Dr. Ingeborg Gräßle (CDU)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Dr. Ingeborg Gräßle
© info@cducsu.eu
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
5
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Im Anhang erhalten Sie die von mir an die Europäische Kommission gestellte parlamentarische Anfrage zum Thema "Abriss von osmansischem Wohnviertel in Istanbul". Sobald ich eine Antwort von der Kommission erhalte, werde ich Ihnen diese mitteilen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
17.09.2012
Von:
Eck

Sehr geehrte Frau Grässle,

1. Wie stehen Sie zur Gentechnik in der Landwirtschaft und zur bäuerlichen Landwirtschaft? Dieses Jahr wird in der EU entschieden wie es in Europa weitergehen soll.
Meine Familie, bestehend aus meiner Frau, mir und unseren 7 Kindern, ist gegen eine Gentechnik in der Landwirtschaft und gegen eine Patentierung von Lebewesen. Sie haben es mit in der Hand zu Entscheiden ob unsere Welt für unsere Kinder lebenswert bleibt.

2. Seit ca. 6 Jahren stehen 3 Windräder 700 m von unserem Haus entfernt in Hauptwindrichtung, im Südwesten. Mittlerweile leiden mehrere Mitglieder meiner Familie an einem oder mehreren der nachfolgen aufgeführten Symtome: Bluthochdruck, Schlafstörungen, Schwindelgefühle, Konzentrationsschwierigkeiten, Druckgefühle und Rauschen im Ohr.
Nun soll der Windpark massiv über den gesamten Süden bis in den Südosten erweitert werden. Dies bedeutet eine weitere enorme Belastung und wie es scheint, müssen wir das irgendwie hinnehmen! Grenzwerte für hörbaren Lärm, tieffrequenten Lärm und Infraschall gelten nach der TA Lärm von 1998. Diese beruft sich, nach meinen Recherchen, auf Messwerte für tieffrequenten Schall und Infraschall von 1982. Dies ist, so denke, ich nicht mehr Stand der Technik. In anderen Ländern, wie z. Kalifornien und Australien, gibt es, auf Grund von Studien, Empfehlungen für Abstände von 2 km bis 10 km von bewohnten Gebieten.
Daher meine Frage: Wenn die EU sich in so vielen Bereichen um die Gesundheit ihrer Bürger kümmert, wieso nicht bei einem so gravierenden Thema?
Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
7Empfehlungen
17.10.2012
Dr. Ingeborg Gräßle
Sehr geehrter Herr Eck,

vielen Dank für Ihre Schilderung und Ihre Fragen zum Thema Landwirtschaft und Windkraftanlagen. Gerne nehme ich hierzu Stellung und lege Ihnen zunächst meine Vorstellungen der zukünftigen EU-Agrarpolitik dar:

Die bäuerliche Landwirtschaft braucht wirtschaftliche Perspektiven, insofern ist es notwendig, die EU-Agrarpolitik für die Zeit von 2014 bis 2020 auf gesunde Beine zu stellen. Dabei sind Direktzahlungen weiterhin ein wichtiger Baustein. Die direkte Unterstützung gewährleistet die Ernährungssicherheit und ist ein Ausgleich für zahlreiche EU-weite Auflagen und Grundlage für den Schutz der natürlichen Ressourcen. Die Betriebsprämie bleibt auch in Zukunft von fundamentaler Bedeutung im Hinblick auf den Erhalt einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die Einkommensstützung trägt zur wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Betriebe bei und gewährleistet eine flächendeckende Landwirtschaft. Bei Ausgleichszahlungen bis 5.000 EUR ist ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden, um kleinere Betriebe bürokratisch zu entlasten.

Zusammen mit einer großen Mehrheit des Europäischen Parlaments spreche ich mich ganz klar gegen Patente auf Züchtungsverfahren von Tieren und Pflanzen aus. Die klassischen Züchtungsmethoden in der Landwirtschaft wie Kreuzung und Selektion sind keine neuen Verfahren, sondern eine langjährige landwirtschaftliche Praxis. Daher dürfen sie nicht patentierbar sein! Mit einem Entschließungsantrag hat das EU-Parlament im Interesse der bäuerlichen Landwirtschaft und der mittelständischen Züchter entschieden und die EU-Kommission aufgefordert, strenge Kriterien bei Biopatenten anzulegen. In diesem Sinne werde ich auch weiterhin für eine sachgerechte Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie eintreten.

Ihre Anregung in Bezug auf den Gesundheitsschutz bei der Errichtung von Windrädern nehme ich gerne auf. In der Tat hat die EU keine Gesetzgebungskompetenz bei Planung, Bau und Regulierung von Windkraftanlagen. Dies würde in den Bereich der Regionalplanung eingreifen, die in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegen. Ihr Bericht über die zu beobachtenden langjährigen Folgewirkungen stimmt allerdings äußerst besorglich. Brauchbare Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen sind nach meinem Wissensstand nicht verfügbar. Die Abstandsregelung von 700 Metern ist ein Vorsorgewert, der auf Ebene der Regionalplanung herangezogen wird und im entsprechenden Erlass des Landes vorgegeben ist. Im konkreten Einzelfall muss bei der Zulassung der Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genau geprüft werden, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (mit jeweils exakter Lärmemissionskurve). Nun ist fraglich, ob der gesetzliche Lärmschutzanspruch in Ihrem Fall gewährleistet und ausreichend ist. Zuständigkeitshalber kann ich Ihnen nur empfehlen, sich an den Regionalverband Ostwürttemberg zu wenden, um Ihre Beschwerde vorzubringen (Regionalverband Ostwürttemberg, Universitätspark 1, 73525 Schwäbisch Gmünd, Direktor Thomas Eble, Tel. 07171-9276411, ).

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Inge Gräßle
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Frage zum Thema Finanzen
11.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Gräßle,

Ich habe mir auf der Website des Parlaments die Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle vom 6. November 2012 angeschaut.

www.europarl.europa.eu

In dieser Sitzung hat sich der Ausschuss ausführlich mit dem Fall des früheren EU-Kommissars Dalli beschäftigt.

Es ging vor allem um die Frage der Kontrolle des Betrugsbekämpfungsamtes OLAF. Dazu waren die Mitglieder des OLAF-Überwachungsausschusses geladen.

Zu Wort kam unter anderem Frau Rita Schembri. Sie ist Generaldirektorin im Büro des Premierministers von Malta mit Zuständigkeit für Internes Audit und Untersuchungen. Frau Schembri berichtete dem Ausschuss gegen 16:30 Uhr, dass sie im Zusammenhang mit dem Fall Dalli von OLAF-Ermittlern am 4. Juli 2012 aufgesucht wurde.

Nach den Angaben von Frau Schembri kamen die OLAF-Ermittler zu ihr, um sie darüber informieren, dass sie bei einem Wirtschaftsteilnehmer in Malta eine Kontrolle vor Ort vornehmen wollten.

In den Worten von Frau Schembri wurde die Kontrolle von den OLAF-Ermittlern damit begründet, dass man möglichen Anschuldigungen zum Missmanagement von Strukturfonds ("possible insinuations about the mismanagement of structural funds by an economic operator in Malta") nachgehen wollte. Demnach ging es also bei den Kontrollen in Malta, die dann nach den Angaben von Frau Schembri mit Hilfe der zuständigen maltesischen Behörden auch stattfanden, um die finanziellen Interessen des EU-Haushalts.

Bisher war aber meines Wissens in den öffentlichen Erklärungen der Kommission und des OLAF zum Fall Dalli nie davon die Rede, dass es dabei um das Missmanagement von EU-Geldern ging. In der Diskussion ist lediglich ein möglicher Korruptionsversuch, um Einfluss auf die EU-Tabakgesetzgebung zu nehmen.

Ist Ihnen bekannt, dass es bei dem Fall auch um eine mögliche Fehlverwendung von EU-Geldern geht?

Mit besten Grüßen

Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
7Empfehlungen
13.11.2012
Dr. Ingeborg Gräßle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für diese interessierte Frage und die aufmerksame Verfolgung des Hearings im Haushaltskontrollausschuss.

Nach meinem bisherigen Informationsstand ist die Untersuchung zum Thema Missmanagement im Strukturfonds-Bereich im Sande verlaufen. Dennoch: Bis Freitag, 16. November 2012, ist es mir möglich schriftliche Fragen zu stellen, gerne werde ich die Frage in meinen Fragenkatalog mitaufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Inge Gräßle
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.12.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Gräßle,

als Studentin der Politikwissenschaft bin ich sehr an der Arbeit von Politikern interessiert und möchte nach dem Studium selbst in der Bundespolitik aktiv werden. Daher ist die aktuell diskutierte Frage der cent-genauen Offenlegung von Nebeneinkünften für mich persönlich sehr relevant.

Wie ist Ihre Meinung zu diesem Vorschlag? Wie würden Sie im Falle einer eingebrachten Gesetzesvorlage abstimmen?

Ich freue mich über eine Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
J.
Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
2Empfehlungen
18.12.2012
Dr. Ingeborg Gräßle
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre interessante Frage. Der Fall Steinbrück hat gezeigt, dass es Abgeordnete im Deutschen Bundestag gibt, die das Bundestagsmandat als Nebeneinkunft betrachten und andere Einkünfte haben, die die Diäten um ein Vielfaches übertreffen. Ich halte ein derartiges Vorgehen für absurd und mit einem Abgeordnetenmandat nicht vereinbar. Im Übrigen frage ich mich, wann diese Kollegen eigentlich ihrem Wählerauftrag nachkommen. Ich selbst gehe keinerlei bezahlter Nebentätigkeit nach. Ich habe lediglich Ehrenämter. Ich könnte mit einer centgenauen Offenlegung von Nebeneinkünften sehr gut leben und fände es eine saubere Lösung.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Inge Gräßle
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
04.03.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle,

Mit der EU Agrarreform 2013 wird darüber entschieden wie unsere aller Lebensmittel in Zukunft produziert werden. Es werden die Weichen gestellt, ob weiterhin verstärkt industrielle Agrarstrukturen oder regionale kleinbäuerliche Landwirtschaft gefördert werden.
Als Gärtner beobachte ich das Ringen, um die Agrarreform mit großem Interesse und mit Verwunderung habe ich verfolgt, wie die recht guten Vorschläge der EU-Kommission im Agrarrausschuß des EP, in dem Experten/innen aller Parteien sitzen, zerrissen wurden. Statt z. B. größerer Transparenz und demokratischeren Umgang mit Steuergeldern war plötzlich das Gegenteil vernehmbar (Empfänger von Agrarsubventionen sollen geheim bleiben)

Es stellen sich für mich und für alle, die an einer nachhaltigen Landwirtschaft und an deren Produkte interessiert sind, einige Frage, die ich gerne von Ihnen beantwortet hätte:

1.Wie lässt sich die Intransparenz bei der Vergabe/Empfang von Agrarsubventionen rechtfertigen?

2. Wie stehen Sie zur Entkoppelung der Agrarsubventionen von verbindlichen ökologischen Kriterien?

3. Wie ist das Hofsterben (zw. 2007-2013 mussten ein Viertel aller Höfe aufgeben, vor allem Kleinbetriebe) in der EU zu stoppen? Haben regional produzierende, kleinbäuerliche Höfe, die wesentlich mehr Menschen beschäftigen, in der EU überhaupt einen Platz?

4. Ist die Biodiversitätsstrategie der EU mit dem Agrarausschuß Vorschlag vereinbar, wenn Monokulturen auf 80% der Flächen möglich bleiben und die ökolog. Vorrangflächen von 7 % auf 3 % schrumpfen sollen?

5. Setzen Sie sich für kleinbäuerliche Strukturen im Parlament ein? Wie?

Mir ist bewusst, dass dies nicht Ihr Resort ist, aber dennoch sind Sie in der Abstimmung am 12. März stimmberechtigt, ich erhoffe mir daher, dass Sie sich kritisch mit den Vorschlägen ihrer Partei - Agrarexperten auseinandersetzen und sich ihre Meinung zu den oben genannten Fragen bilden. Danke.
Ich freue mich von Ihnen zu hören,

mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
3Empfehlungen
04.04.2013
Dr. Ingeborg Gräßle
Sehr geehrter Herr Götz,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Reform der GAP die ich gerne der Reihe nach beantworten möchte:

1. In den Vorbereitungen zur Plenarabstimmung im März, hatte ich mich dafür eingesetzt, dass alle Empfänger von Agrarsubventionen veröffentlicht werden müssen und zwar so, wie in der allgemeinen Haushaltsordnung der EU - deren Ständige Berichterstatterin ich bin und die im vergangenen Jahr durchgesetzt wurde. Für die Landwirtschaft dürfen keine schärferen Regeln gelten als für die anderen Fonds, aber auch keine "weicheren". Dem entsprachen meine Änderungsanträge für die Agrarfonds, die die EVP als Fraktionsanträge aufgenommen hat. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung der Anschrift der Beihilfeempfänger nicht möglich - eine gangbare Lösung habe ich in Abstimmung mit dem europäischen Datenschutzbeauftragten gefunden, nämlich die Veröffentlichung mit Name und Regierungsbezirk. Das Parlament hat diesem Antrag zugestimmt. Daher sollen in Zukunft Listen mit den Namen der Beihilfeempfänger von EU-Geldern für jeden Regierungsbezirk veröffentlicht werden.

2. Für die Wiederaufnahme der vom Agrarausschuss gestrichenen GLÖZ-Standards habe ich mich eingesetzt und entsprechende Änderungsanträge mit den notwendigen Unterschriften im Plenum eingebracht. Leider haben einige Kollegen aus dem Agrarbereich ihre Unterschrift zurückgezogen, was ich - mit Verlaub - sehr unfair fand. Andere Kollegen hatten die gleichen Anträge gestellt, denen ich bei der Abstimmung zugestimmt habe. Ich hatte außerdem die Streichung der vom Agrarausschuss beschlossenen Bagatellgrenze von 300 EUR beantragt. Denn mit einer solchen Bagatellgrenze sind Wiedereinziehungen von fälschlich ausgezahlten Geldern in weiten Landstrichen in Europa hinfällig. Damit besteht für die dortigen Bauern nur ein verringerter Anreiz sich auch an die Regel zu halten unter denen sie Förderung erhalten. Dieser Antrag kam leider nicht durch. Jetzt kommt es entscheidend auf den Rat der Agrarminister an. Ich hoffe, dass sie es in der Mehrheit nicht zulassen, dass ganze Mitgliedstaaten für die Nichtanwendung von Cross Compliance nicht mehr sanktioniert werden.

3. Regional produzierende, kleinbäuerliche Betriebe werden auch in Zukunft in der EU einen sehr wichtigen Platz haben. Sie sind das Ziel der EU-Agrarpolitik. Dennoch bleibt fraglich, inwieweit Strukturen, wie sie beispielsweise in den neu beigetretenen Mitgliedsstaaten in großen Teilen zu finden sind - mit Hofgrößen unter 5ha - zukunftsfähig sind - auch im Sinne eines effizienteren Umgangs mit den verfügbaren Ressourcen. Ich halte es daher für wichtig, dass langfristig die EU weg von der Förderung nach dem Prinzip Gießkanne, hinzu der Förderung öffentlicher Güter (Biodiversität, Landschaftspflege, ... ) und Innovation gelangt. Mit einer solchen Förderung können meiner Ansicht nach gerade regionale Betriebe besonders profitieren, die hohe Produktionsstandards einhalten, eine hohe Nahrungsmittelqualität bieten und Landschaftspflegeaufgaben erfüllen (bspw. Bewirtschaftung von Hanglagen).

4. Was die ökologische Vorrangfläche anbelangt, halte ich die Umsetzung für entscheidend. Denn ein Rückgang der Fläche sollte nicht durch eine Intensivierung der Bewirtschaftung auf der verbleibenden Fläche kompensiert werden. Das Parlament hat sich im März für eine stufenweise Einführung der Vorrangflächen ausgesprochen, beginnend mit 3% ab 2015. Außerdem soll der Anbau Stickstoff bindender Pflanzen auf dieser Vorrangfläche möglich sein. Die Fruchtdiversifikation unterstütze ich, für kleine Bauern mit wenig Fläche sollten jedoch hier Erleichterungen gelten.

5. Ich setze mich für die regionalen landwirtschaftlichen Strukturen ein, wie sie in Baden-Württemberg zu finden sind und eine effiziente, Ressourcen schonende Landwirtschaft. Als Haushaltskontrolleurin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die bürokratischen Lasten der Förderung reduziert und Regeln vereinfacht werden. Dabei liegt mein Augenmerk gerade auch auf Vereinfachungen für kleine und mittlere Betriebe.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Inge Gräßle
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Frage zum Thema Finanzen
04.04.2013
Von:

Sehr geehrter Frau Dr. Gräßle!

Meine Frage betrifft die Entscheidung 1697/2010/(BEH)JN des Europäischen Bürgerbeauftragten. Diese Entscheidung wurde am 26. März 2013 auf der Website des Bürgerbeauftragten veröffentlicht.

www.ombudsman.europa.eu

Es geht dabei um die Untersuchung eines vermuteten Betrugsfalls durch das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF.

Die Untersuchung betraf eine Nichtregierungsorganisation (NGO), die von der EU Gelder für ein Entwicklungshilfe-Projekt erhalten hatte (siehe Ziffer 2 der Entscheidung).

OLAF schloss seine Untersuchung im Februar 2009 ohne Folgemaßnahmen ab, weil es angeblich nicht möglich gewesen war, die für die NGO verantwortlichen Vertreter zu identifizieren (siehe Ziffer 3).

Im März 2010 machte ein Beamter des Europäischen Rechnungshofes OLAF darauf aufmerksam, dass es sehr wohl möglich war, den früheren Präsidenten der NGO zu identifizieren (siehe Ziffer 4).

In der Folge lehnte es OLAF aber ab, seine Untersuchung wieder aufzunehmen (siehe Ziffer 8 der Entscheidung).

Nach Angaben des Bürgerbeauftragten handelt es sich bei dem früheren Präsidenten der NGO um eine Persönlichkeit in einer hohen öffentlichen Position in der EU (siehe Ziffer 70).

Nach Meinung des Bürgerbeauftragten wären im vorliegenden Fall neue Untersuchungen durch OLAF gerechtfertigt, einschließlich einer direkten Kontaktaufnahme mit dem früheren Präsident der Nichtregierungsorganisation als erstem Schritt (siehe Ziffer 67).

Dies sei auch deshalb angebracht, um jeden möglichen Zweifel über die Verwicklung von Persönlichkeiten in hohen öffentlichen Positionen in der EU in mögliche Betrugsvorwürfe zu vermeiden (siehe Ziffer 70).

Ist Ihnen als Haushaltskontrolleurin dieser Fall zur Kenntnis gebracht worden?

Wenn ja, wurden Sie informiert, um welche Beträge es geht und ob die EU-Kommission bereits auf Rückforderungen verzichtet hat?

Wie beurteilen Sie den Fall?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
5Empfehlungen
05.04.2013
Dr. Ingeborg Gräßle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis, durch den ich von der Sache selbst Kenntnis bekam. Ich habe die Entscheidung des Bürgerbeauftragten aufmerksam studiert und bin betroffen über diesen Vorgang. Weitere Informationen liegen mir nicht vor, ich werde solche Informationen aber einholen, etwa die, um welche Beträge es geht und warum mit derart durchsichtigen Argumenten operiert wurde. Die Vorwürfe gegen das OLAF, die der Ombudsmann in weiten Teilen bestätigt, wiegen schwer. Daher habe ich mich entschlossen dem Fall nachzugehen. Ich schreibe den Bürgerbeauftragten an mit der Bitte um weitere Informationen. Außerdem stelle ich eine schriftliche parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission, die ich dieser Antwort beifüge. Die Antwort ist später auf der Parlamentshomepage mit meinen Anfragen ( www.europarl.europa.eu ) zu finden. Ich danke Ihnen, dass Sie mich auf diesen Fall aufmerksam gemacht haben und bin für weitere Informationen dankbar.

Die Kontakdaten meines Büros in Brüssel sind:

Dr. Inge Gräßle, MdEP
Europäisches Parlament.
Rue Wiertz, ASP 15 E 158
B * 1047 Brüssel

Tel.: +32 2 2845868
Fax.: +32 2 2849868


Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Inge Gräßle
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