Dr. Heinrich Leonhard Kolb (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Geburtstag
08.01.1956
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftsingenieur, Dr. rer. pol.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Babenhausen
Wahlkreis
Odenwald
Ergebnis
10,7%
Landeslistenplatz
3, Hessen
weitere Profile
(...) Wir sind im Gegenteil der Auffassung, dass die Beschäftigungs- und Bezahlungsbedingungen im öffentlichen Dienst so attraktiv sein müssen, dass der Bund im schärfer werdenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal bestehen kann. Die Kürzung der Sonderzahlung für die Jahre 2006 bis 2010 haben wir bei Übernahme der Regierungsverantwortung vorgefunden. Wir haben diese Entscheidung in der Vergangenheit in der Tat kritisiert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Heinrich Leonhard Kolb
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Frage zum Thema Finanzen
01.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,

´ Leistung muss sich lohnen´!
Eine der Parolen der FDP, die mir immer wieder zeigen, dass die Liberalen sich darüber im klaren sind, wie ungerecht die Leistungsträger der Gesellschaft in Deutschland besteuert werden.
Nun konnte glücklicherweise eine bürgerliche Bundesregierung mit einer eindeutigen Mehrheit im Bundestag und einer hoffentlich nach den zukünftigen Landtagswahlen gesicherten Mehrheit im Bundesrat formiert werden.
Warum setzt sich nun die FDP nicht nur stärker für ein neues, gerechtes und grundlegend reformiertes Steuersystem, sondern auch für eine erheblich niedrige Besteuerung von Boni und Tantiemen, die ! leistungsabhängig ! sind, ein ?
Meiner Meinung nach muss leitenden Angestellten, die bis jetzt von solchen belobigenden Zahlungen einen hohen Anteil an die Staatskasse abführen müssen, durch einen sehr niedrigen Steuersatz für solche Boni gezeigt werden, dass sich Leistung in Deutschland tatsächlich lohnen kann und der Staat einen gewissen Respekt vor diesem erreichten Erfolg hat, der durch persönlichen Einsatz und harte Arbeit ( teilweise mehr als 12 Stunden täglich) von einem arbeitenden Mitglied der Gesellschaft erzielt wurde.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort und vetraue weiter auf die hervorragende Arbeit der FDP-Bundestagsfraktion.

Mit freundlichen Grüßen
K. Schmauß
Antwort von Dr. Heinrich Leonhard Kolb
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25.11.2009
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Sehr geehrter Herr Schmauß,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr in die Politik der FDP gesetztes Vertrauen.

Zu Ihrer Frage:

Die Einkommensteuer wird grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben. Ich stimme mit Ihnen überein, dass wir auch die Leistungsträger der Gesellschaft entlasten müssen. Die hohen Steuersätze wird die Koalition im Rahmen einer Steuerreform absenken, auch um ein Zeichen dafür zu setzen, das sich Leistung wieder lohnt. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes dürfte es allerdings nicht möglich sein, Gehaltsbestandteile wie Boni mit einem eigenen, niedrigeren Steuersatz zu belasten.

Nochmals vielen Dank für Ihre treue Unterstützung.

Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb
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Frage zum Thema Soziales
04.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,

sehr gedeckt hält sich die FDP nach der Wahl zu der Rentenanpassung Ost-West.Sind Ihre Vorschläge , die ich auf vielen Veranstaltungen der FDP vernommen habe, noch aktuell oder "Schnee von gestern"?

Mit freundlichen Grüßen
aus Pirna/Sachsen
Antwort von Dr. Heinrich Leonhard Kolb
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16.12.2009
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die FDP hält sich in der Frage der Rentenangleichung überhaupt nicht bedeckt. Wir haben im Koalitionsvertrag - im Übrigen gegen den klaren Widerstand von Teilen der Union- festgeschrieben, in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West einzuführen.

Für Ihr Interesse danke ich Ihnen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.11.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Kolb,

die FDP erhielt ein Wählervotum für die, sich jetzt zunehmend als irreal offenbarenden, "verbindlichen" Wählversprichen des Herrn Westerwelle. Von diesen Versprechen bleibt kaum was übrig. Und nun soll noch Sozialabbau stattfinden?
Weshalb wollen Sie die Altersteilzeit abschaffen, die doch im ausdrücklichen Interesse der Beschäftigten liegt ? Erst die Rente auf 67 anheben und dann sagen, man kann ggf. mit 60 in Frührente? Weshalb nicht gleich verbindlich die Rente auf 85 anheben und dann vielleicht, mit Abschlägen, schon mit 60 in Rente?
Als verbindlich sollte in das Gesetz kommen, dass für jeden, der Altersteilzeit macht, danach ein neuer Miarbeiter verbindlich eingestellt wird, ansonsten empfindliche Strafe für das Unternehmen. Dies wird dann garnatiert keine Flut erzeugen.
Wie stellen Sie sich, nicht für den Einzelfall, vielmehr für die breite Masse, denn konkret vor, dass Rentner, die zuvor von den Betrieben ausgespuckt wurden, unbegrenzt dazuverdienen können und wo? Selbstredent sollte keine Konkurrenz zu den existierenden sozialversicherungspflichtigen Jobs entstehen dürfen, wie es zunehmend und ungestzlich schon durch die 1€ Jobs passiert, oder?
Wer die Rente mit 67 durchpeitscht und jetzt, wie Sie, den Renteneintritt mit 60 propagiert, sollte auch tragende Konzepte haben, was den älteren Mitarbeitern angeboten wird, damit diese die Rente mit 67 erreichen können.
Wie sieht Ihr praktikables und reales Konzept aus? Was ganz konkret bieten Sie an, dass man ohne Sozialabbau überhaupt bis 67 kommen kann? Was sollen Rentner in breiter Masse arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtige Jobs zu verdrängen?

Sehr geehrter Dr.Kolb, ich halte mich für gebildet. Ich respektiere Sie und hoffe Sie behandeln mich auch mit Respekt. Deshalb bitte ich um ein konkrete Antwort auf meine Fragestellung und keinen Verweis auf das Programm der FDP, dass schon jetzt nicht mehr verbindlich ist, oder allgemeine Floskeln und Standardantworten.

Mit freundlichem Gruß
Dr.med.
Antwort von Dr. Heinrich Leonhard Kolb
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01.04.2010
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Renteneintritt.

Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, dass Beschäftigte auch in die Lage versetzt werden müssen, einem längeren Berufsleben gewachsen zu sein. Das gilt insbesondere für die gesundheitlichen Voraussetzungen. Hier besteht sicherlich im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements noch erhebliches Verbesserungspotenzial. Unabhängig davon ist die Frage, ob jemand auch über die jetzigen bzw. zukünftig geltenden Altersgrenzen hinaus arbeiten kann und will, eine höchst persönliche. Diesem Aspekt trägt das FDP-Konzept für einen flexiblen Renteneintritt in besonderer Weise Rechnung. Nach unserem Modell soll jeder Beschäftigte ab Vollendung des 60. Lebensjahrs den Zeitpunkt seines Renteneintritts selbst festlegen können, sofern seine bis dahin erworbenen Anwartschaften über dem Niveau der Grundsicherung liegen. Das ist besser als starre Altersgrenzen, die der individuellen Lebensplanung nur unzureichend gerecht werden. Infolge des demografischen Wandels wird es für die Arbeitgeber zunehmend schwieriger, geeignetes Personal zu finden und zu halten. Hierin liegen gerade auch für ältere Arbeitnehmer erhebliche Beschäftigungschancen.

Ihnen persönlich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb
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Frage zum Thema Soziales
12.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kolb,

der von Ihrer Partei mitunterzeichnete Koalitionsvertrag sieht auf Seite 7 und an weiteren Stellen "Bürokratieabbau" vor. Zugleich vereinbaren Sie unter dem Stichwort "Strukturreform SGB II" auf Seite 74 eine "verfassungsfeste Lösung" sowie die Verankerung der "getrennten Aufgabenwahrnehmung" - dies "ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen".
Beides widerspricht sich: Wo heute Arbeitslosengeld II-Empfänger in der Mehrheit der Fälle zu einer Behörde, der ARGE, gehen, müssen sie künftig zu zwei Behörden, um im Ergebnis dieselben Leistungen - Regelleistung und Kosten für Unterkunft und Heizung - zu erhalten. Bitte erklären Sie mir, wie sich diese Haltung mit "Bürokratieabbau" vereinbaren lässt, wenn künftig zwei statt einer Behörde die Leistungen gewähren!
Des weiteren wollen Sie die Optionskommunen, die als vorübergehendes "Experimentiermodell" gedacht waren, ohne Verfassungsänderung als Dauerlösung installieren. Da bereits heute Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Optionskommunen laut werden, wüsste ich gerne, wie eine verfassungsfeste "Optionslösung" ohne Verfassungsänderung aussehen soll!
Darüber hinaus hat das BVerfG gerade die Mischverwaltung als unzulässig angesehen. Bitte erklären Sie mir, wie dieses Verbot der Mischverwaltung zu einem "Mustervertrag" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales steht! Was passiert eigentlich, wenn eine Kommune den Mustervertrag mit der BA nicht abschließen möchte? Ist dann nicht absehbar, dass im Falle der Kooperationsunwilligkeit jedenfalls mit einem enormen bürokratischen Aufwand zu rechnen ist, der eher zu einer Zunahme der streitigen Verfahren im SGB II-Bereich führt?
Bitte teilen Sie mir mit, welche Gründe dazu geführt haben, dass CDU, CSU und FDP eine so verheerende Lösung zur Umsetzung des BVerfG-Urteils gewählt haben!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Heinrich Leonhard Kolb
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20.05.2010
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de.

Sie haben einige sehr wichtige Punkte in Ihrer Mail angesprochen. Deshalb freut es mich, Ihnen eine Lösung für das Problem der Neuorganisation der Leistungserbringung nach dem SGB II präsentieren zu können.

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, haben wir uns in einer interfraktionellen Bund-Länder-Gruppe mit Vertretern der CDU/CSU, FDP und SPD auf einige Eckpunkte geeinigt. Die Spitzen der Parteien und Fraktionen haben den beschlossenen Lösungen zugestimmt.

Es war nicht selbstverständlich, die unterschiedlichen Positionen unter einen Hut zu bekommen. Deshalb freuen wir uns über die Kompromissbereitschaft und -fähigkeit aller Beteiligten.

Bei der Neuregelung der Aufgabenwahrnehmung im SGB II steht für die FDP-Bundestagsfraktion die schnelle und effiziente Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in ein neues Arbeitsverhältnis im Vordergrund.

Es wird bei der zukünftigen Organisation der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Regelmodell und ein Ausnahmemodell geben. Aus liberaler Sicht ist zunächst besonders wichtig, dass wir das primäre Ziel, die Leistungserbringung aus einer Hand, erreicht haben. Es wird in Zukunft überall gelten: Ein Bürger, eine Behörde, ein Bescheid.

Beim Regelmodell wirken Bund und Länder bzw. die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände in einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zusammen. Beim Ausnahmemodell nehmen Gemeinden oder Gemeindeverbände auf Antrag und nach Zulassung durch den Bund die Aufgabe vollumfänglich alleine wahr. Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung, wie bisher in 23 Kreisen praktiziert, ist nicht mehr zugelassen. Dieses Modell widerspricht der beabsichtigten Aufgabenwahrnehmung aus einer Hand und würde weitere Regelbestimmungen für eine dritte Variante erforderliche machen. Hier ist deshalb der Wechsel in das Regelmodell oder bei Antrag und Zulassung in das Ausnahmemodell möglich.

Daher werten wir es als besonderen Erfolg, dass die bereits bestehenden Optionskommunen entfristet werden, so dass die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der bisher 69 Kommunen unbefristet in eigener Regie fortgesetzt werden kann. Auch dass dieses Modell nun auf insgesamt 110 Kommunen ausgeweitet wurde, die zur Übernahme dieser Aufgabe bereit und in der Lage sind, erachten wir als großen Erfolg.

Neben der verfassungsrechtlichen Absicherung der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen kam der Frage der Kontrolle über den Einsatz der aus Steuergeldern finanzierten Mittel besondere Bedeutung zu. Dabei galt es folgende Interessen in Einklang zu bringen: Zum einen muss auch aus Bundessicht ein Höchstmaß an Effizienz und Transparenz der eingesetzten Mittel sichergestellt werden. Zum anderen benötigen die Träger vor Ort hinreichend Spielraum, um ihre Arbeit effizient verrichten zu können.

Dem werden wir mit folgender Regelung gerecht:

Die Fachaufsicht über die Optionskommunen obliegt den Ländern. Die Rechtsaufsicht über die Länder obliegt dem Bund. Der Bund übt die Finanzkontrolle aus und kann nach den bisherigen Regelungen Rückforderungen geltend machen, wenn Mittel rechtswidrig eingesetzt werden. Das bisherige Prüfungsrecht des Bundesrechnungshofes bleibt unberührt.

Die FDP ist mit diesem Kompromiss sehr zufrieden. Wir haben weitestgehend unsere Forderungen durchgesetzt. Insbesondere die Entfristung und Ausweitung der Optionskommunen war uns ein besonderes Anliegen. Auch die Stärkung der gemeinsamen Einrichtungen durch die Stärkung der Position des Geschäftsführers und der Trägerversammlung ist ganz im Sinne liberaler Politik, die so viel Entscheidungsgewalt wie möglich vor Ort ansiedeln möchte.

Vor allem aber haben wir erreicht, dass die Leistungserbringung aus einer Hand gewahrt bleibt. Bürokratiemonster und zusätzliche Belastungen für den Bürger durch die getrennte Aufgabenwahrnehmung wird es künftig nicht mehr geben. Dadurch sind auch die Frage der Musterverträge und deren Umsetzbarkeit vom Tisch. Durch die Festschreibung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses haben wir auch eine verfassungsfeste Lösung für die Optionskommunen gefunden.

Wir hoffen, dass Sie mit diesen Ergebnissen so zufrieden sind wie wir.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Heinrich Kolb
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Frage zum Thema Soziales
16.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kolb,

nachdem ich heute das Interview Ihres Vorsitzenden im Spiegel gelesen habe, und dann hier in abgeordnetenwatch gelesen habe, dass ich mich mit meiner Frage an Sie als Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales wenden muss:
Stimmen Sie mit mir darin überein, dass seinerzeit dass Schonvermögen für Arbeitslosengeld II Empfänger auf Initiative des Bundesrates auf ein Drittel gekürzt wurde. Und dass die Mehrheit in dem damaligen Bundesrat bei Ihrem Koalitionspartner gelegen hat? Sie also nunmehr etwas verdreifachen was von Ihrem Koalitionspartner damals gedrittelt wurde?
Antwort von Dr. Heinrich Leonhard Kolb
bisher keineEmpfehlungen
01.04.2010
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Schonvermögen.

Entscheidend ist, dass wir mit unserem Koalitionspartner eine Erhöhung des Schonvermögens durchsetzen konnten. Dahinter tritt der Aspekt, dass unser Koalitionspartner in der Vergangenheit etwas anderes gewollt hat, zurück. Der FDP geht es darum, die Zukunft auch im Sozialbereich zu gestalten. Mit der Erhöhung des Schonvermögens leisten wir hierzu einen wichtigen Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb
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