Dr. Konstantin v. Notz (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
21.01.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mölln
Wahlkreis
Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
Ergebnis
10,6%
Landeslistenplatz
2, Schleswig-Holstein
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(...) Ich gehe aber fest davon aus, dass meine fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen dies sehr wohl tun werden - wahrscheinlich schon im Rahmen der heute stattfindenden Parlamentarischen Fragestunde, in der die Bundesregierung Gelegenheit haben wird, auf die gegen sie erhobenen Vorwürfe zu reagieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr von Notz,

wie stehen Sie zu dem Gesetzesentwurf des Jahressteuergesetzes 2013 und der damit verbundenen Problematik : Gemeinnützigkeit von NGO´s durch Verfassungsschutz aberkennen ? Hier ein Link zu Ihrer Information : blog.abgeordnetenwatch.de

Vielen Dank für eine Antwort,

mfG
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
bisher keineEmpfehlungen
28.08.2012
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage zum Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 und entschuldigen Sie bitte gleichzeitig, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten. Das lag einerseits an der parlamentarischen Sommerpause, zum anderen aber auch daran, dass ich mir noch eine fundierte Bewertung meiner fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen habe geben lassen.

Nun zu Ihrer konkreten Frage: Den Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz sehen meine Fraktion und ich in der jetzigen Version durchaus kritisch. Neben der von Ihnen abgesprochenen Problematik, dassNichtregierungsorganisationen (NGOs) zukünftig ihre Gemeinnützigkeit nachweisen müssen (eine Praxis, die zurecht schon im Zuge der Debatte um die sogenannte "Extremismusklausel" scharf kritisiert wurde und wird), haben wir weitere Kritikpunkte bezüglich des bisherigen Entwurfs: Dieser gefährdet zum Beispiel auch die Entwicklung einer vitalen deutschen Gründerszene, die sich erst in den letzen Jahren etablieren konnte und die es weiter zu unterstützen gilt, nicht zu behindern.

Am 28. Juni 2012 fand die erste Lesung zum Jahressteuergesetz 2013 im Plenum des Deutschen Bundestages statt. Meine Kollegin Lisa Paus hat für meine Fraktion eindeutig Stellung bezogen und auch auf den von Ihnen thematisierten Aspekt aufmerksam gemacht. Hier ein Auszug aus der Rede meiner Kollegin:

/"Eine bisher wenig beachtete Änderung, die es jedoch in sich hat, betrifft den Status der Gemeinnützigkeit. Es sollen nun die Geheimdienste des Bundes und der Länder sein, die darüber entscheiden, ob Organisationen vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden können. Für die betroffenen Organisationen kann es dabei durchaus um ihre Existenz gehen. Denn der Status der Gemeinnützigkeit ist die Voraussetzung dafür, steuerabzugsfähige Spenden einzunehmen und unter Umständen steuerfrei tätig sein zu können.///

/Bereits seit 2009 führt die Einstufung als extremistische Organisation im Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder in einem der 16 Berichte der Landesämter für Verfassungsschutz zur Versagung des Status der Gemeinnützigkeit. Dabei genügen selbst weiche Formulierungen wie "ist extremistisch beeinflusst". Doch in der Vergangenheit hatten Finanzgerichte regelmäßig Finanzämtern widersprochen, die den Status der Gemeinnützigkeit Organisationen auf Grundlage von Verfassungsschutzberichten aberkannten. Die Geheimbehörden sind aus offenkundigen Gründen nicht in der Lage waren, ihre Einstufung zu rechtfertigen, sodass eine Würdigung der Erkenntnisse faktisch nicht möglich ist.///

/Nun soll nach den Plänen der Bundesregierung also der Verfassungsschutz direkt entscheiden. Damit erhalten die Berichte der Geheimdienste den Rang von steuerlichen Grundlagenbescheiden.///

/Ich teile das Ziel der Bundesregierung, Missbrauch zu verhindern. Verfassungsfeindliche Organisationen können nicht gemeinnützig sein. Doch die Lösung der Bundesregierung geht völlig am Problem vorbei. Denn Einschätzungen von Geheimbehörden können nicht transparent geprüft werden. Und es ist auch nicht mit meinem Verständnis von einem Rechtsstaat vereinbar, wenn 17 intransparenten Geheimbehörden ein Freibrief erteilt wird, nach eigenem Ermessen Organisationen über die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus den Geldhahn abdrehen zu können.///

/Die Bundesregierung verkennt hier das eigentliche Problem: Bürgerinnen und Bürger brauchen verlässliche Angaben, ob die Organisation, der sie spenden möchten, gemeinnützige Ziele nicht nur auf dem Papier verfolgt. Doch hier muss ganz anders angesetzt werden, als blind auf die Berichte des Verfassungsschutzes zu vertrauen."/

Quelle:
www.lisa-paus.de

Den Worten meiner Kollegin ist nur soviel anzufügen, als dass sich die grüne Bundestagsfraktion auch bei den weiteren Beratungen dafür einsetzen wird, diese unsinnige Regelung im nun vorliegenden Entwurf zu kippen. Darüber hinaus werden wir uns u.a. mit Hinweis auf die unabsehbaren Folgen für die deutsche Gründerszene dafür einsetzen, dass die Auswirkungen des Gesetzesvorhaben auf die deutsche Gründerszene bei den weiteren Beratungen um das Jahressteuergesetz Berücksichtigung finden. Als Grüne Fraktion werden wir uns dafür einsetzen, dass letztendlich ein Jahressteuergesetz vorgelegt wird, dass weder die wichtige Arbeit von Nichtregierungsorganisationen behindert, noch die weitere Entwicklung einer vitalen Gründerszene unnötig einschränkt.

Haben Sie nochmals vielen Dank für Ihre Frage!


Mit freundlichen Grüßen nach Trittau

Ihr Konstantin Notz
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
29.08.2012
Von:

Sehr geehrter Herr von Notz,

ich war einmal an einer öffentlichen Fragerunde von Ihnen beteiligt, in der es vor allem um das Thema Netzpolitik mit Bezug auf das soziale Netzwerk "Facebook" ging.
Ich bin selbst Mitglied und würde gerne mal erfahren, wie Sie bzw. das B/90 Grünen zu der Chronik steht. Seit dem 22.8.2012 hat jede Person diese neue Art der Facebook Seite.
Nun interessiert mich, ob Facebook diese auch bei mir anwenden darf, ohne dass ich mein Einverständnis gegeben habe. Desweiteren interessiert mich, ob Sie denken, dass meine Privatsphäre weiterhin gewahrt ist und, dass meine Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
bisher keineEmpfehlungen
30.08.2012
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage:

Unsere Fraktion hat in dieser Legislaturperiode gleich mehrfach das Thema Verbraucherdatenschutz, soziale Netzwerke und Facebook zum Thema im Plenum gemacht. Die Auseinandersetzung um Facebook sehen wir als zentrale Fragen bei der Lösung der Konflikte um den Internetdatenschutz.

Bei Facebook handelt es sich (mittlerweile) um ein Werbeunternehmen, dessen Ziel es ist, möglichst viele Nutzer für eine möglichst lange Verweildauer zu binden, und diesen auf der Grundlage von statistisch erstellten Annahmen über Vorlieben und Abneigungen Werbung Dritter zuzustellen. Weil es sich primär um eine sehr umfangreiche Verarbeitung personenbezogener und persönlicher Daten der NutzerInnen der Plattform handelt, müssen bestehende Vorschriften zum Datenschutz eingehalten und zum Teil neue Vorschriften geschaffen werden, um neue Risiken aufzufangen. Wir Grüne haben immer wieder das Gespräch mit Facebook gesucht und umfangreiche Vorschläge für einen verbesserten Daten- und Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken vorgelegt, vgl. dip21.bundestag.de .

Das Unternehmen Facebook fällt als klarer Marktführer unter den sozialen Netzwerken damit auf, dass es auf die Interessen und Meinungen der Nutzerinnen und Nutzer eher achselzuckend reagiert und sich kaum an eigene Ansagen hält. So hatte es aufgrund verschiedentlichen Drucks aus der Öffentlichkeit angekündigt, zukünftig keine einseitigen und überraschenden Änderungen der Nutzerprofile sowie der grundegenden Bedingungen der Nutzung durchführen zu wollen. Stattdessen ging es mit der "Timeline" - wieder einmal - ohne die Betroffenen um ihre Einwilligung zu fragen, eigenmächtig vor. Alle Accounts wurden nach kurzer Fristsetzung einfach umgestellt. Selbstverständlich zielt die Timeline darauf ab, die Nutzerinnen und Nutzer zu noch umfänglicheren Angaben über sich selbst zu verleiten, die dann dem Unternehmen zur Verwertung ofenstehen. Zwar erhielten die Nutzerinnen und Nutzer eine - leider zu kurze - Frist zur Sortierung ihrer Inhalte und des gewünschten Veröffentlichungsgrades, aber die Darstellung als Timeline an sich können sie nicht beeinflussen. Für diese wie auch die in der Vergangenheit notorischen einseitigen AGB-Änderungen ist das Unternehmen bekannt und es offenbart auch ein Stück weit dessen Selbstverständnis, wie ich finde.

Die eigentlichen harten Fragen bei sozialen Netzwerken müssen auf die im Hintergrund ablaufende Erfassung des Verhaltens der Nutzer auf der Plattform abzielen, bis heute ist darüber wenig bekannt. Gerade Facebook arbeitet hoch intransparent, die aus sicht des Unternehmens zuständige irische Datenschutzbehörde ist überfordert bis unwillig, dem Treiben ein Ende zu setzen.

So wird es in den nächsten Monaten entscheidend darauf ankommen, in welchem Umfang die EU-Datenschutzreform der Kommission auch Antworten auf die drängenden Fragen bei sozialen Netzwerken finden kann. Beabsichtigt ist dies zweifellos, aber gerade die schwarzgelbe Bundesregierung versucht zur Zeit, die Reform zu verwässern.

Um zu Ihrer Frage zurückzukommen: Ja, ich glaube, dass Ihre Daten bei Facebook gefährdet und praktisch nur gering geschützt sind. Ob die Timeline im Einzelnen einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt, kann Ihnen eher die zuständige hamburgische Aufsichtsbehörde unter der Leitung von Prof. Caspar beantworten. Ich meine eher nein, auch wenn wie gesagt z.B. die Übergangsfrist rechtswidrig sein dürfte. Dafür sind so viele andere Anwendungen und Funktionen von Facebook zum Teil klar rechtswidrig, dass Ihre Sorgen mehr als begründet sind.

Sie sollten, wie jede Nutzerin und jeder Nutzer deshalb sorgfältig beachten, ob und welche Daten Sie bei Facebook einstellen bzw. preisgeben und ich wäre Ihnen deshalb auch dankbar, wenn Sie uns bei unserer Forderung nach klaren Regeln für Facebook und Co. unterstützen würden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Konstantin von Notz
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Frage zum Thema Soziales
08.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,

zurzeit gibt es eine rege Diskussion über die ansteigende Altersarmut. Den Arbeitnehmern wird geraten zu "Riestern".
Der Bürger hat geglaubt, ich auch, dass die Zertifizierung zu einem fairen "Riestervertrag" führt. Die Bearbeitungs- / Verwaltungsgebühren sind unangemessen hoch. Die staatlichen Zuschüsse und eigene Zahlungen werden über längere Zeit von den anfallenden Gebühren aufgezehrt.
Einem kritischen TV-Bericht zu Folge, wird in Schweden auch eine Zusatzrente angeboten. Dort wird die Zusatzrente von der staatlichen Rentenversicherung mit verwaltet. Das senkt die Verwaltungskosten und Gewinnstreben entfällt.
Dadurch fallen in Schweden nur ca. 7 % der Versicherungseinzahlungen als Kosten an. Bei den privaten Versicherern in Deutschland sind es durchschnittlich 15 %.
Für mich ergeben sich daraus drei Fragen zu freiwilligen Zusatzversicherungen im sozialen Bereich, die sie mir bitte beantworten.
1. Warum wurde (oder wird) die gesetzliche Rentenversicherung nicht für das "Riestern" zugelassen bzw. geöffnet?

2. Für Bürger, die aus unterschiedlichen Gründen später über eine Grundversorgung nicht hinauskommen, wird die Riesterrente "verrechnet". Damit trägt genau dieser Bürger dazu bei, trotz geringem Einkommen, die zu erwartenden Soziallasten zu mindern. Wollen Sie oder Ihre Partei diesen Zustand ändern, an dem nur die Versicherungen verdienen?

3. Ganz allgemein kann man feststellen, dass gesetzliche Sozialversicherungen von zusätzlichen Leistungsangeboten ausgeschlossen wurden. Die Krankenversicherungen dürfen keine Zusatzversicherung für z.B. Zahnersatz anbieten, obwohl die gesetzlichen Leistungen eingeschränkt wurden.
Bei der Pflegeversicherung wird wohl eine Zusatzversicherung nach dem Riestermodell angestrebt.
Hier haben private Versicherungen ein Privileg erhalten oder sollen es bekommen.
Werden Privatversicherer absichtlich bevorzugt und wenn ja, warum?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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20.11.2012
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Über beides habe ich mich sehr gefreut, zumal Sie mit der rentenrechtlichen Ungleichstellung von privater und gesetzlicher Sozialversicherungen bei der Zusatzvorsorge ein sehr aktuelles und relevantes Problem ansprechen. Da ich selbst in einem anderen Fachgebiet innerhalb der Fraktion arbeite, Ihnen aber dennoch eine fundierte Antwort zukommen lassen wollte, habe ich bei meinem fachlich zuständigen Kollegen nachgehakt und antworte Ihnen daher leider erst heute.

Durch vielfältige Reformen haben wir bislang erreicht, dass die Rentenversicherung ein Stück weit stabilisiert wurde. Diesen Weg wollen wir als grüne Bundestagsfraktion im Interesse der jungen Generation weitergehen. Hierzu gehört für uns auch der Ausbau der ergänzenden Vorsorge, damit im Alter der Lebensstandard gehalten werden kann.

Die Reformen, wie sie bisher von Frau von der Leyen vorgeschlagen wurden, bergen die Gefahr eines weiter steigenden Risikos der Altersarmut für bestimmte Gruppen. Als Grüne Bundestagsfraktion wollen wir deshalb eine "Garantierente" einführen und langfristig die Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung fortentwickeln. Ursula von der Leyen bleibt in Sachen Rente eine Ankündigungsministerin. Ihr vorgelegter Entwurf musste noch vor der Ressort-Abstimmung wieder zurückgezogen werden. Auch der jetzige Kompromiss zeigt: Die FDP hat sich gegenüber der Ministerin mit ihren Vorbehalten offenbar durchgesetzt.

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

ad 1) (Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für "Riester"-Renten)

Das ist tatsächlich eine Frage, die wir geprüft haben und weiter diskutieren. Wir diskutieren derzeit die Einführung eines einfachen, transparenten, kostengünstigen und sicheren Basisprodukts als Standardweg für die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge. Dabei stellen wir uns auch die Frage, ob die gesetzliche Rentenversicherung ein solches Produkt anbieten könnte. Es gibt Argumente dafür und dagegen. Dagegen spricht, dass die Rentenversicherung bisher kaum Erfahrung hat mit der Anlage sehr großer Kapitalsummen.

ad 2) (Verrechnung von Riester-Beiträgen bei späterer Grundsicherung)

Wir schlagen die Einführung einer Garantierente für langjährig Versicherte vor, damit diese in der Regel nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind. Bei der Garantierente sollen Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge nicht vollständig angerechnet werden. Damit wollen wir sicherstellen, dass sich Riestern auch für Geringverdienende lohnt.

ad 3) (Sozialversicherungen und Zusatzangebote)

Wir sind - im Unterschied zu der Bundesregierung - nicht der Auffassung, dass private Versicherungen bei der sozialen Sicherheit bevorzugt werden sollten. Wir streben sowohl in der Pflegeversicherung, als auch in der Krankenversicherung schon kurzfristig eine Bürgerversicherung an. In der Rentenversicherung verfolgen wir das gleiche Ziel, wollen dies jedoch - aufgrund vieler Umsetzungsfragen - schrittweise erreichen. Ganz konkret schlägt die Bundesregierung z.B. vor den bisher nicht pflichtversicherten Selbständigen eine Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Versicherung zu eröffnen. Wir halten das für falsch. Wir sind der Auffassung, dass alle Selbständigen besser in der gesetzlichen Rentenversicherung vorsorgen sollten. Denn nur so kann sicher gestellt werden, dass gleiche wirtschaftlichen Lagen auch gleich behandelt werden. Und nur so kann eine kontinuierliche soziale Sicherheit bei Erwerbsminderung und bei Reha-Bedarfen sicher gestellt werden.

In der Hoffnung, Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen nach Groß Grönau.

Ihr Konstantin v. Notz
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Frage zum Thema Finanzen
26.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr von Notz!

Ich las heute im Hamburger Abendblatt den Artikel "Die Steuertricks von Apple und Amazon"
und habe den folgenden Leserbrief gechrieben:

Die Steuertricks von Apple und Amazon vom 26.11.12

Diese KRITiken passt leider in die Zeit - von A wie Apple bis Z wie Zumwinkel. Und ich bin sicher, dass außer den genannten auch viele unserer deutschen Konzerne ihre Steuerschuld runterrechnen.
Gut Herr Iken - kein Kaffee mehr von Starbucks, keine Bestellung über Amazon (die zahlen überdies ihren Angestellten unmoralische Niedrigstlöhne!) und statt bei Google kann man auch woanders gucken!
Aber unbedingt muss man es sie auch wissen lassen!
Und das geht per e-mail an die Betreffenden und/oder über Europa- und Bundestagsabgeordnete. Über z.B. Campact kann man auch seinen Protest artikulieren.

Nun die Frage an Sie: Ist geplant in der nächsten Zeit darüber zu diskutieren und zu befinden?
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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20.12.2012
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 26. November 2012, zu deren Beantwortung ich leider jetzt erst gekommen bin.

Diese Art der sogenannten Steuergestaltung wird von großen Unternehmen leider sehr häufig angewendet. Dieses Vorgehen fällt Unternehmen der IT-Wirtschaft noch leichter als anderen Unternehmen, weil diese zur Gewinnverlagerung Lizenzgebühren für ihre Patente nutzen können. Die korrekte Höhe solcher Lizenzgebühren lässt sich nur schwer bestimmen und die Patente lassen sich leicht in Niedrigsteuerländer übertragen.

Die Modelle funktionieren vereinfacht ausgedrückt so, dass das betreffende Unternehmen, z.B. Google, seine Patente einem Unternehmen in einem Niedrigsteuerland (hier Bermuda) überträgt. In diesem Land gibt es dann keine oder nur eine sehr geringe Unternehmensbesteuerung oder aber sogar einfach eine komplette Ausnahme von der Steuerbefreiung von Lizenzgebühren.

Die europäischen Tochterunternehmen zahlen dann einen großen Teil ihres Gewinnes an Lizenzgebühren an das Unternehmen in der Steueroase. Diese Ausgaben mindern den Gewinn in Euro per anno, der dann sehr niedrig ausfällt. Dementsprechend werden kaum noch oder in einigen Fällen sogar gar keine Steuern mehr bezahlt.

Um dies zu erreichen, werden die entsprechenden Zahlungen zusätzlich über ein europäisches Land geleitet, dass keine Quellensteuern auf derartige Zahlungen erhebt. Bei den von Ihnen genannten Unternehmen handelt es sich um Irland. Es würden aber auch Zypern und andere Mitgliedsländer der Union in Frage kommen.

Da innerhalb Europas meist keine Quellensteuern erhoben werden dürfen, kann die Lizenzzahlung dann z.B. steuerfrei erst von Deutschland nach Irland und von dort nach Bermuda geleitet werden.

Europa fungiert gewissermaßen insgesamt auch als Steueroase, weil man die Beschränkungen im Geschäftsverkehr innerhalb Europas im Zuge des freien Binnenmarktes abgeschafft hat. Anders als die USA können europäische Länder Steuergestaltung also nur noch gemeinsam, aber nicht mehr einzeln bekämpfen. Es gibt aber Länder in Europa, die daran kein Interesse haben, was entschlossene Gegenmaßnahmen auf europäischer Ebene erheblich erschwert, da die entsprechenden Steuerbeschlüsse in der EU einstimmig gefasst werden müssen.

Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen haben wir ein sehr umfassendes Programm an Forderungen zur Bekämpfung von einer solchen Steuergestaltung. Mit Blick auf diese Fälle sind vor allem zwei Maßnahmen besonders wichtig:

1. ein sogenanntes "country-by-country-reporting" von Unternehmen. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Gewinne, Umsätze, Löhne und eben auch ihre Zahlungen von Lizenzgebühren, Zinsen etc. länderbezogen offenlegen müssen. Der Sinn dahinter ist, dass Transparenz bezüglich einer solchen Steuergestaltung bestimmter Unternehmen hergestellt wird. In den Fällen von Google, Amazon etc. war diese mehr oder weniger zufällig ans Licht gekommen. Wir gehen aber davon aus, dass zahlreiche weitere Unternehmen, darunter auch deutsche Konzerne, entsprechende Spielräume nutzen, dies aber bislang nicht an das Licht der Öffentlichkeit kommt. Um das Problem der Gewinnverlagerung in seinem gesamten Ausmaß zu erkennen, brauchen wir daher mehr Transparenz. Die Offenlegung des Problems kann dann wiederrum einen politischen Druck erzeugen, der dazu führt, dass man sich innerhalb der EU auf Maßnahmen zur Bekämpfung entsprechender Praktiken verständigt.

2. Eine solche Maßnahme wäre in etwa eine Quellensteuer auf Lizenzgebühren sobald diese an ein außereuropäisches Unternehmen gezahlt werden. Nach einem solchen Szenario würde die EU also z.B. eine 15%ige Quellensteuer auf Lizenzgebühren, Zinsen etc. einführen, die von europäischen Unternehmen an außereuropäische Unternehmen gezahlt werden müssten. Diese Quellensteuer sollte dann die Mindestbesteuerung solcher Gewinne sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen nach Ahrensburg
Ihr Konstantin v. Notz
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Frage zum Thema Soziales
28.11.2012
Von:

Herr von Notz, warum werden die Grünen nicht aktiv ? In der Süddeutschen Zeitung wurde berichtet, dass der Armutsbericht 2012 verschönt wurde. Hier wurden wichtige Teil einfach von der Bundesregierung gestrichen ! Will man hier den Bürger einfach hinters Licht führen ? Bitte um Antwort ! Danke
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
bisher keineEmpfehlungen
28.11.2012
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage. Der von Ihnen angeführte Bericht der Süddeutschen Zeitung erschien am heutigen 28. November 2012 um 4:55 Uhr in der Nacht. Allein hierdurch erklärt es sich, dass wir als grüne Bundestagsfraktion die Bundesregierung bislang nicht zu dem Vorgang befragt haben. Ich gehe aber fest davon aus, dass meine fachlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen dies sehr wohl tun werden - wahrscheinlich schon im Rahmen der heute stattfindenden Parlamentarischen Fragestunde, in der die Bundesregierung Gelegenheit haben wird, auf die gegen sie erhobenen Vorwürfe zu reagieren.

Sehr gerne halte ich Sie über die Antwort der Bundesregierung auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen nach Ratzeburg

Dr. Konstantin v. Notz
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