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Sehr geehrter Herr Dr. Schüle,
Sie schreiben:
"Gesetze auf Landesebene sind dagegen nahezu immer sehr komplexe Sachverhalte, die in vielen einzelnen Details die rechtlichen Grundlagen unseres Gemeinwesens regeln. Diesen komplexen Sachverhalten und Gesetzen wird der einfache Modus der Volksabstimmung mit einem ´Ja‘ oder ´Nein‘ einfach nicht gerecht."
1. Im Landtag (wie in jeder Volksvertretung, egal auf welcher Ebene) stimmen Sie bei jeder Abstimmung entweder mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung". Sind Sie auch hier der Meinung, daß "diesen komplexen Sachverhalten und Gesetzen der einfache Modus der Abstimmung mit einem ´Ja‘ oder ´Nein‘ einfach nicht gerecht" wird? Volksabstimmungen erfolgen nämlich in der Regel anhand einer konkret formulierten Frage. Das Abstimmungsmuster ist also nicht anders als in einem jeden Parlament.
2. Sie sind sicher mit den umfangreichen Bürgerbeteiligungsrechten der Schweiz vertraut. Dort können die Bürger mit relativ geringen Hürden über praktisch jedes Anliegen und jeden Gesetzesentwurf abstimmen und ggf. die Entscheidungen der parlamentarischen Vertretungen verändern. Was macht die Situation in Deutschland so fundamental anders, daß Sie sich offenbar eine Übertragung des Schweizer Systems der Bürgerbeteiligung in Deutschland und insbesondere in BW nicht vorstellen können?
3. Meiner ganz persönlichen Meinung und meinem Empfinden nach, schwingt in Ihren Ausführungen die versteckte Ansicht mit, daß der gemeine Bürger einfach zu ungebildet und uninformiert ist, um auch zum Teil komplexe Entscheidungen zu treffen. Als gebildeter Mensch übernehmen deshalb Sie diese Aufgabe, weil Sie den Bürger dafür nicht für qualifiziert genug halten. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig? Oder mißverstehe ich Sie?
4. Stimmen Sie folgende Aussage zu:
"Alle Macht geht vom Volke aus. Es hat damit auch das Recht Fehler bei seinen Entscheidungen zu machen und die Konsequenzen dafür zu tragen."
Mit freundlichen Grüßen,
