Dr. Hans Georg Faust (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Hans Georg Faust
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Arzt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Goslar - Northeim - Osterode
Landeslistenplatz
17, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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(...) Auch für mich ist das konsequente Festhalten der unionsgeführten Bundesregierung an dem Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts ab dem Jahr 2011 wichtig. Gleichzeitig wird eine qualitative Verbesserung in Richtung nachhaltiger und generationengerechter Finanz- und Haushaltspolitik deutlich, da das strukturelle Defizit - bestehend aus Neuverschuldung und Einmaleffekten wie Privatisierungserlösen - zurückgefahren wird. In 2012 wird sogar ein nahezu strukturell ausgeglichener Haushalt geplant. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
09.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Faust,

ist ihnen bekannt, daß die von ihnen in ihrer letzten Antwort benannte Fallstudie zur Privatisierung von Krankenhäusern aus 2004 lediglich auf der telefonischen Befragung von gerade 20 Krankenhausmitarbeitern in unterschiedlichsten Leitungspositionen an drei privatisierten Einrichtungen beruht und daß diese "Fallstudie" von verdi nicht autorisiert wurde? (Quelle: hamburg.verdi.de )
Halten sie die telefonische Befragung von 20 Mitarbeitern privater Krankenhäuser für bundesweit repräsentativ?

Halten sie die aktuelle Studie (Göttinger Tageblatt vom 09. Juli 2009) Hamburger Rechtsmediziner, nach der von 8500 untersuchten Toten, jeder achte über Sechzigjährige Dekubitalgeschwüre aufwies und jeder dritte verstorbene Heimbewohner untergewichtig war für transparent?
Halten sie ähnliche Ergebnisse in Niedersachsen oder bundesweit für möglich? Welche Aussagen lassen sich daraus zur Wirksamkeit der MDK – Kontrollen ableiten? Welche Aussagen lassen sich aus derartigen Fakten über die Qualität der Pflege, bzw. über die Ausbildung in den Pflegeberufen, bzw. über die Eingangsvoraussetzungen der Pflegeausbildung ableiten?

Woraus schließen sie auf eine SPD - Nähe der AWO?

Ist es nicht ziemlich egal, ob ein christlicher, privater oder frei gemeinnütziger Arbeitgeber "Leiharbeiter in der Pflege" dazu nutzt Wohlverhalten und Akzeptanz schlechter Arbeitsbedingungen/Entlohnung von Leiharbeitern und Stammpersonal zu "erzwingen"?

Ist ihnen in dieser Beziehung die konkrete Lage in Südniedersachsen vertraut und wie beurteilen sie diese.

Mit freundlichen Grüßen

J.
Antwort von Dr. Hans Georg Faust
12Empfehlungen
14.07.2009
Dr. Hans Georg Faust
Sehr geehrter Herr ,

die Privatisierung von Krankenhäusern wurde von den Gewerkschaften, so vor allem der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, stark kritisiert. Gängige These war: die Privatisierung sei oftmals verbunden mit einem "Hire and fire" - also einer Entlassung von bisherigem Stammpersonal, einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Klinikbeschäftigten und einer Patientenselektion - begleitet von einer Umstellung der Flächentarifverträge auf Haustarife oder regionale Tarifverträge.
Diese gängige Gewerkschaftsthese wollte ver.di dann auch durch die Beauftragung der Unternehmensberatungsfirma PLS Rambøll Management mit der "Fallstudie: Privatisierungen von Krankenhäusern" bestätigen lassen.

Die Firma PLS Rambøll Management ist eine Beratungsgesellschaft, die vor allem im skandinavischen Raum geschäftlich aktiv ist. Schwerpunkt der Beratung sind die Bereiche Research, Survey, Management und Informationstechnologie. Die Firma berät bereits seit mehr als 30 Jahren Auftraggeber in den skandinavischen Ländern, seit 2000 auch in Deutschland. Für deutsche Auftraggeber hat PLS Rambøll Management verschiedene Krankenhausstudien veröffentlicht.

Die "Fallstudie: Privatisierungen von Krankenhäusern" offenbarte aber andere, die Gewerkschaft ver.di sehr überraschende Erkenntnisse: die Privatisierungsaktionen durch Klinikkonzerne verliefen in geordneten Bahnen. Größere Personalfreisetzungsaktionen kamen kaum vor. Allerdings wurde der Betriebsführungsstil meistens geändert und auf das Unternehmensziel des Klinikkonzerns neu ausgerichtet. Darüber hinaus haben die privaten Klinikträger neue Geschäftsfelder besetzt. Der Versorgungsauftrag wurde fortgeführt. Dies gilt insbesondere auch für die Implementierung von diagnosebezogenen Fallpauschalen, eine verstärkte Diversifizierung durch Integrierte Versorgung, eine zunehmende Internationalisierung, eine gezielte Produktivitätssteigerung und eine Verbesserung der Ergebnisqualität der Krankenhäuser. In der Regel wurde die Leistungseffizienz bei den übernommenen Krankenhäusern im Klinikverbund gesteigert. Eine zentrale Aussage der "Fallstudie: Privatisierungen von Krankenhäusern": "Es geht keinem der Krankenhäuser nach der Privatisierung schlechter als zuvor. Tendenziell stehen die Krankenhäuser nach der Privatisierung sogar besser als vorher da."
In den neuen Bundesländern war die Privatisierung aus der Sicht der Beschäftigten meistens die einzige Möglichkeit, ihr Haus zu "retten". Wenn auch Teile der Bevölkerung sich emotional gegen eine Privatisierung äußerten, war dennoch ausschlaggebend, dass Arbeitsplätze erhalten und keine wesentlichen Einschränkungen in die bisherige stationäre Versorgung erfolgten. So haben die in die Analyse einbezogenen Klinikkonzerne kaum Beschäftigte übernommener Krankenhäuser entlassen. Die befürchtete Risikoselektion, Leistungseinschränkung oder weitere Rationierung von Leistungen wurde als unerheblich bezeichnet.

Die Firma PLS Rambøll Management hat im Auftrag von ver.di 1 ½ bis 2 ½ stündige qualitative Telefoninterviews mit Betriebsräten, Konzernbetriebsräten und Aufsichtsratsmitgliedern geführt. So wurden u. a.:
• Herr M. W., Aufsichtsratsmitglied der Rhön-Kliniken AG, Gewerkschaftssekretär ver.di,
• Herr J. W., stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Wittgenstein Kliniken AG, Gewerkschaftssekretär ver.di,
• Herr H. K., Aufsichtsratsmitglied Wittgenstein Kliniken AG, Gewerkschaftssekretär ver.di,
• Herr Dr. L.H. Konzernbetriebsrat Klinikum Berlin/Buch, Helios-Kliniken GmbH,
• Herr Dr.-Ing. R. S., Betriebsratsvorsitzender Klinikum Erfurt GmbH, Helios, sowie Aufsichtsratsmitglied Helios-Kliniken GmbH,
• Herr O. S., Betriebsratsvorsitzender des Klinikums Bad Berka, Thüringen, Rhön-Kliniken AG und
• Herr K. D., Betriebsratsvorsitzender Landesfachkrankenhaus Stadtroda, Asklepios GmbH
befragt.
Darüber hinaus wurden aber auch Wissenschaftler sowie Vertreter gesellschaftlich relevanter Interessensvertretungen, wie z. B.
• Herr Prof. Dr. K.-H. Boeßenecker, Leiter des Forschungsschwerpunkt Wohlfahrtsverbände/Sozialwirtschaft, Fachhochschule Düsseldorf,
• Herr W. Eike, AWO, Referent für Gesundheitshilfe und Rehabilitation/Senioren,
• Herr M. Edele, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Hamburg und
• Herr Dr. M. Müschenich, Medizinischer Direktor des Vereins zur Errichtung Evangelischer Krankenhäuser in Berlin
interviewt.
Dies zur Qualität der von ver.di nicht freigegebenen "Fallstudie: Privatisierungen von Krankenhäusern" der skandinavischen Beratungsgesellschaft PLS Rambøll Management.

Die TAZ hat in ihrer Ausgabe vom 27. August 2008 folgendes zum Thema Zeitarbeit berichtet: "(…) Wie steht es mit der Tatsache, dass mittlerweile auch die SPD-nahe Arbeiterwohlfahrt (AWO) (…) eine Zeitarbeitsfirma gegründet hat, um die eigenen Tarife zu umgehen?

Professor Klaus Püschel, Rechtsmediziner des Universitätskrankenhauses Hamburg-Eppendorf, hatte 8.518 Verstorbene ab dem 60. Lebensjahr untersuchen lassen. Er hat u. a. festgestellt, dass nur rund die Hälfte der Verstorbenen zuvor Normalgewicht hatten, 15 Prozent untergewichtig waren und als besonders alarmierend ermittelte er die sozialen Umstände - mit hohem Lebensalter steigt auch das Risiko, einsam zu sterben - der älteren Menschen. Zugleich unterließ Prof. Püschel Schuldzuweisungen und bescheinigte Ärzten und Pflegern gute Arbeit.
Ärztekammer, Krankenhausgesellschaft, Hausärzteverband und Pflegegesellschaft kündigten an, die Ergebnisse von Herrn Prof. Püschel zum Anlass zu nehmen, um die Versorgung alter Menschen in Hamburg zu verbessern. Dass sich die Leistungserbringer in der Hansestadt dieses Ziel haben gesetzt, ist gut und richtig. Denn nur diese können vor Ort konkrete Maßnahmen umsetzen.
Die Bundespolitik unterstützt diesen Ansatz durch diverse gesundheitspolitische Maßnahmen, wie z. B.:
• dass die Finanzierung von steigenden Ausgaben aufgrund erhöhter Krankheitshäufigkeit der Versicherten (Morbiditätsrisiko) auf die Krankenkassen übergegangen ist (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) oder
• dass die ambulanten Sachleistungen, das Pflegegeld sowie die stationären Leistungen in der Pflegestufe III angehoben wurden sowie • dass die Pflegeeinrichtungen jährlich unangemeldet durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft und diese Prüfberichte allgemein verständlicher Form veröffentlicht werden müssen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz).

Seit dem 1. Juli 2009 erfolgen nun die MDK-Prüfungen nach einem neuen Prüfschema, welches sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen zusammensetzt. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen können sich gezielt zu den Themen "Pflege und medizinische Versorgung", "Umgang mit demenzkranken Bewohnern", "soziale Betreuung und Alltagsgestaltung", "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene" und zu den Ergebnissen der Bewohnerbefragung informieren. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich "Pflege und medizinische Versorgung": Aus diesem Bereich werden 35 Qualitätskriterien abgebildet. Zusätzlich wird die Zufriedenheit der Bewohner in der Einrichtung separat in einer eigenen Note mit 18 Einzelkriterien dargestellt. Damit sichergestellt ist, dass der hohe Standard der transparenten und vergleichbaren Darstellung von Pflegequalität kontinuierlich weiterentwickelt wird, wird parallel zur Veröffentlichung der Pflegenoten eine wissenschaftliche Begleitung des Projektes organisiert. Dabei wird auch die Darstellung der Pflegequalität analysiert, um sie auf dieser Basis ggf. weiter zu optimieren.

Ich arbeite immer noch als Krankenhausarzt und bin daher mit der Versorgungssituation in Südniedersachsen gut vertraut. Darüber hinaus bin ich regelmäßig im Gespräch mit Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachkräften, Heimbetreibern und Patientinnen sowie Patienten.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Hans Georg Faust, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
11.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Faust
Wie zuverlässig man im Umgang mit Daten ist und wie sicher diese geschützt werden, lässt der Heise- Bericht ahnen.
www.heise.de
Im Trustcenter der Bundesdruckerei passierte offenbar nach einem Spannungsabfall das, was D-Trust Geschäftsführer Matthias Merx gegenüber "heise online" als etwas beschrieb, was schon mal vorkommt: "Das HSM hat eigenständig die Daten gelöscht, weil es einen Angriff vermutete."
Die Befürchtungen von Andreas Bogk vom Chaos Computer Club haben sich damit bestätigt.
Auf so einer Karte möchte ich meine Krankengeschichte nicht gespeichert wissen.
Was hat das Experiment "Gesundheitskarte" bisher gekostet?
Wird der Karteninhaber entscheiden können, ob seine Krankengeschichte auf der Karte abgespeichert wird oder nicht?
Wer haftet für Behandlungsfehler die bei Datenverlust auftreten?
Antwort von Dr. Hans Georg Faust
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15.07.2009
Dr. Hans Georg Faust
Sehr geehrte Frau ,

die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 25. Mai 2009 hat gezeigt, dass insbesondere die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz und zur informationellen Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten, die in enger Zusammenarbeit mit den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erarbeitet wurden, als vorbildlich eingestuft werden. Kernpunkt ist dabei die Freiwilligkeit der Nutzung der medizinischen Anwendungen. Die angehörten Experten sehen in dem deutschen Projekt in Bezug auf die hohen Ansprüche an Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung auch ein Modell für europäische Lösungen. Im Ergebnis hat diese Anhörung gezeigt, dass zwischen allen Beteiligten ein Grundkonsens über die Notwendigkeit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte als Schlüssel für ein modernes und qualitativ hochwertiges Gesundheitswesen in Deutschland besteht. Die gemeinsame Selbstverwaltung trägt das Projekt in beachtlicher Gemeinsamkeit und hat bestätigt, dass die Arbeiten zum Basis-Rollout plangemäß verlaufen. Darüber hinaus ist die Ausstattung der Leistungserbringer in vollem Gange und die Krankenkassen haben die notwendigen vertraglichen und sonstigen Maßnahmen eingeleitet, um in der Startregion ab dem 1. Oktober 2009 Gesundheitskarten auszugeben. In der öffentlichen Anhörung herrschte des Weiteren Einigkeit, dass von einer übereilten Einführung der Gesundheitskarte nicht die Rede sein kann. Auch die Diskussion innerhalb der Ärzteschaft im Vorfeld des 112. Deutschen Ärztetages (2009) spiegelt diese konstruktive Haltung wider.

Zu der von Ihnen angesprochene angebliche "Datenpanne", über die das Internetportal "Heise online" exklusiv berichtet, möchte ich auf die diesbezügliche Stellungnahme des allgemein anerkannten Datenschutzexperten Dr. Thilo Weichert (Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein), in "DER TAGESSPIEGEL" vom 14.07.2009, Seite 4, verweisen: nach seiner Ansicht wäre die "Panne" (so sie denn bestätigt würde) keine, die die Sicherheit der Daten gefährdet. Weichert war in einer Stellungnahme für den Bundestag jüngst zu der Auffassung gelangt, dass die elektronische Gesundheitskarte in der Struktur, wie sie geplant ist, kein Datenschutzproblem birgt. Und die Panne jetzt führt auch zu keinem Vertraulichkeitsproblem", so Weichert in seinen Ausführungen. "Im Gegenteil, die Vertraulichkeit ist absolut gewährleistet wenn die Daten nicht mehr zur Verfügung stehen." Das Problem sei also eher ein ökonomisches, da es das Projekt insgesamt "massiv zurückwirft". Denn hier liege schlicht "ein Managementproblem" vor, "das jetzt behoben werden muss".

Des Weiteren möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, welche Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden sollen: *Pflichtteil:* Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift. Darüber hinaus finden sich Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer, der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) und der persönliche Zuzahlungsstatus (zwei Prozent oder bei chronisch Kranken ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen). Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC, European Health Insurance Card) ausgerüstet. Für alle Versicherten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, muss die elektronische Gesundheitskarte zur Identifikation mit einem Foto ausgestattet sein (es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel bei Schwerpflegebedürftigen). Das elektronische Rezept gehört ebenfalls zu den Pflichtanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. *Freiwillig:* auf Wunsch des Versicherten kann die Speicherung medizinischer Daten, wie zum Beispiel Notfalldaten oder Arzneimittel erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Georg Faust, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
12.07.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Faust,

§ 305b SGB V sieht vor, dass die Öffentlichkeit lediglich über die Einnahmen-Ausgaben Situation der GKVen informiert werden muss, wobei die GKVen über die Tiefe der Darstellung einen sehr breiten Speilraum haben. Über die Vermögenslage der GKVen gibt es keine Berichtspflicht. Ebenso gibt es keine Verpflichtung zur Aufstellung von Lagebericht, Risikobericht, Anhang und erst recht kein Erfordernis für ein Testat von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Eine interne Revision findet nur im 5 Jahresrhytmus durch das Bundesversicherungsamt bzw. die für die SV zuständigen obersten Landesbehörden statt, siehe auch § 274 SGB V. Warum wird die Öffentlichkeit nicht über die Vermögenslage der GKVen informiert? Warum gibt es keine Testate von unabhängigen Wirtschaftsprüfern? Ist der Zeitraum von 5 Jahren für eine interne Revision bei den rasanten Umwälzungen und Änderungen in der Gesetzgebung im Gesundheitswesen nicht viel zu lang? Gibt es in Ihrer Fraktion Gesetzgebungsinitiativen, die dem Bürger eine Einsicht auch in die Vermögenslage (s)einer gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht? Jede kleine 25.000 € GmbH muss im Bundesanzeiger seine Vermögensverhältnisse für alle einsehbar offenbaren. Warum nicht auch die GKVen? Auf welcher Grundlage können gewählte Vertreter bei den Sozialwahlen berhaupt mitbestimmen, wenn ihnen grundlegende Informationen (Vermögenslage) vorenthalten werden?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Hans Georg Faust
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15.07.2009
Dr. Hans Georg Faust
Sehr geehrter Herr ,

das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) gibt mit den §§ 274 und 305b die Prüfung der Krankenkassen und ihrer Verbände sowie die Rechenschaft der einzelnen Krankenkassen über die Verwendung der Mittel vor.
So haben zum Beispiel die Krankenkassen nach den Vorgaben des § 305b SGB V in ihren Mitgliederzeitschriften jährlich Rechenschaft über die Verwendung der Beitragsmittel zu geben. Dabei haben sie auch über die Verwaltungsausgaben gesondert zu informieren. Hierzu empfehle ich Ihnen zum Beispiel den Geschäftsbericht 2008 der Techniker Krankenkasse (TK) (www.tk-online.de) oder den der Barmer Ersatzkasse (www.barmer.de) oder den der AOK in Niedersachsen (www.aok-niedersachsen.de). Mit dieser, durch das im Jahr 2003 beschlossenen Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) Regelung stellt der Gesetzgeber sicher, dass die einzelnen Mitglieder der Krankenkassen über die Verwendung der Kassenmittel des Vorjahres und den Anteil der Verwaltungsausgaben umfassend informiert werden.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass nach den Vorgaben des § 274 Abs. 1, Satz 1 SGB V, das Bundesversicherungsamt (BVA) und die für die Sozialversicherungen zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder die ihrer Aufsicht unterstehenden Krankenkassen *_mindestens_* alle fünf Jahre zu prüfen haben. Gegenstand der Prüfung sind die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung. Die Prüfungen bspw. der bundesunmittelbaren Krankenkassen werden von den Außenstellen des Bundesversicherungsamtes in Berlin, Cloppenburg, Duisburg, Fulda und Ingolstadt durchgeführt. Derzeit sind zirka 90 Prüfer im Einsatz, die sich auf einzelne Prüfgruppen aufteilen. Siehe hierzu auch den Tätigkeitsbericht 2007 des BVA (www.bundesversicherungsamt.de). Ich sehe keinen Grund, warum der Bundesgesetzgeber hier weitere gesetzliche Maßnahmen einleiten sollte, da sich die vorhandenen Instrumente der externen Aufsicht und Kontrolle durchs BVA bzw. durch die zuständigen Landesaufsichten der Krankenkassen bewährt haben. Neben diesen regelmäßigen Prüfungen durch die Aufsicht prüft zudem gemäß § 274 Abs. 4 SGB V vermehrt der Bundesrechungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften. Darüber hinaus haben Krankenkassen entsprechende Vorschriften in ihre Satzungen aufgenommen, die im Sinne einer Innenrevision eine jährliche Haushaltsprüfung sicherstellen und die wiederum dem Verwaltungsrat einer Krankenkasse als Kontrollinstrument gegenüber dem Vorstand dienen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Georg Faust, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
17.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Faust,

die Parteispitze der CDU hat für die kommende Legislaturperiode die Erhöhung von Steuern definitiv ausgeschlossen.

Können Sie hier verbindlich erklären, dass auch Sie als eventuelles Mitglied des kommenden Bundestages Steuererhöhungen ausschließen, und bei einer eventuellen Abstimmung im Bundestag dagegen stimmen würden, bzw. Ihr Mandat zurückgeben würden wenn eine unter Ihrer Partei, der CDU, geführte Bundesregierung Steuererhöhungen in der kommenden Legislaturperiode beschließen würde?
Antwort von Dr. Hans Georg Faust
7Empfehlungen
17.07.2009
Dr. Hans Georg Faust
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben diese Frage wortgleich über "abgeordnetenwatch" auch anderen Abgeordneten bzw. Kandidaten gestellt. Wie Sie meinen bisherigen Antworten auf "abgeordnetenwatch" entnehmen können, beantworte ich sehr gerne mir persönlich gestellte Fragen. Als nicht zielführend und den Zielen von "abgeordnetenwatch" widersprechend erachte ich jedoch Ihr vorgehen, da es sich hierbei nicht um eine individuelle Anfrage handelt.

Auf das Regierungsprogramm der Union hat Sie ja auch schon am 16. Juli 2007 mein Kollege Dr. Stephan Eisel, MdB hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Faust, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
21.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Faust!

Der niedersächsischen Presse unter Führung der HAZ war heute zu entnehmen, dass die gegenwärtige "Transportflaute...die Bahn hart treffe". Im einzelnen bedeutet das u.a., dass die Güterbahn bereits in den roten Zahlen wirtschaftet und dass der Gewinn im Fernverkehr (= IC und ICE) "trotz stabiler Passagierzahlen um mehr als zwei Drittel ... zusammengeschmolzen" sei.
So ändern sich die Zeiten! Sie werden sich gewiss daran erinnern, dass erst vor zwei bis drei Jahren die damalige Bahnführung das gesamte Leinetal zwischen Göttingen und Hannover vom schnellen, komfortablen und noch halbwegs preiswerten IC-Verkehr abgekoppelt hat mit der bemerkenswerten Begründung, die im Vergleich zur ICE-Neubautrasse "langsamere" Strecke durchs Leinetal werde für den damals boomenden Güterverkehr benötigt und im übrigen bestehe ja die Möglichkeit, Hannover oder Göttingen in den Nahverkehrszügen der metronom AG zu erreichen und dort auf die ICEs der Bahn umzusteigen. Nach Protesten gibt es derzeit wohl noch je eine Früh- und eine IC-Spätverbindung durchs Leinetal, die primär auf die Bedürfnisse der Pendler zwischen Göttingen und Hannover zugeschnitten ist. Für alle anderen Normalsterblichen hat sich die "bahntechnische Lebensqualität" dramatisch verschlechtert; die Bahn will ihre ICs abschaffen.
In diesem Zusammenhang wüßte ich gern von Ihnen, welche Haltung Sie grundsätzlich zu einer Privatisierung der DB AG einnehmen und welche Vorteile Sie sich ggf. davon für wen versprechen.
Nach meinem derzeitigen Informationsstand fährt auch der noch amtierende Verkehrsminister Tiefensee gern mit dem Dienstwagen in seinen Jahresurlaub. Welche Möglichkeiten sehen Sie, der jetzigen und zukünftigen Unternehmungsführungen der DB AG deutlich zu machen, dass sie dem Primat der Politik und nicht ihren eigenen Allmachtsvisionen unterliegen? Welche organisatorischen Änderungen wären nötig? Welche konkreten Möglichkeiten sehen Sie, die ICs zu uns zurückzuholen?

MfG
B.K.
Antwort von Dr. Hans Georg Faust
4Empfehlungen
24.08.2009
Dr. Hans Georg Faust
Sehr geehrter Herr ,

eine Beteiligung privaten Kapitals an den Transportbereichen ist grundsätzlich richtig, aber durch die Konjunktur- und Wirtschaftskrise zurzeit nicht machbar. Der Bund sollte nach meiner Auffassung in jedem Fall Mehrheitseigentümer bleiben und die Erlöse sollen für den Erwerb von Zügen, für die Infrastruktur, für Schienenwege, für die Sanierung von Bahnhöfen und für den Lärmschutz eingesetzt werden. Im Beschluss zur teilweisen Kapitalprivatisierung der DB AG hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihrer Forderung durchgesetzt, dass die Eisenbahninfrastruktur dauerhaft und vollständig in staatlichem Eigentum bleibt. Aus diesem Grund sind wichtige Strukturentscheidungen im Unternehmen getroffen worden. Dazu gehört die Trennung der operativen Gesellschaften von der Infrastruktur, was die Union immer gewollt hat. Netz, Bahnhöfe und Energieversorgung bleiben dauerhaft und zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes.

Wie Ihnen sicherlich noch aus der lokalen Presse bekannt ist, habe ich mich in den vergangenen Monaten mit den Auswirkungen der Verlagerung der IC-Züge von der bisherigen "Leinetalstrecke" beschäftigt und hier auch parteiübergreifend mit den Bürgermeistern der Region intensiv zusammengearbeitet. Durch dieses gemeinsame Engagement konnte unter anderem erreicht werden, dass die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) sowohl qualitativ als auch quantitativ für eine Verbesserung des regionalen Verkehrs sorgen wird. Dies wird unter anderem durch die Verstärkung der Metronom-Züge um einen Wagen und durch die verbesserte Ost-West Anbindung, Direktverbindungen Bad Harzburg – Göttingen erfolgen (siehe hierzu auch Presseinformation der LNVG vom 16. Juli 2009).

Darüber hinaus habe ich am 21. August 2009 den Vorstand der Deutschen Bahn AG angeschrieben, um auf die sehr ärgerliche Konsequenz dieser Umstellung für Bahnreisende – für die "Doppelbefahrung" des Leinetals muss ein Fahrgast jetzt 7 EURO pro Richtung mehr bezahlen – aufmerksam zu machen. Denn diese finanzielle Mehrbelastung erscheint mir insbesondere deswegen nicht akzeptabel, weil hier aus unternehmerischer Entscheidung heraus eine Zugverlagerung auf eine andere Strecke erfolgt, ohne dass ein sichtbarer Vorteil für den Fahrgast gegenüber der bisherigen Situation eintritt, verbunden mit weiteren Umsteigenotwendigkeit. Deshalb habe ich den Vorstand der Deutschen Bahn AG auch aufgefordert eine diesbezügliche Ausnahmeregelung zu schaffen und für die Fahrgäste den Aufpreis zu streichen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Dr. Hans Georg Faust MdB
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