Dr. Ingeborg Gräßle (CDU)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Dr. Ingeborg Gräßle
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
5, über Liste eingezogen
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(...) Und mehr noch: Das Gericht verhängt OLAF und der Kommission für laufende Ermittlungen gegen ihre eigenen Leute einen Maulkorb, der diese beiden Einrichtungen und ihre Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament und erst recht der Presse künftig schwer belasten wird. Die Kommission hat bislang nicht vor, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen - eine wunderbare Gelegenheit für sie, künftig über ihre eigenen "schwarzen Schafe" dem Parlament und der Presse nicht mehr Rede und Antwort stehen zu müssen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
03.11.2007
Von:

Demnächst entscheiden Sie als Mitglied im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments über die Ernennung beziehungsweise die Wiederernennung von Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes.

Laut EG-Vertrag werden die Mitglieder des Rechnungshofes auf sechs Jahre ernannt.

In seiner Entschließung A3-0345/92 zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs hat das Parlament erklärt, es erscheine "nicht wünschenswert, dass ein Mitglied mehr als zwei Mandate ausüben darf." (siehe Ziffer 4 g) der Entschließung).

Der von der niederländischen Regierung vorgeschlagene Kandidat, Herr Maarten B. Engwirda, ist seit Januar 1996 im Rechnungshof, hat also bereits zwei Mandate absolviert.

Trotzdem ist er jetzt wieder Kandidat für eine Erneuerung seines Mandats. In einer Erklärung, die dem Berichtsentwurf über seine Ernennung beigefügt ist (Berichterstatterin Ines Ayala Sender, 2007/0815CNS vom 17. Oktober 2007), schreibt Herr Engwirda: "Ich habe die Regierung meines Landes informiert, dass ich nur noch eine halbe Amtszeit anstrebe, d.h. 3 Jahre anstatt der vollen Amtszeit von 6 Jahren. Die niederländische Regierung hat diese Bitte akzeptiert."

Herr Engwirda hat also offenbar mit seiner Regierung eine Vereinbarung getroffen, sich über die Bestimmungen des EG-Vertrages hinwegzusetzen. Vielleicht war eine solche Vereinbarung auch die Voraussetzung, um überhaupt noch einmal vorgeschlagen zu werden.

Werden Sie einem solchen Deal zustimmen?

Wird es über die Kandidaten im Parlament eine namentliche Abstimmung geben?
Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
5Empfehlungen
05.11.2007
Dr. Ingeborg Gräßle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Die Ernennung der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs ist geregelt in Art. 246 ff EG-Vertrag. Vorschriften für Mitglieder werden dort nur in Fragen der Unabhängigkeit und der Qualifikation der Mitglieder gemacht; für die Ernennung sind einzig die Mitgliedstaaten verantwortlich. Das Parlament hat nur ein Anhörungsrecht. Eine Wiederernennung ist zulässig, auch eine mehrmalige Wiederernennung. Ein 3. Mandat verstößt also nicht, wie Sie schreiben, gegen den EG-Vertrag (ein solches 3. Mandat hatte übrigens bereits der Vorgänger des aktuellen holländischen Mitglieds, Middelhoeck, der als einer der fünf "Weißen" bei der Reform der EU-Kommission nach dem Rücktritt der Santer-Kommission eine wirklich bemerkenswerte, verdienstvolle Arbeit geleistet hat).
Die Resolution des EP hat keine rechtliche Wirkung, sondern einen rein politischen Charakter: Es ist eine Empfehlung der europäischen Volksvertreter und -innen an die Mitgliedstaaten. Hier ist das EP gut beraten, genau zu überlegen, wie es mit Vestößen gegen seine Empfehlungen umgeht.

Die Anhörung der Kandidaten zum Rechnungshof beginnt am kommenden Dienstag um 9 Uhr vor dem Haushaltskontrollausschuss in Brüssel. Nicht nur der holländische Kandidat, sondern gleich mehrere andere entsprechen nicht den in der Resolution niedergelegten allgemeinen Empfehlungen, die auch das Höchstalter bei 65 Jahren sieht sowie eine angemessene Vertretung von Frauen will. Auch der österreichische Kandidat und aktuelle Präsident des ERH bewirbt sich 68jährig um ein drittes Mandat, der französische Kandidat bewirbt sich 65jährig zum ersten Mal; 2005 hat das EP trotz seiner Resolution den italienischen Kandidaten mit 68 akzeptiert, den spanischen mit 62. Die Zahl der Frauen sinkt durch das Handeln der Mitgliedstaaten von 4 auf 3 von 27. Alles in allem waren die Mitgliedstaaten bei ihrer Kandidatenauswahl sehr einseitig unterwegs; ich gehe davon aus, dass das Europäische Parlament dies auch zum Ausdruck bringen wird. Wir werden die Auswahl der Kandidaten auch gegenüber dem Rat der Mitgliedstaaten zum Thema machen. Was soll das EP also machen in dieser schwachen Rechtsposition? Die Kandidaten ablehnen und sie hinterher in Amt und Würden sehen, wie bereits 2004. als es zwei Kandidaten die Zustimmung versagte, von denen immerhin einer zurückzog, der andere aber heute Rechnungshofmitglied ist?

Als Obfrau der Europäischen Volkspartei empfehle ich meiner Fraktion, sich auf den EG-Vertrag zurückzuziehen: Im Mittelpunkt meiner Wahlempfehlung an die Kolleginnen und Kollegen wird die Qualifikation der Kandidatinnen und Kandidaten stehen, ihre Unabhängigkeit und ihre Bereitschaft, das EP bei seiner Kontrollaufgabe zu unterstützen. Der Europäische Rechnungshof ist der wichtigste Partner des Haushaltskontrollausschusses: Die vielfältigen Aufgaben der EU, der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und die gemeinsame Strategie, zu besseren Ergebnissen als bisher zu kommen, werden meine Wahlempfehlung und -entscheidung prägen.
Das Votum im Plenum selbst ist eines der wenigen geheimen Voten im EP aus Respekt vor der besonderen Bedeutung des Hofes; eine namentliche Abstimmung ist deshalb nicht möglich.
Das EP hat in der Auseinandersetzung zwischen EU-Kommission und Rechnungshof im vergangenen Jahr über Wiedereinziehung von EU-Mitteln und das Management von EU-Programmen gezeigt, dass es die Methoden und Vorgehensweisen des Hofes verteidigt und hat ihn in seiner Unabhängigkeit gestärkt. Wir werden diesen Weg weiter gehen. Und der Rat hat wieder einmal gezeigt, dass er im institutionellen Gefüge der EU die eigentliche Schwachstelle ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben; für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und bin

mit freundlichem Gruß

Dr. Inge Gräßle MdEP
Obfrau der EVP-Fraktion im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments
Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe
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Frage zum Thema Finanzen
05.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Gräßle,

die EU hat eine Verordnung erlassen, nach der die Empfänger von Direktzahlungen in der Landwirtschaft mit vollständigem Namen und Ortsangabe veröffentlicht werden müssen. Bedenken, damit würde eine Neiddiskussion entfacht, wurden verneint. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, was mit Steuergeldern geschieht. Dazu meine Fragen:
Wenn man keine Neiddiskussion möchte, wäre es nicht möglich gewesen die Zuwendungen nach verschiedenen Betriebsgrößen und deren Anteilen zu veröffentlichen?
Wenn man der Argumentation der EU konsequent folgt, ist es dann nicht notwendig die Gehälter alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten mit Namen und Ortsangabe zu veröffentlichen?
Würde Gleiches nicht auch für die Empfänger staatlicher Transferleistungen wie z. B. Hartz 4 gelten?
Alle genannten Gruppen haben nach derzeitiger Rechtslage einen Anspruch auf die Zahlungen und müssten dann doch auch gleich behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
6Empfehlungen
08.04.2008
Dr. Ingeborg Gräßle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über Abgeordnetenwatch am 5. April an mich gestellt haben.
1. Alle Empfänger von EU-Geldern sind seit dem Haushaltsjahr 2007 (1. Januar) zu veröffentlichen; die Daten sind seit wenigen Wochen bereits verfügbar, außer für die Landwirtschaft, weil das Landwirtschaftsjahr am 15. Oktober beginnt. Der Landwirtschaftsfonds war der letzte Fonds, der die Offenlegung für seinen Bereich geregelt hat.

2. 13 Mitgliedstaaten veröffentlichten bereits vorher die Agrardaten (mit Namen und teilweise auch der Anschrift). Ihr Vorschlag, "abgespeckte Daten" zu veröffentlichen, war auch deshalb nicht durchsetzbar. Übrigens haben Erfahrungen in diesen Ländern gezeigt, dass die befürchtete "Neiddiskussion" so nicht stattfindet.

3. Das Europäische Parlament will über die Veröffentlichung der Daten wissen, ob seine Politikziele erreicht werden: Stärkt die EU-Agrarpolitik den bäuerlichen Familienbetrieb? Erreicht die Mittelstandsförderung auch die Kleinbetriebe? Wer bekommt die über die UNO und die Weltbank und über sog. internationale Trust Fonds ausgereichten Gelder? Erreichen wir damit die Empfänger, die wir erreichen wollen?

4. Die Veröffentlichung der Geldempfänger auf EU-Ebene ist eine für die Steuerzahler "vertrauensbildende Maßnahme der EU"; ich gehe davon aus, dass dies auf der Ebene der Mitgliedstaaten weitere Nachahmer findet. Da der EU-Haushalt fast vollständig ein "Subventionshaushalt" ist, ist der Druck, Geldempfänger zu veröffentlichen, dort sicherlich größer als in den Haushalten des Bundes und der Länder. Ich würde das pauschale Argument "Einblick in die Verwendung von Steuergeldern" als Begründung für die Offenlegung deshalb gerne zurecht rücken: Überall dort, wo mit Geld versucht wird, Politik zu steuern, muss man sich die Ergebnisse besonders intensiv ansehen. Dazu dient die Veröffentlichung hauptsächlich.

5. Wo sind die Grenzen der Veröffentlichung? Die EU hat festgelegt, dass arbeitslose Empfänger etwa von Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds nicht veröffentlicht werden. Bestimmte Empfänger von EU-Geldern in Kriegsgebieten werden aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben; für Gebiete, in denen organisierte Kriminalität EU-Gelder mit abzuschöpfen versucht, können Ausnahmen gelten. Die Diäten der Abgeordneten sind öffentlich; die Gehälter der Beschäftigten des öffentlichen Diensts sind im Prinzip ebenfalls öffentlich, weil sie sich nach öffentlich zugänglichen Tabellen richten.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Inge Gräßle MdEP
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Frage zum Thema Finanzen
19.07.2008
Von:

Als Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle sind Sie auch für die Arbeit des zur EU-Kommission gehörenden Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF zuständig. Am 8. Juli 2008 hat das EU-Gericht erster Instanz sein Urteil (T-48/05, Pressemitteilung Nr. 47/2008, curia.europa.eu in der sogenannten Eurostat-Affäre gesprochen. In dieser Affäre um schwarze Kassen beim EU-Statistikamt hatte OLAF gegen den früheren Generaldirektor von Eurostat und einen seiner Direktoren ermittelt.

Nun hat das EU-Gericht die Kommission zur Zahlung von 56 000 € Schadenersatz verurteilt. OLAF, so das Gericht, hat gegen die Verteidigungsrechte der beiden Beamten verstoßen. OLAF hätte sie über die Übermittlung sie betreffender Akten an die luxemburgischen und französischen Gerichtsbehörden informieren müssen, da die Voraussetzungen für eine Ausnahme von dieser Regel nicht erfüllt waren. Unter Verstoß gegen die einschlägige Verordnung sei auch der OLAF-Überwachungsausschuss erst im Nachhinein von der Einschaltung der nationalen Justizbehörden informiert worden. Außerdem moniert das Gericht, dass gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen worden sei.

Auf seiner Website ec.europa.eu OLAF, dass "alle Maßnahmen des Amts (...) ehrenhaft, unparteiisch und professionell, unter Wahrung der persönlichen Rechte und Freiheiten sowie in völliger Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften durchgeführt" werden. Diese Aussage ist nun offenbar widerlegt.

OLAF-Generaldirektor Franz-Hermann Brüner muss sich den vom Gericht festgestellten Verstoß gegen die Rechtsvorschriften auch persönlich zurechnen lassen, denn Schreiben an die Justiz gemäß Artikel 10 (2) der einschlägigen Verordnung (EU-Amtsblatt L 136 vom 31.5.1999, S.1) müssen von ihm selbst unterzeichnet worden sein.

Welche Konsequenzen sind aus dem Urteil zu ziehen? Kann Herr Brüner nach diesem Urteil weiter im Amt bleiben?
Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
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18.08.2008
Dr. Ingeborg Gräßle
Sehr geehrter Herr ,
danke für Ihre Frage und Ihr Interesse an diesem Thema: Schön, wieder von Ihnen zu hören. Für die wegen meines Urlaubs etwas verzögerte Antwort bitte ich um Verständnis.
Als Berichterstatterin für die aktuelle Überarbeitung einer der Rechtsgrundlagen des Amts für Betrugsbekämpfung OLAF (Verordnung 1073/99) bin ich gerade sehr intensiv mit den Fragen befaßt, die auch das Gericht erster Instanz in Sachen Franchet und Byk ("Eurostat") aufgeworfen hat: die Persönlichkeits- und Verteidigungsrechte bei OLAF-Untersuchungen und die Informationspolitik über solche Untersuchungen.

Ich bin allerdings über Ihre Wahrnehmung und Einschätzung dieses Urteils überrascht, weil Ihnen als EU-Bürger doch eigentlich daran gelegen sein müßte, dass EU-Beamte bei Untersuchungen nicht besser gestellt werden als jeder andere EU-Bürger. In der Konsequenz bedeutet das Urteil aber genau dieses. Und mehr noch: Das Gericht verhängt OLAF und der Kommission für laufende Ermittlungen gegen ihre eigenen Leute einen Maulkorb, der diese beiden Einrichtungen und ihre Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament und erst recht der Presse künftig schwer belasten wird. Die Kommission hat bislang nicht vor, Rechtsmittel gegen dieses Urteil einzulegen - eine wunderbare Gelegenheit für sie, künftig über ihre eigenen "schwarzen Schafe" dem Parlament und der Presse nicht mehr Rede und Antwort stehen zu müssen. Denn das Urteil kritisiert in der Ziffer 331 den damalige Kommissionspräsident Prodi für seine Aussagen über den Fall vor der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments mit den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses: Es sei ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, weil Prodi bei dieser Sitzung angesichts der Forderung nach Rücktritt der gesamten Kommission gesagt hatte, dass "die höchste Führungsbene von Eurostat" hier die Verantwortung trage und "der Generaldirektor selbst und ein anderer hoher Beamter" im Mittelpunkt stünden.
Das Gericht kritisiert auch (zurecht), dass Dokumente über diesen Fall in die Öffentlichkeit gelangt und kommt zum unbewiesenen Schluss, dass dafür EU-Stellen verantwortlich seien. Über diese Dokumenten verfügten der Rechtsdienst der Kommission, OLAF, der Überwachungsausschuss und die Justiz in Luxemburg und Frankreich. Wenn das so stehen bleibt, können sich einige EU-Bürger, die in Bulgarien mit EU-Geldern zweifelhaft umgehen und dort Gegenstand von - leider auch veröffentlichten OLAF-Berichten sind - jetzt schon auf eine schöne Summe freuen.
Die Frage, welche Voraussetzungen OLAF bei einer Abgabe eines Falles an die nationale Justiz erfüllen muss, halte ich für eine der schwierigsten überhaupt. OLAF unternimmt Verwaltungsuntersuchungen und ist gehalten, seine Untersuchungsergebnisse so schnell wie möglich an nationale Polizei- und Justizbehörden zur Weiterverfolgung abzugeben, weil sonst Verjährung droht. Halten Sie sich vor Augen, dass es etwa die Mitgliedstaaten durchschnittlich 36 Monate (!) brauchen, um Unregelmäßigkeiten an OLAF überhaupt zu melden. Die Aufdeckung von europaweit arbeitenden Korruptions- und Betrugsnetzen ist ohne diese Mitarbeit nationaler Behörden nicht denkbar. Sie haben ganz andere Möglichkeiten und Ermittlungsrechte als OLAF - wenn sie sie denn einsetzen wollen. Die Geheimhaltung von Ermittlungsergebnissen durch OLAF kann dafür sehr wichtig sein. Allerdings hat das Gericht im Fall der EU-Beamten beanstandet, dass eine Abgabe an die nationale Justiz ohne Anhörung der Betroffenen erfolgt sei. Dagegen hat das Gericht dies in einem anderen Fall, bei Ermittlungen gegen eine Journalisten, nicht moniert. Abgesehen davon, dass das Gericht hier wieder EU-Beamte besser stellt, macht eine derartige Meinungsvielfalt es dem Gesetzgeber nicht unbedingt einfacher, eine Linie zu finden. Mir wäre es deshalb und aus anderen Gründen sehr wichtig, dass die Kommission in Berufung geht. Im übrigen erfolgte dieses Urteil vor einer Entscheidung in der Sache selbst - und wird auch gerne (etwa von Agence France Press, 22. Juli 2008) als Freispruch für die beiden Beamten missverstanden. In Deutschland hätte jedes Zivilgericht sich gehütet, einen Schadenersatzprozess vor dem Strafverfahren selbst zu führen.
Sie fragen nach der persönlichen Verantwortung des OLAF-Generaldirektors. Ich halte diese Frage für abwegig und sachfremd. Als Berichterstatterin erlebe ich jeden Tag, welche Probleme und Ungerechtigkeiten entstehen und entstanden sind, weil das "Vereinigte Europa" bei der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Straftaten und ihrer Verfolgung durch die jeweilige nationale Justiz praktisch erst in den Kinderschuhen steckt und dieses Thema für viele Mitgliedstaaten gar nicht wichtig ist. Die Justiz in Luxemburg etwa, wo die Kommission bedeutende Dienststellen unterhält, hat bislang in keinem Fall Ermittlungsergebnisse von OLAF aufgegriffen und weiter verfolgt. Ich habe zu diesen Themen "Probleme der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten" und "Verfahrensrechte" und "Kontrolle der Rechtmäßigkeit von OLAF-Verfahren" dem Haushaltskontrollausschuss Arbeitsdokumente mit meinen Vorschlägen vorgelegt, die zu lesen ich Sie herzlich einlade. Sie finden Sie die Links am Ende meiner Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Inge Gräßle MdEP
Sprecherin der Europäischen Volkspartei im Haushaltskontrollausschuss

Links zu meinen am 15. Juli 2008 im Haushaltskontrollausschuss vorgelegten Arbeitsdokumenten (in der Reihenfolge) 4, 5, 7, 8 auf der Homepage des Ausschusses zur Revision der OLAF-Rechtsgrundlage Verordnung 1073/99:
www.europarl.europa.eu www.europarl.europa.eu www.europarl.europa.eu
www.europarl.europa.eu
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Frage zum Thema Gesundheit
12.12.2008
Von:

die Bestäuberinsekten sind in Gefahr durch neuartige Pflanzenschutzmittel / Pestizide (Neonicotinoide) und diese sind laut jüngeren offiziellen Untersuchungen auch bereits in Lebensmitteln zu finden. Honigbienen, Schmetterlinge und Wildbienen in Gefahr, der Verbraucher in Gefahr - was werden Sie unternehmen?

Die Honigbiene gilt als drittwichtigstes Haustier des Menschen. Der wirtschaftliche Wert der Bestäubungsleistung der Honigbienen und anderer Bestäubungsinsekten wird laut einer aktuellen Studie auf weltweit 153 Milliarden Euro errechnet. Siehe dazu die Studie von Josef Settele et al. Die Honigbienen existieren seit 45 Millionen Jahren auf diesem Planeten und der Naturhaushalt hat sich auf ihre Existenz eingestellt. Die Wichtigkeit der Honigbiene für den Menschen und den Naturhaushalt ist ohne Zweifel äußerst hoch.

Die Anzahl der gemeldeter Bienenschäden von 1960 an gingen von 350 im Schnitt der siebziger Jahre auf 80 Meldungen zurück, bis im Jahr 2008 die Zahl der gemeldeten Bienenschäden auf 11.500 Völker hochschnellte. Eine Steigerung von 14.375 %.

Diese Steigerung, die ohne Zweifel als Großschadensereignis zu bezeichnen ist, ist nicht einem Einzelfall zu verdanken, sondern ist auch in anderen Ländern (Italien, Slowenien und der Tschechei) in dieser Form aufgetreten.

Pflanzenschutzmittel reichern sich im Naturhaushalt und im Nahrungskreislauf des Menschen an. Das in Baden und Bayern das Bienensterben verursachende Mittel, Clothianidin, ist in der Schweiz bereits im zum Verzehr bestimmten Salat nachgewiesen worden, der aus Italien importiert worden ist. Neonicotinoide reichern sich im Boden an, dass zeigen Studien und die Praxis.

Die Agrarpolitik braucht eine Wende, um nachhaltige Schäden am Menschen und am Naturhaushalt abzuwenden. Demnächst wird es eine Abstimmung über die Pflanzenschutzrichtlinie im Parlament geben, die maßgeblich unser aller Zukunft bestimmen wird. Wie werden Sie sich positionieren?

MFG
M.
Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
3Empfehlungen
13.01.2009
Dr. Ingeborg Gräßle
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.
Ich möchte auf die Antwort meiner Parteikollegin Elisabeth Jeggle verweisen, da sie als Mitglied des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung tiefere Einblicke in diese Materie hat. Das Thema Pflanzenschutzmittel liegt nicht in dem Bereich, den ich im Europäischen Parlament hauptsächlich bearbeite (Haushalt und Haushaltskontrolle, Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CDU-Gruppe im Europäischen Parlament).

Mit freundlichem Gruß
Dr. Inge Gräßle
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Frage zum Thema Finanzen
19.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle,

warum werden angesichts der finanziellen Probleme in allen Bereichen nicht auch mal die Religionen, sprich z.b. die katholische Kirche herangezogen, um mit ihrem Reichtum zu helfen. Gott sagt doch, mal soll helfen und teilen.

Hochachtungsvoll

Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
4Empfehlungen
21.12.2008
Dr. Ingeborg Gräßle
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage ist eine eher polemische Aussage, in die Sie Ihre Weltanschauung gepackt haben, ohne darauf eine ernsthaft Antwort zu erwarten. Im übrigen darf ich darauf verweisen, dass auch die katholische Kirche umfangreiche Hilfswerke betreibt, von deren segensreichem Wirken ich mich selbst überzeugen konnte - gerade auch in der Umsetzung des solidarischen Geistes, zu dem das Evangelium aufruft.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Inge Gräßle
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Ihre Frage an Dr. Ingeborg Gräßle
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