Dr. Konstantin v. Notz (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
21.01.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mölln
Wahlkreis
Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
Ergebnis
10,6%
Landeslistenplatz
2, Schleswig-Holstein
weitere Profile
(...) Den Worten meiner Kollegin ist nur soviel anzufügen, als dass sich die grüne Bundestagsfraktion auch bei den weiteren Beratungen dafür einsetzen wird, diese unsinnige Regelung im nun vorliegenden Entwurf zu kippen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Notz,

mich würde interessieren, wie Sie als Mitglied der "Enquête-Kommission Internet und digitale Gesellschaft" die Möglichkeiten (zukünftiger politischer) Online-Partizipation für den Bürgern beurteilen? Wie finden Sie beispielsweise die "direkte Kommunikation" über abgeordnetenwatch.de?

Vielen Dank für Ihre Zeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
1Empfehlung
01.11.2011
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom 1. November 2011 und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Gerade im Rahmen der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", die sich ein Stück weit auch als Versuchslabor eines "Parlaments der Zukunft" versteht und sich vor diesem Hintergrund immer wieder für viel Transparenz und eine möglichst weitgehende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt hat, machen wir derzeit wirklich interessante Erfahrungen, was die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Prozessen angeht, die ich Ihnen im Folgenden gerne schildere.

Jede Sitzung und Anhörung der Enquete-Kommission wird live gestreamt. Die zu bearbeitenden Texte werden vorab in einem Blog www.enquetebeteiligung.de mit Hilfe des Online-Tools Adhocracy online zu Diskussion gestellt und können dort kommentiert werden. Darüber hinaus können interessierte Bürgerinnen und Bürger eigene Themen-Vorschläge unterbreiten, die dann von den Projektgruppen aufgenommen werden können. Während Sachverständigen-Anhörungen können Bürgerinnen und Bürger auch eigene Fragen an die Sachverständigen richten, die dann live vorgelesen und ad hoc durch die anwesenden Sachverständigen und MdBs beantwortet werden. Im Rahmen der Projektgruppe "Demokratie und Staat" ( www.bundestag.de ), deren Vorsitz ich übernommen habe, diskutieren wir derzeit sehr intensiv die Frage, wie Bürgerinnen und Bürger verstärkt in politische Prozesse einbezogen werden können. Hier handelt es sich um ein breites Themengebiet, das auch von durchdachten staatstheoretischen Abwägungen mitgetragen werden muss.

Insgesamt sind die Erfahrungen, die wir im Rahmen der Arbeit der Enquete-Kommission machen, als positiv zu bezeichnen. Sicherlich ist selbst ein solches Gremium nicht immer von politischen Auseinandersetzungen frei, aber es gibt viele gute Ansätze. So gibt es zum Beispiel während der Sitzungen der Enquete-Kommission die Möglichkeit, über WLAN online zu arbeiten, was nicht nur ein Novum für den Bundestag darstellt, sondern zudem eine enorme Arbeitserleichterung nicht nur für uns Parlamentarier, die live aus den Sitzungen berichten und in einen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern einsteigen können, sondern zudem auch für unsere Mitarbeiter und die zahlreich anwesenden Gäste und Journalisten darstellt, die ebenfalls live von den Beratungen berichten können.

Auch fernab der Arbeit der Enquete-Kommission ist mir als Abgeordneter sehr wichtig, meine parlamentarische Tätigkeit so transparent wie möglich zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld parlamentarischer Beratungen über soziale Netzwerke, unserem Blog, den Microbloggingdienst Twitter etc. über meine Arbeit zu informieren. Zudem sind mein Team und ich sehr bemüht, wo immer praktisch umsetzbar, Partizipation an unserer Arbeit zu ermöglichen und Interessierten die Möglichkeit zu geben, ihr Fachwissen einzubringen.

Hier einige Beispiele für unsere Online-Partizipations-Angebote:

Auf unserem Blog www.gruen-digital.de stellen wir immer wieder unsere Parlamentarischen Fragen samt Antworten, Kleine Anfragen, Gesetzesentwürfe, Anträge, Positionspapiere etc. online zur Diskussion und berichten von interessanten Veranstaltungen und Initiativen. So sind in den letzten knapp anderthalb Jahren gut 450 - teils sehr ausführliche - Artikel entstanden.

Auf unserem Blog berichten wir beispielsweise auch regelmäßig /im Vorfeld/ von Anhörungen, stellen die für die Anhörungen zwischen den Fraktionen abgestimmte Fragen an die Sachverständigen zur Diskussion, rufen u.a. auch mit einem eigenen Account (@gruen_digital) bei twitter dazu auf, sie direkt zu beantworten oder weitere Fragen, die wir dann in der Anhörung berücksichtigen, zu formulieren.

Neben unserem Blog sind wir sehr bemüht, auch weitergehende Partizipation zu ermöglichen: Unseren grünen, sehr umfassenden Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz beispielsweise haben wir, übrigens als erste Fraktion im Deutschen Bundestag, mit Hilfe eines eigenen Blogs online diskutieren lassen und Interessierten so die Möglichkeit gegeben, unseren Entwurf v/or /der endgültigen Verabschiedung in der Fraktion zu kommentieren, und Kritik und Anregungen zu formulieren, die dann in den Gesetzesentwurf aufgenommen worden sind. Weitere Informationen finden Sie unter: www.beschaeftigten-datenschutz.de.

Auch für uns war die Online-Diskussion einer parlamentarischen Initiative ein Experiment. Ein Experiment, das erst einmal, so viel gehört zu ganzen Wahrheit dazu, Mehrarbeit für mich und mein Team bedeutete. Unsere Erfahrungen waren jedoch durchweg positiv. So haben wir sehr konstruktive Anregungen erhalten, wodurch unser Gesetzesentwurf noch einmal verbessert wurde. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen hat die Grüne Bundestagsfraktion mittlerweile eine eigene Bloginfrastruktur entwickelt und wir zwischenzeitlich verschiedene parlamentarische Initiativen online diskutieren lassen. So haben wir unser Positionspapier zur Informationsfreiheit 2.0 und Open Data ebenfalls online diskutieren lassen und haben die Anregungen in das Papier und unser dazu durchgeführtes Fachgespräch mit aufgenommen. Vielfältige Informationen finden Sie unter: www.gruenes-blog.de

Entsprechende Partizipations-Angebote werden wir in naher Zukunft noch weiter ausbauen. Unser nächstes großes Projekt ist unser grüner Gesetzentwurf zum verbesserten Schutz von Whistleblowern. Auch ihn werden wir wieder online zur Diskussion stellen.

Dass mittlerweile auch andere Fraktionen angekündigt haben, unserem Beispiel folgen zu wollen, und parlamentarische Initiativen vor Verabschiedung in den entsprechenden Gremien online zur Diskussion zu stellen, freut uns natürlich sehr.

Soweit ein kurzer Überblick unserer Aktivitäten im Bereich Online-Partizipation. Neben unseren eigenen Initiativen setze ich mich selbstverständlich auch für die Stärkung entsprechender Angebote auf Bundesebene ein.

Insgesamt, das kann ich an dieser Stelle nur noch einmal zusammenfassend betonen, stellt die Herstellung einer möglichst weitgehenden Transparenz und die Ermöglichung politischer Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, ich erwähnte es ja schon, eine gewisse Mehrarbeit dar. Diese lohnt sich aber nach meinen Erfahrungen sehr. Ein kontinuierliche Austausch zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürger auf Augenhöhe wäre eine große Bereicherung für unsere Demokratie. Entsprechende Angebote gilt es daher, weiter auszubauen.

Herzliche Grüße nach Wilhelmshaven
Ihr Konstantin v. Notz
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Frage zum Thema Arbeit
22.11.2011
Von:

Guten Tag
vor der Frage die (notwendige) Einleitung zur Frage :

über die Internet Seite der Agentur für Arbeit ( www.arbeitsagentur.de ) wird auf eine Beratung für Arbeitslose hingewiesen die den Sprung in die Selbständigkeit ermöglichen soll. Hier wird auch auf eine Beratungssoftware (über den Link des BMWi www.bmwi.de )verwiesen.
Über diesen kommt man zur folgenden Seite www.softwarepaket.de

Hier steht dann das Softwarepaket zum herunterladen bereit - wohlgemerkt für Arbeitslose.

Statt aber hier eine Plattformunabhängige Software anzubieten wird hier Windows Vista (kaum verbreitet) oder Windows 7 oder für Mac OS angeboten.
Alle samt hochpreisige Software - als Voraussetzung.
Diese Software ist nur ein Frage und Antwort Spiel, dass durchaus mit Java als Webangebot umgesetzt werden könnte.
Und nun - nach dieser sehr langen Einleitung - die Frage :
Warum werden Steuermittel dafür verwendet, um Bürger die Hilfe benötigen und bestimmt kein Geld zuviel haben, dazu zu bringen, teure Software zu kaufen (Windows 7, Vista oder MAC OS) ?
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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22.11.2011
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu einem wichtigen Thema, das auch mir sehr am Herzen liegt. In der Tat ist nicht einzusehen, warum man für die mit Steuermitteln finanzierten Serviceangebote des Wirtschaftsministeriums proprietäre Software erwerben muss.

Dies gilt insbesondere für die Situation einer Unternehmensgründung aus der Arbeitslosigkeit hinaus. Idealerweise sind die dafür aufbereiteten Informationen über das World Wide Web plattformneutral und realisiert mithilfe offener Standards wie HTML5 übermittelbar. Wenn man doch auf Desktop-Programme zurückgreift, gehören auch die geläufigsten Distributionen freier Betriebssystemsoftware wie Linux in das Angebotsportfolio öffentlicher Stellen.

Leider fördert die schwarz-gelbe Bundesregierung trotz anderweitiger Ankündigungen den Einsatz von Open-Source-Software überhaupt nicht. Im Gegenteil wird hiervon, wie man am Beispiel des Auswärtigen Amtes sehen konnte, abgerückt und eine einseitige Kehrtwende in Richtung proprietärer Microsoft-Systeme vollzogen. Dieses Vorgehen, das ich an mehreren Stellen bereits kritisiert habe, ist meiner Meinung nach nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.

Wegen dieser Vernachlässigung freier und offener Software durch die schwarz-gelbe Koalition stehen wir in engem Austausch mit digitalen Bürgerrechtsorganisationen wie der Free Software Foundation und werden die Bundesregierung auch weiterhin an ihre Bringschuld in diesem Bereich erinnern.

Ihren Hinweis, für den ich mich an dieser Stelle herzlich bedanke, nehmen wir dabei gerne mit auf.

Mit den besten Wünschen und herzlichen Grüßen nach Düren,

Ihr Konstantin v. Notz
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Konstantin v. Notz,

ich habe vernommen, wie Finanzminister Wolfgang Schäuble aussagte, dass Deutschland zu keinem Zeitpunkt seit 1945 ein souveräner Staat gewesen sei
www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de
"Beim Europäischen Bankenkongress in Frankfurt sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble, dass "der Rückfall in die Regelungsmonopol-Stellung des klassischen Nationalstaats" durch einen "sehr viel zukunftsweisenderen Ansatz" verhindert werden müsse. Deutschland habe seit 1945 nie den Zustand der vollen Souveränität gehabt."
Welche Folgen hat die Nichtexistenz der Souveränität Deutschlands für getätigte Verträge seit 1945?
Ist in Deutschland noch die Besatzungsstruktur gegeben?


Zusätzlich (Für die Moderatoren von Abgeordnetenwatch: Das ist eine zusätzliche Frage, weil im Moderationscodex die Anzahl der Fragen limitiert ist. Die Frage nach dem Gold hat somit nicht direkt mit der Frage der Souveränität zu tun. Deshalb bitte ich darum, meine Frage nach der Souveränität nicht zum 4. Mal abzulehnen) möchte ich von Ihnen noch wissen, warum unser Gold nicht endlich nach Hause geholt wird. Warum müssen unsere Sicherheiten im Ausland gelagert werden?

Ich verbleibe in der Hoffnung, dass mein vierter Versuch, nach der Souveränität Deutschlands zu fragen, nicht erneut von Abgeordnetenwatch abgelehnt wird, weil ich angeblich meine Frage zweckentfremdet habe.

Mit freundlichen Grüßen
A.
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
2Empfehlungen
07.12.2011
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Anfrage zur Souveränität unseres Staates. 1949 war die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland aus nachvollziehbaren Gründen erheblich eingeschränkt, auch die Westalliierten hatten sich wichtige Rechte vorbehalten. Das ist bekannt. Der Hinweis auf den Umstand einer eingeschränkten Souveränität Deutschlands nach dem Krieg wird immer wieder auch von Kräften bemüht, die eine Wiederherstellung des "Deutschen Reiches" betreiben wollen. Mit diesem Ziel wurden auch Zusammenschlüsse wie die "Reichsbürger-Union" gebildet, auf deren Homepage es heißt:

"Die Reichsbürger-Union ist nun eine Sammelbewegung von Deutschen, die am Reich als ihrem Staat, dem «klassischen» Staat der Deutschen, festhalten, seine Kultur pflegen und seine Interessen wahrnehmen wollen. [..] Die Mitglieder der Reichsbürger-Union wollen dem Reich die Treue halten; sie sind bereit, ihre Kraft dem Wohle des deutschen Volkes in ganz Europa zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden."

Mit großer Besorgnis nehmen wir zur Kenntnis, dass diesen Aspekt der Deutschen Geschichte - gleiches gilt im Übrigen auch für die Frage nach der Lagerung der deutschen Goldreserven - immer wieder vor allem von Menschen thematisiert wird, die revanchistische und antidemokratische Interessen verfolgen, was ich Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich nicht automatisch unterstellen möchte.

Spätestens nach der deutschen Wiedervereinigung dürften diesbezügliche Unsicherheiten jedoch ausgeräumt sein. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde die Souveränität Deutschlands durch die Alliierten auch ganz formal wiederhergestellt. Ausführlich können Sie sich über die juristischen Grundlagen und historischen Abläufe im Artikel "Von der beschränkten zur vollen Souveränität Deutschlands" informieren, welcher auf der Onlineplattform der Bundeszentrale für politische Bildung nachzulesen ist:

www.bpb.de

Zur Ihrer zweiten Frage: Die Goldreserven der deutschen Bundesbank belaufen sich derzeit auf 3.401 Tonnen. Die deutsche Bundesbank lagert einen Teil davon in eigenen Tresoren im Inland. Weitere Goldbestände sind an wichtigen Goldhandelsplätzen dieser Welt in den dortigen Zentralbanken (London: Bank of England, New York: Federal Reserve Bank sowie ein kleiner Teil in Paris: Banque de France) eingelagert. Dieses Vorgehen hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt und wird vor allem damit begründet, dass die betreffenden Goldbarren dort erworben wurden und Transport und Einlagerung in Deutschland äußerst kostspielig und somit nicht effizient wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Konstantin v. Notz
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
03.12.2011
Von:

Warum erachten die Grünen die geplante S4 nach Ahrensburg als sinnvoll an, obwohl bereits heute mit der R10 eine sehr gute Nahverkehrsverbindung nach Hamburg besteht und die Kosten von ca. 450 Mio. Euro sicherlich sinnvoller (z.B. Schuldentilgung) angelegt werden könnten.

Gegenüber der S4 ist die R10 deutlich komfortabler (z.B. Sitzplatzangebot und -qualität,Toiletten, Gepäckablage, Abteildurchgang, Klimaanlage), leiser, schneller und sicherer (Zugbegleitung).
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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07.12.2011
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

wir Grünen kämpfen schon lange für eine S-Bahnverbindung auf eigener Trasse nach Ahrensburg und Bad Oldesloe. Wir sind der Überzeugung, dass Bundesgelder dort in den Schienenneubau fließen müssen, wo die größte Nachfrage und das größte Verlagerungspotential besteht. Auf der Strecke Hamburg-Ahrensburg wird gemäß dem landesweiten Nahverkehrsplan 2008 bis 2012 die Personennachfrage bis 2025 auf 25.000 pro Tag steigen. Damit wäre die zukünftige S4-Strecke die höchstbelastete Pendlerstrecke mit der erfolgreichsten Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene. Bei einem Ausbau der Strecke rechnet die S-Bahn Hamburg GmbH mit einer Zunahme der Fahrgastzahlen bis 2018 von 50 Prozent. Mit Blick auf die bislang unklaren Finanzierungszuschüsse durch den Bund ist eine eindeutige verkehrspolitische Schwerpunktsetzung notwendig und wünschenswert.

Derzeit nutzen auf der Strecke Hamburg-Lübeck Fern-, Regional- und Nahverkehr die Gleise gemeinsam. Dadurch entstehen für den Personennahverkehr maximal vier Fahrfenster pro Stunde. Dies reicht unserer Meinung nach nicht nur für den zu erwartenden Fahrgastanstieg nicht aus, es genügt auch heute schon den Anforderungen an eine moderne Nahverkehrsanbindung nicht. Nur durch eigene Gleise ist es möglich, die S4 in einem 10-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit und ansonsten in einem 20-Minuten-Takt anzubieten.

Ein weiteres Argument ist für uns Grüne die bedauerlicherweise zu erwartende Fehmarnbelt-Querung. Auch wenn wir dieses Projekt aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten ablehnen, müssen wir deren Auswirkungen heute berücksichtigen, da der Staatsvertrag unterschrieben wurde und es derzeit leider nicht so aussieht, als würde die Bundesregierung unserer Aufforderung, in Neuverhandlungen mit dem dänischen Vertragspartnern zu treten, nachkommen. Die damit einhergehende Steigerung des Güterverkehrs müsste durch eine wesentliche Entlastung des Hamburger Hauptbahnhofs aufgefangen werden. Dies ginge unserer Meinung nach nur durch den Bau der S4. Ein aktuelles Gutachten, welches sich vor allem mit der Leistungsfähigkeit des Bahnknotens Hamburg befasst, bestätigt uns in unserer Annahme.

Das Projekt S4 hat eine große Bedeutung für die Entwicklung des Güter-, Hafenhinterland- und des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamtem Hamburger Großraum. Die Weiterführung der neuen S-Bahn über Hamburg-Altona Nord und Pinneberg hinaus in Richtung Elmshorn und Itzehoe ist außerdem Gegenstand des Achsenkonzepts zum Ausbau des Schienenverkehrs in der Metropolregion Hamburg und sollte zur Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen der Vorentwurfsplanung ergänzend untersucht werden. Sicherlich haben Sie recht, ein Regionalzug ist in der Regel komfortabler ausgestattet als ein Nahverkehrszug. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass eine schnellere Anbindung und ein höherer Takt dies aufwiegen. Wenn wir eine Verlagerung des Pendlerverkehrs von Individual- hin zum öffentlichen Nahverkehr wirklich wollen, führt am Bau der S4 meiner Meinung nach kein Weg vorbei.

Mit freundlichen Grüßen nach Ahrensburg

Ihr Konstantin v. Notz
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Frage zum Thema Internationales
23.12.2011
Von:

Betr.: Christenverfolgung

Sehr geehrter Herr Dr. v. Notz

Christen sind die weltweit am stärksten der Verfolgung ausgesetzte Religionsgemeinschaft. Das Kernland der Bibel, das Heilige Land im Nahen Osten, wird aufgrund massiver Repressalien geradezu von Christen entvölkert. Die ausgesprochen bedrängte Situation der koptischen Christen in Ägypten ist aus der Presse bekannt. Als Folge der Verfolgung insbesondere von der muslimischen Seite fliehen zunehmend Christen aus Ländern wie Ägypten, dem Irak oder Iran. Der sog. "Arabische Frühling", der in mehreren Ländern (Tunesien, Marokko, Ägypten usw. ) durch demokratische Wahlen radikale Islamisten wie die Muslimbruderschaft an die Regierung bringen wird oder schon gebracht hat, wird – trotz anderslautender verbaler Bekenntnisse – die Verfolgung Andersgläubiger, und damit die Christenverfolgung, in diesen Ländern voraussehbar noch erheblich weiter verschärfen.

Im Iran ist über Pastor Youcef Nadarkhani nur deshalb das Todesurteil ausgesprochen worden, weil er vom islamischen Glauben abgefallen ist. Sein Fall hat inzwischen öffentliche Aufmerksamkeit erlangt. Sein Schicksal ist allerdings kein Einzelfall.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich wissen lassen würden, welche konkreten Maßnahmen Ihre Partei und Sie ganz persönlich unternehmen, um der sich ausbreitenden Christenverfolgung weltweit, insbesondere auch in muslimischen Ländern wirksam entgegen zu treten.

Ich danke Ihnen herzlich, dass Sie sich die Zeit genommen haben, sich mit diesem Thema und meinem Anliegen zu beschäftigen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
bisher keineEmpfehlungen
11.01.2012
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage. Über Ihr Interesse an der Arbeit der grünen Fraktion im Deutschen Bundestag habe ich mich sehr gefreut.

Die Gewähr der Religions- und Glaubensfreiheit ist als eines der bedeutendsten Grundrechte Bestandteil aller internationalen Menschenrechts-Vereinbarungen. Artikel 4 GG hat aber auch in Deutschland eine ganz besondere Bedeutung, schon allein aufgrund der deutschen Geschichte. Wir Grünen messen der positiven und negativen Religionsfreiheit - also der Möglichkeit sich frei zu einer Religion bekennen und diese auch praktizieren zu können bzw. dies aus freien Willen gerade nicht zu tun - große Bedeutung zu.

Leider finden weltweit täglich unzählige Verstöße hiergegen statt. Einige Beispiel haben Sie, sehr geehrter Herr , genannt.

Die Stärkung der Religions- und Glaubensfreiheit ist für uns Grüne nicht nur eine Frage deutscher Außen- und Menschenrechtspolitik, sondern insbesondere auch in der Innen- und Europapolitik von Bedeutung. In den Fokus müssen daher auch verfolgte Christen im Ausland gerückt werden, aber eben nicht nur. Vielmehr ist eine gleichberechtigte Betrachtung aller religiösen Minderheiten erforderlich - überall auf der Welt, auch bei uns.

Die Politik der derzeitigen schwarz-gelben Koalition, meist nur auf verfolgte christliche Minderheiten hinzuweisen, gleichzeitig aber zu anderen Vorfällen zu schweigen, verletzt daher den Grundsatz der Unteilbarkeit der Menschenrechte. Aus diesen Gründen fordern wir Grünen, den Schutz der Religions- und Glaubensfreiheit sowohl weltweit als auch in Deutschland und Europa umzusetzen, ohne einzelne religiöse Gruppen hierbei zu privilegieren oder zu diskriminieren.

Am 8. Juli 2010 debattierte das Plenum des Bundestags dieses Thema ausführlich. Hierzu reichten wir Grünen einen Antrag mit dem Titel "Das Menschenrecht auf Religions- und Glaubensfreiheit stärken" ein. In unserem Antrag verweisen wir darauf, dass der Ansatz der schwarz-gelben Koalition, die ebenfalls einen Antrag vorgelegt hatte, sich "weltweit für Religionsfreiheit einzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu legen", zwar grundsätzlich zu begrüßen sei. Gleichzeitig machten wir jedoch sowohl in unserem Antrag als auch in den gehaltenen Redebeiträgen deutlich, dass das Recht der Religionsfreiheit, wie es im Grundgesetz, aber zum Beispiel auch in den universellen Menschenrechten garantiert wird, universell, für alle Menschen und alle Glaubensgemeinschaften gelten muss.

Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, ohne Hervorhebung einzelner Religionen, für ein solch universelles Recht einzutreten und überall dort, wo gegen dieses Recht verstoßen wird, dies auch zu thematisieren.

Dies bedeutet, dass wir uns feigen Anschläge, egal auf welche Religionsgemeinschaft und egal in welchem Land, mit aller Entschlossenheit politisch entgegenstellen und allen Angehörigen von Religionsgemeinschaften, die Opfer derartiger Anschläge werden, unser tiefes Mitgefühl haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden und derartige Anschläge zukünftig nicht mehr geschehen.

Die Religions- und Glaubensfreiheit definieren wir in unserem Antrag folgendermaßen: Sie ist für uns "eine Ausprägung der Menschenwürde. Sie schützt das Recht des und der Einzelnen, einen Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und zu ändern, und somit sein oder ihr gesamtes Verhalten an den Lehren seines oder ihres Glaubens auszurichten und der inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln ("individuelle Freiheit"). Ebenso schützt die Religions- und Glaubensfreiheit die Freiheit religiöser oder weltanschaulicher Vereinigungen etwa bei der Ausübung ihrer nach außen gerichteten Tätigkeit ("kollektive Freiheit"). Drittens schützt sie die Freiheit, keinen Glauben zu bilden, zu haben, zu bekennen und danach zu leben ("negative Freiheit")."

Unser Antrag finden Sie hier:
dip21.bundestag.de

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiter geholfen zu haben. Nochmals herzlichen Dank für Ihre Frage.

Herzliche Grüße nach Ammersbek,

Konstantin v. Notz
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