Dr. Heiner Garg (FDP)
Kandidat Landtagswahl Schleswig-Holstein 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Dr. Heiner Garg
Zur Person Dr. Heiner Garg
Vita: Dr. Heiner Garg, MdL:

Diplom-Volkswirt



Geboren am 9. Februar 1966 in Freiburg im Breisgau

Beruflicher Werdegang:

1985 Abitur, anschließend Studium der Wirtschaftswissenschaften an der

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

1991 Examen als Diplom-Volkswirt

1991-1994 Doktorand am Institut für monetäre Ökonomie und Finanzwissenschaft II der Universität Freiburg

1992 wiss. Hilfskraft am Institut für Finanzwissenschaft II: Arbeitsschwerpunkt Analyse und Weiterentwicklung sozialer Sicherungssysteme

Stipendiat der Graduiertenförderung des Landes Baden-Württemberg

1994 Promotion

1995-2000 wiss. Assistent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Politische und gesellschaftliche Funktionen:

seit 1990 Mitglied der FDP

seit 1996 im Kreisvorstand der FDP Kiel

1999-2001 stellvertretender Kreisvorsitzender

seit 2001 Vorsitzender der FDP Kiel

seit 2006 stellvertretender Vorsitzender der FDP Schleswig-Holstein

Mitglied: im Tierschutzverein für Kiel und Umgebung, des Vereins Freiburger Wirtschaftswissenschaftler, der Deutsch-Ibero-Amerikanischen Gesellschaft Schleswig-Holstein

 

Landtagsfunktionen:

seit 2003 stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion

seit 2005 Mitglied des Wirtschafts- und des Sozialausschusses

seit der 15. WP (2000) Mitglied des Landtages
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Frage zum Thema Soziales
26.08.2009
Von:

Hat die FDP in S-H mehr zu bieten als Bildung? Und wird sich die Gesundheitspolitik ändern?

Gibt es eine Antwort auf Hartz 4 in S-H?

Antwort von Dr. Heiner Garg
22Empfehlungen
27.08.2009
Dr. Heiner Garg
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer Frage 1, was die FDP Schleswig-Holstein im Bereich Soziales zu bieten hat:

Im Bereich "Soziales" hat die FDP Schleswig-Holstein sehr viel zu bieten.

Was konkret, will ich Ihnen nachstehend in kurzen Stichworten auflisten.

Zum vertiefenden Nachlesen empfehle ich Ihnen, den Entwurf unseres Landtagswahlprogramms nachzulesen, das am 6. September 2009 auf einem Landesparteitag der FDP verabschiedet wird.

Das vollständige Programm können Sie auch abrufen unter: www.fdp-sh.de

In kurzen Stichworten:

* Entwicklung eines Kriterienkataloges, anhand dessen Verordnungen und Gesetze des Landes einer Familienverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
* Ausbau einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung mit flexiblen Öffnungszeiten bei landesweit vergleichbaren Sozialstaffelregelungen.
* Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien hat Vorrang vor der Heimunterbringung. Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir eine landesweit einheitliche Perspektivplanung entwickeln und diese bei der Umsetzung unterstützen.
* Einführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres Politik.
* Beseitigung der Diskriminierung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
* Förderung ehrenamtlichen Engagements und den Ausbau sog. Ehrenamtsagenturen.
* Unterstützung der Seniorenräte vor Ort
* Integrierte Ausbildung in der Pflege
* Etablierung eines bedarfsorientierten Pflegepersonalbemessungsverfahrens.
* Bündelung der Pflegeberatungsangebote
* Mehr Transparenz und Verbraucherfreundlichkeit durch die Einführung einer landesweit einheitlichen Informationsplattform im Internet, auf der Informationen über alle vorhandenen Angebote im Bereich Pflege, wie z.B. für besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen abgerufen werden können.
* Einführung eines von Kostenträgern unabhängigen Pflege-TÜV, der die unterschiedlichen Kontrollen im ambulanten und stationären Bereich durch die Heimaufsichten und den MDK zusammenführt und ersetzt.
* Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung
* Einfügung eines § 47g Gemeindeordnung, um eine angemessene Beteiligung von Menschen mit Behinderung bei gemeindlichen Planungen festzuschreiben.
* Herstellung von Barrierefreiheit innerhalb einer Übergangsfrist von 15 Jahren in allen bestehenden öffentlichen Gebäuden und Verkehrsanlagen Barrierefreiheit. Durch Zielvereinbarungen mit den Interessenvertretungen und den Trägern der öffentlichen Verwaltung können andere Übergangsfristen getroffen werden.
* Verbesserung von Anerkennungsverfahren von Bildungsabschlüssen von ausländischen Mitbürgern
* Ausweitung von Teilnahmemöglichkeiten an Integrationsmaßnahmen von Flüchtlingen

Zu Frage 2, was die FDP in der Gesundheitspolitik ändern will:

Eine ganz große Koalition aus CDU, SPD, Grünen und Postkommunisten ist gerade dabei, unser freiheitliches Gesundheitssystem zu zerstören, die Freiberuflichkeit der Ärzte abzuschaffen, die Therapiefreiheit einzuschränken und nach dem Vorbild der ehemaligen DDR eine staatliche Notfallversorgung zu etablieren. Das ist der Durchmarsch in eine "echte Zweiklassenmedizin" - um nicht zu sagen in die Zweit- oder Drittklassigkeit der medizinischen Versorgung in Deutschland.

Dagegen setzen wir Liberale auf den Erhalt und die langfristige Stabilisierung eines freiheitlichen Gesundheitssystems mit echtem Wachstumspotential, denn bereits heute sind bundesweit mehr als 4,3 Millionen Menschen im Gesundheitswesen beschäftigt.

In Schleswig-Holstein hängt sogar fast jeder 5. Arbeitsplatz vom Gesundheitswesen ab.

Anstelle staatlicher Notfallmedizin setzt die FDP hier auf:

* Erhalt der freien Arztwahl.

* Therapiefreiheit des Arztes.

* Stärkung der Patientensouveränität.

* Stärkung der Freiberuflichkeit.

* Sicherung der Arbeitsplätze in den Praxen.

* Sicherung der flächendeckenden Versorgung.

Die FDP wird folgende Änderungen vornehmen:

* den Gesundheitsfonds abschaffen;

* in einem völlig neu formulierten SGB V die Partner der Selbstverwaltung stärken und ihnen neue Handlungsspielräume einräumen;

* die Patienten als souveräne Nachfrager nach medizinischen Dienstleistungen ernst nehmen;

* die Finanzierung unseres Gesundheitssystems langfristig in 5 Schritten sichern:

1. Experten schnüren ein Gesundheitssicherungspaket, das die notwendigen ambulanten und stationären medizinischen Leistungen ebenso enthält wie Heil- und Hilfsmittel.

2. Versicherungspflicht: Jeder Bürger wird verpflichtet, bei einem Krankenversicherer seiner Wahl einen Gesundheitssicherungsschutz abzuschließen, der mindestens die im Gesundheitssicherungspaket enthaltenen Leistungen enthält.

3. Kontrahierungszwang: Jeder Krankenversicherer wird verpflichtet, jeden Bürger unabhängig von Geschlecht, Alter oder Vorerkrankungen im Rahmen des Gesundheitssicherungspaketes zu versichern.

4. Solidarität - jeder Mensch, der sich diesen Versicherungsschutz nicht leisten kann, erhält durch Steuermittel finanziert das notwendige Geld, um sich zu versichern (zweckgebundene Transferleistung).

5. Kostenerstattung statt Sachleistung - Gute Leistung, gutes Geld. Für erbrachte medizinische Leistungen erhält der Patient eine Rechnung, die er bei seinem Krankenversicherer einreicht. Hat dieser erstattet, bezahlt der Patient seinen Arzt."

Zu Frage 3, welche Antwort die FDP Schleswig-Holstein auf Hartz IV hat:

Die FDP will ein Bürgergeld statt Hartz IV.

Das Bürgergeld ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben und ein menschenwürdiges Einkommen, fördert die Aufnahme einer eigenen Tätigkeit und bietet gleichzeitig Unternehmen Anreize, Arbeitsplätze auch für Menschen mit geringen Qualifikationen zu schaffen.

Im Bürgergeld werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst.

Der Bürgergeldanspruch für einen Alleinstehenden ohne Kinder soll im Bundesdurchschnitt 662 Euro pro Monat betragen. Zusätzliche Pauschalen werden bei Nichterwerbsfähigkeit, für Ausbildung oder bei Behinderung gewährt.

Das Bürgergeld wirkt dabei wie eine negative Einkommenssteuer: Unterhalb eines monatlichen Einkommens von 1.500 Euro zahlt der Staat etwas dazu. Diese Zuschüsse sind so gestaffelt, dass das Gesamteinkommen mit dem Arbeitseinkommen steigt - damit sich auch einfache Arbeit zu niedrigen Löhnen wieder lohnt.

Ergänzend sollen nach dem Willen der FDP Langzeitarbeitslose mit Qualifikationsdefiziten durch mittel- und langfristige Bildungsangebote gezielte Förderung erhalten. Dazu gehört, gemeinsam mit den Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft zukunftsfähige Berufsbilder und Ausbildungsgänge zu entwickeln, bei denen praktisch begabte Menschen einen Berufsabschluss erwerben können.
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Frage zum Thema Arbeit
30.08.2009
Von:

Guten Tag,
warum brauchen Beamte keine Rente zahlen und sind unkündbar?
Früher hatten sie weniger verdient und da war es auch gerechtfertigt,aber heutzutage nicht mehr.
Habe in unmittelarer Nachtbarschaft einen Beamten,der strahlend durch die Gegend läuft, Rasen mäht und sagt er wäre krank. Das kommt öfter im Jahr vor. Er sagt , man kann ihm ja nichts. Wie kann das sein?
Das kann ich mir und andere normale Arbeiter sich nicht erlauben.
MfG,
S.
Antwort von Dr. Heiner Garg
18Empfehlungen
31.08.2009
Dr. Heiner Garg
Sehr geehrter Herr ,

Ihr Nachbar sollte sich in dem geschilderten Fall nicht allzu sehr in Sicherheit wiegen.

Denn bei "bewusstem Krankfeiern" gilt auch für Beamte nichts anderes als für Angestellte in einem privatrechtlichem Arbeitsverhältnis: Der Dienstherr kann mit Disziplinarmaßnahmen - bis hin zur Entfernung aus dem Dienst - gegen ein solches Verhalten vorgehen. Allerdings gilt hier - wie überall auch - die Notwendigkeit, dass der Arbeitgeber bzw. der Dienstherr ein solches Vergehen beweisen muss.

Korrekt muss die Antwort auf Ihre Frage, warum Beamte keine Rente zahlen und unkündbar sind, wie folgt lauten:

Unmittelbar hat der Beamtenstatus nichts mit dem Verdienst zu tun.

Ein Beamter hat mit seinem Arbeitgeber, dem sog. "Dienstherrn", einen besonderen "Arbeitsvertrag" geschlossen. Dabei steht der Beamte in einem besonderen "öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis" mit seinem Dienstherrn, das über die Anforderungen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses hinaus geht.

Hintergrund ist die Vorstellung, dass ein Beamter den Staat gegenüber den Bürgern vertritt. Ein Beamter ist somit Repräsentant des Staates. Er ist verpflichtet, hoheitliche Aufgaben unparteiisch wahrzunehmen. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht auf Arbeitnehmer übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.

Das besondere Dienst- und Treueverhältnis ist mit Einschränkungen für den Beamten - aber auch mit besonderen Verpflichtungen des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten verbunden:

Die Verpflichtungen des Beamten gehen so weit, dass der Dienstherr die Grundrechte seiner Beamten einschränken kann. So dürfen Beamte beispielsweise im Gegensatz zu Arbeitnehmern in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis nicht streiken. Sogar das Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt (z. B. politische Betätigung).
Darüber hinaus bestehen Verhaltenspflichten außerhalb des Dienstes, um das Ansehen des Staates nicht zu gefährden.
Ob ein Verstoß gegen diese Verhaltenspflichten in dem von Ihrem geschilderten Fall vorliegt - wäre deshalb zu prüfen.

Aufgrund dieser Einschränkungen ist der Dienstherr - also der Staat - gegenüber seinen Beamten zu besonderer Fürsorge verpflichtet. Das bedeutet u.a. konkret, dass neben der Gehaltszahlung die Unterstützung im Krankheitsfall durch eine Beihilfe besonderes geregelt ist. Auch muss den Beamten eine angemessene Pension gewährt werden.

Dieses besondere Dienstverhältnis führt dazu, dass der Staat für seine Beamten außerhalb der üblichen sozialen Sicherungssysteme sorgt. Deshalb werden für Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und Pensionen aus dem Haushalt des Dienstherrn bezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Garg
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Frage zum Thema Integration
02.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Garg,
Flüchtlinge dürfen sich ihren Wohnort nicht aussuchen, über Wohnsitzauflagen entscheiden die zuständigen Ausländerbehörden. Die sog. Residenzpflicht verbietet darüber hinaus das unerlaubte Verlassen des zugewiesenen Landkreises oder der zugewiesenen Stadt. Betroffene erleben diese Auflagen als integrationsfeindlich in Bezug auf Arbeitsaufnahme, Ausbildungssuche, das Pflegen sozialer Kontakte etc.
In anderen Bundesländern ist der Geltungsbereich der Residenzpflicht auf das gesamte Bundesland festgelegt.
  • Welche Möglichkeiten sehen Sie, die sog. Residenzpflicht im Interesse einer besseren Integration auf ganz Schleswig-Holstein auszuweiten?
  • Werden Sie und ihre Fraktion sich für die Ausdehnung oder Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Antwort von Dr. Heiner Garg
13Empfehlungen
04.09.2009
Dr. Heiner Garg
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Die FDP Schleswig-Holstein will eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen nach der Erstaufnahme. Derzeit verbringen viele Flüchtlinge einen weitaus längeren Zeitraum als die üblichen drei Monate in der zentralen Aufnahmeeinrichtung in Neumünster. Nach dem Willen der FDP sind sie nach Ablauf dieses Zeitraumes dezentral in den Kommunen unterzubringen.

Eine dezentrale Unterbringung stellt aus unserer Sicht auch die Residenzpflicht in Frage. Grundidee einer Residenzpflicht war, die Durchführung eines Asylverfahrens zu erleichtern. Sie hat sich jedoch in der Vergangenheit oft als unpraktikabel erwiesen und unnötige Strafverfahren nach sich gezogen.

Vor dem Hintergrund, dass die FDP bereits seit Jahren fordert, Menschen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, also beispielsweise auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber oder auch Menschen mit einem Duldungstatus, vom ersten Tag an die Arbeitsaufnahme zu erlauben, ist aus unserer Sicht eine Residenzpflicht kontraproduktiv. Wenn Flüchtlinge ihren Lebensbedarf durch eigenen Verdienst oder Hinzuverdienst ganz oder teilweise decken dürfen, anstatt zum Bezug von Sozialleistungen gezwungen zu werden, sollte ihnen die Suche nach einem Arbeitsplatz nicht unnötig durch eine Residenzpflicht erschwert werden. Damit überwiegen für uns die Argumente für eine Abschaffung der Residenzpflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Garg

HINWEIS: Zu weiteren Themen können Sie sich im Programmentwurf der FDP Schleswig-Holstein informieren, der im Internet zugänglich und auch als Download abrufbar ist unter: www.fdp-sh.de Darüber hinaus können Sie unter der Domain www.gefragte-antworten.de ein spezielles Webangebot zur Landtagswahl abrufen. Dort gibt die FDP Schleswig-Holstein kurz und prägnant Antworten auf die Fragen, die für die Zukunft des Landes wichtig und entscheidend sind.
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Ihre Frage an Dr. Heiner Garg
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