Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
München West/Mitte
Landeslistenplatz
22, Bayern
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(...) Ihre "wohlgemeinte Anregung" möchte ich gern erwidern: Ich betrachte Polizei und Justiz als wesentliche Stützen für ein friedliches und lebenswertes Zusammenleben. Über Ermittlungserfolge freue ich mich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
27.10.2008
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, hier auch mal ein dickes Lob für einen Politiker, nämlich Sie, loszuwerden. Meine am 02.08.2008 an Sie gestellte Frage bzgl. der Realität der Sozialen Sicherung haben Sie als bislang Einziger der von mir gleichlautend befragten Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien ausführlich, kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet. Es war sehr überraschend für mich, daß nicht Herr Dr. Gysi oder Frau Nahles es waren, die so umfassend geantwortet haben, sondern ausgerechnet ein Politiker einer doch eher konservativen Partei. Das läßt mich hoffen, daß der Gedanke einer sozialen Marktwirtschaft nach Ludwig Erhard noch nicht ganz in Vergessenheit geraten ist. Denn wie die aktuellen Ereignisse zeigen, haben wir uns von einer sozialen Marktwirtschaft doch mittlerweile mehr als nur entfernt.

Daher noch eine Frage an Sie: Inwieweit halten Sie den Lobbyismus für mitursächlich an der Entwicklung des Sozialstaates? Sind Politiker wirklich unabhängig, wenn sie in Aufsichtsräten der Wirtschaft und der Banken sitzen? Sind "Berater" aus der Wirtschaft (z. B. Durchleitungsgesetz RWE) wirklich nur Berater? Sind die Zweifel der Menschen an der Arbeit der Volksvertreter zum Wohle des Volkes tatsächlich so unbegründet?

Mit freundlichen Grüßen
Udo
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
6Empfehlungen
03.11.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre freundlichen Worte über mein Antwortverhalten herzlichen Dank!

Alles in allem würde ich unser Wirtschafts- und Gesellschaftssystem schon noch als Soziale Marktwirtschaft bezeichnen. Ich meine aber auch, dass diese vernünftige und ausgewogene Wirtschaftsphilosophie in den letzten Jahrzehnten leider an Einfluss verloren hat. Sie wird von zwei Seiten zurückgedrängt:
  • Erstens: Von Profit- und Renditeinteressen, die sich um schützenswerte soziale Güter wie Familie, Bildung und Wertevermittlung nicht scheren und deshalb rechtliche Schranken, die zugunsten des Gemeinwohls bestehen, als "unwirtschaftlich" ablehnen.
  • Zweitens: Von staatswirtschaftlichen Eingriffen und übertriebenem Sozialstaatsdenken; Die Staatsquote steigt, der Staat kümmert sich so "gut" um alles, dass die Erwerbstätigen sich vor Steuern und Abgaben fragen müssen, wofür sie eigentlich arbeiten.

Die richtige Balance ist schwierig, aber notwendig: Regulierung der Wirtschaftstätigkeit zugunsten von Gemeinwohlzielen ist nötig; doch zu vermeiden sind (Fehl-)Anreize hin zu weniger Leistungsorientierung, weniger Eigenverantwortung und weniger Investitionen. Wenn vor lauter "gut gemeint" die Wirtschaft gelähmt wird, leidet nicht zuletzt das Gemeinwohl (Folge: Weniger für alle).

Thema Lobbyismus: Es ist legitim, dass jeder seine Interessen vorträgt. Die unterschiedlichen Eigeninteressen müssen jedoch vom Gesetzgeber möglichst objektiv in ein Gesamtbild integriert werden. Diese Objektivität ist besonders gefährdet, wenn in Politik und Verwaltung einseitige Interessen (finanzielle) Macht bekommen. Gelegenheit macht Diebe; deshalb ist Transparenz und Kontrolle nötig.

Grundsätzlich meine ich, dass der Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung zur Erlangung von Fachwissen aus Wirtschaft und Gesellschaft, das in der Bundesverwaltung selbst nicht vorhanden ist und auch nicht dauerhaft benötigt wird, sinnvoll sein kann. Schließlich sollen die Gesetze und ihr Vollzug möglichst bürgernah sein. Der Einsatz externer Mitarbeiter muss aber so gestaltet werden, dass Interessenkonflikte ausgeschlossen sind. Externe Mitarbeiter dürfen daher z.B. nicht bei der verantwortlichen Formulierung von Gesetzesentwürfen, in Leitungsfunktionen und bei der Vergabe öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden.

In der Vergangenheit gab es einige Fälle, wo Misstrauen angebracht war und der Verdacht einer Interessenkollision im Raum stand. Um dies künftig zuverlässig auszuschließen, hat die Bundesregierung am 18. Juni 2008 eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwaltung beschlossen:
  • Über die Beschäftigung Externer muss Transparenz herrschen
  • und ihr vorübergehender Einsatz ist nur gerechtfertigt, wenn das für die Erfüllung spezifischer Aufgaben notwendige Fachwissen unter den regulär Beschäftigten (in der Regel Beamte) nicht vorhanden ist.
  • Das Bundesinnenministerium muss regelmäßig über den Einsatz der externen Personen in der Bundesverwaltung berichten.

Zu den Abgeordneten: Nebentätigkeiten müssen veröffentlicht werden. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, das politische Engagement im Bundestag daraufhin zu untersuchen, ob Nebentätigkeiten einen illegitimen Einfluss gehabt haben könnten. Jeder der 600 Bundestagsabgeordneten nimmt sein Mandat auf seine persönliche Weise wahr. Es sollten nicht alle in einen Topf geworfen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) durch die Vereinten Nationen verabschiedet. In der Kinderrechtskonvention sind persönliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Grundsätze zum Schutz von Kindern festgehalten, nach denen Kinder das Recht haben, in Sicherheit und ohne Diskriminierung zu leben.

185 Staaten haben die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, Deutschland am 05.04.1992, jedoch mit einer Vorbehaltserklärung. Dadurch ist das Kindeswohl nachrangig zum deutschen Ausländerrecht, die Kinderrechtskonvention wird für nichtdeutsche Kinder somit außer Kraft gesetzt. Bereits 1998 hat sich die Bundesregierung zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet. Bis heute ist dies nicht geschehen.

Anlässlich des Tags der Kinderrechte am 20.11.08 wird daher ein breites Bündnis rund um die Jugendkonferenz der "Jugendlichen Ohne Grenzen" (JOG) u.a. für die volle Umsetzung der UN-Kinderrechte demonstrieren und sich
mit dieser Forderung an die parallel stattfindende Innenministerkonferenz in Potsdam wenden. (www.jogspace.net)

Daher frage ich Sie:

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorbehaltserklärung nach 16 Jahren endlich zurückgenommen wird und die UN-Kinderrechte voll umgesetzt sowie ins Grundgesetz aufgenommen werden? Warum ist dies bisher noch nicht geschehen?

2. Auf welche Art und Weise werden Sie und Ihre Fraktion insbesondere bei den Landesinnenministern für dieses Anliegen werben und die jungen Flüchtlinge von JOG in ihren Forderungen unterstützen?

viele Grüße und Danke für Ihre Aufmerksamkeit,
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
4Empfehlungen
03.11.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ich gebe zu, dass die Rede von ‚Vorbehalten’ gegenüber universellen Kinderrechten zu irritieren vermag. Anders als von Ihnen dargestellt ist die VN-Kinderrechtskonvention jedoch in Deutschland keineswegs "für nichtdeutsche Kinder somit außer Kraft". Das Gegenteil ist der Fall:

Deutschland erfüllt in vollem Umfang seine Verpflichtungen, die sich aus der VN-Kinderrechtskonvention ergeben. Auch das geltende Ausländerrecht (und das Asylverfahrensrecht) entspricht ganz und gar den Vorgaben der Kinderrechtskonvention und gewährleistet einen hohen Schutzstandard.

Die ausländerrechtliche Vorbehaltserklärung (zur deutschen Ratifikation) dient lediglich der Klarstellung, dass nicht eine Auslegung einzelner Vorschriften der VN-Kinderrechtskonvention dazu missbraucht werden kann, die Widerrechtlichkeit der illegalen Einreise unbegleiteter Jugendlicher in das Bundesgebiet in Frage zu stellen.

Es gehört nämlich nicht zu den Verpflichtungen der Vertragsstaaten, Kindern, die unbegleitet einreisen wollen, um die Rechtsstellung eines Flüchtlings zu begehren, die Einreise zu erleichtern oder zu ermöglichen. Derartiges ist der Kinderrechtskonvention nicht zu entnehmen. Dies hat die Bundesrepublik Deutschland mit der obigen Erklärung verdeutlicht.

Ich teile die Auffassung der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung, dass das Bedürfnis, durch diese Klarstellung Über- oder Fehlinterpretationen zu vermeiden, nach wie vor besteht. Eine Rücknahme würde hingegen ein falsches Signal geben. Sie würde nämlich zu falschen Erwartungen sowie zu Rechtsunsicherheiten beim Vollzug des nationalen Ausländer- und Asylrechts führen.

Im Übrigen wird der besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleitet eingereister minderjähriger Ausländer sehr wohl Rechnung getragen. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) zum 01.10.05 ausdrücklich zur Inobhutnahme von unbegleitet einreisenden ausländischen Kindern und Jugendlichen verpflichtet, wenn diese weder eine personensorge- noch erziehungsberechtigte Person im Inland haben (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Gemeinsam mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege hat das Bayerische Sozialministerium ein Konzept entwickelt, um eine angemessene Unterbringung dieses Personenkreises sicherzustellen. So gibt es in den bayerischen Aufnahmeeinrichtungen eine spezielle Betreuung der unbegleitet eingereisten Minderjährigen, die z.B. in München von der Inneren Mission wahrgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Finanzen
28.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl

Als erstes möchte ich Ihnen nur mal sagen,das man solche Männer wie Sie in Bayern noch mehr brauchen könnte. Leider werden Männer Ihrer Sorte immer weniger.
Aber jetzt zu meiner dummen Frage. Zahle ich als überzeugter Christ eigentlich Kirchensteuer für den Abriss immer mehr Kirchen oder für den Bau immer mehr Moscheen? Da ich meine Monatliche Kirchensteuer nicht in Moscheen sehen möchte spiele ich mit dem Gedanken aus der Kirche auszutreten.
Ich hoffe auf Antwort Dennoch wünsche ich einen schönen Tag
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
7Empfehlungen
29.10.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrte Frau Fulou,

für Ihre freundlichen Worte zu meiner Person herzlichen Dank.

Zu Ihrer Frage möchte ich feststellen, dass die Finanzierung von Moscheebauten aus Kirchensteuermitteln ausgeschlossen ist!
Auch ist mir nicht bekannt, dass in Bayern und insbesondere in München und Oberbayern der Abriss einer Kirche ansatzweise erwogen wird.

Im Gegenteil: Unsere Kirchenbauten werden sorgsam gepflegt und instand gehalten; und als Sakralräume auch gut genutzt. Damit die Kirchen die Baulast zur würdigen Erhaltung der Kirchengebäude weiterhin tragen können, sind sie nicht zuletzt auf die Beiträge (z.B. von Ihnen und mir) zur Kirchensteuer dringend angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

Nach der polizeilichen Kriminalstatistik 2007, besitzen 21% aller Straftäter keinen deutschen Paß.

Besonders hoch ist der Anteil bei den Kapitalverbrechen.

Mord: 28,3%
Vergewaltigung: 30,1%
Raub: 27,7 %

Quelle: www.bka.de

Gerade wenn man dies vor dem Hintergrund betrachtet, daß offiziell nur knapp 9% der Bevölkerung Ausländer sind, muten diese Zahlen erschreckend hoch an.

Diejenigen Migranten, die eine doppelte Staatsbürgerschaft oder vollständig die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben, tauchen in der Statistik nicht mehr als "Nichtdeutsche Tatverdächtige" auf.

Es ist also davon auszugehen, daß eine erheblich größere Anzahl der Straftaten von Mitbürgern mit Migrationshintergrund begangen wird.

Ich habe dazu drei Fragen an sie:

1. Warum wird nicht jeder ausländische Staatsbürger, der unser Gastrecht mißbraucht und bei uns Straftaten begehet, unverzüglich ausgewiesen?

Warum werden in der Bundesrepublik diese Massen an zugewanderten Verbrechern geduldet?

2. Sollte man ihrer Meinung nach neue Staatsbürgerschaften an Migranten nur noch unter dem Vorbehalt vergeben, daß sie dauerhaft rechtschaffende Bürger sind und bleiben?

3. Warum wird diese Thematik in der Öffentlichkeit und Politik größtenteils völlig ausgeblendet, obwohl die "importierte" Kriminalität das größte Sicherheitsrisiko für die deutsche Öffentlichkeit und den deutschen Bürger ist?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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10.11.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

das Thema Ausländerkriminalität ist politisch sensibel und erfordert besondere Präzision.
a) Die statistischen Auffälligkeiten dürfen nicht so zugespitzt werden, dass der Eindruck entsteht, alle Zuwanderer seien der Begehung von Straftaten verdächtig. Das ist eindeutig nicht der Fall! Im Gegenteil: Die übergroße Mehrheit der Zuwanderer bzw. der ‚Menschen mit Migrationshintergrund’ verhält sich rechtstreu und ist völlig unbescholten.
b) Andererseits halte ich es für einen Fehler, die Integrationsmängel vieler Zuwanderer, die sich u.a. in überproportionalen Einträgen in der Kriminalstatistik niederschlagen, zu tabuisieren und zu beschönigen. Dies geschieht leider im Großen und Ganzen. Stattdessen müssten Politik und Öffentlichkeit den Tatsachen ins Auge sehen, um den Handlungsbedarf zu erkennen und um die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen.

Die Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion haben dies getan:
  • Wir haben erreicht, dass der besondere Ausweisungsschutz für heranwachsende Straftäter abgeschafft wurde.
  • Wir sorgen aktuell per Gesetz dafür, dass die Rücknahme von Einbürgerungen, die unter falschen Angaben erschlichen wurden, erleichtert wird.
  • Wir treten auf EU-Ebene ein für den Abbau von Abschiebehindernissen (u.a. auf dem Weg der Kooperation mit den Herkunftsländern).
  • Unsere vollständige Position zum Thema Jugendkriminalität enthält zahlreiche noch offene Forderungen, teilweise auf dem Gebiet des Ausländerrechts; zum Nachlesen hier: www.uhl-csu.de

Unsere Position zu Zuwanderung und Integration im Allgemeinen folgt einer klaren Linie:
  • Eine moderne Gesellschaft wie die unsere muss offen sein für Gäste aus aller Welt und für Zuwanderer. Für eine gelingende Integration sind entsprechende Angebote und Hilfen bereitzustellen. Integrationswillige Zuwanderer und Neubürger verdienen Anerkennung und Respekt von Seiten der Mehrheitsgesellschaft.
  • Zuwanderung und Einbürgerung darf es nach unserer Auffassung nicht zum Nulltarif geben. Unverzichtbar sind Anpassungswille und eigene Anstrengungen der Zuwanderer zum Erwerb der Sprache und zur wirtschaftlichen und sozialen Integration. Integration ist im Wesentlichen eine Bringschuld der Zuwanderer, was sich in konkreten Pflichten (Deutsch vor Einreise, Besuch von Kursen etc.) niederschlagen muss.

Dazu der Hinweis auf meine Positionspapiere zum 2007 geänderten Aufenthaltsrecht und zum Ehegattennachzug:
www.uhl-csu.de
www.uhl-csu.de

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Uhl
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Frage zum Thema Sicherheit
05.11.2008
Von:

Dr. Uhl,

warum verdrängen Sie, daß die bürgerlichen Parteien (Ermächtigungsgesetz) erst die Reichskristallnacht ermöglicht haben? Die einzigen die nicht für dieses Pogrom verantwortlich sind, waren die Sozialdemokraten und die deutschen Kommunisten. Haben Sie deshalb auf den Ausschluß der Linken zur Antisemitismus- Erklärung des Bundestages bestanden? Oder waren es die braunen Wurzeln der CDU/CSU (Bundespräsident H. Lübke, Bundeskanzler G.Kissinger oder der "Schreckliche Richter" (Hochhuth) Filbinger?

Mit freundlichen Grüßen
(ein 1938er)
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
9Empfehlungen
06.11.2008
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

1. Für eine schriftliche Anrede, wie sie jeder in der Schule gelernt haben sollte, wäre ich dankbar.

2. Offensichtlich sehen Sie Gespenster: Ich habe niemals die Vorgänge um das Ermächtigungsgesetz "verdrängt".

3. In der Tat gab es Vertreter von CDU und CSU, deren Verhalten in der Nazi-Zeit problematisch war oder zumindest umstritten ist. Das ist im Einzelfall zu diskutieren. Im Wesentlichen ist eine (kritische und differenzierte) Aufarbeitung bereits erfolgt. Die Parteien CDU und CSU (im Ganzen) haben mit Sicherheit keine "braunen Wurzeln".

4. Im Übrigen verweise ich auf meine Erklärung im Gespräch mit der taz (5.11.2008): www.taz.de

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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