Dr. Kai Dolgner (SPD)
Abgeordneter Schleswig-Holstein 2009-2012
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Grunddaten
Dr. Kai Dolgner
Geburtstag
23.07.1969
Berufliche Qualifikation
Diplom-Chemiker
Ausgeübte Tätigkeit
Wissenschaftler
Wohnort
-
Wahlkreis
Rendsburg
Landeslistenplatz
-, über Liste eingezogen
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(...) In der neuen Receivergeneration entwickelt sich die Netradiounterstützung zum Standard. Ein neues Gebührenmodell soll doch nicht nur für 5 Jahre halten. Erinnern Sie sich doch an die Diskussion nach der Versteigerung der UMTS-Lizenzen? (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Kultur
08.08.2011
Von:

Sehr geehrter Dr. Dolgner,

Für 2013 steht die Reform des Gebühreneinzuges der ÖR an. Zu dieser Reform hätte ich einige Fragen.

Es gibt viele Punkte die gegen diese Reform sprechen:

1) Der ursprüngliche Plan von Prof. Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Ebenso wurden viele weiter Punkte die Prof. Kirchhof für eine Gebührenreform gefordert hatte nicht umgesetzt. (Werbeverbot, Befreiung wenn man kein Gerät hat, ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen, etc)

2) Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands. Ebenso wird es weiterhin Kontrollen der GEZ geben. Nur anstatt Rundfunkgeräten zu kontrollieren wird jetzt "Haushalte" (nach der Definition des Vertrages), Mitarbeiter in Betrieben und Autos kontrolliert.

3) Nach über 50 Jahren der Befreiung müssen jetzt auch Menschen mit Behinderungen Gebühren zahlen.

4) ARD und ZDF dürfen weiter Werbung und Sponsoring schalten. Damit ist die Chance vertan, den Öffentlich-Rechtlichen ein Stück Quoten- und Kommerzdruck zu nehmen.

5) Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren und daher erst recht eine solche Zwangsgebühr nicht einsehen. Dringende benötige Strukturreformen bei den ÖR werden nicht gefordert.

In meinen Augen bringt diese Reform nur für die ÖR einen Vorteil. Die ÖR müssen weder sparen noch sich dringend benötigte Strukturveränderungen stellen. Der normale Gebührenzahler hat von ihr nichts.

Warum wird es nicht so wie bei der BBC gemacht. Dort ist nur das TV Gerät gebührenpflichtig. Für Radios oder Computer muss man keine Gebühr zahlen. Dies ist einfach und funktioniert auch.

Deshalb meine Frage werden sie FÜR die Reform stimmen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Dr. Kai Dolgner
bisher keineEmpfehlungen
18.08.2011
Dr. Kai Dolgner
Guten Tag,

die Anhörung steht bei uns noch aus und deshalb ist meine Meinungsbildung und die meiner Fraktion noch nicht abgeschlossen. Ich bin von der Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überzeugt. Ob sich das Programm wirklich zunehmend trivialisiert, ist fraglich, obwohl ich mich auch schon über das eine oder andere Format geärgert habe. Aber schon in meiner Kindheit gab es durchaus Sendungen wie Dalli Dalli, Klimbim, Bananas oder Ronnies Pop Show, über deren kulturelles und informatives Niveau wir sicher streiten können. Andererseits kann ich bei den Privaten nach wie vor nichts erkennen, dass von Niveau und Ausgewogenheit z.B. den Tagesthemen, dem heute-journal, Weltspiegel, Auslandsjournal, diversen Politmagazinen (die alle werbefrei gesendet werden) sowie dem von mir sehr geschätzten Angebot von Phoenix, arte, eins plus etc. das Wasser reichen könnte. Ärgerlich finde ich es eher, dass viele Sendungen und Dokumentationen, die von den Gebührenzahlern finanziert worden sind, nicht unbegrenzt in online-Archiven zur Verfügung stehen, aber das ist ein anderes Thema. Selbst wenn der Vorwurf zuträfe, würden wir aber das Kind mit dem Bad ausschütten, wenn wir uns von der Politik einmischten, was wir trivial finden und was nicht. Wenn Politik anfängt, sich als Kultur-, Moral- und Sittenwächter aufzuspielen ist der Weg zu einer faktischen Zensur nicht weit. Eine andere Frage ist die Finanzierung. Solange Sie nicht davon ausgehen, dass alle Menschen ehrlich angeben, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen, sind Kontrollen nunmal leider notwendig. Glauben Sie , Sie könnten Fahrkartenkontrollen in Zügen durch eine freiwillige Selbstauskunft ersetzen? In einer Welt in der die Zahl der theoretisch fernsehfähigen Geräte nicht mehr seriös feststellbar ist, ist eine jegliche geräteabhängige Abgabe anachronistisch. Ich zum Beispiel streame von meiner DVB-S2-Karte auf mein Tablet oder benutze ein Net-TV oder Radio-App und bei Bedarf schicke ich den Stream weiter an meine Multimediabox, die diesen wiederum an LCD-Monitor oder Beamer verteilt. Für mein Notebook habe ich einen DVB-T Empfänger und Radio höre ich über die Lan-Verbindung meines Verstärkers. Wenn ich jetzt noch mein letztes CRT-Gerät, dass ich eigentlich nicht mehr brauche zum Recyclinghof bringen würde, müsste ich nach Ihrem Vorschlag keine Gebühren zahlen, da keines der oben genannten Geräte in die Kategorie "Fernseher" fällt. Wäre das gerecht gegenüber meinen technologisch nicht so "aufgerüsteten" Nachbarn? Die logischen Alternativen wären haushalts- oder personenbezogene Gebühren. Nun hat sich z.B. in der Abfallwirtschaft, Entwässerung etc., an die Sie ja auch "zwangsweise" angeschlossen sind, die haushaltsbezogene Gebühr bewährt. Warum die GEZ für eine haushaltsbezogene Gebühr nun datenschutzrechtlich bedenkliche tieferen Datenerhebungs- und -ermittlungsmöglichkeiten braucht, als zum Beispiel meine lokale Abfallwirtschaftsgesellschaft, gehört zu den Fragen, die ich in der Anhörung stellen werde. Ein wichtiger Aspekt der haushaltsbezogenen Gebühr sollte sein, dass die GEZ ihre z. Teil recht aufdringliche "Schnüffelei", mit der ich auch schon mehrfach Bekanntschaft machen durfte, reduziert und nicht ausweitet! Dieses ist für mich die zentrale Frage, von der meine Zustimmung in der Fraktion abhängen wird.

Dass die Chance vertan wurde, die Werbeblöcke aus den ÖR weitgehend zu verbannen, ist für mich auch schmerzlich. Ob aber ohne Sponsering z.B. die Sportberichterstattung zu halten wäre ist fraglich. Ein großer Teil der Bevölkerung würde aber vermutlich eine weitere Abwanderung von Sportübertragungen ins Bezahlfernsehen auch nicht gutheißen. Von dieser Frage würde ich meine Zustimmung nicht abhängig machen, denn ein Staatsvertrag ist nunmal ein sehr breit angelegter Kompromiss, der nicht allen Vorstellungen aller Abgeordneten in allen Landesparlamenten entsprechen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Dolgner
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Frage zum Thema Kultur
18.08.2011
Von:

Sehr geehrter Dr. Dolgner,

Vielen Dank für ihre Antwort auf meine Frage. Da sie mir auch Fragen gestellt haben möchte ich sie gerne beantworten.
Ich finde schon das das Programm der ÖR immer flacher wird. Ich kann mich an Zeiten erinnern da gab es Schulfernsehen und Telekolleg Sendungen zu christlichen Zeiten. So was gibt es Heute nicht mehr. Wenn ich mir das Nachmittagsprogramm bei der ARD ansehe dann kommt da eine Soap Serie nach der anderen. Unterbrochen von Sendungen wie Brisand oder Zoo Dokus. Anspruchsvolles Fernsehen wird fast nur noch zu unchristlichen Zeiten oder in Nischensendern gezeigt. Die Quote wird zu einem immer wichtigeren Entscheidungsgrund.

Natürlich glaube ich nicht das man bei einer Fahrtkontrolle auf eine Selbstauskunft vertrauen kann. Aber ich finde es auch nicht gerecht das man dort (nur weil es einige Schwarzfahrer gibt) jeden Bürger zum kauf einer Fahrkarte per Gesetz zwingt ob er Zug fährt oder nicht. Finden sie das gerecht?
Die Kontrollen im Zug werden von den Fahrenden Gästen akzeptiert weil sie ordentlich durchgeführt werden und weil das System (wer mit dem Zug fährt muß eine Fahrkarte kaufen) nachvollziehbar ist. Der Preis ist der Leistung angemessen.
Natürlich wäre es nicht gerecht das jemand wie sie nicht zahlen müsste. Aber Menschen die ihren Rundfunk auf dem Monitor ansehen sind klar eine winzige Minderheit. In jedem System gibt es Ungerechtigkeiten. Nach dem geplanten System müssen auch Menschen die kein Rundfunkgerät haben oder nur ein Radio haben die volle Abgabe zahlen. Dies ist auch nicht gerecht in meinen Augen.

Wenn man sich die Zahlen der GEZ (Geschäftsbericht) ansieht dann haben die meisten Haushalte ein TV Gerät. Es gab auch keine Flucht vom TV Gerät zum PC in den letzten 10 Jahren. Die gemeldeten TV Geräte blieb annähernd gleich (siehe GEZ Geschäftsberichte in den letzten 10 Jahren.)
Wenn die zentrale Frage des Datenschutzes nicht positiv ausfällt werden sie dann dem Vertrag nicht zustimmen?
Antwort von Dr. Kai Dolgner
bisher keineEmpfehlungen
19.08.2011
Dr. Kai Dolgner
Guten Tag,

also ich finde schon die Unterscheidung Fernseher/Monitor schwierig. Ist ein Monitor mit einem externen DVB-T Receiver ein Fernseher (muss ja kein PC mit Karte sein)? Was ist mit IPTV, dass direkt vom Monitor empfangen werden kann? Die Radiowelt macht uns doch gerade vor, was uns erwartet. In der neuen Receivergeneration entwickelt sich die Netradiounterstützung zum Standard. Ein neues Gebührenmodell soll doch nicht nur für 5 Jahre halten. Erinnern Sie sich doch an die Diskussion nach der Versteigerung der UMTS-Lizenzen? War ja angeblich auch nur etwas für eine kleine Anwendergruppe... Ich beschränke mich einmal auf den tatsächlichen Frageteil Ihres Textes: Ich werde meine Zustimmung in der Fraktion davon abhängig machen, wie die Antworten auf meine oben erwähnten Fragen in der Anhörung lauten werden. Der Bereich des Datenschutzes ist dabei, wie schon erwähnt, der zentrale Punkt in meiner dann zu treffenden Abwägung.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Dolgner
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.04.2012
Von:

Guten Tag Herr Dolgner,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort von 18.08.2011 auf abgeordnetenwatch.de. Keine Angst ich werde nicht auf jedes einzelne Wort herumreiten.

Im Gegensatz zum öffentl. rechtl. Abwasser- oder Abfallentsorgung erkenne ich beim Fernsehen keinem Grund in der Daseinsvorsorge. Sicher kann man sich lange über Qualität, Sinn und Inhalt von Fernsehprogrammen streiten, was aber wenig Zielführend ist. Allerdings sind die USA seit 1776 durchgehend eine funktionierende Demokratie ohne ÖRR. Welchen Sinn und Grund sehen im ÖRR? Wie lange soll der ÖRR noch existieren? Und sollten diese Fragen nicht das Volk entscheiden? Eine Widerspruchsmöglichkeit könnte per Bundesgesetz eingeführt werden, wie stehen Sie dazu?

Nach meinem Wissen gibt es in Norwegen einem Rechtsanspruch auf eine 1MB in und in ca. 6 auf 100MB Datenverbindung(VDSL), wann ist dies in Deutschland der Fall? Die Betonung liegt auf Rechtsanspruch!

Hängt der schleppende Netzausbau vielleicht mit ca. 33% Beteiligung des Bundes oder KFW (die genaue Höhe ist mir nicht geläufig, deswegen Entschuldigung) an Telekom und deren Schulden zusammen? Für den Netzerhalt und deren Ausbau ist die Telekom verantwortlich, für das sie Beihilfen und Förderungen erhält. Wie verträgt sich der kostspielige Netzausbau mit dem Renditezielen und Unternehmensschulden?

Alle Fragen sind im Kontext zu sehen, in Bezug auf Schwerpunkte der Politik, was mich ebenfalls beantwortet haben will.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Antwort von Dr. Kai Dolgner
1Empfehlung
13.04.2012
Dr. Kai Dolgner
Guten Tag,

gerade die USA sind eher ein Beispiel dafür, wie wichtig der ÖRR ist, der ein Mindestmaß an unabhängiger Information garantiert, wenn ich z. B. an FOX News denke, um nur ein Beispiel zu nehmen. Sie müssen meine Auffassung nicht teilen, Dissens ist normal in einer Demokratie. Sie haben eine andere Auffassung, deshalb kommen sie auch zu anderen Schlussfolgerungen. Im Übrigen haben wir eine andere Rechtsordnung als die USA. Sie wissen vermutlich, dass es die sogenannten Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichtes gibt, die unseren Rahmen abstecken uns zu unseren Dualen Rundfunkordnung (mit ÖRR!) verpflichten. Hier ist vor allem das 4. Rundfunkurteil maßgeblich. Das Bundesverfassungsgericht leitet seine Urteile aus dem Grundgesetz ab und das ist selbstverständlich auch der für meine Entscheidungen der verbindliche Rahmen. Bitte verzeihen Sie, dass ich das hier nicht weiter ausführen, das würde den Rahmen einer Antwort sprengen, es gibt aber einen sehr übersichtlichen Artikel bei Wikipedia unter dem Stichwort "Rundfunkurteil". Rundfunk nach unserer Verfassung Ländersache, ein Bundesgesetz ist alleine deshalb nicht möglich.
In einer Demokratie gibt es dann einen Rechtsanspruch, wenn das zuständige Parlament ihn beschließt. Über einen von Ihnen geforderten Rechtsanspruch und deren Finanzierung hätte der Deutsche Bundestag zu entscheiden, dem ich nicht angehöre. Ebensowenig habe ich Einblicke in die Deutschen Telekom AG und deren Geschäftspolitik, da das Land Schleswig-Holstein nicht Aktionär ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diesen Teil Ihrer Frage nicht beantworten kann und ich möchte da auch nicht spekulieren. Falls es in Norwegen wirklich so sein sollte, wie Sie beschreiben, möchte ich ergänzen, dass die Norweger aufgrund ihres Ölreichtums 2010 nicht nur einen Haushaltsüberschuss von ca. 40 Mrd. Euro hatten sondern mit dem Ölfonds auch eine Rücklage von 400 Mrd. Euro haben. Da sind natürlich durchaus andere Dinge finanzierbar als bei uns.

Mit freundlichen Grüßen

Kai Dolgner
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