Dr. Joachim Pfeiffer (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Joachim Pfeiffer
Jahrgang
1967
Berufliche Qualifikation
Diplomkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Freiberufliche beratende Tätigkeit (Dr. Joachim Pfeiffer Consulting)
Wahlkreis
Waiblingen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Mit Gesetzesänderungen allein - auch vor dem Hintergrund der Verschärfungen des Waffenrechts in der Vergangenheit - ist es aber nicht getan, sondern gerade auch in der Frage der Killerspiele muss eine gesellschaftliche Ächtung hinzukommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Joachim Pfeiffer
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Antidiskriminierungsgesetz
10.12.2006
Von:

Meine Frage lautet:

Wie begründen Sie Ihre Zustimmung zum o.g. Gesetz vor dem Hintergrund Ihrer Mitarbeit im Ausschuß für Wirtschaft und Technologie?

Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
bisher keineEmpfehlungen
13.12.2006
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

Deutschland ist seiner Verpflichtung nachgekommen vier Richtlinien der EU umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Bei einer Nicht-Umsetzung hätten Strafzahlungen in Höhe von 900 000 Euro pro Tag gedroht.
Jede Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss sich demnach zu allererst auf die zugrunde liegenden europäischen Richtlinien beziehen, die in dieser Form von der letzten Bundesregierung hätten verhindert werden können.

Das AGG weist in seiner jetzigen Form jedoch erhebliche Verbesserungen gegenüber dem in der letzten Legislaturperiode von Rot-Grün eingebrachten so genannten "Antidiskriminierungsgesetz" auf.
Die Übererfüllung der EU-Richtlinien im ursprünglichen Entwurf konnten wir weitgehend abwenden. Außerdem orientieren sich die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erreichten Änderungen an der Stellungnahme des Bundesrats, berücksichtigen also auch die Anregungen der Länder.

Auch wenn ich das AGG in der Sache eher für kontraproduktiv halte, ist es gelungen einige wesentliche Punkte durchzusetzen:
- Das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften bleibt gewahrt.
- Kein zivilrechtlicher Diskriminierungsschutz für fragwürdige Vereinigungen und Gesinnungen
- Die Vermietung von weniger als 50 Wohnungen gilt nicht als "Massengeschäft"
- Verkürzung der Ausschlussfrist
- Die Beweislastregelung des §22 AGG wurde entschärft
- Exculpationsmöglichkeit des Arbeitgebers
- Keine fiktiven Tarifbestimmungen
- Keine Anwendung des AGG auf den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz
- Kein Kontrahierungszwang
- Keine Prozessbevollmächtigung von Antidiskriminierungsverbänden und keine Geltendmachung von abgetretenen Ansprüchen
- Kein Recht zur Geltendmachung von Ansprüchen des Benachteiligten durch Gewerkschaften und Betriebsräte

Obwohl für mich persönlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mehr als entbehrlich gewesen wäre, habe ich ihm nach Abwägung aller oben aufgeführten Punkte zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Pfeiffer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Familie
11.12.2006
Von:

Warum unternimmt die CDU nichts für einen besseren Lebensschutz Ungeborener Kinde? Viele andere Gesetze werden in einem atemberaubenden Tempo geändet, wenn Lücken oder Schwächen offenbar werden. Warum tut man nichts, obwohl ganz offensichtlich von eimen wirksamen Lebensschutz nicht die Rede sein kann und das BVG seinerzeit eine Überprüfung dahingehend den Gesetzgebern ins Stammbuch geschrieben hat??
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
bisher keineEmpfehlungen
15.12.2006
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrte Frau ,

"Wir bekennen uns zur Würde des Menschen. Würde und Leben des Menschen - auch des ungeborenen - sind unantastbar. Wir achten jeden Menschen als einmalige und unverfügbare Person in allen Lebensphasen", heißt es im Grundsatzprogramm der CDU von 1994.
Wir treten nachdrücklich für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder ein. Zwar gibt es Gründe, die eine Entscheidung für Kinder schwer machen können, aber wir wollen die Grundlagen dafür verbessern, dass jedes ungeborene Kind, auch unter erschwerten Bedingungen, angenommen wird. Schwangere in Not- und Konfliktlagen brauchen neben finanziellen Hilfen und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot auch für Kleinstkinder die volle Unterstützung vom Vater des Kindes, von ihrer Familie und der Nachbarschaft, von Arbeitgebern und Vermietern.

Leider aber fällt allzu oft auch eine Entscheidung gegen Kinder, die schon unterwegs sind. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in unserem Land ist mit rund 130.000 jährlich anhaltend hoch - zu hoch.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im Jahr 1992 in seinem Urteil bezüglich der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch eine Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt. In den Koalitionsverhandlungen konnte auf Initiative der Union erreicht werden, dass diese Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht im Koalitionsvertrag verankert wurde. Wir werden dieser Verpflichtung auch in der 16. Legislaturperiode nachkommen.

Insbesondere die skandalöse Praxis bei den Spätabbrüchen und die hohe Zahl der nach der 23. Schwangerschaftswoche abgetriebenen Kinder macht eine Reform des Abtreibungsrechts dringend erforderlich.

Mit der Einführung des Elterngeld ab dem 01.01.2007 und der deutlich verbesserten Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten sind bereits zwei wichtige familienpolitische Eckpfeiler aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem inzwischen angeschobenen Zentrum des Bundes für frühe Hilfen kümmert sich das Bundesfamilienministerium noch intensiver um die Kinder, die auf der Schattenseite unserer Gesellschaft aufwachsen.

In der letzten Legislaturperiode hat die Union einen Antrag zur Vermeidung von Spätabtreibungen eingebracht, der mit rot/grüner Mehrheit abgelehnt worden ist.

Wir bemühen uns um Ergebnisse. Ein konkreter Zeitpunkt für Initiativen kann gegenwärtig jedoch noch nicht ausgemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Joachim Pfeiffer, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
13.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Pfeiffer,

wie ist es möglich, dass ein Straßenbauprojekt ohne "höheres Verkehrsziel" und ohne wirtschaftlichen Nutzen geplant und durchgeführt wird und gleichzeitig andere Verkehrsprojekte aufgrund der Kostensituation stagnieren.

Im konkreten Fall (Wieslauftal-Umgehung) gibt es weder eine Studie zur Wirtschaftlichkeit noch sind die Auswirkungen des B14-Ausbaus berücksichtigt. Ich war bisher der festen Überzeugung, dass das Gießkannenprinzip der Verkehrsplaner Vergangenheit sei. Das o.g. Projekt wird nur zur Hälfte geplant und durchgeführt. Dies bedeutet, dass es keinen eff. verkehrstechnischen Nutzen gibt und laut Aussage des Planers des RP in den vorraussichtlich nächsten !30! Jahren auch nicht geben wird.

Wer kontrolliert solche Projekte aus wirtschaftlicher Sicht?
Wie kann in Zeiten klammer Kassen ein Projekt begonnen werden ohne eine Aussicht auf Fertigstellung?
Wer prüft, ob sich solche Projekte kontraproduktiv zu anderen Planungen verhalten?

Da sich o.g Projekt nahe Ihres Wahlkreises befindet, können Sie die Umfeldsituation und Infrastruktur des Gebietes gut einschätzen. Eine wirtschaftliche Ansiedlung aufgrund des Straßenprojektes kann hier aufgrund der günstigen und mit Autobahnzubringer ausgestatteten Gewerbegebieten der Nachbargemeinden ausgeschlossen werden. Detailinformationen in diesem Zusammenhang bietet die Webseite der Kontra-Fraktion www.wieslauftal-umgehung-stopp.de .

Mit freundlichen Grüßen aus Rudersberg.
P.
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
bisher keineEmpfehlungen
14.02.2007
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben Recht: Straßenbauprojekte sind hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und ihres verkehrstechnischen Nutzens am effektivsten, wenn sie im Ganzen geplant und umgesetzt werden. Aber größere Projekte nehmen aus finanziellen Gründen bisweilen Jahrzehnte in Anspruch, wie etwa die B 14, deren Erweiterungsplanungen, die derzeit verwirklicht werden, bis in die 50er-Jahre zurückreichen. Wollte man deshalb allerdings die Planungen erster Teilstrecken immer zurückstellen, käme das einem grundsätzlichen Verzicht neuer Straßenbauprojekte gleich.

Die vom RP seit September letzten Jahres in Aussicht gestellte Planung des Neubaus der L 1148 bis einschließlich Schlechtbach, ist meines Erachtens ein wesentlicher Fortschritt, da bislang allenfalls Überlegungen für eine Umgehung von Schorndorf-Miedelsbach angestellt wurden.

Dass die dadurch vor Rudersberg entstehende Gefahr einer verkehrstechnischen Flaschenhalssituation bei den Rudersberger Bürgerinnen und Bürger die Frage nach einer Westumfahrung hervorruft, ist durchaus verständlich. Die CDU setzt sich seit Jahren für eine Planung aus einem Guss und dann einer sukzessiven Umsetzung der Bauvorhaben ein. Daher ist aus meiner Sicht tatsächlich bereits jetzt zu überlegen wie auch Rudersberg selbst sinnvoll umfahren werden kann.

Um das Projekt Wieslauftalumgehungsstraße besser einschätzen zu können, ist in Kürze eine Informationsveranstaltung geplant, zu der ich Sie herzlich einlade.
Der Landtagsabgeordnete Hans Heinz und ich werden uns am Freitag, den 23.02. um 17.00 Uhr vor Ort in Rudersberg-Michelau (Treffpunkt Bahnübergang) einen Überblick über die vom RP geplante Trasse verschaffen, ab 18.00 Uhr werden wir uns dann gemeinsam im Gasthaus Sonne in Schlechtbach den Fragen der interessierten Bürgerinnen und Bürger zum Thema stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
die Blogszene ist derzeit besorgt über die Annahme des Gesetzes zur Beschränkung des Streitwerts bei Abmahnungen (vgl. oeffingerfreidenker.blogspot.com und www.bundesregierung.de Es wäre interessant zu erfahren, wie Sie zu diesem Gesetz stehen und ob Sie seine Ahnnahme (hoffentlich) befürworten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
bisher keineEmpfehlungen
15.01.2007
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

mit guten Ideen ist das so eine Sache. Meistens sind wir auf der Suche nach ihnen; sie zu finden, ist nicht einfach, und wenn wir sie endlich haben, ist es manchmal noch schwerer, sie auch zu realisieren.

In Deutschland sind im vergangenen Jahr über 60.000 Patente angemeldet worden. Beim Europäischen Patentamt kamen fast 20 Prozent aller Anmeldungen aus Deutschland - soviel wie aus keinem anderen Land Europas. Weil wir die Europameister der Patente, Marken und Muster sind, ist der Schutz des geistigen Eigentums für uns besonders wichtig. Ideenklau durch Markenpiraterie oder Produktfälschung ist eine enorme Gefahr für unsere Wirtschaft. Er behindert nicht nur den fairen Wettbewerb, sondern er schwächt auch die Innovationskraft der Wirtschaft. Und er ist eine Gefahr für den Erfolg unserer Unternehmen und den Wohlstand unseres Landes.

Daher stehe ich voll und ganz hinter der Initiative des Bundesjustizministeriums geistiges Eigentum zu schützen.

Gleichzeitig ist es mir wichtig das richtige Augenmaß beizubehalten. Und so begrüße ich es, dass der Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine wesentliche Verbesserung mit sich bringen soll.
Wer nämlich keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt.

So werden bei einer unerheblichen Rechtsverletzung die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren auf 50 Euro begrenzt. Das gilt bei einfach gelagerten Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.
Dazu ein Beispiel: Eine Schülerin bietet in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download an. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Eine Kanzlei hat die Schülerin abgemahnt und als Anwaltshonorar einen Betrag von 2.500 Euro gefordert. Künftig kann die Kanzlei nur 50 Euro verlangen.

Ich denke, diese Neuregelungen werden auch im Sinne der Bloggerszene sein oder - wie es auf Ihrem weblink heißt - "Ein schönes Signal für alle Blogger, die einmal daneben gegriffen haben."


Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Joachim Pfeiffer, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
11.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,

wie lange dauert es noch bis Telekommunikationsanbieter (z.B. T-Com) dazu verpflichtet werden, Tarife zu schaffen, die einfach und übersichtlich gegliedert sind? Derzeit ist ein objektiver Preisvergleich nahezu ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
bisher keineEmpfehlungen
26.01.2007
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

vor ziemlich genau elf Jahren, am 1.1. 1998, ist das staatliche Monopol für Fernmeldedienste abgeschafft worden. Ziel dieser Neuregelung war es, einen liberalen und innovativen Telekommunikationsmarkt zu schaffen, der vom Wettbewerb der Anbieter bestimmt wird. Der Kunde hat nun die Wahl. Statt wie früher ausschließlich das Angebot der Bundespost oder der Telekom wahrnehmen zu müssen, besteht nun die Möglichkeit, zwischen den verschiedenen Firmen und Tarifen den passenden Dienst auszusuchen.

Der Wettbewerb der Anbieter soll letztendlich dem Verbraucher zu Gute kommen und tatsächlich sind in Folge der Liberalisierung des Telefonmarkts die Preise stark gesunken. Die Kehrseite dieser Vielfalt ist leider auch eine große Unübersichtlichkeit.

Aber im Internet etwa unter der Adresse www.billiger-telefonieren.de sowie über Teletext können Sie sich ganz aktuell über die jeweils günstigsten Telefontarife informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Joachim Pfeiffer
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.