Dr. Georg Nüßlein (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Georg Nüßlein
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, freiberufl. Beratertätigkeit für eine Münchner Privatbank und Firmen bei der Unternehmensfinanzierung
Wahlkreis
Neu-Ulm
Landeslistenplatz
keinen, Bayern
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(...) Das Betreuungsangebot für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt ist - bedingt durch den Rechtsanspruch - sehr viel umfassender als für die jüngeren Altersgruppen. Im Bundesdurchschnitt stehen für 92% der über dreijährigen Kinder Plätze zur Verfügung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
28.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Nüßlein,

wie kann es sein, das in dem christlichen Bayern, einem ALGII Empfänger lieber eine Abtreibung bezahlt wird, aber eine Sterilisation oder die Pille nicht ??????


Mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Georg Nüßlein
1Empfehlung
19.01.2007
Dr. Georg Nüßlein
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 28.12.2006, in der Sie mich nach meiner Meinung zu einem aus ethisch-moralischer Sicht zweifellos problematischen Themenfeld befragen.

Zunächst möchte ich auf die Hintergründe von Hartz IV eingehen:
Entsprechend unseres Sozialstaatsprinzips soll mit Hartz IV die Grundabsicherung des Lebensunterhalts gewährleistet werden. Das ist richtig und wichtig. Diese Absicherung, die ich persönlich in der Höhe für höchst angemessen halte, umfaßt - wenn man so will - auch Verhütungsmittel. Wer werdendes Leben respektiert, so meine ich, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit unter den vielen zur Verfügung stehenden und zum Teil sehr preisgünstigen Verhütungsmitteln einen sicheren Schutz zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft finden. Ein zusätzliches Budget dafür würde weder zu mehr verantwortlichem Umgang führen, noch wäre es gegenüber denjenigen zu vertreten, die ihren Lebensunterhalt selbst sichern - und leider oft genug auch nicht mehr Geld zur Verfügung haben.

Hinweisen möchte ich im übrigen auch darauf, daß eine Abtreibung nicht von den ARGEN beglichen wird bzw. keine ALG II Leistung ist. Vielmehr besteht im Falle einer Abtreibung für Frauen mit niedrigem Einkommen ein Rückerstattungsanspruch durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Frauen sich in der schwierigen Notsituation einer ungewollten Schwangerschaft befinden, dann sollen diese Frauen nicht gezwungen werden, ein Kind auszutragen, für das Sie emotional oder aus anderen Gründen keine Verantwortung übernehmen können - die Möglichkeit eines durch den Gesetzgeber geregelten Schwangerschaftsabbruchs in der schwierigen Lebenssituation einer ungewollten Schwangerschaft soll Frauen nicht verwehrt werden, unabhängig davon ob Sie vermeidbar oder unvermeidbar mit einer ungewollten Schwangerschaft konfrontiert wurden, ob sie finanziell gut oder schlecht gestellt sind.

Soweit die derzeitige Rechtslage. Persönlich halte ich das geltende Abtreibungsrecht und damit auch die Finanzierung für problematisch. Ich setze mich seit Jahren für die Vereinfachung der Adoption ein und wundere mich über bürokratische Hürden in Deutschland und die unglaubliche Korruption, mit der dieses Thema im Ausland vielfach verbunden ist.

Es würde mich freuen, wenn Sie für meine differenzierte Haltung Verständnis aufbringen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Nüßlein
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Frage zum Thema Umwelt
02.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Nüßlein,

Sie sind ein Mitglied des Ausschusses für Umwelt etc. Ich möchte feststellen, dass wir in Deutschland, obwohl wir uns den Anschein geben, gerade nicht die Umwelt und im speziellen die Klimaveränderung verbessern wollen, sondern u.a. mit dem Bau von mehreren Steinkohlekraftwerken dem entgegenwirken. Die genehmigten Kraftwerke in Rhein/Ruhr sollen bis 2012 fertiggestellt und mit Steinkohle geheizt werden.

Dies widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand, wenn dazu noch der Steinkohleabbau bis 2018 insgesamt eingestellt werden soll. Auch die deutsche Autoindustrie hat sich wacker geschlagen, um der vernünftigen Vorgabe aus Brüssel auszuweichen. Gibt es keinerlei Möglichkeiten im politischen Bereich diese Fehlentwicklungen zu unterbinden ?

Ich war immer der Meinung, die Politik wäre für die Menschen, rezesife Bürger einer Demokratie mit den Mitteln ausgestattet worden (gewählt), solche Fehlentwicklungen zu erkennen und entsprechend zu handeln. In einem Gremium werden alle die Themenbelange diskutiert und mit untermauerten Vorschlägen an die gesetzgebenden Instanzen weitergeleitet ? Kann Ihr Ausschuss sich durchringen, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, die geplanten Kraftwerkbauten zu unterbinden ?

Ich würde mich über eine positive Antwort sehr freuen

Antwort von Dr. Georg Nüßlein
1Empfehlung
15.02.2007
Dr. Georg Nüßlein
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 2. Februar 2007, in der Sie die Thematik Energieversorgung in Deutschland ansprechen.

Der weltweite Energieverbrauch ist gegenwärtig fast doppelt so hoch, wie zu Beginn der 70er Jahre. Die wichtigsten Energieträger sind heute global betrachtet Öl (34 %), Kohle (24 %) und Gas (21 %); die erneuerbaren Energien decken insoweit 14 % und die Kernenergie 7 % des Energieverbrauchs.

Auch wenn in Deutschland der Energieverbrauch seit vielen Jahren stabil bleibt bzw. wiedervereinigungsbedingt sogar leicht sinkt (liegt heute um 4,5 % unter dem Wert von 1990) und sich damit der Energieverbrauch in unserem Land weitgehend vom Wirtschaftswachstum entkoppelt hat, sind das zwar innerdeutsch erste Fortschritte, allerdings angesichts der kaum abschätzbaren schweren Folgen des globalen Klimawandels muß der Trend bei der Emission von Treibhausgasen weiter gebrochen werden. Insofern hat die Politik in janusköpfiger Weise zu reagieren, sowohl innen- als auch außenpolitisch.

Bezugnehmend auf Ihre Fragestellung, möchte ich im Folgenden näher auf den innenpolitischen Handlungsbedarf eingehen. Ich sehe es gleichermaßen sehr kritisch, daß wir in Deutschland weiter auf fossile Brennstoffe setzen. Der Gesamtenergieverbrauch in Deutschland wurde 2005 knapp mit einem Viertel Kohle gedeckt (Braunkohle 11 % und Steinkohle 13 %). Auch wenn Deutschland bei Umwelttechnologien eine Vorreiterstellung einnimmt und etwa durch Erneuerungen im Kraftwerkpark eine höhere Energieeffizienz erzielt wird, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir parallel den Focus darauf richten müssen, den Anteil der erneuerbaren Energien auszubauen und auszuweiten. Für alles andere als unproblematisch halte ich in dem Zusammenhang, daß die SPD am Kernenergieausstieg bis 2020 festhält und ich an dieser Stelle nicht weiß, wie der Energiebedarf dann anders, als durch fossile Brennstoffe, zu decken sein wird. Als Beispiel darf ich die Stromproduktion im Jahre 2005 anführen. Für den Beitrag, den ein Energieträger zur Versorgungssicherheit leisten kann, ist neben der erzeugten Strommenge vor allem die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit, die so genannte Grundlastfähigkeit, des Stroms entscheidend. Die Kernenergie stellt mit 48 Prozent den größten Anteil an der Grundlast; die weiteren derzeit in der Grundlast in Deutschland eingesetzten Energieträger sind die Braunkohle und die Laufwasserkraft. Wenn wir mit dem Ausstieg aus der Kernenergie bis 2020 ernst machen, ist es bis dahin nach meinem Dafürhalten illosorisch gleichzeitig auf den Energieträger Kohle zu verzichten. Auch bei forsierter Forschung im Bereich Erneuerbarer Energien wird sich das nicht realisieren lassen. Nachdem aber der Ausstieg aus der Kernenergie vom Koalitionspartner vehement verteidigt wird, müssen sich die Energieversorger darauf vorbereiten. Angesichts der Planungs- und Realisierungszeiten ist der Bau von Kraftwerken, wie das in Rhein/ Ruhr, zu initiieren. Ändern könnte man das meiner Meinung nach nur, wenn die Ausstiegsvereinbarung zum derzeit vorgesehenen Zeitpunkt zeitnah revidiert würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Nüßlein
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Nüßlein,

Wenn sie in iherer vorangegangenen Antwort so explizit formulieren:"Entsprechend unseres Sozialstaatsprinzips soll mit Hartz IV die Grundabsicherung des Lebensunterhalts gewährleistet werden. Das ist richtig und wichtig. Diese Absicherung, die ich persönlich in der Höhe für höchst angemessen halte", dann möchte ich von ihnen wissen, wie sich der Betrag von 345,00€ zusammensetzt. Geschwätzt ist nämlich schnell, belegen ist schon schwieriger. Diese Feststellung habe ich jedenfalls gemacht.
Dann würde ich auch gern von ihnen wissen, wenn 345,00€ den Betrag darstellen der zur Existensicherung notwendig ist, warum bekommen dann Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nur noch 311,00€ und Kinder sogar nur noch ein Bruchteil davon? Für sie ist das "höchstangemessen", ich halte das für problematisch und bitte sie, meine Fragen zu beantworten.

Ich verbleibe mit den besten Wünschen

Antwort von Dr. Georg Nüßlein
1Empfehlung
07.03.2007
Dr. Georg Nüßlein
Sehr geehrter Herr ,

Eine vierköpfige Familie erhält ca. 1034 Euro monatlich an Unterstützungsleistungen durch den Staat. Zusätzlich werden die Mietkosten bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze durch den Staat übernommen.

Sie haben Recht mit der Feststellung, daß in einer Bedarfsgemeinschaft der Betrag zur Existenzsicherung eines Erwachsenen von 345 Euro auf 311 Euro sinkt. Einen Anspruch auf die volle Regelleistung haben Alleinstehende, Alleinerziehende und Arbeitsuchende, deren Partner unter 18 ist. Sie erhalten die oben genannten 345 Euro pro Monat. Sind beide Partner volljährig, bekommen beide je 90 Prozent der Regelleistung (311 Euro). Mit der Regelleistung bestreiten Arbeitsuchende alle Ausgaben des täglichen Lebens, wie z.B. für Lebensmittel, Kleidung, Telefon und Strom und Anschaffungen. Für Kinder bis zum 14. Geburtstag beträgt die Regelleistung 60 Prozent (207 Euro) und für Jugendliche vom 14. bis zum 18. Geburtstag 80 Prozent (276 Euro). Diese Berechnungen ergeben sich aus der berechtigten Annahme, daß in einer Bedarfsgemeinschaft bestimmte Kosten nur einmal anfallen (so zum Beispiel Grundgebühren für Telefon oder Kabelanschluß).

Zusätzlich übernehmen die Träger des ALG II die angemessenen Kosten für Miete und Heizung für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Dazu gehören auch die Kosten für Kaltwasser und Abwasser. Für die Übernahme der Kosten besteht eine grundsätzliche Bedingung: Der Wohnraum muß angemessen sein. Was die Träger des ALG II als angemessen einstufen, ist regional unterschiedlich. In der Regel gelten 45 bis 50 Quadratmeter für eine Person, 60 Quadratmeter bzw. zwei Zimmer für zwei Personen, 75 Quadratmeter bzw. drei Zimmer für drei Personen und 85 bis 90 Quadratmeter beziehungsweise vier Zimmer für vier Personen als angemessen. Im Wahlkreis Neu-Ulm bedeutet dies, daß eine vierköpfige Familie mindestens 500 Euro zusätzlich im Monat durch die Mietkostenübernahme zur Verfügung hat.

Wissen Sie eigentlich, wie viele Leute es gibt, die durch tägliche harte Arbeit kaum mehr verdienen? Der Staat kann derzeit nicht mehr leisten. Das Lohnabstandsgebot zwischen regulär Erwerbstätigen und Arbeitslosen ist ohnehin nicht mehr gewährt.

Ich gehe davon aus, daß Sie einer geregelten Arbeit nachgehen und bin mir sicher, daß Sie nicht durch noch mehr Steuern und Sozialabgaben belastet werden wollen. Diese wären aber notwendig, um höhere Leistungen für ALG II-Empfänger zu finanzieren. Arbeitskraft würde somit noch teurer und in der Konsequenz müßten Betriebe weitere Mitarbeiter einsparen. Damit hätte Deutschland eine weitere Steigerung der Arbeitslosenquote zu befürchten und noch weniger Mittel zur Verfügung, diesen Menschen einen angemessenen Unterhalt zu zahlen. Ich glaube nicht, daß dies die von Ihnen gewünschte Auswirkung einer Steigerung der Arbeitslosenunterstützung ist.

Ich hoffe meine Erläuterungen tragen zur Klärung Ihrer Frage bei und verbleibe mit freundlichen Grüssen,

Dr. Georg Nüßlein
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Frage zum Thema Familie
07.03.2007
Von:

Ich hörte neulich im Radio, dass in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bereits genügend Kindergrippen angeboten werden. Wenn das so ist müsste dort die Geburtenzahl am höchsten sein. Wieviel sind es wircklich? Vergleich mit anderen Ländern.
Antwort von Dr. Georg Nüßlein
1Empfehlung
20.03.2007
Dr. Georg Nüßlein
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 07. März 2007, in der Sie mich auf den Zusammenhang zwischen Kinderbetreuungsangeboten und den tatsächlichen Geburtenziffern ansprechen.

Das Betreuungsangebot für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt ist - bedingt durch den Rechtsanspruch - sehr viel umfassender als für die jüngeren Altersgruppen. Im Bundesdurchschnitt stehen für 92% der über dreijährigen Kinder Plätze zur Verfügung. Allerdings findet sich hier tatsächlich ein Unterschied zwischen dem Osten und dem Westen der Bundesrepublik. In den westlichen Flächenländern liegt die Platz-Kind-Relation 15 Prozentpunkte unter dem Niveau der östlichen Länder. Besonders ungünstig stellt sich traditionell die Situation in den Stadtstaaten dar. Nach wie vor fehlen im Westen Deutschlands auch Ganztagsplätze. Während in den östlichen Flächenländern 98% der Kindergartenplätze ganztägige Betreuung bieten, sind in den westlichen Flächenländern weniger als ein Viertel der Plätze für ganztägige Betreuung konzipiert. Die beiden von Ihnen angesprochenen Bundesländer, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, bieten für 90% ihrer Kinder eine Ganztagsversorgung an. Auch Bayern erreicht bei der Platz-Kind-Relation einen Wert von über 80%. Allerdings muß hier berücksichtigt werden, daß es sich meist um Halbtagsplätze ohne Mittagsversorgung handelt.

Die Geburtenrate in Deutschland steht weiterhin auf dem niedrigen Niveau von 1,4 Kindern pro Frau. Für die neuen Länder wird eine Angleichung der dort zur Zeit noch niedrigeren Geburtenhäufigkeit (1,2 Kinder pro Frau) an die Geburtenhäufigkeit in den alten Bundesländern bis spätestens 2010 angenommen. Allerdings waren die Zahlen nicht immer derart ähnlich. Ab Mitte der 70er Jahre stieg die Geburtenrate in der ehemaligen DDR signifikant an, während die Geburtenzahlen in der BRD rückläufig waren, bis sie 1980 den aktuellen Wert von ca. 1,4 Geburten pro Frau erreicht hatten. Gleichzeitig erreichte 1980 die ostdeutsche Geburtenrate einen Höchststand von fast 2,0 Kindern pro Frau. Mit der Wende kam der Einbruch in den Geburtenstatistiken Ostdeutschlands. Der Niedrigststand wurde 1992 mit 0,8 Kindern pro Frau erreicht. Seitdem gleichen sich die Zahlen wieder an.

Von einer Korrelation zwischen angebotenen Kindertagesstätten und Geburtenraten kann nach den oben erläuterten Zahlen also kaum ausgegangen werden. Dennoch ist die Wirkung positiver Signale, wie zum Beispiel eine weitreichende Versorgung der Kinder mit Betreuungsplätzen, welche auf die konkreten Bedürfnisse der Eltern zugeschnitten sind, für eine künftige Entwicklung der deutschen Geburtenstatistik nicht zu unterschätzen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen nach Kötz
Dr. Georg Nüßlein
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Frage zum Thema Soziales
08.03.2007
Von:

Sehr geehrter Hr. Dr. Georg Nüßlein,

halten Sie nicht den Kombilohn für etwas, dass weder mit christlichen Werten, noch mir der Würde des Menschen nach dem GG vereinbar ist? Fast alle unsere Nachbarländer haben einen gesetzlichen Mindestlohn, warum wir nicht?

MfG
Antwort von Dr. Georg Nüßlein
1Empfehlung
30.03.2007
Dr. Georg Nüßlein
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 8. März 2007, den Mindest- und Kombilohn betreffend.

Neben der Solidarität ist die Subsidiarität Basis der christlichen Soziallehre. Einen Kombilohn als Einstiegshilfe für junge Arbeitslose oder als stützende Maßnahme für ältere Arbeitslose halte ich mit beiden Prinzipien vereinbar, u.a. anderem wegen der zeitlichen Begrenzung der Maßnahme.

Die Bundesrepublik Deutschland hat faktisch eine Art Mindestlohn über Hartz IV, der - für Ökonomen - unstrittig die Lohnuntergrenze markiert.

Ein echter Mindestlohn, wie derzeit politisch diskutiert, würde die Lage auf dem Arbeitsmarkt sicherlich nicht verbessern. Diskutieren muß man das Thema im Rahmen der Entsenderichtlinie im Sinne eines wirksamen Schutzes unseres Arbeitsmarktes bei der Fortsetzung der Europäischen Integration. Hier ist die CSU offen bzw. offensiv.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Nüßlein
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