Dr. Jorgo Chatzimarkakis (FDP)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Politikwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Saarland
Bundeslistenplatz
3, über Liste eingezogen
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(...) Um Ihre Frage zu beantworten, ob ich das Modell einer Fusion zwischen Grünen und FDP trotz der gegenwärtigen politischen Entwicklung bei den Grünen für realistisch halte, möchte ich Sie auf den Leitartikel der FAZ vom 15.04.2009 verweisen, dessen Einstellung ich grundsätzlich teile.
Weiterhin kann ich Ihnen mitteilen, dass ich meine Zukunft ganz klar in Europa sehe, zumal hier schon oft eine Zusammenarbeit beider politischer Strömungen stattgefunden hat. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
14.09.2007
Von:
Dr.

werden die Fragen nach Gemeinsamkeiten mit den Grünen und der Bedeutung der Ökologie ernsthaft im Machtzentrum der FDP diskutiert? Seit Jahren ist es unverständlich, warum sich die FDP nicht eindeutiger in Umweltfragen profiliert und stattdessen immer auf die Grünen einschlägt. Ihre Haltung ist sehr zu begrüßen. Wie stehen die Chancen dass Guido Westerwelle sich dafür erwärmt? Immerhin gehört er IHrer Generation an. Gibt es führende Vertreter der Grünen die Ihre Ansichten zu diesem Thema teilen?
Herzlichen Gruß
Antwort von Dr. Jorgo Chatzimarkakis
16Empfehlungen
26.09.2007
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr Dr. ,

das Thema ist im Bundesvorstand der FDP diskutiert worden, eine Fusion wurde als kurzfristig unrealistisch bezeichnet. Allerdings klang an, dass sich die Kommunikation der "großen, neuen" Themen (Klimawandel etc. ändern müsse. Ich rechne in Bälde mit positiven Aussagen eines grünen Spitzenpolitikers zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Jorgo Chatzimarkakis
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Frage zum Thema Umwelt
13.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Chatzimarkakis,

was werden Sie unternehmen um das in Ensdorf geplante klima- und gesundheitsschädliche Steinkohle-Großkraftwerk zu verhindern?

Die Vorbelastungen durch Feinstaub im Saarland liegen schon heute über den Grenzwerten die von der WHO empfohlen werden. Das Kraftwerk wird ca. 9 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ausstoßen!
Mehrere FFH Naturschutzgebiete sind gefährdet!

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Jorgo Chatzimarkakis
4Empfehlungen
29.10.2007
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Anfrage. Der Meinungsbildungsprozess zum Kraftwerk ist auch bei uns in vollem Gange.

Ich persönlich plädiere für die Anwendung der CCS Technologie (Carbon Capture Sequestration) als bindende Voraussetzung für den Bau des neuen Kraftwerkes. Darüber hinaus setze ich mich für eine dezentrale Energieversorgung bei möglichst breitem Energiemix ein.

Mit den besten Grüßen

Jorgo Chatzimarkakis
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Frage zum Thema Finanzen
03.11.2007
Von:

Demnächst entscheiden Sie als Mitglied im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments über die Ernennung beziehungsweise die Wiederernennung von Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes.

Laut EG-Vertrag werden die Mitglieder des Rechnungshofes auf sechs Jahre ernannt.

In seiner Entschließung A3-0345/92 zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs hat das Parlament erklärt, es erscheine "nicht wünschenswert, dass ein Mitglied mehr als zwei Mandate ausüben darf." (siehe Ziffer 4 g) der Entschließung).

Der von der niederländischen Regierung vorgeschlagene Kandidat, Herr Maarten B. Engwirda, ist seit Januar 1996 im Rechnungshof, hat also bereits zwei Mandate absolviert.

Trotzdem ist er jetzt wieder Kandidat für eine Erneuerung seines Mandats. In einer Erklärung, die dem Berichtsentwurf über seine Ernennung beigefügt ist (Berichterstatterin Ines Ayala Sender, 2007/0815CNS vom 17. Oktober 2007), schreibt Herr Engwirda: "Ich habe die Regierung meines Landes informiert, dass ich nur noch eine halbe Amtszeit anstrebe, d.h. 3 Jahre anstatt der vollen Amtszeit von 6 Jahren. Die niederländische Regierung hat diese Bitte akzeptiert."

Herr Engwirda hat also offenbar mit seiner Regierung eine Vereinbarung getroffen, sich über die Bestimmungen des EG-Vertrages hinwegzusetzen. Vielleicht war eine solche Vereinbarung auch die Voraussetzung, um überhaupt noch einmal vorgeschlagen zu werden.

Werden Sie einem solchen Deal zustimmen?

Wird es über die Kandidaten im Parlament eine namentliche Abstimmung geben?
Antwort von Dr. Jorgo Chatzimarkakis
8Empfehlungen
14.11.2007
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email bezüglich der Ernennung von Maarten B. Engwirda zum Mitglied des Rechnungshofes.

Die Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofes stützt sich auf Art. 101 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, der folgendes besagt:
1. Die als Mitglieder des Rechnungshofs ausgewählten Persönlichkeiten werden aufgefordert, vor dem zuständigen Ausschuss eine Erklärung abzugeben und Fragen der Mitglieder zu beantworten. Der Ausschuss stimmt über jede einzelne Ernennung geheim und gesondert ab.
2. Der zuständige Ausschuss gibt in Form eines Berichts mit einem gesonderten Vorschlag für einen Beschluss für jede einzelne Ernennung eine Empfehlung an das Parlament darüber ab, ob der ausgewählte Kandidat die Zustimmung erhalten sollte.
3. Die Abstimmung im Plenum findet binnen zwei Monaten nach Eingang des Vorschlags zur Ernennung statt, sofern das Parlament nicht auf Antrag des zuständigen Ausschusses, einer Fraktion oder von mindestens 40 Mitgliedern etwas anderes beschließt. Das Parlament stimmt über jede einzelne Ernennung geheim und gesondert ab und fasst seinen Beschluss mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
4. Gibt das Parlament zu einer einzelnen Ernennung eine ablehnende Stellungnahme ab, so fordert der Präsident den Rat auf, seinen Vorschlag zur Ernennung zurückzuziehen und dem Parlament einen neuen Vorschlag zu unterbreiten.
Der Haushaltkontrollausschuss hat in seiner Sitzung vom 6. November 2007 Herrn M.B. Hengwirda angehört, seine Qualifikation im Lichte der in Art. 247 Abs. 2 des EG- Vertrags und Art. 160 b des Euratom- Vertrags festgelegten Kriterien geprüft und sich in geheimer Abstimmung für die Ernennung von Herrn Maarten B. Hengwirda ausgesprochen, mit 19 Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen. Keines der anwesenden Mitglieder hat sich enthalten.
Das Europäische Parlament wird eine befürwortende/ablehnende Stellungnahme am 29. November 2007 geheim abgeben. Da es sich um eine Stellungnahme zu einer persönlichen Bewerbung handelt und politische Kriterien keine Rolle spielen, stimmen der Ausschuss für Haushaltskontrolle und das Plenum geheim ab.
Herr Maarten B. Engwirda ist seit März 2006 Doyen der Prüfungsgruppe III "Externe Politikbereiche" und Vorsitzender der Lenkungsgruppe "Selbstbeurteilung/Peer Review, die das Kollegium des Europäischen Rechnungshofes auf seinen Vorschlag eingeleitet hat. Um seine Arbeit fortsetzen zu können, hat Herr B. Engwirda noch eine halbe Amtszeit von 3 Jahren, anstatt der vollen Amtszeit angestrebt. Die niederländische Regierung hat seine Bitte akzeptiert und der Haushaltkontrollausschuss hat seinen geäußerten Wunsch, zwischen dem Haushaltskontrollausschuss und dem Rechnungshof - unter Wahrung der beiderseitigen Unabhängigkeit - eine strategische Partnerschaft zu begründen, unterstützt.
Die FDP unterstützt solche Praktiken nicht und wird im Plenum gegen die Ernennung von Herrn Maarten B. Engwirda abstimmen. Die FDP im EP setzt sich für klare Regeln und die Einhaltung der Kriterien bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofes ein. Wir fordern strikte Anwendung der in der Entschließung des EP zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofes enthaltenen Kriterien, insbesondere des Art. 4 g, der klar besagt: "Es scheint nicht wünschenswert, dass ein Mitglied mehr als zwei Mandate ausüben darf".
Die Antwort auf Ihre Anfrage ist mit der Abstimmung von Silvana Koch-Mehrin entstanden.

Mit freundlichen Grüssen

Jorgo Chatzimarkakis
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Frage zum Thema Gesundheit
06.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Chatzimarkakis,

worin besteht für SIE als Wahlkreis-Direkt-EU-Kandidats-Angebot an mich als Saarbrücker-Bürger die angebliche Legitimation der www.ABDA.de , alle 55.000 deutschen Apotheker gegenüber der Politik vertreten zu wollen ?

www.apothekenforum.com

1.)
insbesondere im Hinblick auf die beabsichtigte Bundesratsinitiative des NRW-Ministers Laumann, das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder einzuführen ,
2.)
im Hinblick auf die in 2008/2009 anstehende EuGH-Entscheidung ("Fremdbesitz" - DocMorris/Celesio-Streitfall-Saarbrücken), deren Kernfrage darin besteht, WIE bzw. welchen GemeinwohlUMFANG ein lt. EU-Vertragstext formulierter "Schutz der Gesundheit" haben soll :
also entweder das EU-Wettbewerbs-Kriterium oder die (subsidiäre) D-"institutionelle" Definition ?
Denn die Gesellschafter-Beteilung der 17 Landeskammern als K.d.Ö.R an diesem ABDA-Konstrukt GbR
(m.E. = Kooperations-KETTE seit 50 Jahren ) ist m.E. kammersatzungsWIDRIG !

Die Hintergrund-Problematik ist in der apothekerlichen Fachpresse seit 2002 publiziert. (DAZ : Ditzel+Rotta)
de.wikipedia.org

mit freundlichen Grüßen
, Saabrücken
Antwort von Dr. Jorgo Chatzimarkakis
16Empfehlungen
16.11.2007
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre EMail bezüglich des Themas"Gesundheit".

Der Versandhandel mit Arzneimittel trägt zu einer besseren Versorgung der Bürger mit Arzneimittel bei. Jedoch sollte um einen möglichen Vertrieb von gefälschten Arzneimitteln zuvorzukommen, eine Zertifizierung vertrauenswürdiger Arzneimittelvertreiber eingeführt werden, um schwarzen Schafen auf diesem Gebiet keine Chance zu lassen. Hier werden wir demnächst auf EU-Ebene initiativ.

Zu ihrer zweiten Frage:

Der Europäische Gerichtshof wird wohl im kommenden Sommer ein Urteil im DocMorris - Fall sprechen. In der Systematik der EUGH- Rechtssprechung ist angelegt, dass frühere Urteile zugrunde gelegt werden.

Der Schutz der Gesundheit, wie es der EU-Vertragstext formuliert ist gut mit dem Optiker-Urteil des EuGH (EuGH, Urteil vom 21.4.2005 - C-140/03 - ) zu erklären. In diesem Urteil hat der EuGH für Optikergeschäfte entschieden, dass sich die europäische Niederlassungsfreiheit von Kapitalgesellschaften gegen ein nationales gesetzliches Verbot als Fremdbesitzverbot durchsetzt. Wegen des hohen Rangs der Niederlassungsfreiheit und der Gleichheit der Problemlage ist das Optiker-Urteil meines Erachtens auch auf Apotheken übertragbar - so hat auch das Oberverwaltungsgerichtes Saarlouis dies beurteilt. Ich zitiere: " Verbote der Niederlassungsfreiheit sind nach der europäischen Rechtsprechung nur aus zwingenden Gründen möglich. Solche zwingenden Gründe für ein Niederlassungsverbot liegen bei Apotheken nicht vor. Bestehenden Gesundheitsgefahren bei der Abgabe von Medikamenten ist durch qualifiziertes Personal vorzubeugen; ein Gesundheitsschutz allein von der Rechtsform der Apotheke abhängig zu machen, leuchtet nicht ein. Bestehenden Kommerzialisierungsgefahren ist nach der anderweitig vorliegenden europäischen Rechtsprechung durch Kontrollen zu begegnen, nicht durch ein Niederlassungsverbot für Kapitalgesellschaften. Der dargelegte Vorrang des Europarechts ist bereits im behördlichen Genehmigungsverfahren zu beachten." Deshalb hat unter Abweichung von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis das Oberveraltungsgericht Saarlouis im Beschwerdeverfahren die Niederlassungserlaubnis im vorläufigen Verfahren bestätigt.

Wie Sie leicht erkennen, kann eine Kammersatzung durchaus dem europäischen Recht zum Opfer fallen. Ich habe in mehreren Gesprächen und Vorträgen die ABDA- Vertreter darauf hingewiesen, dass sie sich und ihre Mitglieder auf ein entsprechendes EUGH-Urteil und somit eine veränderte Rechtslage einstellen müssen. Ich jedenfalls sehe auch für die "Apotheke der Zukunft" ein großes Potenzial, insbesondere im Hinblick auf die bestehende Beratungslücke in einem dringend erforderlichen Präventionsschema. Gerne übersende ich Ihnen entsprechende Präsentationen oder Texte falls gewünscht.

Mit freundlichen Grüssen

Jorgo Chatzimarkakis
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.02.2008
Von:

In der Februar-Plenarwoche des Europäischen Parlaments steht ein Bericht über den "Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften" zur Endabstimmung.

Dieser Bericht befasst sich unter anderem mit der Arbeit des EU-Amtes für Betrugsbekämpfung "OLAF". In diesem Zusammenhang wird auch die sogenannte "Tillack-Affäre" behandelt. Zur Erinnerung: Im Jahre 2004 hatte das OLAF Aussagen eines Pressesprechers der früheren EU-Kommissarin Schreyer über angebliche Korruption an die belgische und deutsche Justiz weitergegeben und Strafanzeige gegen den "Stern"-Journalisten Hans-Martin Tillack erstattet. Tillack, so die Behauptung, habe möglicherweise EU-Beamte bestochen, um an vertrauliche Informationen zu kommen.

Dies löste eine offenbar in der Sache völlig ergebnislose Durchsuchungsaktion der Brüsseler Polizei aus, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 27. November vergangenen Jahres als Verstoß gegen die Pressefreiheit eingestuft wurde. Der belgische Staat wurde dazu verurteilt, Tillack eine Entschädigung zu zahlen (Rechtssache N° 20477/05).

Aus den Absätzen 63 bis 65 des Urteils geht hervor, dass sich der Verdacht auf Korruption lediglich auf von OLAF übermittelte vage Gerüchte gründete, dass es folglich kein übergeordnetes öffentliches Interesse gab, das die Durchsuchungen gerechtfertigt hätte, und dass das Ziel dieser Durchsuchungen darin bestand, im Auftrag des OLAF die für die Weitergabe der vertraulichen Informationen verantwortliche Person ausfindig zu machen, also den journalistischen Quellenschutz zu unterlaufen.

Stimmt es, dass auch Vertreter Ihrer Fraktion im Ausschuss für Haushaltskontrolle verhindert haben, dass ein Antrag in den Bericht aufgenommen wurde, in dem gefordert werden sollte, dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte "von OLAF mit höchster Sorgfalt analysiert und die nötigen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen"?

Wenn ja, warum ist diese Rechtsprechung für OLAF aus Ihrer Sicht nicht relevant?
Antwort von Dr. Jorgo Chatzimarkakis
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04.03.2008
Dr. Jorgo Chatzimarkakis
Sehr geehrter Herr ,

vielen herzlichen Dank für Ihre interessante Zuschrift.

Zunächst einmal möchte ich keinen Zweifel daran lassen, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und natürlich auch die in der Rechtssache Nr. 20477/05 für alle Institutionen der Europäischen Union von Bedeutung ist und von Bedeutung sein muss. Das schließt den Haushaltskontrollausschuss und seine Mitglieder mit ein.

Weiter trifft es aber zu, dass sich Abgeordnete meiner Fraktion und auch der anderen großen Fraktionen gegen den von Ihnen erwähnten Änderungsantrag gewandt haben. Wie aus dem Protokoll hervorgeht, wurde der gesamte Bericht mit 25 zu einer Gegenstimme angenommen.

Sowohl während der Aussprache zu dem Bericht als auch während der Abstimmung wurde versucht, die von Ihnen so genannte "Tillack-Affäre" zu instrumentalisieren, um die Arbeit von OLAF insgesamt herabzuwürdigen.

Hierin sehe ich als Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle eine große Gefahr. OLAF ist eine recht junge Behörde, die zusammen mit dem Europäischen Rechnungshof und dem Ausschuss für Haushaltskontrolle die einzigen Instrumente der Europäischen Union zur Verhinderung von Verschwendung, Betrug und Intransparenz sind.
In der Vergangenheit haben die Europäischen Bürger immer wieder erfahren müssen, dass gerade im Finanzbereich in der EU eben nicht immer alles nach Recht und Ordnung und in transparenten Bahnen verlief. Ich glaube daran, dass die Arbeit von OLAF, des Haushaltskontrollausschusses und auch des Europäischen Rechnungshofes zu wichtig ist, um Sie einem politischen Verwirr- und Taktierspiel einiger Europaabgeordneter auszusetzen, die sich mit der Einbringung ganzer Antragspakete viel mehr selbst profilieren wollen, als dass sie ein Interesse an der Sache hätten.

OLAF selbst hat mir vor der Abstimmung in einem direkten Gespräch erläutert, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte natürlich Relevanz für die Arbeit der Betrugsbekämpfungsbehörde besitzt und dort auch analysiert und die entsprechenden Schlussfolgerungen auch gezogen werden.

OLAF ist in erster Linie ein Verbündeter der Bürger. Ohne Rücksicht auf Namen, Positionen oder politische Befindlichkeiten hat OLAF in der Vergangenheit recherchiert und angeklagt. Ich setze mich dafür ein, dass OLAF diese Arbeit fortsetzen kann, sei es zur Abschreckung schwarzer Schafe oder um Transparenz für im Dunkel liegende Vorgänge zu bringen. Vielleicht muss auch einmal gefragt werden, welches Interesse einzelne Abgeordnete daran haben können, die unabhängige Arbeit von OLAF im Ausschuss für Haushaltskontrolle zu diskreditieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jorgo Chatzimarkakis
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Ihre Frage an Dr. Jorgo Chatzimarkakis
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