Dr. Hermann Otto Solms (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hermann Otto Solms
Jahrgang
1940
Berufliche Qualifikation
Diplom Ökonom, Dr. agr., unternehmerische Tätigkeit
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages,
Wahlkreis
Gießen
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Hessen
weitere Profile
(...) Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist damit eine demokratisch legitimierte Verfassung und ist für das gesamte deutsche Volk in den heutigen Grenzen Deutschlands gültig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
Fragen an Dr. Hermann Otto Solms
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Frage zum Thema Gesundheit
08.12.2006
Von:

Was können Sie tun, um ein bundeseinheitliches Rauchverbot doch noch zu ermöglichen? Ich denke der Schutz und die Gesundheit der Bürger sind ein hohes Rechtsgut und durch die Verfassung geschützt, nicht zuletzt auch um Krankheiten bzw. Folgeschäden Krebs!! u.a., abzuwehren.

Mit freundlichen Grüßen
H.S.
Standard-Antwort von Dr. Hermann Otto Solms
bisher keineEmpfehlungen
24.08.2007
Dr. Hermann Otto Solms
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir von www.abgeordnetenwatch.de übermittelt wurde und die ich gerne beantwortet habe.

Die Antwort finden Sie auf meiner Hompage www.hermann-otto-solms.de im Menüpunkt "Hintergrund" und dort unter "Bürger fragen ...".

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mir an meine E-Mail-Adresse hermann.solms@bundestag.de zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Hermann Otto Solms, MdB



Anmerkung der Redaktion
Für die Antworten auf der Abgeordnetenhomepage von Hermann Otto Solms auf Fragen über abgeordnetenwatch.de übernimmt abgeordnetenwatch.de keine Gewähr. So können wir weder sicherstellen, dass diese Antworten auch in der Zukunft einsehbar bleiben, noch verhindern, dass sie nach ihrer Veröffentlichung geändert werden.
Ergänzung vom 21.04.2009
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de zum Nichtraucherschutz. Natürlich haben Sie Recht - die Gesundheit der Bürger in unserem Land ist Schutzgut unserer Verfassung. Nichtraucherschutz ist wichtig, aber unnötig bevormunden sollte man die Bürger nicht. Deshalb muss es einen Nichtraucherschutz mit Augenmaß geben: Ja zu einem gesetzlichen Regelung, die vor Passivrauchen am Arbeitsplatz schützt. Vor rauchenden Kolleginnen und Kollegen in gleichen Zimmern kann man ja schließlich nicht "fliehen".
Auch in öffentlichen Gebäuden, Schulen oder Krankenhäusern halte ich ein Rauchverbot für angemessen. Die Entscheidung darüber sollte in meinen Augen, aber nicht gesetzlich von oben erfolgen, sondern durch die verantwortlichen Gremien vor Ort. Was in der Diskussion unterzugehen scheint, ist die Tatsache, dass bereits jeder öffentliche und private Träger einer Einrichtung mit Publikumsverkehr über das Hausrecht die Möglichkeit hat, das Rauchen zu verbieten.
Beim Nichtraucherschutz in Restaurants und Kneipen sollten wir meiner Meinung nach aber erst einmal abwarten. Die Zahl der rauchfreien Restaurants steigt stetig. Ich bin optimistisch, dass in Zukunft das Kriterium "Rauchfrei" im Wettbewerb ein Qualitätsmerkmal sein und den Gastwirten Vorteile bringen kann. Was spricht den dagegen, dass es Raucher- und Nichtraucher- Restaurants gibt, damit wir alle die Möglichkeit der Wahl haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermann Otto Solms
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Frage zum Thema Familie
09.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Prinz zu Solms Hohnensolms-Lich,
zugegeben - initiiert aus Verärgerung über den letzten Einkommenssteuerbescheid - meine Frage: Wie erklärt sich das eklatante Mißverhältnis zwischen steuerlichem und unterhaltsrechlichem Existenzminimum für Kinder?
Meine Situation als Trennungsvater: ich zahle für zwei Kinder > 14 Jahre nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 6 Kindesunterhalt i.H. v. 9432 .- Euro jährlich und stelle damit deren Existenzminimum sicher, dies übrigens gerne, bei einem Nettoeinkommen von 35000.- Euro jährlich. Meine geschiedene Frau bekommt zudem deren hälftigen Kindergeldanteil ( 1848.- Euro) bzw. den halben Kinderfreibetrag (5808.- Euro), da Bar- und Betreuungsunterhalt gleichwertig sein sollen.Nur am Rande: ich wende ca. 3000 .- Euro im Jahr dafür auf, meine Kinder regelmäßig zu sehen (Fahrkosten, Verpflegung etc.) und decke so 20% der Betreuung der Kinder ab - ohne Möglichkeit, dies steuerrechtlich oder unterhaltsrechtlich geltend zu machen, da ich dafür den hälftigen Kinderfreibetrag von 5808.- Euro bzw. hälftiges Kindergeld von 1848.- Euro bekomme, welches ich aber für das Barexistenzminimum einzusetzen habe ... was ja an die Mutter geht.
Jetzt wirds aber kompliziert, ich seh`s ein.
Vereinfacht: dem unterhaltsrechtlichen Existenzminimum von 9432.- Euro (für zwei Kinder) für den Barunterhalt, welches ich als Trennungsvater alleine aufzubringen habe, steht ein steuerlicher Kinderfreibetrag von 5808.- Euro gegenüber,mit dem ich die Zusatzkosten zum Barunterhalt zur Erfüllung der Umgangspflicht auch noch finanzieren soll. Die Mutter verfügt so über das 1 1/2 fache des Existenzminimums, ich kann nur den halben Satz steuerlich geltend machen.
Wieso?
MfG
Wasser
Standard-Antwort von Dr. Hermann Otto Solms
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24.08.2007
Dr. Hermann Otto Solms
Sehr geehrter Herr Wasser,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir von www.abgeordnetenwatch.de übermittelt wurde und die ich gerne beantwortet habe.

Die Antwort finden Sie auf meiner Hompage www.hermann-otto-solms.de im Menüpunkt "Hintergrund" und dort unter "Bürger fragen ...".

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mir an meine E-Mail-Adresse hermann.solms@bundestag.de zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Hermann Otto Solms, MdB



Anmerkung der Redaktion
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Ergänzung vom 21.04.2009
Sehr geehrter Herr Wasser,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Unterhaltsrecht.
Zunächst einmal bitte ich um Ihr Verständnis dafür, dass ich an dieser Stelle keine Steuerberatung betreiben kann. Trotzdem verstehe ich natürlich Ihre Sorgen. Dazu möchte ich folgendes anmerken: Im Steuerrecht gilt, verfassungsrechtlich abgesichert, das so genannte Nettoprinzip. Das besagt nichts anderes, als dass dem Steuerbürger Einkommen in Höhe seines Existenzminimums und dessen seiner Familie steuerfrei zufließen muss. Die Höhe des Existenzminimums wird nicht für jeden Steuerbürger individuell, sondern anhand statistischer Erhebungen vom Gesetzgeber festgelegt. Das Existenzminimum von Kindern wird im geltenden Recht durch den Kinderfreibetrag i. H. v. 1.824 € und den Betreuungsfreibetrag i. H. v. 1.080 € berücksichtigt. Ich bin der Meinung, dass diese Freibeträge nicht ausreichend sind – und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht. Die FDP hat deshalb vorgeschlagen, dass Kinder und Erwachsene den gleichen Grundfreibetrag von mindestens 7.700 € erhalten. Damit werden die kinderbedingten Ausgaben adäquat berücksichtigt – auch, wenn die Eltern geschieden sind. Im Übrigen möchte ich Sie noch auf ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts aufmerksam machen (Az. 2 K 3058/04), das Aufwendungen zur Ausübung des Umgangsrechts jedenfalls dann steuerlich als Sonderausgabenabzug anerkennt, wenn die Kinder im Ausland leben. Dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, sondern im Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Auch ein Fall, der Ihrem Fall in etwa entspricht, wird zurzeit vom BFH geprüft (Az. III R 11/07).
Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft. Ihnen persönlich wünsche alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermann Otto Solms
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Frage zum Thema Umwelt
05.03.2007
Von:

Werden Sie sich für den Schutz der Verbraucher vor gentechnisch verunreinigten Lebensmitteln einsetzen und gegen das neue Eckpuktepapier des Gentechnikgesetes stimmen? Die vorgeschlagenen Regeln gefährden die gentechnikfreie Landwirtschaft massiv - dies bedeutet unabsehbare Folgen für uns alle!

Informieren sie sich z. B. beim Umweltinstitut in München:

www.umweltinstitut.org

Mit freundlichen Grüßen

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1Empfehlung
24.08.2007
Dr. Hermann Otto Solms
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir von www.abgeordnetenwatch.de übermittelt wurde und die ich gerne beantwortet habe.

Die Antwort finden Sie auf meiner Hompage www.hermann-otto-solms.de im Menüpunkt "Hintergrund" und dort unter "Bürger fragen ...".

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mir an meine E-Mail-Adresse hermann.solms@bundestag.de zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Hermann Otto Solms, MdB



Anmerkung der Redaktion
Für die Antworten auf der Abgeordnetenhomepage von Hermann Otto Solms auf Fragen über abgeordnetenwatch.de übernimmt abgeordnetenwatch.de keine Gewähr. So können wir weder sicherstellen, dass diese Antworten auch in der Zukunft einsehbar bleiben, noch verhindern, dass sie nach ihrer Veröffentlichung geändert werden.
Ergänzung vom 21.04.2009
Sehr geehrte Frau ,

für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de zur Novellierung des Gentechnikgesetzes möchte ich mich bedanken.

Die Grüne Gentechnik ist eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Wie bei jeder Entwicklung neuartiger Technologien sind Chancen und Risiken abzuwägen. Meiner Meinung nach kann die Grüne Gentechnik in vielen Bereichen, beispielsweise bei der Züchtung ertrag- oder energiereicher Pflanzensorten wichtige Beiträge leisten. Eventuell bestehende Risiken müssen aber natürlich sorgsam erforscht werden. Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir innovationsfreundliche Regelungen schaffen müssen. Damit erhalten Landwirtschaft, Pflanzenzuchtunternehmen, Wirtschaft und Forschung die notwendige Verlässlichkeit und Planungssicherheit.
Für mich ist wichtig, dass letztlich die Verbraucher darüber entscheiden können, in welchem Umfang das - auch wirtschaftliche - Potential der Grünen Gentechnik genutzt wird. Um in diesem Sinne eine echte Wahlfreiheit der Verbraucher zu gewährleisten, müssen Produkte mit gentechnisch veränderten Pflanzen deutlich erkennbar gekennzeichnet werden. Zugleich ist Vorsorge zu treffen, dass eine Vermischung von gentechnisch veränderten mit gentechnikfreien Pflanzen vermieden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermann Otto Solms
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Frage zum Thema Finanzen
12.03.2007
Von:

Hern Dr. Hermann Otto Prinz zu Solms Hohensolms-Lich

Wie wir alle wissen treibt die BRD in den nächsten Jahren durch die hohe Staatsverschuldung 1, 5 Billionen plus ca. 6 oder 7 Billionen für zukünftige Pensionsleistungen, für die es keine Rückstellungen gibt in eine Finanzkatastrophe.
Diese wir durch die demographische Entwicklung in den nächsten 10, 15 oder 20 Jahren noch verschärft werden.
Meine Frage an Sie lautet:
Würden Sie einem Grundgesetz Artikel, der dem Staat und seinen untergeordneten Strukturen, Länder, Kommunen die Schuldenaufnahme verbietet oder mindesten so gestaltet, daß Schulden innerhalb einer Haushaltperiode zurück zu zahlen sind, zustimmen.?
Wenn ja, würde ich gerne wissen, ob Sie hier hinsichtlich aktiv werden können oder geworden sind?
Hochachtungsvoll!

Standard-Antwort von Dr. Hermann Otto Solms
2Empfehlungen
24.08.2007
Dr. Hermann Otto Solms
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die mir von www.abgeordnetenwatch.de übermittelt wurde und die ich gerne beantwortet habe.

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Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mir an meine E-Mail-Adresse hermann.solms@bundestag.de zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Hermann Otto Solms, MdB



Anmerkung der Redaktion
Für die Antworten auf der Abgeordnetenhomepage von Hermann Otto Solms auf Fragen über abgeordnetenwatch.de übernimmt abgeordnetenwatch.de keine Gewähr. So können wir weder sicherstellen, dass diese Antworten auch in der Zukunft einsehbar bleiben, noch verhindern, dass sie nach ihrer Veröffentlichung geändert werden.
Ergänzung vom 21.04.2009
Sehr geehrter ,

für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de zum Thema Staatsverschuldung möchte ich mich bedanken.
Ich gebe Ihnen Recht - der stetige Anstieg der Staatsverschuldung hat gezeigt, dass die geltenden Haushaltsregeln unserer Verfassung nicht ausreichend sind. Die FDP-Bundestagsfraktion hat deshalb einen Antrag in den Deutschen Bundestag mit dem Ziel restriktiverer Haushaltsregeln zur Begrenzung der Staatsverschuldung verabschiedet. Dazu gehört auch die Einführung einer sanktionsbewährten Verschuldungsgrenze. Den Antrag (BT-Drs. 16/2659) und mehr zu diesem Themen finden Sie hier auf meiner Homepage und auf der Homepage der FDP.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Hermann Otto Solms
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Frage zum Thema Internationales
18.07.2007
Von:

Ich sammle Autogramme unter anderen vom Adel Europas

Deshalb meine Bitte um ein handsigniertes Bild,

Meinen besten Dank



Roentgenstr.30 84513 Töging
Antwort von Dr. Hermann Otto Solms
bisher keineEmpfehlungen
27.08.2007
Dr. Hermann Otto Solms
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Mail bedanke ich mich. Inzwischen ist die gewünschte Autogrammkarte bestimmt schon bei Ihnen zu Hause im Briefkasten angekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Otto Solms, MdB
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Ihre Frage an Dr. Hermann Otto Solms
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