Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Jahrgang
1971
Berufliche Qualifikation
Jurist, Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Wahlkreis
Kulmbach
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
weitere Profile
(...) Allerdings sehen sich die NATO-Staaten derzeit nicht in der Lage, das ehrgeizige Projekt einer 25.000 Soldaten starken schnellen Eingreiftruppe für Krisenfälle im vollen Umfang in die Tat umsetzen. (...) Künftig soll zumindest eine Kerntruppe - bislang unbekannter Größe - jederzeit abrufbereit vorgehalten werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Internationales
13.06.2007
Von:

Hallo Herr von Guttenberg,

die Bundesregierung hat sich in der Konferenz in Lima im Mai dafür ausgesprochen Streubomben mit "niedriger Blindgängerqoute" von einem Verbot auszunehmen, im Gegensatz zu Staaten wie Österreich oder Kanada, die sich für eine generelle Ächtung aussprechen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
  • wie steht der Unterausschuss für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung zu dieser Frage?
  • wie stehen Sie und Ihre Partei dazu?

Bitte antworten Sie nicht mit dem Argument, dass andere Staaten noch viel schlimmer sind.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
2Empfehlungen
05.07.2007
Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13.06.07. Zu dem Thema Streumunition muss vorab erwähnt sein, dass international bedauerlicherweise bislang nicht abschließend geklärt ist, ob Streumunition per se völkerrechtswidrig ist. Verstöße gegen das Völkerrecht können demnach lediglich über die Zielauswahl begangen werden. Des Weiteren werden Flächenwaffen von nahezu jeder Armee der Welt eingesetzt, diese gänzlich zu verbieten und zu ächten würde daher erwartbar an der Ablehnung der Halter großer Streumunitionsarsenale scheitern. Auf der von Ihnen angesprochenen Lima-Konferenz konnte dahingehend auch keine Einigung zu einem vollständigen Verbot sämtlicher Streumunition erzielt werden. Ein Verbot sämtlicher Streumunition halte ich grundsätzlich für wünschenswert, aber auch aus beschriebenen Gründen für überaus schwer durchführbar. Eine zwar bedauerliche, notwendig klare Politik der kleineren Schritte erscheint insofern realistischer. Sie muss jedoch zielgerichtet sein. Derzeit lassen sich nur im Kompromiss Lösungen finden, um gefährliche Streumunition international verbieten und ächten zu können. Die Ausklammerung von Streumunition mit einer sehr geringen Fehlerquote von unter einem Prozent – wie von der Bundesregierung gefordert – ließe sich als einen solchen Kompromiss bezeichnen. Nicht zuletzt geht es auch darum, Staaten wie Russland, China, USA und Israel, welche nicht an der Konferenz teilnahmen, in eine Entscheidung über ein Verbot dieses Waffentypus mit einzubinden.
So hat die Union zusammen mit dem Koalitionspartner bereits im letzten Jahr einen Antrag bezüglich gefährlicher Streumunition in den Bundestag eingebracht. Dieser sah unter anderem vor, Streumunition der Bundeswehr außer Dienst zu stellen, die eine Blindgängerquote von über einem Prozent hat, von der Neubeschaffung von Streumunition abzusehen und sowohl die Produktion als auch den Export von Streumunition (Blindgängerrate über ein Prozent) zu verbieten. Dieser Antrag wurde im Bundestag angenommen. Ein Mehr bleib perspektivisch wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl- Theodor zu Guttenberg
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
23.06.2007
Von:

Sehr geehrter Freiherr zu Guttenberg,
zum Komplex der Bahnprivatisierung, die 2007 beschlossen werden soll, bitte ich um die Beantwortung einiger Fragen:

1. Heute gehört das Schienennetz dem Bund. Zukünftig soll die privatisierte DB AG 15 Jahre lang über Netz und Bahnhöfe bestimmen. Danach geht die Infrastruktur auch formal in das Eigentum der privatisierten DB AG über - es sei denn, der Bund bezahlt an die DB AG und ihre privaten Eigentümer einen zwei- bis dreistelligen Milliarden Euro-Betrag.
Mich interessiert, ob und wie Sie diesen volkswirtschaftlichen Wahnsinn verhindern wollen?

2) Monopole setzen ihre Macht rücksichtslos ein, sie sind kaum kontrollierbar. Dieselbe Entwicklung wie im Energiemarkt zeichnet
sich bei der DB AG ab.
Wie wollen Sie das verhindern?

Die Bahn hat einen Gesamtwert von ca. 250 Milliarden €. Der Verkauf wird aber nur fünf bis zehn Milliarden € einbringen. Gleichzeitig soll die teilprivatisierte DB AG in den kommenden zehn Jahren rund 100 Milliarden € aus Steuermitteln erhalten.
Sind Ihnen diese Fakten bekannt? Wie wollen Sie diese Enteignung der Allgemeinheit verantworten?

3) Fast 2/3 der Bevölkerung (Emnid-Umfrage vom November 2006) sind gegen den Verkauf der DB AG an private Investoren.
Wollen Sie sich über dieses Votum Ihrer Wäühler hinwegsetzen?


4) Der Klimawandel ist Realität. Das ökologischste Verkehrsmittel ist die Bahn. Potentielle Investoren für die Bahn z. B. Gazprom verdienen ihr Geld damit, dass unser CO2-Ausstoß weiter steigt. Es ist nicht anzunehmen, dass diese Investoren sich bei der Bahn anders verhalten werden.

Halten Sie es für richtig, dass der Bundesverkehrsminister Bahnbetrieb und Bahnnetz diesen privaten Investoren praktisch übereignen will?

Ich bin auf Ihre Antworten sehr gespannt.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
3Empfehlungen
05.07.2007
Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass über die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG im Bundestag noch nicht abschließend beraten wurde. Diese Ausführungen stellen folglich erst einen Entwurf dar. Gemäß der Geschäftsordnung der Bundesregierung folgen noch die Ressortabstimmungen, die Anhörung der Länder und Verbände sowie die Beteiligung der Europäischen Kommission, bevor es zu einer Beschlussfassung des Kabinetts kommen kann. Daher ist es mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, eine abschließende Stellungnahme zu diesem Thema vorzunehmen. Ich erlaube mir demzufolge, Ihre Ausführungen in einer allgemeineren Darstellung zu beantworten. Ich erlaube mir weiterhin, Ihnen einige Positionen und Standpunkte der CDU/CSU Fraktion darzulegen, die meinen Auswägungsprozess begleiten aber nicht zwingend mit meiner letztlichen Entscheidung übereinstimmen müssen:

"Die Privatisierung der Bahn birgt grundsätzlich Zukunftsmöglichkeiten für Investitionen und Wettbewerb. Für uns war schon immer klar, dass Deutschland eine starke Bahn und ein erfolgreiches Unternehmen Deutsche Bahn AG braucht. Die Teilkapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Gerade in einer Zeit in der Europa immer weiter zusammenwächst, wird Bahnpolitik auch ein Stück weit Europapolitik. So haben wir bereits jetzt in Europa einen gemeinsamen Schienengütermarkt und in knapp drei Jahren werden wir auch einen freien europäischen Personenfernverkehrsmarkt haben. Auf diese Veränderungen muss die Bahn reagieren, um in Europa weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Privatisierungsgesetz muss daher einerseits sichern, dass der Bund seiner verfassungsrechtlichen Gemeindewohlverpflichtung nachkommen kann, andererseits aber auch die wirtschaftlichen Chancen und Risiken aus der Bewirtschaftung der Infrastruktur bei der DB AG belassen, damit die Wettbewerbsfähigkeit des integrierten Unternehmens Deutsche Bahn AG gestärkt wird und ihm insbesondere die Bilanzierungsfähigkeit der Eisenbahnstrukturunternehmen erhalten bleibt.
Aus diesem Grund hat sich CDU/CSU-Bundestagsfraktion eindeutig dafür ausgesprochen, dass das Netzeigentum beim Bund verbleibt und die Holding mit ihren Töchtern ansonsten an den Kapitalmarkt gebracht werden kann. Für einen gewissen Zeitraum soll allerdings die Bewirtschaftung und die Betriebsführung des Netzes durch das Unternehmen Deutsche Bahn AG weiterhin wahrgenommen werden. Für diese Entscheidung sprechen aus unserer Sicht aber noch weitere Gründe:

Erstens muss der staatlichen Infrastrukturverantwortung Rechnung getragen werden. Das ergibt sich nicht nur aus dem Grundgesetz, sondern auch aus der Tatsache, dass der Bundeshaushalt langfristig zu erheblichen Zahlungen für Unterhalt und Ausbau des Netzes verpflichtet ist.
In Artikel 87e Abs. 3 GG wurde die Mehrheitsbeteiligung des Bundes am Netz verankert - diese Regelung dient der Sicherung der Investitionen durch den Bund. Die hohen Zuschüsse - seit der Bahnreform über 50 Mrd. Euro und zukünftig 3 bis 4 Mrd. Euro pro Jahr - sind Ausdruck der staatlichen Infrastrukturverantwortung. Mit diesen hohen Netzinvestitionen verfolgt der Bund verkehrs- und strukturpolitische Ziele. Da der Bund dauerhaft zur Daseinsvorsorge, also zur dauerhaften Bereitstellung und Unterhaltung von Verkehrswegen gem. Art. 20 Abs. 1 GG, 28 Abs. 1 GG und Art. 87e Abs. 4 GG, verpflichtet ist, muss zur Sicherung staatlicher Interessen mindestens an dieser Mehrheitsbeteiligung des Bundes am Netz auf Dauer festgehalten werden.

Zweitens beläuft sich der Bruttoanlagenwert (Substanzwert) des Netzes auf rund 130 Mrd. Euro. Es darf nicht sein, dass der Bund diesen Wert für 5 bis 8,7 Mrd. Euro im Gesamtpaket "verschleudert" (Wertfeststellung gem. PRIMON-Gutachten), und damit das Eigentum der Bürger und Steuerzahler an der Infrastruktur aus der Hand gibt. Im Ausland hat eine Privatisierung des Netzes übrigens dazu geführt, dass die Netze später zu einem wesentlich teureren Preis zurückgekauft werden mussten, um Schieneninfrastrukturpolitik für den Staat überhaupt wieder möglich zu machen.

Drittens darf sich die künftige Verkehrspolitik des Bundes auf keinen Fall darin erschöpfen, jährlich Milliarden für den Unterhalt und den Ausbau des Eisenbahnnetzes auszugeben, während die Infrastruktur aber im Miteigentum eines internationalen Konzerns steht, der seine operativen Entscheidungen ausschließlich an kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Renditeinteressen ausrichtet. Vielmehr muss der Bund auch zukünftig für die Erfüllung seines Infrastrukturauftrages und seiner verkehrspolitischen Ziele den Substanzwert des deutschen Schienennetzes im Eigentum behalten. Nur so behält der Bund unabhängig von der langfristigen Entwicklung des Logistik-Konzerns Deutsche Bahn AG die erforderlichen Steuerungsmöglichkeiten.

Um diese Punkte auch in den weiteren Privatisierungsüberlegungen einfließen zu lassen, wurde im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 21.11.2006 (BT-Drs. 16/3493) festgehalten, dass die Infrastrukturverantwortung gem. Artikel 87e Abs. 4 GG umfassend gesichert werden muss und dass die Infrastrukturgesellschaften vor der Kapitalprivatisierung ins Eigentum des Bundes überführt werden. Juristische Risiken für die eigentümerrechtliche Position des Bundes müssen ausgeschlossen werden. An diesen Forderungen werden wir den überarbeiteten Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den nächsten Wochen vorlegen wird, messen. Bereits die Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 23.05.2007 hat sowohl Verfassungs- als auch Bilanzprobleme aufgezeigt. Auch diese Aspekte werden seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in die weitere Bewertung mit einfließen."

Wie eingangs bereits erwähnt, ist dieses Thema noch nicht abschließend beraten worden, es gilt also bei der Privatisierung eben jene Punkte zu berücksichtigen und sinnvoll in einen Entwurf einzugliedern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl- Theodor zu Guttenberg
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
05.07.2007
Von:

DB-Netz AG privat ?

der streik in den letzten tagen zeigte das die mitarbeiter von DB-Netz bei einem arbeitsausstand die gesamte wirtschaft der brd und teilen europas zum erliegen bringen kann , wollen sie diese macht in private hände geben ? meinen sie nicht das die netze ob strom oder bahn ö.ä. beim bund bleiben sollten um solch einer katastrophe keine chance zu geben ?
Antwort von Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
bisher keineEmpfehlungen
18.09.2007
Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Sehr geehrter Herr Eltz,

wie Sie in Ihrer Frage bereits andeuten, ist das Thema Bahnreform und hierbei insbesondere der Status des Netzes eine kontrovers diskutierte Angelegenheit. Im Gegensatz zu den Stromnetzen stellt sich die Lage bezüglich des Netzes der Deutschen Bahn anders dar. Ihren Bedenken zum Thema Eisenbahnnetz in Privathand sind bereits durch Art.87e III GG verfassungsrechtlich Grenzen gesetzt. Dieser Bestimmung kann ohne verfassungsändernde Mehrheit auch die Politik nicht willkürlich begegnen. Angesichts dieser Norm des Grundgesetzes ist es verhindert, dass über 50% der Anteile am Bahnnetz in private Hand fallen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl- Theodor zu Guttenberg
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internationales
11.07.2007
Von:

Sehr geehrter Herr von Guttenberg,

Wie sehen sie eigentlich die Beziehungen zur Shanghai Cooperation Organization, die inzwischen nebst Kernländern Rußland, China, Zentralasien auch schon Indien, Pakistan und den Iran als Beobachter aufgenommen hat? Sollte Deutschland oder die EU sich der SCO anschließen, bzw. ihr öffnen? Halten sie diese Gruppierung eher für eine Bedrohung (Anti-NATO) oder als stablisierend?Könnte sich hier nicht ein kolektives Sicherheitssystem ergeben, wie es z.B. Brzezinski in seinem Buch "Chessboard" als OSZEA (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und Asien/Eurasien) angeregt hatte.Dabei wäre aber zu bedenken, daß ein Ausschluß´der USA hiervon weitreichende Folgen haben würde. Wie schätzen sie die Möglichekit einer Kooperation NATO-SCO ein?
MfG

Antwort von Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
4Empfehlungen
23.07.2007
Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Sehr geehrter Herr ,

es freut mich, nach einer kurzen Pause wieder in Kontakt treten zu können. Schließlich geben Sie als einer der fleißigsten Fragesteller in diesem Forum demselben eine gewisse Daseinsberechtigung. Zudem ist es erfreulich, dass Sie auch während der Sommerpause so intensive Korrespondenz sowohl mit mir als auch mit den Kollegen Roth, Lötzsch, v. Klaeden, Hoyer, Homburger, und Klose zu den unterschiedlichsten Themenkomplexen pflegen.

Die Shanghai Cooperation Organization (SCO) ist eine regionale Organisation, die sich ursprünglich und vornehmlich mit Grenzfragen und Maßnahmen zur Vertrauensbildung und –stärkung zwischen den Ländern in der zentralasiatischen Region befasste. Zu ihren Aufgabenfeldern und Zielen gehören weiterhin gemeinsame Bestrebungen in vielen Bereichen, so zum Beispiel in der Wirtschaft, Politik und Kultur.
Grundsätzlich sind die Bemühungen der SCO für mehr Sicherheit und Stabilität in der Region einzutreten sehr begrüßenswert. Interstaatliche Kooperation und gute nachbarschaftliche Verhältnisse bieten hierfür die beste Grundlage. Ein Anschluss Deutschlands oder der EU an diese Organisation scheint mir derzeit nicht zweckmäßig und wohl auch seitens der SCO nicht intendiert, schon aus regionalen Gesichtspunkten. Ihre Frage nach einem kollektiven Sicherheitssystem und einer möglichen Kooperation zwischen NATO und SCO wird sich wohl erst in den nächsten Jahren beantworten lassen und hängt stark von der weiteren Entwicklung dieser noch recht jungen Organisation ab. Wichtig scheint mir, dass die SCO auch nach außen hin offen bleibt und den Dialog mit sämtlichen Staaten der Region aber auch mit anderen Ländern und Organisationen hält.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Internationales
03.08.2007
Von:

Sehr geehrter Freiherr von und zu Guttenberg,

1) Ist es nicht schizophren, wenn sie auf der einen Seite den Raketenabwehrschild der USA gegen den Iran befürworten oder zumindestens billigend in Kauf nehmen, sich dann aber wegen des 20-Mrd.-Rüstungspakets für den Golf zur Eingrenzung des Irans so aufregen?Inzwischen haben die USA auch leise ihre Finanzsanktionen so verschärft, daß u.a. die Deutsche Bank ihre Irangeschäfte weitgehend eingestellt hat und werden sicherlich an der UNO-Sicherheitsratsfront für schärfere Sanktionen arbeiten.Wieweit geht ihre Sanktionsbereitschaft gegenüber dem Iran?Wie würden Sie zu einer Beteiligung deutscher Marine im Persischen Golf bei einer Blockade durch den Iran stehen?

2) In den USA werden die Stimmen immer lauter, daß man auch von Afghanistan aus pakistanisches Gebiet (FATA und NorthWestFrontiersTerritories) bombadieren und angreifen sollte.Inwieweit würden sie hier eine deutsche Beteiligung befürworten, bzw. inwieweit hätte dies Auswirkungen auf das deutsche Enagement in Afgfhanistan aus Ihrer Sicht, bzw. derer Ihrer Partei und welche?

3)Wie beurteilen Sie Frankreichs Außenpolitik unter Sarkozy bezüglich Afrikas und des Nahen Ostens (Sudankonferenz und Lybiengeschäfte).Sollte dies EU-Außenpolitik GASP werden?

MfG

Antwort von Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
3Empfehlungen
09.08.2007
Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

In Ihrem Brief äußern Sie ein gewisses Unverständnis über meine Kritik an den geplanten US-amerikanischen Waffenlieferungen in den Nahen Osten und vermengen diese Thematik mit dem Aufbau einer Raketenabwehr gegen potentielle Bedrohungen aus Iran und anderen Staaten. Vor solch einer Vermengung von Themenkomplexen möchte ich ausdrücklich warnen: Es ist durchaus ein Unterschied, ob – wünschenswerterweise im Rahmen des atlantischen Bündnisses - bestimmte Verteidigungsfähigkeiten entwickelt werden oder man teilweise instabilen autokratischen Staaten in einer krisengeschüttelten Weltregion mit milliardenschwerer Waffenhilfe unterstützt.
Der Wunsch der Vereinigten Staaten nach Verteidigung des eigenen Territoriums ist ebenso evident wie die potentielle Bedrohung Europas durch unkonventionelle Waffensysteme. Ein Bedrohungspotential, welches inzwischen auch von russischer Seite eingeräumt wurde.

Was die Sanktionsbereitschaft der internationalen Staatengemeinschaft angeht, so befinden sich die USA hier in keinem Widerspruch zu den anderen westlichen Mitgliedern des Sicherheitsrates und zu Deutschland. Auch China und Russland haben die iranische Gefahr durchaus benannte und sind bereit, daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Wenn nun gewisse vorsichtige Kooperationsbereitschaft seitens Teheran möglich erscheint, so ist dies letztlich auf die entschlossene Haltung der Sicherheitsrats zurückzuführen. Gleichwohl stellen die nuklearen Ambitionen Teherans eine Bedrohung dar, auf die weiterhin mittels Verhandlungen reagiert werden muss. Die Frage militärischer Operationen stellt sich nicht. Ein diesbezügliches Spekulieren ist verantwortungslos und würde die Verhandlungen mit Iran erschweren.

Ebensolches gilt für eventuelle Operation der USA in Pakistan. Die in den vergangenen Tagen von Sen. Obama von Seiten der demokratischen Opposition geäußerte Vorschlag, militärische Operationen in den Stammesgebieten durchzuführen, ist rundweg abzulehnen. Tatsächlich ist aber eine kohärente Politik der NATO gegenüber Pakistan einer der wesentlichen Schlüssel für den Erfolg des Bündnisses in Afghanistan. Islamabad muss die terroristischen Aktivitäten auf seinem Territorium effektiv unterbinden.

Was schließlich die Afrikapolitik unseres Nachbarn Frankreich angeht, so muss eingangs festgestellt werden, dass Paris traditionelle Kontakte und auch Interessen in Afrika hat. Daran hat offensichtlich auch die Einbindung Frankreichs in die Europäische Union nichts geändert. Die europäischen Partner nehmen durchaus Rückgriff auf die Expertise französischer Afrikapolitik und würdigen das hohe Engagement in dieser schwierigen und Krisen durchzogenen Weltregion. Die französische Entscheidung, die Lieferung eines Atomreaktors nach Libyen zu prüfen, stellt meiner Auffassung nach einen etwas voreiligen Schritt innerhalb eines insgesamt doch richtigen Prozesses dar.

Libyen hat durch sein Einlenken in der Affäre um die bulgarischen Krankenschwestern die Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit der EU mit dem nordafrikanischen Staat gewahrt. Eine weitere Entspannung der Beziehungen mit dem Mittelmeeranrainer Libyen ist grundsätzlich zu begrüßen. Libyen kann für Europa eine wichtige Rolle als Handelspartner und in der Rohstoffversorgung übernehmen. Auch im Bereich der illegalen Migration ist eine engere Kooperation der EU mit Libyen wünschenswert.
Die Regierung Gaddafi sollte nun zu weiteren vertrauenbildenden Maßnahmen und inneren Reformschritten aufgefordert werden, um von sich aus eine vertiefte Zusammenarbeit mit den Mitgliedssaaten der EU zu befördern.

Allerdings sollte eine solche Annäherungspolitik gesamteuropäisch abgestimmt und koordiniert werden. Nationale Alleingänge gilt es zu vermeiden. Die Libyenpolitik der Mitgliedsstaaten der EU darf nicht allein auf wirtschaftlichen Interessen beruhen, sondern muss Ergebnis einer umfassenden Analyse der Chancen und Risiken einer solchen Zusammenarbeit sein. Das mögliche Entstehen doppelter Standards in der Außenpolitik der EU gilt es unbedingt zu vermeiden.

Dementsprechend muss sorgfältig erwogen werden, welche Zeichen durch die Aufnahme einzelner Kooperationsschritte ausgesendet werden. Dies gilt sowohl für eventuelle Auswirkungen auf bestehende internationale Verträge und Abkommen als auch auf laufende Verhandlungen.

Besonders mit Blick auf die EU 3 plus 3-Gespräche mit Iran muss eine vertiefte Zusammenarbeit mit Libyen im Nuklearsektor sorgfältig abgewogen werden. Eine solche Zusammenarbeit kann nur in Übereinstimmung mit den geltenden Vereinbarungen und Regelungen der IAEA erfolgen.
Libyen gehört der IAEA seit 1963 an, hat aber erst im Jahr 2004 das Safe-Guard-Agreement unterzeichnet und seine Atomwaffenprogramme aufgegeben. Tripolis ist daher aufgefordert, den entsprechenden Regelungen weiter zu entsprechen und die Transparenz seiner Aktivitäten zu erhöhen. Da Libyen erst seit kurzer Zeit seinen Verpflichtungen im Nuklearbereich im vollen Umfang nachkommt, sollte Paris entsprechenden Sorgen und Bedenken Rechnung tragen.

Frankreichs Regierung sollte daher darum bemüht sein, das angestrebte Partnerschaftsabkommen im Rüstungsbereich wie auch eine Übereinkunft für die Kooperation bei der zivilen Atomkraft-Nutzung nur in enger Abstimmung mit der EU zu implementieren.

Mir freundlichen Grüßen

Dr. Karl- Theodor zu Guttenberg
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.