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Sehr geehrte Frau Dr. Grässle,
bei den Budgetberatungen zum EU-Haushalt 2013 haben Kommission und Europäisches Parlament geltend gemacht, dass auf Grund der Tatsache, dass die jährlich vom Europäischen Rat vorgesehenen Kassenmittel geringer als die für die jeweiligen Haushaltsjahre gebilligten Verpflichtungsermächtigungen seien mit der Folge, dass jedes Jahr aufs Neue ein strukturelles Haushaltsdefizit entstünde. Parlament und Kommission haben mit diesem Hinweis ihre Forderung nach Aufstockung des Budgets begründet und erreicht, dass die Kommission nicht verbrauchte Mittel der diversen Fonds nicht an die Mitgliedstaaten zurückgeben, sondern behalten darf.
Wer überprüft dann aber, für welche Zwecke die Kommission diese Mittel ausgibt?
Können Sie nachvollziehen, dass ich mich als Unionsbürger und Steuerzahler von Kommission und Parlament getäuscht fühle, wenn ich im April 2013 eine dpa-Meldung lese, wonach die Mitgliedstaaten seit Jahren weniger als 50 % der bereitgestellten Fondsmittel abrufen, also das anlässlich der Budgetberatungen 2013 geltend gemachte Argument der Unterfinanzierung bisher nicht bestanden hat und angesichts der knappen Haushaltslage der meisten der Mitgliedstaaten auch in überschaubarer Zukunft nicht bestehen wird?
Mit freundlichen Grüßen
