Dr. Jorgo Chatzimarkakis (FDP)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Saarland
Bundeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland ist ja seit 2004 erlaubt. Für Versandapotheken gelten dabei dieselben Anforderungen wie für Präsenzapotheken. Als Europapolitiker setzte ich mich in der Frage des Versandhandels insbesondere für die Etablierung hoher Standards ein. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
05.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Chatzimarkakis,

die EU hat eine Verordnung erlassen, nach der die Empfänger von Direktzahlungen in der Landwirtschaft mit vollständigem Namen und Ortsangabe veröffentlicht werden müssen. Bedenken, damit würde eine Neiddiskussion entfacht, wurden verneint. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, was mit Steuergeldern geschieht. Dazu meine Fragen:
Wenn man keine Neiddiskussion möchte, wäre es nicht möglich gewesen die Zuwendungen nach verschiedenen Betriebsgrößen und deren Anteilen zu veröffentlichen?
Wenn man der Argumentation der EU konsequent folgt, ist es dann nicht notwendig die Gehälter alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten mit Namen und Ortsangabe zu veröffentlichen?
Würde Gleiches nicht auch für die Empfänger staatlicher Transferleistungen wie z. B. Hartz 4 gelten?
Alle genannten Gruppen haben nach derzeitiger Rechtslage einen Anspruch auf die Zahlungen und müssten dann doch auch gleich behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Jorgo Chatzimarkakis
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06.05.2008
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Sie werfen in Ihrer Anfrage die interessante Frage auf: Heisst Demokratie (auch) immer Einsicht? Oder bedeutet Einsicht (auch) immer Demokratie?

Eines ist ganz klar: Die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz des Individuums gehen vor. Das ist seit jeher das Credo der FDP als die Bürgerrechtspartei in Deutschland.

Auf meinen Bericht zur Transparenz bei der Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik bezugnehmenden, kann ich Ihnen mitteilen, dass ich in meiner Eigenschaft als Berichterstatter besonders für die Veröffentlichung dieser Daten auf der Ebene der Mitgliedsstaaten eingesetzt habe, allerdings unter Berücksichtigung zahlreicher Prämissen:

Erstens, eine Veröffentlichung durch die Kommission, selbst von Daten, die durch die Mitgliedstaaten erhoben und verwaltet werden, zu einem erheblichen verwaltungstechnischen Mehraufwand führen würde. Aus meiner Sicht scheint auch eine Veröffentlichung auf Ebene der Zahlstellen, d.h. der für die Erhebung der Daten und die Zahlungen verantwortlichen Stellen, völlig ausreichend.

Um die Transparenz der Veröffentlichung zu erhöhen, habe ich daher vorgeschlagen, die Daten zwingend im Internet zu veröffentlichen und die Seiten der Mitgliedsstaaten mit denen der Kommission und den Seiten innerhalb eines Mitgliedstaates zu vernetzen. Aus dem gleichen Grunde habe ich empfohlen, die Daten zu Zahlungen aus dem ELER (2. Säule der GAP) zumindest so aufzuschlüsseln, dass erkennbar wird, für welche Schwerpunktachse die Zahlungen erfolgen, da die Zahlungen aus dem ELER sich im Charakter je nach Schwerpunkt erheblich unterscheiden.

Weiterhin habe ich Mindestinhalte bzgl. der Veröffentlichung vorgeschlagen, um die Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erhöhen.

Ich bin und war der Auffassung, dass wesentliche Fragen des Datenschutzes schon in der Ratsverordnung und nicht erst im Durchführungsrecht zu regeln sind, da die Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung massiv betroffen werden.

Die Klärung von Grundsatzfragen sollte jedoch nicht Durchführungsbestimmungen überlassen werden. Zudem trägt die Aufnahme dieser Vorschriften schon in die Ratsverordnung zur Beschleunigung der Veröffentlichung bei, da die Mitgliedstaaten nicht erst weitere Durchführungsvorschriften abwarten müssen.

Unabdingbar ist, dass die Betroffenen vorab über die Veröffentlichung informiert werden, möglichst schon zum Zeitpunkt der Datenerhebung, spätestens aber vor der Veröffentlichung.

Dies entspricht auch der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Da die Transparenz ein wesentliches Element einer verbesserten Haushaltskontrolle ist, sollten Zahlungen bei Nicht-Veröffentlichung oder wesentlichen Mängeln der Veröffentlichung gekürzt werden.

Einige weitere Vorschläge dienen allein der Klarstellung. Den Mitgliedstaaten steht es frei entsprechend ihren nationalen Prioritätensetzungen und nationalen Regelungen, die Daten weiter aufzuschlüsseln. Die Regelung in der Kommissionsverordnung zur Transparenz wurde aufgehoben, da ansonsten zwei unterschiedliche Regelungen zum gleichen Gegenstand gleichzeitig gelten würden.

In diesem Kontext darf ich Sie auch auf einen interessanten Link aufmerksam machen, der die Veröffentlichung von Agararsubventionen zum Thema hat und auf die jeweiligen Web-Seiten der EU Mitgliedsstaaten weiterleitet (s. oben).

ec.europa.eu

Mit freundlichen Grüßen

Jorgo Chatzimarkakis
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Frage zum Thema Finanzen
19.07.2008
Von:

Als Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle sind Sie auch für die Arbeit des zur EU-Kommission gehörenden Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF zuständig. Am 8. Juli 2008 hat das EU-Gericht erster Instanz sein Urteil (T-48/05, Pressemitteilung Nr. 47/2008, curia.europa.eu ) in der sogenannten Eurostat-Affäre gesprochen. In dieser Affäre um schwarze Kassen beim EU-Statistikamt hatte OLAF gegen den früheren Generaldirektor von Eurostat und einen seiner Direktoren ermittelt.

Nun hat das EU-Gericht die Kommission zur Zahlung von 56 000 € Schadenersatz verurteilt. OLAF, so das Gericht, hat gegen die Verteidigungsrechte der beiden Beamten verstoßen. OLAF hätte sie über die Übermittlung sie betreffender Akten an die luxemburgischen und französischen Gerichtsbehörden informieren müssen, da die Voraussetzungen für eine Ausnahme von dieser Regel nicht erfüllt waren. Unter Verstoß gegen die einschlägige Verordnung sei auch der OLAF-Überwachungsausschuss erst im Nachhinein von der Einschaltung der nationalen Justizbehörden informiert worden. Außerdem moniert das Gericht, dass gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen worden sei.

Auf seiner Website ( ec.europa.eu )behauptet OLAF, dass "alle Maßnahmen des Amts (...) ehrenhaft, unparteiisch und professionell, unter Wahrung der persönlichen Rechte und Freiheiten sowie in völliger Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften durchgeführt" werden. Diese Aussage ist nun offenbar widerlegt.

OLAF-Generaldirektor Franz-Hermann Brüner muss sich den vom Gericht festgestellten Verstoß gegen die Rechtsvorschriften auch persönlich zurechnen lassen, denn Schreiben an die Justiz gemäß Artikel 10 (2) der einschlägigen Verordnung (EU-Amtsblatt L 136 vom 31.5.1999, S.1) müssen von ihm selbst unterzeichnet worden sein.

Welche Konsequenzen sind aus dem Urteil zu ziehen? Kann Herr Brüner nach diesem Urteil weiter im Amt bleiben?
Antwort von Dr. Jorgo Chatzimarkakis
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25.09.2008
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr !

Am 19.07.2008 fragten sie an, welche Konsequenzen aus dem Urteil des Gerichtes erster Instanz vom 08.07.2008 zu ziehen seien. Sie wollten wissen, ob OLAF Generaldirektor Brüner nach diesem Urteil im Amt bleiben kann.

Zunächst finde ich die Entscheidung des Gerichtes begrüßenswert, wonach EU-Beamte sich wie jeder andere EU-Bürger auch auf allgemein gültige Verteidigungsrechte und den Grundsatz der Unschuldsvermutung berufen können.

Obwohl das Gericht Rechtsverstöße von OLAF festgestellt hat, wäre eine Forderung nach einer Entbindung Herrn Brüners von seinem Amt vorschnell. OLAF ist gehalten Untersuchungsergebnisse schnellstmöglich an die nationalen Ermittlungsbehörden abzugeben. Dabei kann es aus ermittlungstaktischen Gründen wichtig sein, gewisse Ermittlungsergebnisse dem Beschuldigten nicht zukommen zu lassen. Also von einer vorherigen Anhörung abzusehen. Dass nach dem jetzigen Gerichtsurteil vor Abgabe der Ermittlungen eine Anhörung zwingend nötig ist, konnte Herr Brüner nicht wissen. Dieselbe Vorgehensweise hatte nämlich das Gericht in einem anderen Fall, bei der Ermittlung gegen Journalisten nicht beanstandet.
Ich gehe davon aus, dass OLAF im Allgemeinen und Herr Brüner im Besonderen seine Praxis den Vorgaben des Gerichts für die Zukunft anpassen werden.

Mit freundlichen Grüßen!

Jorgo Chatzimarkakis
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
25.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Chatzimarkakis,

unter der Überschrift "Kurios: Lufthansa bekommt Agrar-Subventionen" berichtet
der Münchner Merkur, Ausgabe Landkreis Erding, vom 24. Juli 2008, dass die
Lufthansa-Tochter LSG Sky Chefs EU-Gelder aus dem Bereich Landwirtschaft erhält.

www.merkur-online.de

Aus dem gleichen Haushaltstopf werde auch das Luftfahrt-Catering-Unternehmen
Gate Gourmet gefördert und die Catering-Unternehmen für die internationalen
Kreuzfahrtschiffe.

Da sich der deutsche Bauernverbands-Präsident Gerd Sonnleitner derzeit wieder
gegen jegliche Kürzungen der EU-Agrar-Fördermittel ausspricht und somit eine
kritische Diskussion unterbindet würde ich gern von Ihnen wissen, wie Sie diese
Auswüchse im Bereich der Agrar-Subventionen einschätzen, ob die Förderung
der internationalen Luxusschifffahrt und des Luftverkehrs mit den Vorgaben
der EU zur Vergabe von Fördermitteln für die Landwirtschaft vereinbar ist und welche Möglichkeiten das EU-Parlament hat, hier einzuschreiten und die Vergabe von EU-Fördermitteln neu zu regeln.

Dass auf europäischer Ebene bis zum heutigen Tag kein Beschluss zur Besteuerung
vom Luftfahrttreibstoff Kerosin gefällt wurde ist im Zusammenhang mit den Auswüchsen
im Bereich Agrar-Subventionen nicht mehr nachzuvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Landkreis München

Antwort von Dr. Jorgo Chatzimarkakis
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25.09.2008
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E- Mail vom 25.07.2008. Darin machen Sie mich auf den Missstand aufmerksam, dass die Lufthansa erhebliche Agrarsubventionen aus Brüsseler Töpfen erhalten hat. Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort.

Die rechtliche Grundlage für die Subventionierung ist eine Verordnung der EU-Kommission, welche "die Bevorratung von Schiffen und Flugzeugen" einer Ausfuhr gleichstellt. Wer also auf einem Flug aus der EU heraus in ein Schnitzel beißt, exportiert aus Sicht der Brüsseler Bürokratie Fleisch. Ich halte dies für grotesk.
Diese Sachlage ist aber nach Aussage des Sprechers der EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel nicht im Sinne des Erfinders. Sie verspricht, dass sich das ändern wird. Es gibt also seitens des Europäischen Parlaments (noch) keine Veranlassung tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen!

Jorgo Chatzimarkakis
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Frage zum Thema Lissabon-Vertrag
18.09.2008
Von:

Hallo Dr. Chatzimarkakis

Anfang 2009 soll ja nun der Lissabon-Vertrag in Kraft treten. Da ich versuche, so gut es geht an unserer Demokratie mitzuwirken, habe ich mir den Wortlaut als pdf heruntergeladen - auf knapp 400 Seiten überschlagen sich hier wortgewandte Fachleute zu allem und jedem.
Nun sollte die Tatsache, dass ich evtl zu doof bin, meiner politischen Mündigkeit aber nicht im Weg stehen. Deshalb meine Fragen:
  • ist die Todesstrafe in der EU unter allen Umständen abgeschafft?
  • welche persönlichen Daten werden wann, von wem und warum gespeichert. und wer hat wann, wo und wie Zugriff auf diese?

Nun habe ich -zu meinem Entsetzen - auch noch festgestellt, dass mein Land stark verschuldet ist. Bei wem denn eigentlich?

Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen.

mfg
J.H.
Antwort von Dr. Jorgo Chatzimarkakis
7Empfehlungen
26.09.2008
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr Möller,

es freut mich, dass Sie sich über den Vertrag von Lissabon, Datenschutz und Staatsverschuldung informieren und nachfragen, wenn sich Ihnen in diesem Zusammenhang verständlicherweise Fragen stellen.

1.
Die Todesstrafe ist und bleibt in Deutschland abgeschafft. Daran ändert auch der Vertrag von Lissabon nichts.

Kritiker berufen sich darauf, dass mit Art. 2 II des Vertrages die Todesstrafe zwar verboten, durch das Protokoll Nr. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention aber durch die Hintertür wieder eingeführt wird. Dabei wird verschwiegen, dass am 01. Juli 2003 ein neues Protokoll Nr. 13 in Kraft getreten ist, das Deutschland am 11.10.2004 ratifiziert hat. Alle Staaten , die dieses Protokoll unterzeichnet und ratifiziert haben, können keine Todesstrafe einführen und anwenden, solange sie nicht offiziell von dieser Vereinbarung zurücktreten. Dies gilt also auch für Deutschland.

Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK lautet folgendermaßen:
"Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Protokoll unterzeichnen, in der Überzeugung, dass in einer demokratischen Gesellschaft das Recht jedes Menschen auf Leben einen Grundwert darstellt und die Abschaffung der Todesstrafe für den Schutz dieses Rechts und für die volle Anerkennung der allen Menschen innewohnenden Würde von wesentlicher Bedeutung ist; in dem Wunsch, den Schutz des Rechts auf Leben, der durch die am 4. November 1950 in Rom unterzeichnete Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden als «Konvention» bezeichnet) gewährleistet wird, zu stärken; in Anbetracht dessen, dass das Protokoll Nr. 6 zur Konvention über die Abschaffung der Todesstrafe, das am 28. April 1983 in Strassburg unterzeichnet wurde, die Todesstrafe nicht für Taten ausschliesst, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; entschlossen, den letzten Schritt zu tun, um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen, haben Folgendes vereinbart:
Artikel 1 - Abschaffung der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Artikel 2 - Verbot des Abweichens
Von diesem Protokoll darf nicht nach Artikel 15 der Konvention abgewichen werden.
Artikel 3 - Verbot von Vorbehalten
Vorbehalte nach Artikel 57 der Konvention zu diesem Protokoll sind nicht zulässig."

Zu beachten ist aber, dass beispielsweise Polen, Italien und Lettland das Protokoll Nr. 13 noch nicht ratifiziert haben. In diesen Ländern gilt damit noch das alte Protokoll Nr. 6 mit der Option der Todesstrafe in gewissen Fällen.

Die Behauptung einiger Kritiker, mit dem Lissabonner Vertrag werde die Todesstrafe wieder eingeführt, ist mithin falsch. Hier werden Tatsachen verdreht, um auf unseriöse Weise Stimmung zu machen. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates. Dieser ist aber von der Europäischen Union streng zu trennen.

2.
Die Europäische Grundrechtecharta sieht ein Grundrecht auf Datenschutz vor. Dieses Recht wird aber nicht schrankenlos gewährleistet. Zur Terrosismusbekämpfung werden Fluggastdaten 6 Monate gespeichert. Auch Verbindungsdaten von Telefonanbietern werden gespeichert.

Im Kampf gegen den Terrorismus nimmt die EU-Kommission nach dem Vorbild der USA erstmals Flugpassagiere ins Visier. Ein europaweites System zur Auswertung von Fluggastdaten ist Kernstück eines "Anti-Terror-Pakets", das EU-Innenkommissar Franco Frattini gerade erst in Brüssel vorstellte. Damit sollen Sicherheitsbehörden wie der deutsche Verfassungschutz spätestens ab 2011 Zugriff auf 19 persönliche Daten von Flugreisenden haben.
Ich bin der Auffassung, dass der Datenschutz unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung nicht ausgehebelt werden darf. Es kann nicht sein, dass der in der Grundrechtecharta festgeschriebene Datenschutz in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf. Daraus folgt vor allem, dass sensible Daten, die beispielsweise die Intimsphäre betreffen, weiterhin nicht oder nur unter ganz engen Voraussetzungen erhoben und gespeichert werden dürfen.

3.
Sie haben Recht. Deutschland ist stark verschuldet. Auf fast 1,5 Billionen beläuft sich der Schuldenberg. Ob Säugling oder Greis: Auf jedem Bundesbürger lasten zur Zeit 17.000 Euro Schulden, und täglich wächst die Zinslast. Dies schränkt die Handlungsfähigkeit des Staates ein. Für Investitionen in die Zukunft hat er immer weniger Geld. Allein die Zinslast, die für die Kredite anfallen, stellen einen beträchtlichen Posten im Bundeshaushalt dar.
Finanzminister Peer Steinbrück hat die Neuverschuldung des Bundes im vergangenen Jahr zwar auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gedrückt. Nach Angaben seines Ministeriums borgte sich der Bund am Kapitalmarkt dennoch rund 14,4 Milliarden Euro an neuen Krediten.
Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf für 2008 und die Finanzplanung des Bundes bis 2011 beschlossen. Der Etatentwurf sieht für 2008 trotz deutlich steigender Ausgaben einen Abbau der Neuverschuldung auf rund 12,9 Milliarden Euro vor. Die Ausgaben machen einen Sprung um fast 13 Milliarden Euro auf gut 283 Milliarden Euro. Bis spätestens Ende 2011 soll die Neuverschuldung des Bundes auf Null gesenkt und ein ausgeglichener Bundesetat ohne neue Kredite vorgelegt werden. Das hat es zuletzt 1969 gegeben.
Die Zahl der Gläubiger dieses Schuldenberges ist beinahe unüberschaubar. Sie kommen meist aus der Privatwirtschaft, Banken, Versicherungen aber auch anderen Staaten schuldet die Bundesrepublik Geld.


Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung der Fragen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen!

Jorgo Chatzimarkakis
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Frage zum Thema Arbeit
10.11.2008
Von:
-

Sehr geehrter Herr Chatzimarkakis,

dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll. Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?

mfg
HJ
Antwort von Dr. Jorgo Chatzimarkakis
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19.11.2008
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr ,

das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts, oder kurz Dienstrechtsneuordnungsgesetz, ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung gewesen, der mittlerweile verabschiedet worden ist. Die FDP-Bundestagsfraktion hat vor dessen Verabschiedung die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag dazu aufgefordert, den Gesetzesentwurf zurückzunehmen und nochmals zu überarbeiten. In ihrer Begründung sprach die FDP-Bundestagsfraktion davon, dass dieser Entwurf sein eigentliches Ziel, nämlich das Berufsbeamtentum im Bund zukunftsfest zu machen, unter anderem wegen der konzeptlosen Anhebung der Altersgrenzen verfehlt. Dieser Antrag ist jedoch abgelehnt worden.

Da dieses Gesetz den gesamten öffentliches Dienst auf Bundesebene betrifft, fällt es eindeutig in den Kompetenzbereich des deutschen Bundestags. Als Europaabgeordneter habe ich bei der Beeinflussung von Bundestagsentscheidungen nur einen geringen Einfluss.

Sollten Sie die Regelungen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes in seiner jetzigen Form als ungerecht empfinden, steht es Ihnen als Bürger auch frei, den Rechtsweg zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Jorgo Chatzimarkakis
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