23 zu ACTA verfassten Artikeln < gruen-digital.de > auf gruen_digital.

Ich würde mich sehr freuen, Sie morgen auf einer der zahlreichen Demonstrationen gegen ACTA zu treffen!


Herzliche Grüße nach Husum!
Ihr Konstantin v. Notz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.von Notz,

welche Möglichkeiten gibt es für Sie und alle anderen Bundestagsabgeordneten, um gegen den Beschluß des Bundespräsidialamtes vorzugehen, dass Herr Wulff den "Ehrensold" bekommt ? Da wird er durch Presse und Ermittlungsverfahren gezwungen zurückzutreten, weil die "Würde" des Amtes beschädigt ist und der Lohn dafür ist ein "Ehrensold" in der unvorstellbaren Höhe von € 199.000 jährlich plus weiterer Kosten wie Fahrzeug, Büro etc und das lebenslang !! Das ist doch an Unfassbarkeit nicht zu überbieten. Wir sind sicher, dass der weitaus überwiegende Teil der Bevölkerung vor hilfloser Wut die Fäuste ballt. Diese Entscheidung kann doch unmöglich von einem objektiven Gremium gefällt worden sein, welches das Bundespräsidialamt doch sicher nicht ist. So etwas gehört vor das Parlament, so dass die gewählten Volksvertreter darüber entscheiden.
Wir bitten Sie, dass Sie sich zusammen mit den anderen Abgeordneten mit aller Kraft dafür einsetzen, dass diese skandalöse Entscheidung revidiert wird ! Gegen einige Missstände in dieser Republik haben Abgeordnete bereits geklagt, und das durchaus auch mit (Teil-)Erfolg. In diesem Fall des "Ehrensolds" wäre es auch zwingend geboten, um das Gefühl der Bürger für Gerechtigkeit wiederherzustellen.

mit herzlichen Grüßen
Ursula und
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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16.03.2012
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrte Frau Paritz,
Sehr geehrter Herr Paritz,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Arbeit der grünen Bundestagsfraktion.

Die ganze Diskussion der letzten Monate um den letzten Bundespräsidenten hat sicherlich dem Amt selbst, aber auch der Politik insgesamt, einigen Schaden zugefügt. Meine Fraktion und ich persönlich bedauern dies sehr, denn gerade in Krisenzeiten, wäre ein Bundespräsident als moralische Instanz und integrer Politikmittler gefragter denn je. Wir hoffen sehr, dass Joachim Gauck, der fraktionsübergreifende Kandidat von Grünen, Union, SPD und FDP, ein solcher Präsident sein kann.

Die Frage, ob Christian Wulff den Ehrensold erhält, entscheidet nicht der Deutsche Bundestag oder die Bundesregierung, sondern das Bundespräsidialamt. Insofern können wir als Fraktion gar nicht für oder gegen den Ehrensold für Christian Wulff stimmen.

Anfang März hat das Bundespräsidialamt nun Christian Wulff den Ehrensold zugesprochen.

Aus Anstandsgesichtspunkten bzw. moralischen Überlegungen ist die Frage des Ehrensoldes in dem speziellen vorliegenden Fall natürlich diskutabel. Sie bewegt sich jedoch in einem rechtlichen Rahmen.

Sicherlich, ich hätte mir gewünscht, dass Christian Wulff, ob nun für immer, für eine bestimmte Zeit oder auf einen bestimmten Teil des Ehrensoldes verzichtet. Aber nur Christian Wulff selbst kann von sich aus, diese Dokumentation seiner Einsicht und seines Respekts gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern leisten. Wie der zukünftige Bundespräsident a.D. mit dieser Umstand weiter verfährt, wird sich zeigen.

Generell finden wir Grüne, dass die Bezüge von Abgeordneten und Ministern in Relation zu ihrer Amtszeit stehen sollten. Hier besteht, gerade nach der "Causa Wulff" und der absolut legitimen Diskussion rund um Höhe und Laufzeit von Versorgungszahlungen, Anpassungsbedarf. Eine Änderung des Gesetzes sollte jedoch nicht "aus der Hüfte heraus" geschehen, sondern muss einer gründlichen und objektiven Diskussion folgen. Hierfür werden wir Grüne uns weiter einsetzen.

In Bezug auf die derzeit viel diskutierte Amtsausstattung der Bundespräsidenten a.D. hat der Haushaltsausschuss des Bundestages noch ein Mitentscheidungsrecht. Die Amtsausstattung umfasst nach derzeitiger Ausgestaltung: Ein Büro mit Bürokraft, einen persönlichen Referenten, eine Limousine inklusive Chauffeur. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine solche Versorgung besteht für Christian Wulff nicht. Ob er dies alles überhaupt sachgerecht für Repräsentationszwecke einsetzen könnte, scheint sehr fraglich. Hierüber werden der Bundesfinanzminister und der Haushaltsausschuss des Bundestages kritisch entscheiden.
In der Hoffnung Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen nach Ahrensburg,
Ihr Konstantin v. Notz
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Frage zum Thema Kultur
19.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr von Notz,

Ich hatte Ihnen am 13.03.2012 einen Fragenkatalog zum Thema Kulturflatrate per Mail geschickt.
Haben Sie diesen Katalog erhalten?
Wenn ja, bis wann kann ich mit einer Beantwortung rechnen?

Vielen Dank für eine Antwort.

Viele Grüße

Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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20.03.2012
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Mail und den ausführlichen Fragenkatalog haben wir erhalten. Sie können in den nächsten Tagen mit einer Antwort rechnen.

Herzliche Grüße
Konstantin von Notz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. v. Notz,

ich richte diese Frage im besonderen auch an Sie in Ihrer Funktion eines aktiven Mitgliedes der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft.

Nach über einem Jahrzehnt aktiv erworbener Erfahrungen im Rahmen online geführter Diskussionen begrüße ich ausdrücklich die Etablierung von Institutionen wie denen der E-Petition des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und des assoziierten Diskussions-Forums sowie von "Adhocracy".

Der politische Diskurs und die demokratische Teilhabe ist, damit beschäftigt sich die Kommission eingehend, einem grundlegenden Wandel unterworfen. Die sich durch das Internet und andere digitale Medien ergebenden Möglichkeiten verheißen mannigfaltige, neuartige Strukturen politischer Partizipation und Kommunikation. Die diesbezüglich grundlegenden Weichenstellungen haben einen eminent richtungsweisenden Charakter in bezug auf die Etablierung einer damit assoziierten demokratischen Wirklichkeit. Die demokratische Verantwortung der Enquete-Kommission ist somit in Hinblick auf ihre die Zukunft entscheidend mitgestaltende Einflußnahme kaum hoch genug einzuschätzen. Ich möchte, u.a. auch vor dem Hintergrund der jüngst gemachten und beobachteten Erfahrungen, diese Frage auf nur einen Teilaspekt fokussieren: Die Moderation des Forums des Petitionsausschusses setzt die Richtlinien des Forums um. Hierzu gehört z.B. die Löschung von Beiträgen, die "in keinem sachlichem Zusammenhang zum Anliegen der Petition" stehen. Hierbei zeigte sich, welch unruhestiftendes und diskussionsbeeinflussendes Potential diesem Vorgehen innewohnt. Entsprechend habe ich das Thema "Qualitätssicherung auf dem Gebiet der Moderation" gestartet. Ein analoger "thread" ist in Adhocracy unter "Netzwerkbefähigung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter" zu finden. Mich würde interessieren, welche Stellung Sie persönlich zu dieser Thematik beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
C.
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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29.03.2012
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an unserer Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut! Auch danke ich Ihnen für die Schilderung Ihrer Erfahrungen, die Sie bezüglich Online-Diskussionen gesammelt haben.

Als Mitglieder der Enquete-Kommission sind wir sehr froh, dass es -- nach einigen Anfangsschwierigkeiten und erheblichen Vorbehalten -- letztendlich gelungen ist, Adhocracy als Beteiligungstool zu implementieren. Den Weg der Implementierung können Sie sich auf unserem netzpolitischem Blog www.gruen-digital.de
unter folgendem Link ausführlich nachverfolgen:
gruen-digital.de .

Ihre Einschätzung, dass sich durch Internet und andere digitale Medien neue, vielfältige Möglichkeiten einer verbesserten Transparenz politischer Entscheidungen und damit auch neue Teilhabechancen an eben diesen Entscheidungen ergeben, die wir nutzen sollten, teile ich vollumfänglich.

So ist es in der Tat für das gesamte Parlament von ganz entscheidender Bedeutung, dass im Rahmen der Enquete-Kommission nicht nur von neuen Beteiligungsformaten geredet wird, sondern diese auch praktisch zur Anwendung kommen und von allen Beteiligten bisher als Mehrwert empfunden werden.

Als grüne Bundestagsfraktion nehmen wir den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz, Teilhabe und Mitbestimmung seit langem ernst. Da wir der Meinung sind, dass Bürgerbeteiligung für eine moderne Demokratie von zentraler Bedeutung ist, bieten wir seit Anfang der Legislatur verschiedene Beteiligungsinstrumente an und beziehen Bürgerinnen und Bürger schon heute in unsere parlamentarische Arbeit ein. Die meisten unserer MdBs tauschen sich mit allen Interessierten per Twitter und Facebook über ihre politische Arbeit aus. Unsere Arbeit dokumentieren wir in zahlreichen Blogs. Doch das reicht uns nicht: Zudem diskutieren wir immer wieder - vor Verabschiedung von Initiativen -- online mit allen, die Lust daran haben sowie einer interessierten Fachöffentlichkeit über grüne Gesetzesentwürfe, erarbeiten kollaborativ Anträge und werten Kleine Anfragen mit Hilfe von Etherpads aus, wodurch wir immer wieder wertvolle Vorschläge in unsere Arbeit einfließen lassen können. Derartige Beteiligungsinstrumente wollen wir sukzessive ausbauen.

Zu Ihrer konkreten Frage: Ihren unter dem Beteiligungstool der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" zu findenden Vorschlag

demokratie.enquetebeteiligung.de

kann ich nur begrüßen. Erlauben Sie mir wenige, ergänzende Anmerkungen zu machen.

Sicher ist die Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Funktionieren des demokratischen Gefüges ebenso wichtig, wie die Kompetenz der Mitarbeiterschaft von Unternehmen, Organisationen oder anderer Verwaltungen für das Funktionieren dieser Strukturen. Im Zusammenhang mit parlamentarischen Vorgängen besteht jedoch die Besonderheit, dass die Zuarbeit zu demokratisch gewählten Abgeordneten erfolgt. Das bedeutet, dass letztlich der/die gewählte Abgeordnete, natürlich in enger Abstimmung mit der jeweiligen Fraktion, alleine entscheiden muss, welche Wertungen und Verwaltungsvorgänge er oder sie in die Positionierungen einbezieht und welche eben nicht. Demokratisch legitimiert sind allein die Abgeordneten. Daraus folgt, dass auch der Umgang mit direktdemokratischen Prozessen nicht ausschließlich in den Händen der Verwaltung liegen kann.

Daher legen wir großen Wert darauf, dass Zuarbeit durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeit eng abgestimmt erfolgt.

Auch vor diesem Hintergrund ist die Arbeit von und mit Adhocracy für die Enquete-Mitglieder ein interessantes Aufgaben- und Erfahrungsfeld, das uns täglich neu herausfordert.

Haben Sie nochmals herzlichen Dank für Ihre Frage!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Konstantin Notz
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Frage zum Thema Kultur
10.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr von Notz,

formell haben Sie mir eine Antwort zu meiner Anfrage vom 19.03.2012 geschrieben.
Allerdings haben Sie mir nicht eine einzige Antwort auf meine Fragen gegeben, sich leider nur auf Abmahnungen bezogen (um die ging es nicht mit einem Wort in den Fragen) und erklärt, dass die Grünen schon seit 2010 an der Kulturflatrate arbeiten. Im Gegenteil, Sie haben mich dann gefragt, ob ich eine Lösung weiß.

Ich warte also immer noch auf die Beantwortung meiner Fragen. Es wäre prima, wenn Sie das mal in Angriff nehmen könnten. Bitte keine Allgemeinplätze, das hatten wir jetzt schon einmal. Wenn Sie und Ihre Partei sich schon so lange mit dem Thema beschäftigen, dann werden Ihnen die offenen Fragen mit Sicherheit schon einmal über den Weg gelaufen sein, denn diese Fragen sind ja sehr offensichtlich.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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11.04.2012
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie erneut herzlichen Dank für Ihre Nachfrage vom 10.04.2012 und Ihr Interesse an der Arbeit der grünen Bundestagsfraktion.

Ich finde es zugegebenermaßen etwas skurril, hier öffentlich über eine nicht-öffentliche Frage von Ihnen an mich und meine - ebenfalls bislang nicht öffentliche - Antwort an Sie zu diskutieren. Da ich zumindest meine Antwort an Sie gerne transparent machen will, damit sich jeder ein eigenes Bild machen kann, habe ich diese unter meine erneute Antwort an Sie kopiert.

Wie ich Ihnen schon in meiner Antwort vom 22.03.2012 geschrieben habe, arbeiten wir als grüne Bundestagsfraktion an einer Konkretisierung des Modells der Kulturflatrate. Wir befinden uns in einem Diskussionsprozess und ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich diesem hier nicht vorgreifen möchte.

Wegen Ihres großen Interesses und zur Beruhigung nur soviel: Wir haben uns in den letzten Wochen und Monaten mit Betroffenen zusammengesetzt, haben Gespräche mit zahlreichen Experten geführt, holen externen Sachverstand ein und werden auf diese Weise die Antworten finden, die unserer Ansicht nach für den adäquaten Ausgleich der Interessen erforderlich sind. Die von Ihnen aufgeführten Antworten stehen ja, das wird Ihnen sicherlich bewusst sein, exemplarisch für weitaus mehr Fragen, die es zu klären gilt.

Aber bei einem so spannenden und erfolgversprechenden Konzept wie der Kulturflatrate/dem Kulturticket kann ich Ihre Ungeduld natürlich verstehen.

Im Gegensatz zu anderen, ist es uns Grünen wichtig, vor allem solide Antworten gerade auch für die praktische Umsetzung eines Pauschalvergütungsmodells zu finden. Und solide, auch kreative Arbeit geschieht eben nicht von heute auf morgen, aber wem erzähl ich das....

Hinzu kommt, dass wir die gefundenen Antworten natürlich demokratisch diskutieren und abstimmen werden. Diese Prozesse nehmen Zeit und Geduld in Anspruch. Um aber eine demokratisch tragfähige Lösung zu erarbeiten, muss sich eine Partei - so unser Anspruch an uns selbst - diese Zeit nehmen. Sicherlich wird Ihnen ja das von uns am Ende der letzten Legislatur hierzu bereits in Auftrag gegebene Gutachten zur rechtlichen Umsetzbarkeit eines solchen Modells bekannt sein. Gerne werde ich Sie persönlich über den weiteren Fortgang unserer Diskussionen auf dem Laufenden halten.

Nun zu Ihrem eigenen Vorschlag. Ich habe Ihr Konzept mit Interesse gelesen. Eine Schwarz-Weiß-Klassifizierung der Internetteilnehmer und -portale mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen für Haftung, straf- und zivilrechtliche Verfolgung hat sicherlich den Charme eines simplen und eingängigen Modells. Aber es hat eben auch gravierende Schwächen, insbesondere die, dass eine verhältnismäßige und damit grundrechtskonforme Rechtsdurchsetzung bei Verstößen offensichtlich nicht möglich ist. Das ist der Knackpunkt bei allen Ansätzen, die auf Verfolgung, Überwachung und Repression setzen.

Insofern handelt es sich um einen weiteren Vorschlag, der eher wichtige Zeit für politische Gestaltung vergeudet, um dann am Ende nicht satisfaktionsfähig zu sein. Dennoch werden wir Ihre Anregungen natürlich gerne in unseren Diskussionsprozess mit aufnehmen.


Auf sicherlich bald und mit freundlichen Grüßen
Dr. Konstantin v. Notz
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