Dr. Ingeborg Gräßle (CDU)
Kandidatin Europawahl 2009
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Grunddaten
Dr. Ingeborg Gräßle
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
5
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(...) Der Vertrag von Lissabon stärkt die demokratische Legitimität der EU in mehrfacher Hinsicht. (...) Das Europäische Parlament wird gleichberechtigter Mitgesetzgeber in fast allen Politikfeldern. (...)
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Frage zum Thema Umwelt
13.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Gräßle,

ich wüsste gerne, wie Sie zur Streunerproblematik und zu den Tiertransporten in der EU stehen und ob Sie die Schaffung eines verbindlichen gesamteuropäischen Tierschutzgesetzes befürworten, mit u.a. dem Ziel, durch Kastrationen, Impfungen und Aufnahme der Tiere, die Zahl der europäischen Straßenhunde nachhaltig zu minimieren und die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern.

Wie mir bekannt ist, wurde bereits mit der Deklaration Nr. 12 www.europarl.europa.eu ) von Hammerstein, Hutchinson und Parish ein solches Gesetz gefordert, doch leider scheiterte die Einführung im Mai 2009 an 99 fehlenden Stimmen. Angesichts des europaweiten Straßenhundelends, finde ich es mehr als bedauerlich, dass sich europäische Politiker dieser Sache nicht hinreichend angeschlossen haben. Ich wünsche mir, dass sich dieses für die Zukunft ändert und würde mich über eine Stellungnahme von Ihnen freuen.

Falls Sie sich mit der Deklaration Nr. 12 noch nicht auseinandergesetzt haben, empfehle ich Ihnen folgenden Link: www.pfotenhilfe-ungarn.de

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
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20.05.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Tierschutzgesetzgebung in der Europäischen Union.

Die Zustände in einigen europäischen Mitgliedstaaten was streunende oder ausgesetzte Tiere betrifft, finde ich ebenso bedauerlich wie Sie. Es wäre wünschenswert, dass auf nationaler Ebene mehr getan und durch Aufgreifung, Sterilisation und Impfung eine Verbesserung erreicht wird.

Auf der anderen Seite sind die Mitgliedstaaten für solche Regelungen nach wie vor selbst zuständig. Da die Forderungen der schriftlichen Erklärung für manche Mitgliedstaaten einen enormen finanziellen Aufwand nach sich ziehen würden, ist es schwer, die erforderliche Mehrheit für den einheitlichen Schutz von Haustieren und streunenden Tieren zu erreichen.

Dennoch ist es wichtig, das Thema in den Vordergrund zu rücken und auf die bestehenden Misstände hinzuweisen. Es ist auch mein Wunsch, dass hier mehr getan wird. In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Dr. Inge Gräßle
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Frage zum Thema EU-Erweiterung
16.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Gräßle,

nach dem Nein der Iren zu dem Lissabon-Vertrag haben Sie gesagt, dass die Ratifizierung fortgeführt werden solle und dass die Iren nicht für 495 Million Europäer entscheiden sollten.

Der Vorläufer zum Lissabon-Vertrag war die EU-Verfassung, die durch 2 Referenden abgelehnt wurde. Zur Entstehung der EU-Verfassung hat Jean-Claude Juncker (luxemburg. Regierungschef) Folgendes geäußert: "Ich habe noch nie eine derartige Untransparenz, eine völlig undurchsichtige, sich dem demokratischen Wettbewerb der Ideen im Vorfeld der Formulierung entziehende Veranstaltung erlebt. Der Konvent ist angekündigt worden als die große Demokratie-Show. Ich habe noch keine dunklere Dunkelkammer gesehen als den Konvent." (Quelle: Der Spiegel, 16. Juni 2003)

Der Lissabon-Vertrag setzt auf der EU-Verfassung auf und ist in vielen Bereichen deckungsgleich. Das haben auch führende Europa-Politiker bestätigt:

Angela Merkel, Telegraph, 29.06.2007: "Die Substanz der Verfassung ist erhalten. Das ist ein Fakt."

Ich habe aufgrund Ihrer Äußerungen und Ihrer Zustimmung zum Lissabon-Vertrag 4 konkrete Fragen an Ihr Verständnis von Demokratie:

1. Sind die Politiker für die Bürger da oder sind die Bürger für die Politiker da?
2. Die EU-Verfassung wurde in 2 Referenden abgelehnt. Der Lissabon-Vertrag, der nach Aussage von Angela Merkel in der Substanz der EU-Verfassung entspricht, wurde von den Iren abgelehnt. Was muss aus Ihrem demokratischen Verständnis heraus passieren, dass Sie ein Nein akzeptieren?
3. Halten Sie es für demokratisch, dass nach dem Nein der Iren zum Vertrag von Lissabon das Ergebnis einfach nicht akzeptiert wird und die Iren deshalb erneut darüber abstimmen müssen?
4. Wieso haben Sie sich nicht dafür eingesetzt, dass auch in Deutschland ein Referendum stattfindet, damit 80 Millionen Deutsche für sich selbst sprechen können?

MfG
Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
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29.05.2009
Sehr geehrter Herr ,

Sie kamen mit mehreren Fragen zum Lissabon-Vertrag auf mich zu. Vielen Dank für Ihr Schreiben, ich nehme gerne dazu Stellung.

Nach wie vor setze ich mich für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ein, trotz des Neins der Iren. Für mehrere von der irischen Bevölkerung während des Referendums vorgebrachte Bedenken wurden Lösungen gefunden, damit in Irland ein weiteres Referendum mit Erfolg abgehalten werden kann. Dazu gehört u.a., dass die Europäische Kommission nicht, wie im Vertrag von Nizza bereits für 2009, im Reformvertrag für 2014 vorgesehen, verkleinert wird, sondern weiterhin ein Staatsangehöriger jedes Mitgliedstaats der Kommission angehören wird - also auch ein Kommissar irischer Staatsangehörigkeit Mitglied der Kommission sein wird. Angesichts dieser Zusagen hat die irische Regierung eine Wiederholung der Ratifizierung des Vertrags für Oktober diesen Jahres angesetzt.

Ich will Ihnen an dieser Stelle noch einige wichtige Punkte nennen, die zeigen, warum wir den Lissabon-Vertrag brauchen:

1. Stärkung des Demokratieprinzips:
Der Vertrag von Lissabon stärkt die demokratische Legitimität der EU in mehrfacher Hinsicht. An erster Stelle ist die Stärkung des Europäischen Parlaments zu nennen. Das Europäische Parlament wird gleichberechtigter Mitgesetzgeber in fast allen Politikfeldern. Neu hinzugekommen sind über 30 Einzelbereiche, darunter Schlüsselpolitiken wie die Landwirtschaft, Justiz und Inneres, Struktur- und Kohäsionsfonds, Handelspolitik sowie EU-Gerichtsbarkeit. Im Haushaltsverfahren steht das Europäische Parlament dem Rat jetzt strikt gleichberechtigt gegenüber, insbesondere in der Agrarpolitik hatte der Rat bisher das letzte Wort. Internationale Übereinkommen der EU bedürfen generell der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Das Europäische Parlament wählt den Kommissionspräsidenten aufgrund eines Vorschlags, den der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit macht. Der Vorschlag des Rats muss im Parlament eine absolute Mehrheit finden.

2. Klarere Abgrenzung der Kompetenzen der Union und der Mitgliedstaaten: Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, das künftig sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat eingefordert und falls erforderlich, vor dem Europäischen Gerichtshof durchgesetzt werden kann. Das bedeutet: Stärkung der nationalen Parlamente in der EU-Gesetzgebung.

3. Ausdrückliche Anerkennung der regionalen und lokalen Selbstverwaltung.

4. Ausdrückliche Absicherung des Schutzes der Grundrechte auch auf EU-Ebene durch die Rechtsverbindlichkeit der unter Vorsitz von Roman Herzog formulierten Grundrechte-Charta, an deren Beginn der Schutz der Menschenwürde verankert ist.

5. Klarstellung, dass ein Beitritt eines weiteren Staats zur EU nur stattfinden kann, sofern die sog. "Kopenhagen-Kriterien" erfüllt sind und wenn jeder einzelne Mitgliedstaat und jedes nationale Parlament seine Zustimmung gegeben hat.

Ich denke diese Argumente machen deutlich, dass es sich lohnt, sich für die Umsetzung des Vertrags einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Inge Gräßle
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Frage zum Thema Rolle der Regionen und Kommunen
19.05.2009
Von:

Warum werden immer mehr Verordnungen von einem Gremium, dass keiner Wahl (Europa-Rat) unterliegt, getroffen und wie wollen Sie als Abgeordnete den Rat kontrollieren und gegebenenfalls einbremsen?

Ist es nicht so, dass das EuropaParlament nur eine Alibi-Funktion hat und der Alimentierung unliebsamer oder verdienter(?) Politiker dient, die man an anderer Stelle nicht mehr brauchen kann?

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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
24.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Grässle,

ich habe zwei Fragen zum Vertrag von Lissabon, dem Sie zugestimmt haben.

Der Vertrag von Lissabon enthält ein Protokoll, durch das Bedienstete und Beamte der EU im Unterschied zu ihren nationalen Kollegen in den Mitgliedsstaaten vor Strafverfolgung geschützt sind. Art. 11 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union entlässt EU-Beamte aus der Gerichtsbarkeit bezüglich ihrer Amtshandlungen einschließlich ihrer mündlichen und schriftlichen Äußerungen. Das gilt auch nach Beendigung der Amtstätigkeit. Dieses Protokoll stammt aus dem Jahre 1965 und hat – bis auf sprachliche Anpassungen – unverändert Eingang in den Vertrag von Lissabon gefunden. Lediglich bei Streitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten sowie bei der Haftung gegenüber der Union kann dieses Prinzip durchbrochen werden, nicht aber im Verhältnis zu den Bürgern der Union.

Straffreiheit der EU-Beamten für Korruption erhält damit quasi Verfassungsrang. Ich habe deshalb zwei Fragen an Sie:

1. Ist korruptes Verhalten von EU-Beamten aus Ihrer Sicht so belanglos, dass es strafrechtlich nicht sanktioniert werden sollte und diese Straffreiheit zudem quasi Verfassungsrang erhält?
2. Wenn korruptes Verhalten von EU-Beamten aus Ihrer Sicht doch strafrechtlich sanktioniert werden sollte, wieso haben Sie dann dem Vertrag von Lissabon zugestimmt und nicht darauf bestanden haben, dass dieses Protokoll vor Ihrer Zustimmung aus dem Vertrag entfernt wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
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29.05.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der Vorrechte und Befreiungen für Beamte und Bedienstete der Europäischen Union.

Der Art. 11 des Protokolls bestimmt die Befreiung von der Gerichtsbarkeit, jedoch "vorbehaltlich der Anwendung der Bestimmungen der Verträge über die Vorschriften betreffend die Haftung der Beamten und sonstigen Bediensteten gegenüber der Union..."

Korruptes Verhalten von EU-Beamten ist nicht straffrei, der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft ist im Gegenteil eine der Hauptaufgaben der europäischen Institutionen geworden.

Die EU hat zu diesem Zweck 1999 das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegründet. OLAF ist zuständig für die Aufdeckung und Verfolgung von Betrug im Zollbereich, die missbräuchlichen Verwendung von Subventionen und Steuerhinterziehung (soweit sie sich auf den Gemeinschaftshaushalt auswirkt), außerdem die Bekämpfung von Korruption und sonstigen Gesetzesverstößen, die die finanziellen Interessen der Gemeinschaft schädigen. Das Amt verfügt bei
der Durchführung von Ermittlungen über volle Unabhängigkeit. Bei den sog. internen Untersuchungen kümmert sich das Amt um die Mitarbeiter der EU-Institutionen und gibt seine Erkenntnisse an die nationalen Justizbehörden zur Weiterverfolgung ab. Als Berichterstatterin für Betrugsbekämpfung bin ich nicht zufrieden mit der Art und Weise, wie die nationalen Justizbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sowohl interne als auch externe Fälle aufgreifen und weiter verfolgen. Dies wird eine der Aufgaben des neuen Parlaments sein, hier für bessere Ergebnisse zu sorgen. Ich will mich auch künftig um diese Punkte im EU-Parlament kümmern, wenn der Wähler dies will. Unter folgendem Link finden Sie mein Arbeitsdokument zur juristischen Aufarbeitung der OLAF-Fälle in den Mitgliedstaaten, das ich für eine Anhörung erstellt habe: www.europarl.europa.eu

Sie können sich unter folgendem Link über die Tätigkeit des Betrugsamts informieren:
ec.europa.eu

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Inge Gräßle
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Frage zum Thema Sozialpolitik
31.05.2009
Von:

Sehr geehrte Fr Dr Gräßle,
eine starke Gemeinschaft zeigt sich insbesondere dadurch wie der Einzelne bzw einzelne Gruppen (auch Randgruppen) in die Gemeinschaft integriert werden, wie ausgeprägt die Chancen- und Teilhabegerechtigkeit und nicht zuletzt die tatsächliche Gerechtigkeit aller Bürger i.d. Gemeinschaft ist.

Dazu an Sie als Vertreterin einer Christlichen Partei ein paar (allgemeine + konkrete) Fragen:
Wie definieren Sie Gerechtigkeit ? Und wie kann diese aufrechterhalten oder evtl. verbessert werden ?
Wie kann verhindert werden, dass der "kleine" und/oder sozialschwache Bürger durchs "Raster" fällt. Bildung ist bekanntlich in Deutschland sehr stark vom sozialen Status abhhängig. Leider geht die Schere zw. Armut und Reichtum immer weiter auseinander.
Haben Sie konkrete politische Vorschläge zum Thema Gerechtigkeit ? Bitte keine allgemeingültige Aussagen, a la "alles was Arbeit schafft, ist gerecht".

Im voraus vielen Dank

mfg
Antwort von Dr. Ingeborg Gräßle
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02.06.2009
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage. Als Politikerin betrachte ich "Gerechtigkeit" nicht wie im politikwissenschaftlichen Oberseminar, sondern in pragmatischer Umsetzung. Ihre Bitte um eine Definition behandle ich genauso.
Gerechtigkeit muss Chancengerechtigkeit sein: gleiche Chance auf Zugang also. Hier muss permanent geprüft werden, ob dies gegeben ist. Wir umschreiben dies gemeinhin mit "Fördern und Fordern". Das Fordern ist dabei ganz wichtig, weil Chancen immer auch eine Holschuld des Individuums sind, nicht nur eine Bringschuld der Allgemeinheit. Ihre kausale Schlußfolgerung zwischen Armut und Zugang zu Bildung halte ich in dieser Form nicht für richtig.
Der Staat unternimmt sehr viel - als Sozialstaat, als Staat, der Familien fördert bis zu ermäßigtem Zugang zu Bildungseinrichtungen - um Chancengleichheit zu sichern. Ich anerkenne dies ausdrücklich und auch die solidarische Haltung der Steuerzahler, gerade auch der deutschen Steuerzahler in der EU. Der Satz, den Sie nicht hören wollen - "Alles, was Arbeit schafft, ist gerecht" - ist ein wichtiger Satz. Wer von staatlichen Leistungen abhängt, hat es schwer. Deshalb müssen wir alles daran setzen, für Arbeit zu sorgen.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Inge Gräßle MdEP
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