Dr. Heinrich Leonhard Kolb (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Geburtstag
08.01.1956
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftsingenieur, Dr. rer. pol.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Babenhausen
Wahlkreis
Odenwald
Ergebnis
10,7%
Landeslistenplatz
3, Hessen
weitere Profile
(...) Im Falle einer reinen Anhebung des Rentenwertes Ost auf den im Westen gültigen, beliefe sich die finanzielle Mehrbelastung für den Bund nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung Bund auf etwa 6,4 Mrd. Euro pro Jahr. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Kolb Zulieferungen GmbH, Babenhausen, Geschäftsführer
    Verdienst, jährlich: über 7.000 €
Funktionen in Unternehmen
  • Vereinigte Volksbank Maingau eG, Obertshausen, Mitglied des Beirates
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Bundesvereinigung Liberaler Mittelstand, Berlin, Vorsitzender, ehrenamtlich (bis 05.11.2011)
  • Die Familienunternehmer - ASU e.V. (ASU), Berlin, Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis 24.11.2011)
  • Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin, Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
  • Kolb Holding GmbH, Babenhausen
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Soziales
10.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,

können Sie als sozialpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion mir bestätigen und mit Zahlen belegen, daß der Satz "Die Privatvermögen in Deutschland sind sehr ungleich verteilt" sachlich falsch ist?

Wenn dem nicht so ist, wenn der Satz also sachlich richtig ist, können Sie mir dann erläutern, warum der von Ihrer Partei gestellte Bundeswirtschaftsminister auf eine Änderung des ursprünglichen Entwurfs des Armuts- und Reichtumsberichtes insistierte, bei der der Satz herausgestrichen wurde? Verschließt die FDP dort die Augen vor einer (besonders vor der Wahl) unangenehmen Wahrheit?


Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Heinrich Leonhard Kolb
bisher keineEmpfehlungen
23.04.2013
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 11. März zum 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

"Die Armen werden immer ärmer, die Reichen immer reicher." Dass diese Aussage nicht stimmt, haben Daten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, die Ende Oktober 2012 veröffentlicht wurden, ergeben. Insoweit wurde die bereits zuvor an die Öffentlichkeit gelangte Entwurfs-Fassung des Armuts- und Reichtumsberichts lediglich an die neue Datenlage angepasst. Die Daten zeigen, dass die Einkommensschere seit 2006 nicht weiter auseinander gegangen ist; im Gegenteil, sie hat sich sogar leicht geschlossen. Auch eine Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung bestätigt, dass die Einkommensungleichheit zwar zwischen 1999 und 2005 deutlich gestiegen ist, sich seitdem aber stabilisiert hat.
Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung macht dies und die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland deutlich: In den Jahren 2007 bis 2011 reduzierte sich die Langzeitarbeitslosigkeit um über 40 %. Die Zahl der Hilfebedürftigen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist um 800.000 zurückgegangen, die Zahl der Kinder unter 15 Jahren in Haushalten, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, ist um 270.000 gesunken.
Auch die Armutsgefährdungsquote ist in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben und liegt - je nach Datenquelle - zwischen 14 und 16%. Diese Zahl sagt jedoch nichts über die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Menschen aus, da sie selbst bei steigenden Einkommen konstant sein kann. Dabei hat sich die Einkommenssituation in den letzten Jahren auch verbessert: Die real verfügbaren Einkommen sind im Schnitt um 1 % pro Jahr gestiegen, mehr als doppelt so stark wie im Durchschnitt der davor liegenden 15 Jahre. Von dieser Steigerung profitieren auch die weniger gut verdienenden Menschen.
Der Wohlstand hat insgesamt für alle zugenommen - gerade im Vergleich zu Zeiten der rot-grünen Koalition. Die Kritiker stört aber auch weniger Armut und Reichtum selbst, sie stören sich an einer vermeintlich ungerechten Verteilung. Sie reden daher von fehlender sozialer Gerechtigkeit. Doch fehlt diese wirklich, wenn die hohen Einkommen auch die größten Abgabenlasten zu tragen haben? Die oberen 10 % der Einkommen erbringen beispielsweise die Hälfte der Einkommenssteuereinnahmen, die oberen 50 % sogar fast die gesamten Einnahmen.
Für uns ist daher nicht noch mehr Umverteilung der Weg zu mehr Gerechtigkeit. Für uns steht die Chancengerechtigkeit im Mittelpunkt. Jeder soll die Chance haben, etwas aus seinem Leben zu machen. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass sozialer Aufstieg möglich wird. Hier zeigt der Armuts- und Reichtumsbericht, dass durchaus Handlungsbedarf besteht.
Die soziale Durchlässigkeit im deutschen Bildungssystem muss sich erhöhen. Um hier mehr zu erreichen, hat die schwarz-gelbe Koalition die Investitionen in Bildung und Forschung um insgesamt 13 Mrd. Euro deutlich erhöht. Die Ausgaben für Bildung und Forschung liegen 2013 damit 40 % über dem Niveau von Rot-Grün 2005.
Bildung und berufliche Qualifikation sind der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Die Bedeutung eines gut funktionierenden Arbeitsmarktes zur Vermeidung von Armutsrisiken kann kaum hoch genug eingeschätzt werden. Langzeitarbeitslosigkeit ist eine der gravierendsten Ursachen von Armut. Jeder muss die Möglichkeit auf einen Weg zurück in Arbeit haben. Die Erfolge der schwarz-gelben Koalition bei der Wiedereingliederung von Arbeitslosen sind unbestreitbar. Es gibt weniger Arbeitslose als noch vor fünf Jahren, insbesondere weniger Langzeitarbeitslose und wir verzeichnen die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa. Dieser Erfolg geht auch nicht, wie von den Kritikern oft behauptet, auf Kosten "normaler" Arbeitsplätze.
Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten ist zwar von 2000 bis 2007 von 20 auf 24% gestiegen, seitdem aber wieder auf 23 % gesunken. Der Anteil der atypischen Beschäftigten liegt seit 2005 konstant bei etwa 25 %. Von einem Anstieg kann keine Rede sein. Der Aufbau einfacher Arbeitsplätze im "Niedriglohnsektor" schlägt sich damit in zusätzlicher Beschäftigung und besseren Beschäftigungschancen vor allem für viele Menschen ohne jede berufliche Qualifikation nieder. So kann Armut am Wirksamsten verhindert werden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort meine Position näher gebracht zu haben.


Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Heinrich L. Kolb
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung verhindern (Grünen-Antrag)
16.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,

ich möchte Sie bitten, mir Ihr Abstimmungsverhalten zu oben genanntem Antrag zur Verhinderung der Privatisierung der Wasserversorgung darzulegen. Falls es sich hier nicht um einen Fraktionszwang handelt (der zwar de facto nicht existiert, sich meiner bescheidenen Meinung als Politikwissenschaftsstudent nach aber bester Gesundheit erfreut), dann würde ich gerne Ihre Begründung nachvollziehen können, sich in dieser Frage gegen das umfassend vorgetragene Anliegen der mittlerweile 1,3 Millionen EU-Bürger zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Heinrich Leonhard Kolb
bisher keineEmpfehlungen
18.04.2013
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gern beantworten will.

Die Anträge der Opposition zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Konzessionsvergabe sind hinsichtlich der Forderung einer
Bereichsausnahme zur Trinkwasserversorgung überflüssig.

EU-Kommissar Michel Barnier hat bereits vor der Plenardebatte gegenüber
dem zuständigen Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament
weitreichende Zugeständnisse hinsichtlich der Vergabe von
Wasserkonzessionen gemacht.

Hintergrund:
Die Richtlinie legt Regeln für die Vergabe von Konzessionen fest.
Konzessionen werden von Kommunen für die Wasserversorgung, aber auch
Dienstleistungen wie die Verpflegung in Schulkantinen oder
Müllentsorgung vergeben. Die EU möchte damit sicherstellen, dass
Unternehmen einen fairen Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten in anderen
Mitgliedstaaten haben und Korruption und Vetternwirtschaft eingedämmt
werden. Angesichts der hohen Haushaltsdefizite in einigen
Mitgliedstaaten ist dieser Ansatz bei der Vergabe öffentlicher Gelder
prinzipiell auch zu begrüßen. Anders als in Deutschland werden
Konzessionen in vielen EU-Ländern dabei sehr viel häufiger an private
Unternehmen vergeben.

Alter Regelungsvorschlag:
Der ursprüngliche EU-Entwurf ist dabei aber über das Ziel
hinausgeschossen. Ursprünglich sah der Entwurf nämlich vor, dass die
Kommunen zu einer Ausschreibung gezwungen gewesen wären, wenn nicht
mindestens 80% des Umsatzes eines Stadtwerkes in der eigenen Gemeinde
erwirtschaftet worden wäre. Da die Stadtwerke regelmäßig gerade im
Bereich der Energieversorgung zu einem nicht unerheblichen Teil
außerhalb des Gemeindegebiets investieren, wäre es dadurch zu einer
Ausschreibungspflicht gekommen.

Neuer Regelungsvorschlag:
Nach mehreren Gesprächen, die auch von FDP-Seite mit ihm geführt worden
sind, hat EU-Kommissar Barnier bei dieser Frage bereits vor der Debatte
im Bundestag sein Einlenken signalisiert. Eine Kommune kann damit
weiterhin an die eigenen Stadtwerke den Auftrag zur Wasserversorgung
vergeben, soweit sich diese nicht zu einem großen Teil in andere
Wassernetze eingekauft hat. Damit ist für die Stadtwerke sichergestellt,
dass Kommunen wie derzeit die Möglichkeit haben werden, aus eigenem
Antrieb zu entscheiden, ob die Wasserversorgung durch die Kommune oder
einen Privaten betrieben wird. Die Ausschreibungspflicht greift damit
nur für den Fall, dass eine Kommune von sich aus die Entscheidung
trifft, einen Privaten mit der Durchführung zu beauftragen. Aber genau
dann macht es auch Sinn, hier auch transparente Verfahrensregeln zu
schaffen, um sicherzustellen, dass nicht über Gemauschel mit einem
Privatunternehmen Sonderkonditionen ausgehandelt werden, die zum
Nachteil der Gebührenzahler sind. Das Beispiel Berlin ist ein solches
Negativbeispiel.

Insgesamt gilt:
Die Wasserversorgung in Deutschland ist auf einem sehr hohen Niveau. Das
Preis-Leistungsverhältnis ist unübertroffen. Das zeigen alle Studien.
Wir sind uns sicher, dass es bei den bald beginnenden
Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene zu einer endgültigen Lösung kommen
wird, mit der unser Interesse an der Beibehaltung der bewährten
überwiegend kommunal organisierten Trinkwasserversorgung erfüllt wird.
Auch zukünftig würde dann keine Kommune zur Privatisierung der
Wasserversorgung gezwungen.

Zu den Anträgen im Bundestag:
Die Oppositionsanträge gingen über die Fragen zur Wasserversorgung
allerdings hinaus. So wurde von der SPD eine Rekommunalisierung in allen
Bereichen angestrebt, von Grünen und Linken wurde desweiteren gefordert,
die Dienstleistungsrichtlinie generell abzulehnen. Diese Forderungen
halten wir für falsch, deshalb wurden die Anträge von der Mehrzahl der
FDP-Abgeordneten abgelehnt. Transparente Verfahrensregeln können überall
dort helfen, wo wettbewerbliche Strukturen Preis- und Leistungsvorteile
mit sich bringen. Dazu kommt, dass die Dienstleistungsrichtlinie auch
aus dem europäischen Blickwinkel zu betrachten ist. In einigen
europäischen Mitgliedstaaten gibt es nur rudimentäre Vorgaben, wie
öffentliche Aufträge zu vergeben sind. Die Dienstleistungsrichtlinie
zielt darauf ab, dass solche Missstände beseitigt werden. Wir hätten die
Vorgaben aus deutscher Sicht nicht unbedingt gebraucht. Sie sind jetzt
aber so ausgestaltet, dass sie nicht nur unschädlich für das deutsche
System sind, sondern in Teilbereichen wie Transparenzvorgaben sogar
Verbesserungen mit sich bringen. Dennoch ist es wichtig, Gesamteuropa
bei dieser Richtlinie im Blick zu haben und den Versuch zu unternehmen,
über den deutschen Tellerrand einen Blick zu werfen.

Bitte berücksichtigen Sie die Abstimmung im Plenum in diesem
Gesamtkontext. Weil diese Zusatzpunkte mit den Anträgen vorgebracht
wurden und weil der Kerninhalt des Antrags überflüssig (weil veraltet)
war, haben zahlreiche Abgeordnete gegen die Anträge gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Heinrich L. Kolb
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Heinrich Leonhard Kolb
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.