Dr. Hans-Peter Uhl (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Hans-Peter Uhl
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
05.08.1944
Berufliche Qualifikation
Kreisverwaltungsreferent a. D., Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
München-West/Mitte
Ergebnis
36,7%
Landeslistenplatz
19, Bayern
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(...) Im Ergebnis ist festzustellen, dass die deutsche Gerichtsbarkeit über Kriegsverbrechen der alliierten Streitkräfte nach wie vor ausgeschlossen ist. Kontrollratsgesetz Nr.4 - obzwar längst nicht mehr gültig - bildet daher (für den entsprechenden Zeitraum) bis heute die Basis für ein Verfahrenshindernis. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Uhl.

Sie sagen also selbstverständlich dass niemand eine Absicht hatte, den Einsatz alternativer DNS-Server mit Mutmaßungen zu behaften. Ich trage gern Aussagen von Ihnen und z.B. Frau von der Leyen zusammen, die das genaue Gegenteil behaupten.
Wie stellen Sie sich, mit dem Hintergrund Ihrer Aussage, einen sinnvollen Einsatz entsprechender Sperr- oder Löschtechniken vor, die auf der gleichen Technik beruhen?
Gerne lasse ich mir von Ihnen öffentlich einen Denkfehler nachweisen. Zur Not auch einen eklatanten. Ich lade Sie herzlich ein.
Ich bin mir sicher, Sie haben mir Zeit gestohlen als ich Ihnen. Ich bekomme diese nicht vergütet. Dennoch gibt es sicher sehr viele Menschen die sich sehr für Ihre sachlich fundierten Antworten interessieren, immerhin geht es um eine der Zukunftstechnologien der Informationsgesellschaft. Technologien, die das wirtschaftliche Wachstum fördern und unseren Wohlstand sichern sollen.

Offen bleibt weiterhin meine Frage, wie Sie das Verhalten der SPD-Parteizentrale einstufen. Jeder Pädokriminelle dort käme unerkannt davon. Darf man das zulassen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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29.04.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

§ 2, Abs 1 ZugErschwG - geltendes Recht, derzeit leider noch nicht
angewandt - ist allgemein genug formuliert. Ich verweise dazu auch auf
den Begründungsteil des Gesetzgebungsbeschlusses auf Seite 13 (rechte
Spalte), nachzulesen im diesem Dokument:
dip21.bundestag.de

Ansonsten ist meinerseits alles gesagt.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Wirtschaft
01.05.2010
Von:

Während sich in allen Umfragen 80% und mehr der Bevölkerung gegen deutsche Finanzhilfen für Griechenland aussprechen, scheint es bei den Parteien genau umgekehrt zu sein. Wie kann es sein, dass sich unsere Abgeordneten so massiv gegen den Willen der Wähler stellen?
Dies ist bereits bei der Einführung so gewesen, und eine Situation, wie wir sie jetzt haben wurde damals von den Befürwortern in Politik und Wirtschaft kategorisch ausgeschlossen.
Wurden wir also zur Einführung des Euros von der Politik getäuscht - und passiert nicht dasselbe jetzt mit der Griechenlandhilfe?
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
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14.05.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrte Damen und Herren,

generell wäre es schön, wenn Sie Ihrer Frage eine Anredezeile voranstellen könnten.

Ich habe dem Währungsunion-Finanzstabilisierungsgesetz schweren Herzens zugestimmt. Ich bin nach reiflicher Überlegung der Ansicht, dass die neuen Kredite für Griechenland gegenüber allen relevanten Alternativen die geringsten Risiken und Wohlfahrtsverluste für Deutschland mit sich bringen werden. Alle diskutierten Alternativen - Griechenland aus dem Euro "hinauskaufen" oder in den Staatsbankrott gehen lassen - erscheinen konkret und kurzfristig nicht als realistische praktikable Alternativen im Sinne der deutschen Volkswirtschaft.

Griechenland hat sich im Jahr 2001 mit gefälschten Statistiken in den Euro hineingemogelt und in den folgenden Jahren hemmungslos auf Pump gelebt. Dies ist empörend, aber ein Staatsbankrott hätte nun fatale Folgen auch für Deutschland: Deutsche Firmen haben 2008 für 8 Mrd Euro nach Griechenland Waren und Dienstleistungen exportiert. Und deutsche Banken und Versicherungen - dahinter stehen Sparer, Kleinanleger und Rentner - halten für 40 Mrd Euro griechische Staatsanleihen. Bei einer kräftigen Abwertung dieser Forderungen würde die Kreditversorgung der Unternehmen erschwert. Wir verhindern mit den Notkrediten für Griechenland einen Dominoeffekt in Europa und erhalten das Vertrauen der Finanzmärkte in die Zahlungsfähigkeit der Mitglieder der Euro-Zone.

Der Fehler wurde am Anfang gemacht: Griechenland hätte nicht in den Euro-Raum aufgenommen werden dürfen (im Jahr 2000). Und - wenn schon - hätte der Euro-Stabilitätspakt nicht aufgeweicht werden dürfen (in den Jahren 2003 bis 2005). Dies fällt leider in die Verantwortung der Bundesregierung unter BK Schröder (SPD/Grüne).

Ob die Entscheidung in puncto Griechenland richtig oder falsch war, wird sich erst herausstellen. Niemand - auch die VWL-Professoren sind sich hier uneins - kann das heute mit Sicherheit vorhersagen. Entscheiden mussten wir uns trotzdem. Zum meinem Abstimmungsverhalten im Bundestags verweise ich grundsätzlich auf diese Antwort:
www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Integration
03.05.2010
Von:
Max

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Uhl,

ich schätze Sie für Ihre klaren Stellungnahmen zu den Bürgerfragen in diesem Internetportal sehr.

Deshalb stelle ich an Sie die Frage, ob die Entscheidung der niedersächsischen CDU mit der Bestellung einer muslimischen Ministerin mit türkischem Migrantenhintergrund der Test einer Migrantenquote in den Unionsparteien sein soll? (Staatsministerin Böhmer, CDU, will eine Migrantenquote www.welt.de )

Will diese Migrantenquote zukünftig auch die CSU in Bayern einführen? www.morgenpost.de

Ist jemand überhaupt für ein Ministeramt qualifiziert, der erklärt, er kenne sich mit den Bräuchen, Sitten und Traditionen eines deutschen Bundeslandes nicht aus? www.welt.de

Mit meinen Fragen an Sie möchte ich wissen, ob es noch einen Unterschied zwischen CSU und CDU in der Behandlung des Migrantenproblems gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Max
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
2Empfehlungen
14.05.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

eine Migrantenquote für die Mitgliedschaft in den Unionsparteien wäre vollkommen abwegig. Dies hat aber auch niemand gefordert und auch Sie beziehen sich wohl auf die Idee von Staatsministerin Böhmer, eine Migrantenquote für den öffentlichen Dienst einzuführen. Ich nehme an, Frau Böhmer wollte mit dieser Idee lediglich kommunizieren, dass Bürger mit - wie es heute so schön korrekt heißt - "Migrationshintergrund" sich generell besser qualifizieren und stärker interessieren sollten für eine Laufbahn im öffentlichen Dienst.

Jedenfalls wird die tatsächliche Einführung einer solchen Quote von mir und in meiner Fraktion strikt abgelehnt. Eine solche Idee hat überhaupt keine Aussicht auf Realisierung. Auch Frau Böhmer hat sich davon bereits wieder distanziert.

Im Übrigen haben Sie Recht: Frau Özkan hat als Niedersächsische Ministerin keinen guten Einstand gehabt. Gerade eine so anspruchsvolle und sensible Frage wie das Religionsverfassungsrecht eignet sich ganz und gar nicht für halbgare, halbwissende und/oder populistische Devisen - schon gar nicht für Mandatsträger der Unionsparteien. Gleichwohl sollten wir nicht hartherzig sein und Frau Özkan einen Vertrauensvorschuss geben und ihr alles Gute für ihr neues Amt wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.05.2010
Von:

Moin Moin Hans-Peter Uhl,
warum wurde der Artikel 146 des Grundgesetzes, nach 20 Jahren Deutscher Einheit, noch immer nicht umgesetzt?
Und wann wird der Artikel 146 des GG umgesetzt?

MfG D.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
1Empfehlung
14.05.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

das Grundgesetz (GG) in der Fassung von 1949 stand unter einem Vorbehalt, lediglich für die Übergangszeit bis zur Herstellung der deutschen Einheit zu gelten.

Die in Art 146 GG erwähnte Möglichkeit einer neuen gesamtdeutschen Verfassung ist jedoch lediglich ‚deklatorisch’ zu verstehen und normiert den ohnehin selbstverständlichen Grundsatz, dass das Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden kann. Zu keinem Zeitpunkt aber war eine neue gesamtdeutsche Verfassung im Sinne des Art. 146 GG zwingende Voraussetzung für die rechtmäßige Herbeiführung der deutschen Einheit. Sie war lediglich eine von zwei möglichen Optionen.

Alternativ stand ein Beitrittsverfahren (bis dahin nicht zugehöriger) deutscher Gebiete nach Art. 23 S.2 GG a.F. zur Verfügung, bei welchem das GG im beitretenden Gebiet in Kraft zu setzen war. Dies hatte beim Beitritt der DDR und der dadurch hergestellten deutschen Einheit zur Konsequenz, dass das GG damit definitive und abschließende gesamtdeutsche Verfassung wurde.

Wenn Sie es genau wissen wollen, empfehle ich Ihnen zum Artikel 146 GG den einschlägigen Rechtskommentar Maunz/Dürig in der aktuellen Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistaneinsatz (ISAF)
07.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,


Bei dem Luftangriff in Kunduz auf zwei Tanklaster sind im September zwischen 70 und 140 Menschen getötet worden, darunter zahlreiche Zivilisten und möglicherweise auch Kinder. In der Union gab es unterschiedliche Beurteilungen des Vorfalls. Daher möchte ich Ihnen ein paar Fragen zu Ihrer persönlichen Einschätzung stellen.

Wie bewerten Sie die Bombadierung? Würde Ihr Urteil anders ausfallen, wenn es sich bei den Toten ausschließlich um Taliban-Kämpfer gehandelt hätte?
Den Bundeswehrsoldaten ist es offenbar erlaubt, auch ohne unmittelbare Gefahr oder Notwehrsituation Taliban-Kämpfer gezielt zu töten.
Dennoch frage ich Sie, ob es Ihrer Ansicht nach moralisch zu rechtfertigen ist, Terroristen, die mit Tanklastern auf einer Sandbank feststecken, zu bombadieren.


Herzlichen Dank und Freundliche Grüße
M.
Antwort von Dr. Hans-Peter Uhl
bisher keineEmpfehlungen
21.05.2010
Dr. Hans-Peter Uhl
Sehr geehrter Herr ,

Bundesaußenminister Westerwelle hat in seiner Regierungserklärung vom 10. Februar 2010 ausgeführt: "Die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Auseinandersetzung mit Aufständischen und deren militärischen Organisationen führt uns zu der Bewertung, die Einsatzsituation von ISAF auch im Norden Afghanistans als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts zu qualifizieren. […] Die rechtliche Qualifizierung der objektiven Einsatzsituation von ISAF hat Konsequenzen für die Handlungsbefugnisse der Soldaten, für die Befehlsgebung und für die Beurteilung des Verhaltens von Soldaten in strafrechtlicher Hinsicht."

Unsere Soldaten brauchen Rechtssicherheit für ihren Einsatz. Die Neubewertung der Bundesregierung hat dafür ein politisches Signal gesetzt: Für die Bundeswehr in Afghanistan sind nun die Regeln des humanitären Völkerrechts maßgebend - und nicht das deutsche Strafrecht. Die Bundesanwaltschaft hat sich am 16. April 2010 dieser Auffassung angeschlossen und das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz eingestellt. Der Angriff sei "völkerrechtlich zulässig" gewesen, da Oberst Klein "nicht mit der Anwesenheit geschützter Zivilsten rechnen musste".

‚Bewaffneter Konflikt’ ist ein Rechtsbegriff des Völkerrechts. Ein solcher Konflikt wird bei lang anhaltender bewaffneter Gewalt einer gewissen Intensität angenommen. Er ist ‚nicht-international’ wenn er innerhalb eines Staatsgebiets zwischen der Staatsgewalt und organisierten bewaffneten Gruppen ausgefochten wird. Die afghanische Regierung trägt, unterstützt von ISAF, einen bewaffneten Konflikt mit den Taliban aus.

Die ISAF-Kräfte - und somit auch die Bundeswehr - sind an der Seite der afghanischen Regierung Partei im bewaffneten Konflikt mit Aufständischen, sobald sie in Kampfhandlungen eingreifen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Truppen unmittelbar angegriffen werden oder ob sie offensiv gegen Aufständische vorgehen. Die Normen des Völkerrechts (etwa für den Waffeneinsatz gegen gegnerische Kämpfer, zum Schutz der Zivilbevölkerung, zur Vermeidung ziviler Opfer) sind jedenfalls zu beachten. Diesen Anforderungen müssen auch die nationalen militärischen Einsatzregeln Rechung tragen.

Ich persönlich halte den Luftangriff von Kunduz - jedenfalls in der Rückschau - für unangemessen und für eine besonders bestürzende Tragödie. Ich möchte aber nicht so weit gehen, Luftangriffe auf Taliban, etwa wenn sie mit Tanklastern in einer Sandbank feststecken, generell als (ethisch) ungerechtfertigt zu bezeichnen. Ob und inwiefern ein solcher Angriff gebilligt werden kann, kommt aus meiner Sicht vorrangig auf die konkrete Situation an, insbesondere auf Art und Umfang der Bedrohung und auf die relevanten Handlungsalternativen.

Mit freundlichen Grüßen
Uhl
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