Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
05.08.1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
München-West/Mitte
Ergebnis
36,7%
Landeslistenplatz
19, Bayern
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(...) Im Ergebnis ist festzustellen, dass die deutsche Gerichtsbarkeit über Kriegsverbrechen der alliierten Streitkräfte nach wie vor ausgeschlossen ist. Kontrollratsgesetz Nr.4 - obzwar längst nicht mehr gültig - bildet daher (für den entsprechenden Zeitraum) bis heute die Basis für ein Verfahrenshindernis. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

Am 5.2.2009 erfolgte eine letzte Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, vormals Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Im Jahr 2005 war das RuStAG bereichts durch ein Bundesrechtsbereinigungsgesetz in das StAG umgewandelt worden.
Im StAG, Stand 5.2.2009, findet sich seitdem folgende Fußnote :

Die Bedeutung der Begriffe "Reichs- und Staatsangehörigkeit" im Sinne dieses G hat sich geändert. An die Stelle der "Reichsangehörigkeit" ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die "Reichsangehörigkeit" vermittelnde "Staatsangehörigkeit" in den Bundesstaaten - seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern - ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.

Laut dieser Fußnote berief man sich bei der Gesetzesänderung auf ein Gesetz, das von Reichsinnenminister Wilhelm Frick von der NSDAP erlassen wurde. Rechtsgrundlage für diese Änderung war der besagte § 1 Verordnung v. 5.2.1934, die eine Folge des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) war.

Durch das SHAEF-Gesetz Nr. 1 wurden aber alle nationalsozialistischen Gesetze außer Kraft gesetzt (siehe SHAEF-Gesetz Nr. 1, Artikel 1).

Frage: Wie konnte aufgrund einer Verordnung, die von den Alliierten bereits vor 65 Jahren aufgehoben worden war, heute eine Gesetzesänderung durch die bundesdeutsche Legislative erfolgen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
1Empfehlung
21.05.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

das Staatsangehörigkeitsgesetz reicht zurück bis 1913. Die 1934 verfügte Neuregelung einer (reichs-) unmittelbaren deutschen Staatsangehörigkeit hat dem Grunde nach bis heute Bestand und fällt nicht unter den (spezifisch definierten) Gesetzeskatalog nationalsozialistischen (Un-) Rechts, welcher von den Allierten mittels Kontrollratsgesetz Nr. 1 im Jahre 1945 außer Kraft gesetzt worden ist.

Ich möchte höflichst um Verständnis bitten, dass ich meine Aufgabe als Abgeordneter nicht darin sehe, derartige Spezialfragen zur Rechtsgeschichte zu untersuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

seit 2003 besteht ein UN Abkommen (UNCAC) zur Bekämpfung von Korruption. Dieses wurde von Deutschland zwar unterzeichnet aber bisher nicht ratifiziert.

Welche Gründe hat es, dass dieses Abkommen bisher nicht ratifiziert wurde? Sollten wir in unserem Land nicht mit gutem Beispiel voran gehen im Kampf gegen Korruption? Wie stehen Sie zu diesem Abkommen? Planen Sie sich für die Ratifizierung einzusetzen oder haben Sie diesbezüglich bereits etwas unternommen?

Ich würde auch gerne wissen, wie Sie dazu stehen, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Eingabe, welche die Ratifizierung dieses Abkommens fordert, nicht veröffentlicht, sondern als Petition ohne Einstellung ins Internet und ohne öffentliche Diskussion behandelt. Die Petition ist meiner Beurteilung nach von allgemeinem Interesse womit eine veröffentlichung gerechtfertigt ist.

Korruption und Bestechung stehen im krassen Wiederspruch zur Unabhängigkeit von Abgeordneten und diese ist für einen demokratischen Rechtsstaat unabdingbar. Aus diesem Grund hat Deutschland das Abkommen unterschrieben. Nun sollten wir es auch umsetzen, oder nicht?

Ich freue mich auf Ihre Antwort,

MfG
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
11.06.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

die Petition wurde meines Wissens vom Petitionsausschuss nicht ins Internet eingestellt, weil bereits eine sachgleiche Petition dem Petitionsausschuss vorliegt. Nach den Richtlinien des Petitionsausschusses für die Behandlung von öffentlichen Petitionen kann von einer Veröffentlichung einer Petition abgesehen werden, wenn sich bereits eine sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befindet (Richtlinie Nr. 4 b). Dies scheint hier der Fall zu sein. Ferner besteht gemäß Nr. 1 der Richtlinie kein Rechtsanspruch auf Annahme einer Petition als öffentliche Petition.

Zur Ratifizierung des UNCAC, insbesondere im Hinblick auf die Problematik der Abgeordnetenbestechung, sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. CDU und CSU wollen einen Weg finden, der es ermöglicht, die Funktionsfähigkeit des Parlamentes und die Freiheit des Abgeordnetenmandates unbeschadet zu erhalten. Missbrauchsmöglichkeiten strafrechtlicher Instrumentarien für politische Zwecke darf es nicht geben (z. B. massenhafter Anstoß unbegründeter Ermittlungsverfahren in demagogischer Absicht).

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

vor einiger Zeit haben Sie eine Anfrage von Herrn beantwortet ( www.abgeordnetenwatch.de ), dabei aber einen Teil unbeantwortet gelassen, den ich sehr interessant fand:

"Weiterhin schrieben Sie, dass Overblocking ´in unserem freien Land´ durch eine ´plurale Öffentlichkeit´ effizient begegnet werden kann. Nun stellt sich mir die Frage: Wie kontrolliert ein mündiger Bürger die Arbeit des BKA, ohne dabei selbst die Sperren zu Umgehen? Ist das Umgehen der Sperren Voraussetzung für öffentliche Kontrolle? Wenn ja, halten Sie diesen Umstand für problematisch?"

Er bezieht sich hierbei auf eine andere Antwort ( www.abgeordnetenwatch.de ), in der Sie schrieben:

"Wir leben übrigens in einem bewährten und gefestigten Rechtsstaat, in dem jedes behördliche Handeln der Kontrolle durch unabhängige Gerichte und durch eine plurale Öffentlichkeit steht."

Wie also soll der mündige Bürger sein Recht auf Kontrolle des Staates ausüben, wenn er dabei das Stoppschild umgehen muß und in die Gefahr kommt, sich Kinderpornographie zu verschaffen (aber eben eventuell auch nicht, wenn die Seite irrtümlich gesperrt wurde)?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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11.06.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

ein generelles Recht auf Kontrolle jedweden hoheitlichen Handelns, wie Sie es zu verstehen scheinen, gibt es nicht. Die effektivste Kontrollmöglichkeit des Bürgers ist der Rechtsweg (Widerspruch, Klage), der jedoch grundsätzlich nur beschritten werden kann, sofern der Bürger unmittelbar in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt wurde bzw. wird.

Unter "Kontrolle durch eine plurale Öffentlichkeit" ist die Resonanz in Medien und Bevölkerung zu verstehen, die hervorgerufen wird durch staatliches Handeln - insbesondere durch fehlerhafte Verwaltungsakte, zumal nach gerichtlicher Feststellung.

Mit anderen Worten: Gegen einen als fehlerhaft empfundenen Verwaltungsakt müssen diejenigen, die sich geschädigt sehen, den Rechtsweg beschreiten. Dieser Rechtsweg wiederum kann Gegenstand kritischer Berichterstattung und öffentlichen Interesses werden. Nicht vorgesehen ist jedoch ein individuelles "Ermittlungsrecht" des Bürgers zur Kontrolle behördliches Verwaltungsakte.

Anwendungsbeispiel: Wenn bei Ihrem Nachbarn der Gerichtsvollzieher ein und aus geht, haben Sie kein Recht zu überprüfen, ob es sich um einen völlig korrekten und rechtmäßigen Besuch handelt. Dies zu überprüfen müssen Sie Ihrem unmittelbar betroffenen Nachbarn und dessen Rechtsberatern überlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Familie
01.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

"Die FDP will das von der Union geforderte Betreuungsgeld wegen der notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt verschieben. FDP-Generalsekretär Christian Lindner sagte am Freitag: "Angesichts der Haushaltslage müssen Sozialleistungen für einige Zeit auf dem heutigen Niveau eingefroren werden." Neue Leistungen wie das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause erziehen, könnten erst einmal nicht eingeführt werden sagte Lindner der "Bild"-Zeitung."

www.rp-online.de

Können die Wähler sich darauf verlassen, dass die CSU als Familienpartei das von ihr selbst erfundene Betreungsgeld auch wirklich durchzusetzt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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11.06.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrte Frau ,

ein Betreuungsgeld für Kinder, die jünger als drei Jahre sind und von einem Elternteil zu Hause betreut werden, ist eine (umstrittene) familienpolitische Idee, die im Jahr 2007 vom damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber in die Diskussion eingebracht worden ist.

Im Februar 2009 einigte sich die Große Koalition auf Drängen der CSU, denjenigen Eltern, die ihre Kinder nicht in eine Krippe schicken, ab 2013 eine Zahlung in Aussicht zu stellen, und verankerte dieses Ziel auch in § 16 Abs. 4 SGB VIII. Die konkrete Ausgestaltung soll bis zum Jahre 2013 geklärt werden. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP bestätigte diese familienpolitische Planung, stellte das Projekt jedoch unter Haushaltsvorbehalt.

Kurzum: Die politische Abwägung, welche staatlichen Ausgaben in welchem Umfang durchgeführt werden sollen, hängt von vielen Unbekannten ab. Wie sich die Lage in 2013 darstellen wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht mir Sicherheit vorhergesagt werden - auch nicht durch einseitige Erklärungen des FDP-Generalsekretärs.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl,

in der Antwort auf meine vorherige Frage ( www.abgeordnetenwatch.de ) schrieben Sie:

"Gegen einen als fehlerhaft empfundenen Verwaltungsakt müssen diejenigen, die sich geschädigt sehen, den Rechtsweg beschreiten. Dieser Rechtsweg wiederum kann Gegenstand kritischer Berichterstattung und öffentlichen Interesses werden. Nicht vorgesehen ist jedoch ein individuelles ´Ermittlungsrecht´ des Bürgers zur Kontrolle behördliches Verwaltungsakte."

Nehmen wir also an, ich stoße im Internet auf einen Link auf eine Seite, folge diesem Link und lande bei einem Stoppschild des BKA. Der Kontext, in dem der Link steht, läßt zunächst nicht vermuten, daß sich auf der gesperrten Seite Kinderpornographie befindet (z. B. weil er von einer Suchmaschine nach Eingabe harmloser Suchwörter angegeben wird).

In diesem Moment bin ich selbst Betroffener des Verwaltungsakts, da mir der Zugang zu einer Seite verwehrt wird, die möglicherweise nur legale Inhalte enthält.

Was soll ich nun konkret tun?

Soll ich an das BKA eine Nachricht schicken und nachfragen? Würde ich mich damit nicht selbst der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, falls ein zuständiger Ermittler meint, ich könnte nach Kinderpornographie gesucht haben?

Falls das BKA nicht antwortet oder die Antwort mich nicht zufriedenstellt: Soll ich dann gerichtliche Schritte einleiten? Mit dem damit verbundenen zeitlichen und finanziellen Aufwand?

Falls wirklich ein solcher Aufwand nötig wäre: Sehen Sie keine Gefahr darin, daß viele Menschen diesen Aufwand scheuen werden und deshalb eine Gewöhnung an Internetsperren einsetzt?

Soll ich mich an die Medien wenden? Wäre das nicht, als ob der von Ihnen angeführte Nachbar, der Besuch vom Gerichtsvollzieher hat, mich und andere Nachbarn um Hilfe bitten muß, weil er nicht in der Lage ist, gegen einen eventuell fehlerhaften Verwaltungsakt selbst effektiv vorzugehen?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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18.06.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

die Sorge, das BKA könnte auf Grundlage des ZugErschwG eine Seite zu Unrecht sperren, halte ich für an den Haaren herbei gezogen. Die beauftragten Beamten werden ihre Aufgabe gewissenhaft erfüllen. Ich sehe keinen Grund, vorab Schwarzmalerei zu betreiben.

Offenbar haben Sie etwas missverstanden: Als Internetnutzer können Sie den Rechtsweg nicht beschreiten, wenn Ihnen das (Auskunfts-) Verhalten des BKA nicht passt. Dies können nur die betroffenen Anbieter von Internetdiensten. Um die Transparenz für die Internetnutzer zu erhöhen, wurde in § 9 ZugErschwG eigens das unabhängige Expertengremium eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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