Dr. Konstantin v. Notz (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
21.01.1971
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Mölln
Wahlkreis
Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd
Ergebnis
10,6%
Landeslistenplatz
2, Schleswig-Holstein
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(...) Uns sind zumindest keine Regelungen auf Bundesebene bekannt, die diese Auflage direkt vorzieht. Die Vorgaben enthalten sehr wohl Vorschriften, die den Einfluss des Bauvorhabens auf die Umwelt und Natur so gering wie möglich halten sollen. Allerdings sind dies immer Vorschriften, die eine Abwägung der Genehmigungsbehörden zur Folgen haben müssten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
26.02.2011
Von:
Uwe

Wie kann es sein, dass Rezzo Schlauch auf einer privatwirtschaftlichen Webseite mit Bundesadler und Amtsbezeichnung auftritt? siehe www.kaeuferportal.de
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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11.03.2011
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom 26. Februar 2011 und Ihren Hinweis.

Nach dem Eingang Ihrer Frage habe ich umgehend Kontakt sowohl mit den Betreibern der angegebenen Seite als auch mit Herrn Schlauch persönlich aufgenommen. Mittlerweile sind die hoheitliche Zeichen von der Seite entfernt worden. Die Beteiligten baten mich, Ihnen für Ihren Hinweis zu danken. Diesem Dank schließe ich mich gerne an.

Mit freundlichen Grüßen nach Ahrensburg
Dr. Konstantin v. Notz
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Frage zum Thema Finanzen
05.03.2011
Von:
-

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz!

Im Euroraum wird von den Banken in jedem Jahr etwa 400 Milliarden Euro frisches Giralgeld geschaffen.
Manche Fachleute (Vgl. Joseph Huber und James Robertson: Geldschöpfung in öffentlicher Hand, Kiel 2008) sind der Meinung, dass die Geldschöpfung ein genuines Privileg der öffentlichen Hand sein sollte und auch der Gewinn daraus (für Deutschland jährlich etwa 80 Milliarden Euro) nicht in private Hände gehört, sondern dem Staat zufließen sollte.
Sie fordern daher das alleinige Recht auf Geldschöpfung für die Europäische Zentralbank.

Wie stehen Sie zu dieser Forderung, wie Ihre Fraktion und wie steht Ihre Partei dazu?

Mit freundlichem Gruß!

P.
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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14.07.2011
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie erklären, dass die Geldschöpfung genuines Privileg der öffentlichen Hand sein sollte und auch die hieraus erzielten Gewinne dem Staat zufließen sollten.

Sie haben Recht, die Giralgeldschöpfung erfolgt durch die Geschäftsbanken, indem diese an Nichtbanken und den Staat Kredite vergeben. In Deutschland regelt die Solvabilitätsverordnung, wie viel Eigenkapital eine Bank für vergebene Kredite vorhalten muss. Eine Bank kann daher nicht unbegrenzt neues Geld schöpfen, sondern muss dafür je nach Risiko Eigenkapital vorhalten. Im Zuge der Finanzkrise wurden diese Anforderungen erhöht und werden zukünftig unter dem Stichwort "Basel III" Einzug in die europäische und deutsche Gesetzgebung finden.

Im Gegensatz zum Giralgeld ist Zentralbankgeld, wie es die Zentralbank schöpft, nicht durch Eigenkapital begrenzt. Theoretisch kann die Zentralbank davon unendlich viel schöpfen. Im Eurosystem ist die direkte Vergabe von Staatskrediten durch die Zentralbank verboten. Wäre dies erlaubt und würde dies entsprechend genutzt, wäre die Zentralbank in einem Interessenkonflikt und würde im Zweifel den Staat immer stärker finanzieren und so mehr Geld in die Wirtschaft bringen. Steigt jedoch die Geldmenge in einer Volkswirtschaft bei gleichbleibender Gütermenge, führt dies zu unweigerlich zu Inflation.

Deutschland hat historisch mit diesem System schon extrem schlechte Erfahrungen gemacht. Unter anderem während des ersten und zweiten Weltkriegs wurden die schnell ansteigende Staatsverschuldung durch die Zentralbank finanziert. Auch aufgrund dieser Erfahrungen hat sich seit 1948 das aktuelle System mit Zentralbankgeldschöpfung durch die Zentralbank, und Giralgeldschöpfung durch Geschäftsbanken etabliert. Deutschland hatte aufgrund des Fokus der Deutschen Bundesbank auf die Preisstabilität in diesem Zeitraum im Durchschnitt die weltweit niedrigste Inflationsrate. Eine Rückkehr zur Staatsfinanzierung durch die Zentralbank lehnen wir daher ab.

Mit freundlichen Grüßen

Konstantin Notz
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Frage zum Thema Wirtschaft
31.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,
als Insasse Ihres Wahlkreises mit angeschlossenem AKW würde ich gerne erfahren, wie Sie für meine Sicherheit eintreten. Keine 30 km von Krümmel entfernt befinde ich mich ja in dem Umkreis, den die Japaner bald rund um Fukushima evakuieren müssen und da möchte ich von Ihnen gerne wissen, wie eine solche Evakuierung bei uns stattfinden soll.
Darüber hinaus würde ich gerne von Ihnen als Jurist wissen, wer mich im "Störfall" für den Verlsut meiner Scholle entschädigt.

Über eine Beatwortung meiner Fragen vor Eintritt des Störfalls bedanke ich mich und verbleibe

mit besten Grüßen


Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
1Empfehlung
05.04.2011
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage, Ihr Interesse an meiner Arbeit und meinem Engagement gegen das AKW Krümmel, gegen das ich mich seit langem, also bereits lange vor der Ausübung meines Mandates als Bundestagsabgeordneter, in dessen Wahlkreis das AKW liegt, engagiere.

Der von Vattenfall objektiv schlecht betriebene Pannenreaktor Krümmel darf nie wieder ans Netz. Die Unbeherrschbarkeit der Hochrisikotechnologie Atomkraft wurde uns nicht erst durch die jüngsten Geschehnisse in Japan schmerzlich vor Augen geführt. Als Bürger aus dem Kreis Lauenburg hat man ein mahnendes Beispiel für die Störanfälligkeit von AKW direkt vor der Haustür.

Nicht ohne Grund hat es das AKW Krümmel zu trauriger Berühmtheit als "Pannenmeiler" gebracht. Nicht nur die unzähligen Störfälle der Vergangenheit und ein katastrophales Krisenmanagement eines augenscheinlich überforderten Betreibers Vattenfall, auch die Ursache einer signifikant erhöhten Anzahl von Leukämiefällen bei Kindern bereiten mir ernsthafte Sorgen. Aus diesem Grund engagiere ich mich seit Jahren sowohl gegen die Nutzung der Atomkraft für die Energiegewinnung insgesamt als auch gegen das AKW Krümmel.

Ob mit Trillerpfeife vor der Vattenfall-Zentrale in Hamburg, bei den bundesweiten Demonstrationen im Vorfeld der vergangenen Bundestagswahlen in Berlin, bei der Menschenkette gegen Atomkraft im vergangenen Sommer in unserem Kreis, bei den Castortransporten im Wendland, bei Diskussionen im Umweltausschuss des Bundestages, oder auch direkt vor dem AKW, gemeinsam mit vielen anderen Grünen, überall kämpfe ich gegen die Nutzung der Hochrisikotechnologie Atomkraft.

Wenn Sie sich über meine Aktivitäten speziell gegen das AKW Krümmel informieren wollen, empfehle ich Ihnen ein Besuch meiner Homepage
www.von-notz.de .

Dort finden Sie zum Beispiel Informationen über die Strafanzeige, die ich nach den letzten Störfällen gegen die Verantwortlichen des Betreibers Vattenfall eingereicht habe, über meine persönliche Erklärung im Bundestag, die ich gegen die schwarz-gelbe Laufzeitverlängerung von Krümmel gehalten habe, zahlreiche Pressemitteilungen zu dem Thema genauso wie die schriftlichen und mündlichen Fragen, die ich u.a. zu den - beinahe vollständig ungesicherten - Atomtransporten von und zum AKW Krümmel, zu dessen Betrieb und den von Ihnen angesprochenen Katastrophenplänen, die auch ich für völlig unzureichend erachte, an die Bundesregierung gestellt habe.

Hier wurde deutlich: Die Bundesregierung nimmt die bestehenden Sicherheitsmängel nach wie vor nicht ernst. In ihrer Antworten auf unsere parlamentarischen Fragen hat sie deutlich gemacht, dass sie sich mit den nach der Katastrophe von Fukushima besonders drängenden Sicherheitsbedenken im bauähnlichen AKW Krümmel nicht ernsthaft beschäftigt. Zu gänzlich unterschiedlichen Themenbereichen hat uns die Bundesregierung praktisch gleichlautende, wenig aussagekräftige Antworten gegeben. Das zeigt: Die Bundesregierung hat sich offenkundig bisher nicht damit beschäftigt, welche Lehren gerade aus Fukushima für den Schrottreaktor Krümmel und dem Betreiber Vattenfall gezogen werden müssen.

Anstatt gerade beim AKW Krümmel aus den in Fukushima gemachten Erfahrungen zu lernen und die im Oktober 2010 beschlossene Verlängerung der Laufzeit des AKW Krümmel um 14 Jahre bis zum Jahr 2033 zurückzunehmen, bestärkt die Bundesregierung bisher die bestehenden Zweifel an der plötzlichen, schwarz-gelben "Energiewende" nicht ein Jahr nach der von CDU/CSU und FDP durchgesetzten Laufzeitverlängerung.

Dabei ist heute doch klarer denn je: Die Hochrisikotechnologie Atomkraft ist nicht beherrschbar, das "Restrisiko" viel zu hoch und nicht hinnehmbar - weder in Japan noch in Schleswig-Holstein. Diese Erkenntnis lässt nur eine Konsequenz zu: Den eingeschlagenen Weg der Nutzung von Atomenergie müssen wir schnellstmöglich verlassen und die ältesten sieben Meiler plus das AKW Krümmel sofort und unwiederbringlich vom Netz nehmen. Die grüne Bundestagsfraktion hat in der letzten Woche einen von mir unterstützen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die sofortige und endgültige Abschaltung der ältesten sieben Meiler und des AKW Krümmel fordert. Leider hat die schwarz-gelbe Bundesregierung unseren Antrag abgelehnt. So steht auch weiterhin zu befürchten, dass alle atomkritischen Äußerungen aus FDP und CDU der letzten Wochen mehr den zurückliegenden Wahlkämpfen als echter Einsicht geschuldet waren. Doch für Wahlkampfmanöver ist nun keine Zeit. Die jüngsten Entwicklungen sollten wir zum Anlass nehmen, fraktions- und parteiübergreifend dafür zu sorgen, dass wir den gefährlichen Weg der Atomkraftnutzung schnellstmöglich verlassen können.

Wir werden diese drängende Diskussion mit aller Kraft politisch voranbringen und auch den politischen Dialog mit all denen suchen, denen es mit der Abkehr von der Atomkraft wirklich ernst ist.

Über Ihre Unterstützung in diesem Anliegen, sehr geehrter Herr , freue ich mich sehr!

Mit freundlichen Grüßen nach Großensee

Ihr Konstantin v. Notz
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Frage zum Thema Gesundheit
05.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. v. Notz,

wie auch den letzten Jahren, beginnt mit der schönen Jahreszeit auch der alljährliche Lärmterror durch Motorräder. Gemeint sind nicht die Fahrzeuge, die mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durch die Landschaft fahren und deren Auspuffanlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Hierbei geht es um Motorräder die wieder ganze Straßenzüge, Deiche, Dörfer und Städte mit ihrem Lärm beschallen und die Anwohner massiv belästigen. Und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Bürger eine allgemein bekannte Regelung zu den Ruhezeiten geschaffen, um Lärmbelästigungen einzuschränken. Wie kann es sein, dass an Sonn- und Feiertagen z.B. das Rasenmähen oder andere laute Tätigkeiten untersagt sind, und der unerträgliche Lärm der genannten Motorräder einfach hingenommen werden muß? Wieso können diese Maschinen überhaupt zugelassen werden? Absurd ist auch, dass einige Fahrer dieser Fahrzeuge selbst einen Ohrenschutz benutzen, um den Lärm nicht zu hören!
Es gibt genug Studien über die Gesundsheitsschädigung der Bevölkerung durch Lärm. Warum wird hier nicht gehandelt?
Was wird Ihre Partei unternehmen, um diesen Schaden von den Bürgern abzuwehren?

MfG

Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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13.04.2011
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrte Frau ,

herzlichen Dank für Ihre Frage bezüglich verbesserter Lärmschutzmaßnahmen und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordneter.

Für die einen ist der jedes Jahr pünktlich zum Beginn des Frühlings wiederkehrende zunehmende Motorradverkehr das schönes Hobby der Welt, für die anderen aufgrund einer oftmals in der Tat nicht hinnehmbaren Lärmbelästigung ein Graus.

Lärm von Kraftfahrzeugen, darunter auch Motorräder, schränkt die Lebensqualität vieler Menschen in Deutschland ganz erheblich ein. In den letzten Jahrzehnten hat der Verkehrslärm ständig zugenommen. Prognosen zur Folge wird die Verkehrsleistung in der Summe des motorisierten Personenverkehrs bis 2025 um 19 Prozent und im Güterverkehr sogar um 71 Prozent steigen. Im Jahr 2010 fühlten sich 55 Prozent der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm, 29 Prozent durch Fluglärm und 22 Prozent durch Schienenverkehrslärm belästigt.

Die wachsenden Lärmprobleme sollen mit einer Flut von Regelungen und Verordnungen behoben werden. Dabei haben wir verschiedenste Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Normen. Fachleute sprechen längst von gravierenden Regelungsproblemen: Ein zersplittertes und nicht konsistentes Lärmschutzrecht mit einer Vielzahl von Mess- und Berechnungsmethoden, verschiedenen Vorgaben für Bestand und Aus- sowie Neubau und höchst unterschiedlichen Standards tragen dazu bei, dass noch immer viele Lärmkonflikte vor Gericht entschieden werden.

Für meine Fraktion ist ein effektiver Lärmschutz schon lange ein wichtiges Thema. Aktiver Lärmschutz verlangt vor allem technische Innovationen am Gerät und Fahrzeug: leise Flugzeuge durch lärmarme Triebwerkstechnik, lärmarme Bahnwagen mit neuen Bremssystemen und/oder leisere Autos und Motorräder durch verbesserte Motorentechnik und schallschluckenden Asphalt auf Straßen.

In Forschung und Entwicklung ist bereits viel geschehen. Die Bundesregierung muss diese Projekte weiter ausbauen und dafür sorgen, dass die neueste Technik auch zur Anwendung kommt. Investitionen in leises Gerät sind gut angelegt und können Arbeitsplätze sichern. Für die Lärmgeplagten müssen die Programme und Maßnahmen zum passiven Lärmschutz fortgesetzt und erweitert werden. Nachhaltige Mobilität heißt für uns Grüne auch, dass der unvermeidbare Verkehr leiser werden muss! Bestehenden Lärmschutz-Regelungen müssen, darauf weisen Sie vollkommen zu Recht hin, natürlich auch durchgesetzt werden.

Auch auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung angesichts der zunehmenden Lärmbelastung infolge des stetig steigenden Verkehrsaufkommens für aktive Lärmschutzmaßnahmen einsetzen. Dafür brauchen wir schärfere europäische Lärmgrenzwerte für Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Schienenwege und Fahrzeugreifen, damit Lärm gar nicht erst entsteht.

Mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie wurde ein wichtiger Schritt für eine Gesamtstrategie zum Lärmschutz getan. Denn dieser umfassende Ansatz berücksichtigt erstmals die Summe verschiedener Lärmquellen, denen Menschen ausgesetzt sind. Die Wirksamkeit der Lärmminderungsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie muss nach der Lärmkartierung rasch durch europaweite Immissionsgrenzwerte und verbindliche und überprüfbare Maßnahmenkonzepte gestärkt werden./ /

Für die deutliche Minderung des Straßenverkehrslärms muss ein ganzes Bündel von Maßnahmen umgesetzt werden:

· Lärmgrenzwerte auch für den Bestand, nicht nur für Neubau;

· Verbesserung der Fahrzeugtechnik;

· Minderung der Rollgeräusche durch Leichtlaufreifen;

· geräuscharme Straßenbeläge, Einführung von Grenzwerten für Straßendecken;

· in besonders belasteten Gebieten verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Grundlage der Lärmgrenzwerte aus der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV);

· Geschwindigkeitsbeschränkungen an belasteten Straßen;

· Standards für die Geräuschemissionen bei neuen Kfz analog zu den bestehenden Limits bei Kraftstoffverbrauch und Emissionen;

· Verkehrsverlagerung auf die Schiene;

· Verkehrsvermeidung durch bessere Siedlungs- und Raumplanung.

Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin intensiv mit dem Thema Lärmschutz, v.a. im Bereich des Straßenverkehrs, auseinander. So möchte ich Sie herzlich einladen, an unserem Fachgespräch "Brauchen wir ein Verkehrslärmschutzgesetz?" am 09.05.2011 in Berlin teilzunehmen. In dem Fachgespräch wollen wir mit Experten über mögliche Wege zur Verbesserung und Harmonisierung des Lärmschutzrechtes diskutieren. Wir sind gespannt auf Ihre Fragen und Anregungen und wollen diese in unsere weitere Arbeit am Projekt Verkehrslärmschutz aufnehmen.

Nähere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie auf den Seiten der grünen Bundestagsfraktion unter:


www.gruene-bundestag.de

Ich würde mich sehr freuen, Sie im Mai in Berlin begrüßen zu dürfen. Sollte Ihnen eine Teilnahme nicht möglich sein, werden Sie nach dem Fachgespräch auf den Seiten der Bundestagsfraktion eine Dokumentation der Veranstaltung finden.



Mit freundlichen Grüßen nach Escheburg
Konstantin v. Notz
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Frage zum Thema Gesundheit
13.04.2011
Von:

Sehr geehrte Herr Dr.Konstantin v.Notz
Ich habe versucht einen Augenarzt-Termin in Geesthacht zu bekommen. Es war leider nicht möglich.Man wird abgespeist mit der Antwort :Bedanken Sie sich bei der Gesundheitsreform !!!
Die 2 Praxis sagte dann in einem unangemessenem Ton :Nein suchen Sie sich eine andere Praxis , wir haben nur Stundenweise einen Dr. Ich hatte die Dringlichkeit auch beschrieben, aber das nützte nichts. Nun habe ich Glück gehabt und in Bergedorf eine sehr nette Praxis gefunden,wo ich gleich wegen der Dringlichkeit Morgen einen Termin erhalten habe . Das kann doch nicht sein , das man das Augenlicht in Geesthacht verlieren kann , und keiner kümmert sich um die Zustände . Ich denke auch an die Leute , die nicht Mobil sind , und darauf angewiesen sind in Gesthacht zum Augenarzt gehen zu müssen . Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Konstantin v. Notz
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12.08.2011
Dr. Konstantin v. Notz
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen darauf zu antworten.

In der Tat ist das von Ihnen beschriebene Verhalten der beiden Praxen auch für mich nur schwer nachvollziehbar. Rein rechtlich ist jede Praxis bei akuten (Not-)Fällen verpflichtet, den Patienten/die Patientin zu behandeln oder zumindest Sorge dafür zu tragen, dass dem Patient/der Patientin eine angemessene Behandlung zuteil wird.

Ob ein solcher akuter (Not-)Fall bei Ihnen vorlag, kann ich Ihren Schilderungen jedoch nicht genau entnehmen. Auch vor diesem Hintergrund muss ich Sie um Verständnis bitten, dass ich an dieser Stelle keine dezidierte Rechtsberatung vornehmen kann und darf, ohne die genaueren Hintergründe zu kennen. Es freut mich daher sehr zu lesen, dass Sie mittlerweile eine Praxis gefunden haben, die sich Ihrem Problem angenommen hat.

Sollten Sie sich - eventuell für Folgeuntersuchungen - dazu entschließen, sich noch einmal eingehend beraten zu lassen, so erlaube ich mir, Sie auf die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) ( www.unabhaengige-patientenberatung.de ), einem Verbund neutraler, unabhängiger und kostenfreier Beratungsstellen für Patienten und Patientinnen, zu verweisen. Hier haben Sie Gelegenheit, sich online, telefonisch oder in einer der bundesweit 21 regionalen Beratungsstellen fundiert beraten zu lassen.

Dort können Sie von Montag-Freitag von 10-18.00 Uhr, Donnerstag bis 20.00 Uhr unter der Tel.-Nr. 08000117722 kostenfrei anrufen und besprechen, ob und wie man Ihnen weiterhelfen kann.

Sollte es noch einmal zu einer ähnlichen Situation kommen, so kann ich Ihnen ebenfalls raten, sich kurz direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und den Fall zu schildern. Oftmals genügt bereits ein Anruf der Krankenkasse in der jeweiligen Praxis, um etwaige "Missverständnisse" aus dem Weg zu räumen und kurzfristig doch noch eine Behandlung zu ermöglichen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit herzlichen Grüßen nach Geesthacht
Ihr Konstantin Notz
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