Dr. Hans Peter Bartels (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Hans Peter Bartels
Geburtstag
07.05.1961
Berufliche Qualifikation
Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kiel
Wahlkreis
Kiel
Ergebnis
38,3%
Landeslistenplatz
6, Schleswig-Holstein
weitere Profile
Ich bin, wie auch die SPD-Bundestagsfraktion, für die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus als dauerhaften Rettungsschirm und werde der Ratifizierung des Vertrages voraussichtlich zustimmen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
22.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bartels,

die Presse zitiert Sie als SPD-Verteidigungsexperten mit der Aussage "Die Bundesregierung kann mit der Zustimmung der SPD für den Einsatz der Patriot-Raketen in der Türkei rechnen". Um diese Haltung der SPD nachvollziehen zu können bitte ich Sie mir einige Fragen zu beantworten.

Gab es im Verlauf des türkisch-syrischen Konflikts Szenarien bei denen der türkische Luftraum durch Patriot Raketen hätte verteidigt werden können?

Gibt es Anzeichen für mögliche Luftangriffe der Syrer auf die Türkei? Wenn ja, welche Anzeichen sind das?

Warum werden die deutschen Raketen eingesetzt? Den Medien zufolge verfügen die USA und Holland ebenfalls über gleichwertige Systeme.

Ist es richtig, dass die bewaffneten Aufständischen in Syrien vom türkischen Territorium aus unterstützt werden? Falls ja, wurde die Türkei von Seiten der NATO oder Deutschlands aufgefordert diese Unterstützung zu unterbinden um einer weiteren Eskalation entgegen zu wirken?

Werden die deutschen Einsatzkräfte umgehend aus der Türkei abgezogen falls die Türkei eskalierend in den innersyrischen Konflikt eingreift (z.B. durch Unterstützung der bewaffneten Aufständischen, Flugverbotszone, etc.) oder wird auch eine Beteiligung der deutschen Bundeswehr an einer kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Türkei und Syrien in Kauf genommen?

Ich danke Ihnen für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen.
Antwort von Dr. Hans Peter Bartels
bisher keineEmpfehlungen
03.12.2012
Dr. Hans Peter Bartels
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.

Jedes Mitglied der NATO hat sich vertraglich dazu verpflichtet, Hilfegesuche von Bündnispartnern zu prüfen und diesen ggf. nachzukommen. In Sachen Türkei sehe ich nach dem offiziellen Ersuchen des Landes für uns Handlungsbedarf, was den Beistand zur Verteidigung betrifft.

Die Türkei allein zu lassen, wäre falsch und hätte auch weitreichende Folgen für die Bedeutung Deutschlands im für uns wichtigsten strategischen Bündnis, der Nato. Erinnern Sie sich an die unklare Haltung der Bundesregierung, als die Lage in Libyen im UN-Sicherheitsrat zur Abstimmung stand. Enthaltungspolitik ist nicht ideal, wenn wir auch künftig positiv Einfluss auf die Lösung internationaler Konflikte nehmen möchten.

Die Bereitstellung geeigneter NATO-Mittel ist übrigens angeraten, bevor man sie tatsächlich benötigt. Wir wollen nicht darauf warten, bis die erste Rakete in einem syrischen Flüchtlingscamp auf türkischem Boden oder einer Grenzstadt einschlägt. Die Patriot-Systeme werden hoffentlich dazu beitragen, dass es erst gar nicht so weit kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Bartels
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
29.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bartels,

sind die Formulierungen im zur Abstimmung anstehenden Leistungsschutzrecht so gestaltet, dass weiterhin (auch gesammelte) Hinweise auf Zeitungsartikel der Tagespresse möglich sind, wenn der Hinweisgeber keine Gewinninteressen verfolgt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans Peter Bartels
bisher keineEmpfehlungen
03.12.2012
Dr. Hans Peter Bartels
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Leistungsschutzrecht.

Meinem Verständnis nach, wäre ein einfacher Hinweis (~Link) auf Zeitungsartikel nach der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfes nach wie vor zulässig - unabhängig von etwaigen Gewinninteressen. Genau steht geschrieben:

"Presseverlage können nur von Anbietern von Suchmaschinen und Anbietern von solchen Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, die Unterlassung unerlaubter Nutzungen verlangen und nur sie müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben. Dies gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit."

Den vollständigen Text des Gesetzesentwurfes finden Sie auch unter folgender Adresse:

www.bmj.de

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt den Gesetzentwurf im übrigen ab.

Beste Grüße
Hans-Peter Bartels
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