Dr. Klaus Schüle (CDU)
Abgeordneter Baden-Württemberg 2006-2011
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Grunddaten
Dr. Klaus Schüle
© Landtag von Baden-Württemberg
Geburtstag
29.08.1963
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Freiburg
Wahlkreis
Freiburg I
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(...) Man kann sicherlich unterschiedlicher Ansicht in der Frage der Ausgestaltung unserer Demokratie und der direkten Bürgerbeteiligung sein. Die Entscheidung für die in der Verfassung festgelegte Gestalt unseres Staates ist letztlich eine Entscheidung die auf einem demokratischen Entscheid der Bürgerinnen und Bürger basiert. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.06.2010
Von:

Was sind Ihre Pläne, sollten Sie wieder in den neuen Landtag gewählt werden, im Bereich der Verbesserung der Bürgerbeteiligung. Letztere ist in Baden-Württemberg nur schlecht entwickelt. Dieser Demokratie-Mangel führt auch zu Behinderungen von vernünftigen Entwicklungen im Land. Ein Beispiel ist die Entscheidungsfindung beim Großprojekt Stuttgart-21. In dem heute von SWR-Wissen um 08:30 Uhr ausgestrahlten Beitrag www.swr.de wird das exemplarisch verdeutlicht. Auch die Stadt Zürich hatte den Plan eines unterirdischen Bahnhof-Neubaus. Vor Baubeginn gab es dazu eine Volksabstimmung. Die Mehrheit war dafür. Der neue Bahnhof ist bald fertig. In Stuttgart dagegen war die Entscheidungsfindung eine intransparente Salamitaktikpolitik hinter verschlossenen Gremientüren. Heute stehen sich S-21-Befürworter und K-21-Befürworter verbittert gegenüber und fechten Schlachten aus, die eine vernünftige Entwicklung in Stuttgart behindern. Was halten Sie von der Forderung, eine landesweite Volksabstimmung mit der Frage durchzuführen: Sind Sie für die Realisierung von S-21 oder K-21?
Antwort von Dr. Klaus Schüle
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21.06.2010
Dr. Klaus Schüle
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für ihre Frage zu Stuttgart 21 und zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung. Ich unterstütze eine breite Bürgerbeteilung. Jedoch bin ich der Meinung, dass wir in Baden-Württemberg jetzt schon ausgewogene Möglichkeiten hierzu haben.

Auf kommunalen Ebene wird meist über konkrete Vorhaben und Sachverhalte abgestimmt. Für solche Sachverhalte ist der Bürgerentscheid mit seiner einfachen "Ja" oder "Nein" Antwort ein durchaus geeignetes Mittel. Hier hat der Landtag von Baden-Württemberg mit Gesetz vom 1. Dezember 2005 auch wesentliche Erleichterungen für die Abhaltung von Bürgerentscheiden geschaffen. Durch den Wegfall des sogenannten Positivkatalogs und die Absenkung des nötigen Zustimmungsquorums von 30 auf 25% der Wahlberechtigten wurde die Durchführung eines Bürgerbegehrens wesentlich erleichtert und für eine größere Vielzahl von Fragestellungen ermöglicht. Dass diese Änderungen von den Bürgern angenommen werden zeigt auch die gestiegene Anzahl erfolgreicher Bürgerbegehren, so beispielsweise der Bürgerentscheid zum Verkauf der Stadtbau hier bei uns in Freiburg.

Gesetze auf Landesebene sind dagegen nahezu immer sehr komplexe Sachverhalte, die in vielen einzelnen Details die rechtlichen Grundlagen unseres Gemeinwesens regeln. Diesen komplexen Sachverhalten und Gesetzen wird der einfache Modus der Volksabstimmung mit einem "Ja" oder "Nein" einfach nicht gerecht. Das System der repräsentativen Demokratie ist ja auch gerade eine Antwort auf diese Problemstellung. Jedoch besteht auch auf Landesebene bereits seit 1952 die Möglichkeit zu Volksabstimmungen. Die Landesverfassung legt hier jedoch bewusst hohe Hürden auf. So ist für die Einleitung eines Bürgerbegehrens ein Quorum von 1/6 der Wahlberechtigten notwendig, für die erfolgreiche Annahme eines Volksentscheids sind "Ja"-Stimmen von 1/3 der Wahlberechtigten erforderlich (bei Änderungen der Landesverfassung 50%).

Ich werde mich daher in der kommenden Legislaturperiode nicht für eine Veränderung der jetzigen Rechtslage einsetzen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass sich in Baden-Württemberg über 45% der Menschen ehrenamtlich in Gesellschaft und Politik engagieren - mehr als in jedem anderen Bundesland. Dies werde ich weiter unterstützen. Auch daran kann man sehen, dass unser Land beim "Mitmachen der Bürgerinnen und Bürger" sich im Bezug auf andere Länder nicht verstecken muss!

Auch wenn ich in der Sache eine andere Auffassung habe, danke ich Ihnen sehr für Ihr engagiertes Nachfragen.

Mit herzlichen Grüßen

Klaus Schüle
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schüle,

Sie schreiben:
"Gesetze auf Landesebene sind dagegen nahezu immer sehr komplexe Sachverhalte, die in vielen einzelnen Details die rechtlichen Grundlagen unseres Gemeinwesens regeln. Diesen komplexen Sachverhalten und Gesetzen wird der einfache Modus der Volksabstimmung mit einem ´Ja‘ oder ´Nein‘ einfach nicht gerecht."

1. Im Landtag (wie in jeder Volksvertretung, egal auf welcher Ebene) stimmen Sie bei jeder Abstimmung entweder mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung". Sind Sie auch hier der Meinung, daß "diesen komplexen Sachverhalten und Gesetzen der einfache Modus der Abstimmung mit einem ´Ja‘ oder ´Nein‘ einfach nicht gerecht" wird? Volksabstimmungen erfolgen nämlich in der Regel anhand einer konkret formulierten Frage. Das Abstimmungsmuster ist also nicht anders als in einem jeden Parlament.

2. Sie sind sicher mit den umfangreichen Bürgerbeteiligungsrechten der Schweiz vertraut. Dort können die Bürger mit relativ geringen Hürden über praktisch jedes Anliegen und jeden Gesetzesentwurf abstimmen und ggf. die Entscheidungen der parlamentarischen Vertretungen verändern. Was macht die Situation in Deutschland so fundamental anders, daß Sie sich offenbar eine Übertragung des Schweizer Systems der Bürgerbeteiligung in Deutschland und insbesondere in BW nicht vorstellen können?

3. Meiner ganz persönlichen Meinung und meinem Empfinden nach, schwingt in Ihren Ausführungen die versteckte Ansicht mit, daß der gemeine Bürger einfach zu ungebildet und uninformiert ist, um auch zum Teil komplexe Entscheidungen zu treffen. Als gebildeter Mensch übernehmen deshalb Sie diese Aufgabe, weil Sie den Bürger dafür nicht für qualifiziert genug halten. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig? Oder mißverstehe ich Sie?

4. Stimmen Sie folgende Aussage zu:
"Alle Macht geht vom Volke aus. Es hat damit auch das Recht Fehler bei seinen Entscheidungen zu machen und die Konsequenzen dafür zu tragen."

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Klaus Schüle
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28.06.2010
Dr. Klaus Schüle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfragen zu meiner Antwort. Ich werde versuchen Ihre Fragen der Reihe nach zu beantworten:

1. Der parlamentarische Beratungsprozess besteht aus wesentlich mehr als der endgültigen Abstimmung. In den Lesungen im Parlamentsplenum und vor allem in den Ausschüssen werden die Gesetzentwürfe intensiv diskutiert und oftmals noch wesentlich abgeändert. Die Abstimmung im Parlament ist dabei nur der letzte Schritt des Gesetzgebungsprozesses. Daher sehe ich hier einen wesentlichen Unterschied gegenüber einer direkten Abstimmung über eine Fragestellung in einer Volksabstimmung.

2. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich für unser Land das System der repräsentativen Demokratie in über 60 Jahren als Erfolgsmodell erwiesen hat. Jede Gemeinschaft hat ihre Strukturen und Prinzipien, die auf einer gemeinsamen Geschichte und gewachsenen Traditionen fußen und deshalb nicht 1:1 in ein anderes Gemeinwesen übertragbar sind. Dies trifft sowohl für Deutschland und Baden-Württemberg als auch für die Schweiz zu. Die Schweiz hat eine ganz besondere kontinuierlicheTradition der direkten Demokratie und verfügt über eine Kultur von Volksabstimmungen die weit in die Vergangenheit zurückreicht. Eine solche Kulturtradition gibt es bei uns nicht, dagegen hat sich bei uns nach dem 2. Weltkrieg eine Tradition repräsentativer Demokratie mit kommunalen Elementen der direkten Bürgerbeteiligung etabliert. Und deshalb bin ich der Meinung, dass eine "Übertragung des Schweizer Systems der Bürgerbeteiligung" auf unser Land weder wünschenswert noch sinnvoll ist. Ich bin persönlich von den Vorteilen unserer repräsentativen Demokratie absolut überzeugt und möchte deshalb an ihr festhalten.

3. Ihrem Eindruck möchte ich widersprechen. Natürlich sind die Wählerinnen und Wähler in der Lage ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Dazu haben sie im nächsten Jahr wieder die Möglichkeit mit der Landtagswahl eine Richtungsentscheidung für unser Land zu treffen. Davon völlig unabhängig habe ich Ihnen in den ersten beiden Abschnitten dargelegt, warum ich unsere Repräsentative Demokratie für das geeignetere Mittel halte, um in den oftmals sehr komplexen Fragen der Landespolitik die richtigen Antworten zu finden. Wobei die Entscheidungsfindung auch uns Abgeordneten die sehr viel Zeit mit der Thematik verbringen nicht immer leicht fällt.

4. Ich stimme Ihrer Aussage natürlich vollen Herzens zu. Das Volk des Landes Baden-Württemberg stellt den Souverän der seine Macht unseren Volksvertretern und der Regierung leiht. Dabei ist es unsere Aufgabe sorgsam mit dieser geliehenen Macht umzugehen und möglichst gerechte und vernünftige Entscheidungen zu treffen um Schaden und negative Konsequenzen zu vermeiden. Diese manchmal auch schwierige Aufgabe nehme ich gerne wahr und setze mich mit aller Kraft für das Wohl unserer Gemeinschaft und der Bürgerinnen und Bürger ein.

Man kann sicherlich unterschiedlicher Ansicht in der Frage der Ausgestaltung unserer Demokratie und der direkten Bürgerbeteiligung sein. Die Entscheidung für die in der Verfassung festgelegte Gestalt unseres Staates ist letztlich eine Entscheidung die auf einem demokratischen Entscheid der Bürgerinnen und Bürger basiert. Demokratie lebt aber eben gerade auch vom Widerstreit unterschiedlicher Ansichten.

Herzliche Grüße

Klaus Schüle
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.07.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schüle,

in der oben Aufgeführten Erläuterung zur ihrer Position gegen Volksentscheide in Baden Württemberg , besagen sie folgendes " 3. Ihrem Eindruck möchte ich widersprechen. Natürlich sind die Wählerinnen und Wähler in der Lage ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Dazu haben sie im nächsten Jahr wieder die Möglichkeit mit der Landtagswahl eine Richtungsentscheidung für unser Land zu treffen. Davon völlig unabhängig habe ich Ihnen in den ersten beiden Abschnitten dargelegt, warum ich unsere Repräsentative Demokratie für das geeignetere Mittel halte, um in den oftmals sehr komplexen Fragen der Landespolitik die richtigen Antworten zu finden. Wobei die Entscheidungsfindung auch uns Abgeordneten die sehr viel Zeit mit der Thematik verbringen nicht immer leicht fällt."
Hier reden sie von komplexen Fragen der Landespolitik.Folgt man ihrer Argumentationsweise so muss folglicherweise auch die Wahl zu komplex sein, dass ein gemeiner Bürger sie treffen könnte, da er nur politisch Richtig handeln kann, wenn er auch versteht mit welchen komplexen Themen sie sich beschäftigen, sonst ist seine Wahl eine reine Gefühlsentscheidung , die nicht auf Grund von Fakten getroffen werden kann und folglich somit in der vollständigen Unmündigkeit des parteienlosen Bürgers enden müsste.

1.Wieso hat die CSU in Bayern die Demokratie im Land ausgebaut und Volksentscheide ermöglicht und sie verweigern sich komplett?
2. Warum steht der Volksentscheid dann überhaupt in der Landesverfassung?(zwar mit Hürden die unrealitisch sind , aber er steht nunmal drinn)
3. Wieso haben sie Angst vor dem Volksentscheid?Fehlentscheiden können sowohl im Parlament als auch vom Volk getroffen werden . Erstere werden daraus nichts lernen. Zweitere werden merken, wenn ihre eigenen Entscheidungen misslungen sind und sie können niemanden verantwortlich machen als sich selbst,folglich wird ein Lerneffekt auftreten, den man bei Parteien oft vermisst.

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Klaus Schüle
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05.07.2010
Dr. Klaus Schüle
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für ihre Anfrage. Meine grundsätzliche Position zum Thema Bürgerentscheide habe ich in den beiden vorangegangenen Antworten bereits sehr gründlich dargestellt. Daher bitte ich Sie herzlich um Verständnis, wenn ich auf die Antworten an Herrn und Herrn ausdrücklich verweisen darf.

Was Ihre Frage zusätzlich zur Situation in Bayern betrifft möchte ich wie folgt antworten:

Ich bin gewählt von den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg. Meine Aufgabe ist es, nach meinem Gewissen die bestmöglichen Entscheidungen für diese Bürger zu treffen. Die Abgeordneten des bayrischen Landesparlaments tun dies wiederum für ihr Land. Es ist im Sinne einer föderalen Demokratie das sich die dabei gewählten Wege auch unterscheiden können. Wir haben uns bei der Reform der Bürgerentscheide bewusst für das abgesenkte Zustimmungsquorums von 25% der Wahlbeteiligten entschieden, da nur so eine angemessene Abbildung der Bürgermeinung gewährleistet ist. Meiner Meinung nach ist die von uns in Baden-Württemberg gewählte Lösung eine angemessene Lösung für unser Land.

Mit herzlichen Grüßen

Klaus Schüle
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Frage zum Thema Soziales
07.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Schüle,

als Mann interessiere ich mich für Entwicklungen in der Gesellschaft und beziehe auch Stellung. Dazu zählt auch meine Meinung zur Gleichberechtigung der Frau, die Zustimmung zur Förderung der spezifischen Gaben von Mann und Frau und schließlich dem liebevollen Umgang zwischen Mann und Frau. Diese ist für das Gelingen von Familie unabdingbar! Meine Frage zielt aber auf die selbstzerstörerische Wirkung des Gender-Mainstreamings (der Geschlechtergleichstellung). Welche Position vertritt da die CDU und welche die EU? Gibt es eine Möglichkeit, diese familienphobe Entwicklung zu stoppen?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen


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