Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 23. September 2009. Bitte
entschuldigen Sie die späte Beantwortung Ihrer Fragen.
Ich selbst bin Vater von drei Kindern. Ich weiß, wie wichtig gute Rahmenbedingungen für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sind. Außerhalb der Familie gehört die Betreuung in Kindertageseinrichtungen zum Fundament unseres Bildungssystems. Wer der Bildung Priorität einräumt, muss dies deshalb auch in der frühkindlichen Bildung und deren Finanzierung tun. Die FDP will mittelfristig erreichen, über zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Bildung und Forschung zu investieren. In der Koalitionsvereinbarung haben wir vereinbart, 12 Mrd. Euro bis 2013 in die Hand zu nehmen, um damit den Anteil des Bundes daran zu leisten. Des Weiteren wird es darauf ankommen, die Rahmenbedingungen für die Länder, Kommunen und private Träger so zu verbessern, dass auch auf deren Seite zusätzliche Anstrengungen unternommen werden können, um dieses Ziel zu erreichen. Für konkrete Fragen zur Berliner Bildungspolitik wenden Sie sich bitte an die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Frau Mieke Senftleben.
Ihren Vorschlag, die Unternehmer stärker für die Finanzierung von Erziehung und Bildung aufkommen zu lassen, teile ich nicht. Bereits heute besteht mit dem steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) für Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Worauf es jetzt entscheidend ankommt, ist Unternehmen zu entlasten statt sie finanziell weiter zu belasten. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden wir dies zum 1. Januar 2010 auch umsetzen. Wir brauchen diese Entlastung, um Wirtschaftswachstum möglich zu machen und Arbeitsplätze zu sichern und neu zu schaffen.
Was Ihre letzte Frage anbetrifft, so gehört für die FDP die Möglichkeit zu arbeiten - idealerweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - zu den Kernbereichen gesellschaftlicher Teilhabe. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung muss weiter Priorität haben. Gerade im mittelständischen Bereich müssen Anreize geschaffen werden, damit mehr behinderte Menschen eingestellt werden. Wir sehen vor allem die Integrationsfachdienste in der Pflicht, ihre Personalstrukturen dahingehend zu qualifizieren, dass sie ihre Instrumente zur beruflichen Eingliederung voll ausschöpfen. Ihre professionelle Beratung und Unterstützung ist insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen dringend notwendig. Bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen mit dem Ziel von mehr Teilhabe behinderter Menschen gilt es sich bewusst zu machen, an wen sich die Regeln und Vorschriften richten. Gerade die Masse der Klein- und Mittelbetriebe, die 99,7 Prozent aller Betriebe in Deutschland ausmachen, kann die insgesamt immer größer werdende Zahl bürokratischer Regelungen nicht mehr erfassen, geschweige denn korrekt bewältigen. Deshalb gehören alle Sondervorschriften, die Menschen mit Behinderung eigentlich die Arbeit erleichtern sollen, vorurteilsfrei auf den Prüfstand. Es ist zu prüfen, ob diese Sondervorschriften behinderten Menschen die Annahme eines Arbeitsplatzes erleichtern oder eher erschweren. Was wir brauchen sind vielmehr individuelle Konzepte, die die berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderung und denen der Arbeitgeber zusammenführen.
Ich hoffe, Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben. Für Ihr Interesse danke ich Ihnen nochmals und wünsche Ihnen persönlich alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb