Sehr geehrte Frau

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herzlichen Dank für Ihre Frage bezüglich verbesserter Lärmschutzmaßnahmen und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordneter.
Für die einen ist der jedes Jahr pünktlich zum Beginn des Frühlings wiederkehrende zunehmende Motorradverkehr das schönes Hobby der Welt, für die anderen aufgrund einer oftmals in der Tat nicht hinnehmbaren Lärmbelästigung ein Graus.
Lärm von Kraftfahrzeugen, darunter auch Motorräder, schränkt die Lebensqualität vieler Menschen in Deutschland ganz erheblich ein. In den letzten Jahrzehnten hat der Verkehrslärm ständig zugenommen. Prognosen zur Folge wird die Verkehrsleistung in der Summe des motorisierten Personenverkehrs bis 2025 um 19 Prozent und im Güterverkehr sogar um 71 Prozent steigen. Im Jahr 2010 fühlten sich 55 Prozent der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm, 29 Prozent durch Fluglärm und 22 Prozent durch Schienenverkehrslärm belästigt.
Die wachsenden Lärmprobleme sollen mit einer Flut von Regelungen und Verordnungen behoben werden. Dabei haben wir verschiedenste Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Normen. Fachleute sprechen längst von gravierenden Regelungsproblemen: Ein zersplittertes und nicht konsistentes Lärmschutzrecht mit einer Vielzahl von Mess- und Berechnungsmethoden, verschiedenen Vorgaben für Bestand und Aus- sowie Neubau und höchst unterschiedlichen Standards tragen dazu bei, dass noch immer viele Lärmkonflikte vor Gericht entschieden werden.
Für meine Fraktion ist ein effektiver Lärmschutz schon lange ein wichtiges Thema. Aktiver Lärmschutz verlangt vor allem technische Innovationen am Gerät und Fahrzeug: leise Flugzeuge durch lärmarme Triebwerkstechnik, lärmarme Bahnwagen mit neuen Bremssystemen und/oder leisere Autos und Motorräder durch verbesserte Motorentechnik und schallschluckenden Asphalt auf Straßen.
In Forschung und Entwicklung ist bereits viel geschehen. Die Bundesregierung muss diese Projekte weiter ausbauen und dafür sorgen, dass die neueste Technik auch zur Anwendung kommt. Investitionen in leises Gerät sind gut angelegt und können Arbeitsplätze sichern. Für die Lärmgeplagten müssen die Programme und Maßnahmen zum passiven Lärmschutz fortgesetzt und erweitert werden. Nachhaltige Mobilität heißt für uns Grüne auch, dass der unvermeidbare Verkehr leiser werden muss! Bestehenden Lärmschutz-Regelungen müssen, darauf weisen Sie vollkommen zu Recht hin, natürlich auch durchgesetzt werden.
Auch auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung angesichts der zunehmenden Lärmbelastung infolge des stetig steigenden Verkehrsaufkommens für aktive Lärmschutzmaßnahmen einsetzen. Dafür brauchen wir schärfere europäische Lärmgrenzwerte für Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, Schienenwege und Fahrzeugreifen, damit Lärm gar nicht erst entsteht.
Mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie wurde ein wichtiger Schritt für eine Gesamtstrategie zum Lärmschutz getan. Denn dieser umfassende Ansatz berücksichtigt erstmals die Summe verschiedener Lärmquellen, denen Menschen ausgesetzt sind. Die Wirksamkeit der Lärmminderungsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie muss nach der Lärmkartierung rasch durch europaweite Immissionsgrenzwerte und verbindliche und überprüfbare Maßnahmenkonzepte gestärkt werden./ /
Für die deutliche Minderung des Straßenverkehrslärms muss ein ganzes Bündel von Maßnahmen umgesetzt werden:
· Lärmgrenzwerte auch für den Bestand, nicht nur für Neubau;
· Verbesserung der Fahrzeugtechnik;
· Minderung der Rollgeräusche durch Leichtlaufreifen;
· geräuscharme Straßenbeläge, Einführung von Grenzwerten für Straßendecken;
· in besonders belasteten Gebieten verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Grundlage der Lärmgrenzwerte aus der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV);
· Geschwindigkeitsbeschränkungen an belasteten Straßen;
· Standards für die Geräuschemissionen bei neuen Kfz analog zu den bestehenden Limits bei Kraftstoffverbrauch und Emissionen;
· Verkehrsverlagerung auf die Schiene;
· Verkehrsvermeidung durch bessere Siedlungs- und Raumplanung.
Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin intensiv mit dem Thema Lärmschutz, v.a. im Bereich des Straßenverkehrs, auseinander. So möchte ich Sie herzlich einladen, an unserem Fachgespräch "Brauchen wir ein Verkehrslärmschutzgesetz?" am 09.05.2011 in Berlin teilzunehmen. In dem Fachgespräch wollen wir mit Experten über mögliche Wege zur Verbesserung und Harmonisierung des Lärmschutzrechtes diskutieren. Wir sind gespannt auf Ihre Fragen und Anregungen und wollen diese in unsere weitere Arbeit am Projekt Verkehrslärmschutz aufnehmen.
Nähere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie auf den Seiten der grünen Bundestagsfraktion unter:
www.gruene-bundestag.de
Ich würde mich sehr freuen, Sie im Mai in Berlin begrüßen zu dürfen. Sollte Ihnen eine Teilnahme nicht möglich sein, werden Sie nach dem Fachgespräch auf den Seiten der Bundestagsfraktion eine Dokumentation der Veranstaltung finden.
Mit freundlichen Grüßen nach Escheburg
Konstantin v. Notz