Dr. Josef Bücker (Hagen Aktiv)
Kandidat Bürgermeisterwahlen Nordrhein-Westfalen 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Josef Bücker
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Dr.rer.nat. (Biologie)
Ausgeübte Tätigkeit
Gesamtschule Haspe
Wohnort
-
Stadt
Hagen
Ergebnis
7,6%
Hagen Aktiv schlägt vor, dass Industriebrachen recycled werden sollten, um dort entweder neue Industriebetriebe anzusiedeln oder aber, um dort einen Nutzungswechseln vollziehen zu können. Recyclen bedeutet, dass die Fläche so hergerichtet wird, dass eine gefahrenfreie alternative Nutzung möglich ist. (...)
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.08.2009
Von:

Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Verbraucherprobleme in der Stadt HAGEN was würden Sie als (Ober-)Bürgermeister zur Verbesserung des Verbraucherschutzes tun?
Antwort von Dr. Josef Bücker
2Empfehlungen
25.08.2009
Hallo Frau ,

Verbraucherschutz ist gemeinhin eine wichtige Institution in jeder Stadt. Von den vielfältigen Problemen möchte ich an dieser Stelle jedoch nur eins herausgreifen. Damit möchte ich weder sagen, dass es das einzige noch, dass es das dringendste ist. Allerdings geht es so gut wie jeden an:

Es geht um die Gebühren für Straßenreinigung, Winterdienst, Müllabfuhr und Stadtentwässerung. Hier hat es die Stadt versäumt mit ihren Vertragspartnern (HEB GmbH bzw. SEH AöR) einen Vertrag auszuhandeln, der ein Rechnungsprüfungsrecht seitens der Stadt beeinhaltet. Der Rat muss den vorgelegten Zahlen blind vertrauen und auf dieser unsicheren Basis die jeweilige Gebührensatzung beschließen. Ich hatte mit Hagen Aktiv auf dieses Problem in der Vergangenheit - auch über die heimische Presse - schon mehrfach aufmerksam gemacht. Erfolgreiche Klagen gegen die Festsetzung der Gebühren mit der von mir genannten Argumentation bestätigen mich in meiner Einschätzung der Lage.

Vor diesem Hintergrund ist es die Pflicht des künftigen Oberbürgermeisters diese Verträge entsprechend nachzubessern: Gebühren dürfen immer nur in der Höhe erhoben werden, die für die Erbringung der Leistung tatsächlich angefallen sind. Nicht höher, aber auch nicht niedriger.

Liebe Grüße,

Josef Bücker
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