Dr. Gerhard Schick (GRÜNE)
Kandidat Bundestagswahl 2005
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Gerhard Schick
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
Projektmanager bei der Bertelsmann Stiftung
Wohnort
-
Wahlkreis
Mannheim
Ergebnis
5,8%
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
weitere Profile
Wenn Sie Herrn Schick eine Frage stellen möchten, nutzen Sie ganz einfach das Frageformular auf dieser Seite. abgeordnetenwatch.de wird Ihre Frage für Sie an Herrn Schick zur Beantwortung weiterleiten. Die beantworteten Fragen erscheinen dann hier im Profil.
Fragen an Dr. Gerhard Schick
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Familie
04.09.2005
Von:

In Teilen Deutschlands wird jedes zweite Kind unehelich geboren. Sorgerecht des Vaters ist dann von der Zustimmung der Mutter abhängig. Elternzeit ist an das Sorgerecht gekoppelt und kann verweigert werden. Vater-Kind-Umgang wird per Gerichtsbeschluß i.d.R zweiwöchig zugelassen, wobei das ohne Konsequenzen von der Mutter verhindert werden kann. Einstweilige Verbotsverfügungen z.B. einen Kindergarten zum Abholen oder bei den Elternabenden zu betreten ist ohne Probleme möglich - Viele Kiga’s haben Listen. Ein Gesetz einen Vaterschaftstest - ohne Zustimmung der Mutter – mit mehrjährigem Zuchthaus zu bestrafen, ist im Frühjahr einige Zeit diskutiert worden.

1. In Frankreich ist dies alles undenkbar. Es gibt z.B. Doppelwohnsitz bei beiden Eltern. In Norwegen kann umgangsvereitelnden Eltern das Sorgerecht ganz entzogen werden. In Schweden müssen Väter einen Teil der Elternzeit antreten, wenn diese nicht verfallen soll. Die Regelungen anderer Länder sind Jahrzehnte alt wohingegen hier das international bekannte Parental Alientation Syndrom (Rufmord) und Umgangsvereitelung weit verbreitet sind aber in keinem Kinderbericht der Bundesregierung erwähnt werden.
Sehen sie anhand der Entwicklung gesetzgeberischen Handlungsbedarf z.B. bei den Rechten von Vätern (unehelicher Kinder)?

2. Halten Sie eine Zwangsmediation, wie in Kalifornien oder im Cochemer Modell in Deutschland seit Jahren erprobt, für unterstützenswert oder glauben sie, die staatlichen Familienverwaltungsindustrie aus Gericht, Anwälten, Jugendamt ergänzt durch freie Beratungsträger und Babyklappen sind ausreichend?

3. Denken sie mit solch Vaterrolle aufwachsende werden zukünftig selbst Kinder bekommen oder eher den Bevölkerungsteil ohne jeden Bezug zu Kindern mehren?

4. Für wie dringend halten sie diese Problematik im Hinblick auf Scheidungs-, Geburts-, Abtreibungsraten, der Bevölkerungsentwicklung, dem Renten- und Gesundheitssystem und dem persönlichen Glück der Menschen. Was werden sie persönlich tun?
Antwort von Dr. Gerhard Schick
bisher keineEmpfehlungen
09.09.2005
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrter Herr ,

meinen Antworten auf Ihren Fragen möchte ich eines vorwegschicken: Für mich stehen grundsätzlich nicht so sehr die Rechte der Väter oder Mütter im Mittelpunkt, sondern die Rechte der Kinder. Demnach steht für mich das Recht eines jeden Kindes, beide Elternteile zu kennen und regelmäßig zu sehen, im Zentrum meiner Überlegungen. Und da gibt es verschiedene Fälle: Väter, die unter der starken Trennung von ihren Kinder leiden, und Väter, die sich über Jahrzehnte weigern, ihre Kinder zu sehen, oder gewalttätige Väter oder Mütter, denen aus gutem Grund der Umgang mit den Kindern untersagt wird. PolitikerInnen müssen bei der Gesetzgebung alle diese Fälle berücksichtigen, daher können wir nicht einseitig einem Elternteil grundsätzlich mehr Rechte zugestehen.
Die Erfahrungen, die seit 1998 mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach Scheidungen gemacht wurden, zeigen, dass ein gerichtlich erzwungenes gemeinsames Sorgerecht häufig zu Lasten der Kinder geht. Es führt zu Situationen, in denen beispielsweise über die Frage, ob ein Kind einen Kindergarten besuchen oder in den Fußballverein gehen darf, prozessiert wird. Ein solches unwürdiges Gezerre liegt nicht im Interesse der Kinder!
Daher bin ich dagegen, bei nichtehelichen Kindern das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu ermöglichen. Gemeinsames Sorgerecht kann nur funktionieren, wenn die Eltern einigermaßen friedlich miteinander umgehen können. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Sorgerechtserklärung abzugeben. Wenn sie bei einer gerichtlichen Anhörung protokolliert wird, ist sie voll rechtsgültig und damit auch vollstreckbar, falls das doch eines Tages nötig werden sollte. Eine solche Erklärung kann auch einen verbindlichen Schlichtungsweg im Streitfall festlegen.
Das Umgangsrecht wird nach richterlichem Ermessen festgelegt, die Zweiwochenregelung ist nur ein Richtwert für diese Entscheidung. Auch bei der Umgangsregelung müssen die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt stehen. Ein Kind muss neben den Treffen mit dem Vater und den Großeltern noch genug Zeit für Freunde und Hobbies, nicht zuletzt auch für die Schule haben. Gerade in den Fällen, in denen das Umgangsrecht gerichtlich geregelt werden muss, weil die Eltern sich nicht gütlich einigen können, ist es aber von entscheidender Bedeutung, eine praktikable Lösung zu finden, um weiteren Streit zu verhindern. Auch nach deutschem Recht sind beide Elternteile dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, das das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt (§ 1684 BGB). Und auch im deutschen Recht kann das Sorgerecht bei wiederholtem Verstoß gegen diese Regel entzogen werden. Dass dies jedoch nur äußerst selten geschieht, liegt daran, dass ein Sorgerechtsentzug meist nicht im Interesse des Kindes liegt. Nicht nur Väter, die ihre Kinder nur selten sehen, leiden unter dem so genannten Parental Alientation Syndrom (PAS). Das kann auch Mütter betreffen.
Heimliche Vaterschaftstest halte ich für falsch, da auch Mütter und Kinder ein Recht an ihren medizinischen Daten haben und heimliche Tests jegliches Vertrauen innerhalb der Familie zerstören würden. Wenn ein Mann begründete Zweifel an der Vaterschaft hat, kann er innerhalb von zwei Jahren nachdem er Kenntnis von den Gründen für seinen Zweifel erlangt hat, gerichtlich einen Test beantragen. Dies gilt sowohl für Väter, die Zweifel haben, ob sie tatsächlich Vater der Kinder sind, als auch für Väter, die glauben, Vater eines anderen Kindes zu sein. Zusammenfassend stelle ich fest, dass in allen Fragen, in denen es um die Kinder getrennter Eltern geht, ein grundsätzliches Umdenken stattfinden muss. Es muss als Normalfall gelten, dass sich Eltern nach der Trennung wie erwachsene Menschen verhalten und die beste Lösung für ihre Kinder suchen. Gesetzgeberisch erzwingen lässt sich das aber nicht.


Mit freundlichen Grüßen,

Gerhard Schick
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Frauen
10.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Schick,

Danke für die Teilantworten aber sie wiedersprechen sich:
"..nicht einseitig einem Elternteil grundsätzlich mehr Rechte zugestehen." -
"..bin ich dagegen,..das gemeinsame Sorge recht gegen den Willen der Mutter zu ermöglichen.”
1. Können sie den Widerspruch auflösen?
2. Zusatzfrage: Ist auch ein geheimer Abstammungstest von Müttern bei (jur.) Mehrverkehr verwerflich, droht(e) hier auch Zuchthaus?
3. PAS ist erfolgreicher Gehirnwäsche. Damit wird ungewollt auch die Lebensgrundlage des Kindes entzogen. Ein psychisch starkes Kind wird sich langfristig immer von dem PAS betreibenden Elternteil abwenden, um beim anderen -ohne PAS- entsprechend seiner Natur einen Bezug zu beiden Elternteilen zu leben. Ein schwaches Kind wird den verunglimpften Elternteil verstoßen. Agieren beide Eltern, zerstört es die Kinderseele. Alles ist Desorientierung des Kindes - PAS ist Verbrechen am Kind und NIE - wie sie schreiben – etwas, unter dem der Vater leidet! Sie haben m.E. keine Ahnung. Woher nehmen sie Ihre Info zu PAS?
4. Kein Wort zu den internationalen Vergleichen - ich unterstelle Glückseligkeit. Seien sie bestärkt! Es gibt Länder mit ähnlich einseitigen Reglungen. Kennen sie auch eines ohne Schariabezug?
5. Grüne ist die Partei der besser Gebildeten. Eine Frage zu einer News (8.9.2005): "Westdeutsche Akademikerinnen bleiben zu 43 % ohne Kinder.." D.h.: Die Bevölkerungsgruppe verschwindet schneller als Cäsium-138 =Halbwertszeit 30Jahre! Die Halbwertszeit weiblicher Akademiker (weibliche Nachommen, 1,4 Kinder, Generation0Jahre) darunter. Ihre Partei hat, im Alter der SPD heute, ungefähr 2% Nachkommen einer ursprünglich, weiblichen akademischen Anhängerschaft. Falls man bezüglich ihrer Wählerschaft einseitige Vermutung hätte, würden ihre Wählerstimmen besonders schnell aussterben. Aber auch so:Wie wollen sie in einer Generation noch über 5% Stimmen kommen oder
...zielen Ihre Meinungen auch auf Stimmen von Männern oder Vätern?
Antwort von Dr. Gerhard Schick
bisher keineEmpfehlungen
12.09.2005
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrter Herr ,

natürlich haben Sie als Betroffener, weil Sie sich sicher seit langer Zeit mit dem Thema beschäftigen, mehr Ahnung als ich, der ich mich hauptsächlich mit Wirtschafts- und Finanzpolitik beschäftige. Alles andere wäre merkwürdig.
Ich nehme daher Ihre Argumente gerne zur Kenntnis, werde aber trotzdem nicht einfach nach Wählerstimmen von Männern schielen und der Vätersicht die Priorität einräumen.

Viele Grüße

Gerhard Schick
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
13.09.2005
Von:

Lieber Herr Schick,

meine Frage dreht sich um die laufenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf Bundes- und Kommunalebene.

Kommt der neue Tarifvertrag (TVöD) in seiner geplanten Form, bringt er erhebliche Nachteile für befristet Beschäftigte und Neueinstellungen im öffentlichen Dienst (ab der nächsten Legislaturperiode werden somit auch alle neu in der Verwaltung des Bundestages Beschäftigten betroffen sein).
Durch den TVöD wird bei Neueinstellungen und bei jeder Verlängerung eines Zeitvertrages jegliche Berufserfahrung ignoriert (die Lohnsteigerung mit dem Alter wird abgeschafft). Die Gehaltseinbußen können bis zu 1300 Euro Brutto im Monat betragen.

Mich würde - unbeschadet aller Tarifvertragsfreiheit - interessieren, wie Sie sich zu dieser Thematik stellen. Außerdem vertritt die Bundesregierung durch das Innenministerium die Arbeitgeberseite im öffentlichen Dienst.

1) Ist es gerecht, dass es im öffentlichen Dienst die große Gruppe der unbefristet Beschäftigten gibt, die bezüglich Arbeitsplatzsicherheit und Gehaltswahrung extrem gut abgesichert ist, während befristet Beschäftigte immer neuen Zumutungen ausgesetzt werden?

2) Ist es gesellschaftspolitisch tragbar, dass die betroffene Gruppe vorwiegend aus jungen Leuten besteht, die sich erst ein Leben aufbauen müssen?

3) Ist es Bildungsökonomisch sinnvoll, dass ausgerechnet hochqualifizierte Personen durch den TVöD benachteiligt werden? Demotivieren solche Rahmenbedingungen nicht weiter den einzelnen, in die eigene Bildung zu investieren. Die OECD hat dies als wichtigen Faktor für unser geringes Wirtschaftswachstum ausgemacht! Und es bleibt zu bedenken, dass der TVöD in ähnlicher Form früher oder später auch von den Ländern übernommen werden wird, womit der komplette Wissenschaftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland betroffen sein wird.

Ich würde mich über Ihre Stellungnahme, soweit so kurz vor der Wahl möglich, freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Gerhard Schick
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2005
Dr. Gerhard Schick
Sehr geehrter Herr ,

da der von Ihnen angesprochene Tarifvertrag erst dieser Tage beschlossen wurde, kann ich heute leider noch nicht umfassend dazu Stellung beziehen. Dennoch möchte ich Ihnen noch vor der Wahl antworten.

Grundsätzlich befürworten wir Grünen an diesem Tarifvertrag die flexible Gestaltung der Arbeitszeit, sowie den Anspruch auf Teilzeitarbeit für ArbeitnehmerInnen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Ebenso positiv bewerten wir die Betonung von Fortbildung.

Berufserfahrung wird laut §15 Abs. 3-5 des Tarifvertrages nicht vollständig entwertet. Es wird nur keine automatische Beförderung nach Lebensjahren mehr geben, die Einstufung in Gehaltsgruppen richtet sich aber trotzdem nach der bisherigen Berufserfahrung. Allerdings wird die Aufstiegsmöglichkeit nun auch an Leistung gekoppelt. Die Beförderung kann also bei überdurchschnittlicher Leistung beschleunigt, bzw. bei unterdurchschnittlicher Leistung verzögert werden.

Aus Medienberichten habe ich entnommen, dass gerade BerufeinsteigerInnen / Angehörige der unteren Besoldungsgruppen (und somit also junge Mensche, die z.B. gerade eine Familie gründen wollen) durch den neuen Tarifvertrag besser gestellt werden, während die von Ihnen angesprochenen Einbußen vor allem durch den bereits angesprochenen Wegfall der automatischen Beförderung entstehen und daher eher MitarbeiterInnen betreffen, die bereits eine höhere Gehaltsgruppe erreicht haben.

Viele Grüße
Gerhard Schick
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
17.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schick

In einer zunehmend vernetzten Welt haben Computer und Netzwerke große Bedeutung, entsprechend ist die Sicherheit dieser Systeme inzwischen sehr wichtig.
Welche staatlichen Maßnahmen halten Sie für sinnvoll, um die Sicherheit von Computersystemen und ihrer Nutzer zu erhöhen?
Es interessiert mich insbesondere Ihre Einschätzung folgender Maßnahmen:

1. Vorratsspeicherung aller Internet- und Telekommunikationsverbindungen, um Verbrechen wirksamer aufklären zu können (eines der intensiv diskutierten Themen in Bundestag, Bundesrat und auf europäischer Ebene)

2. Verpflichtender Einsatz der TCPA/Trusted Platform Module-Technologie (wie sie z. B. in den USA der Entwurf des »Consumer Broadband and Digital Television Promotion Act« fordert.)

3. Filterung des Internet zum Schutz vor illegalen Inhalten (in NRW auf Landesebene bereits realisiert)

Vielen Dank für eine Beantwortung der Fragen, MfG


Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Gerhard Schick
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.