Dr. Franz Josef Jung (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Franz Josef Jung
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister der Verteidigung
Wahlkreis
Landesliste
Landeslistenplatz
1, Hessen
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(...) Frauen steht grundsätzlich der Zugang zu allen Verwendungen in der Bundeswehr offen. Die Soldatinnen leisten im Einsatz ebenso wie die Soldaten ihren Dienst in den jeweiligen Verwendungen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
10.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,

es läßt mir keine Ruhe: Am 3.06.07 (Phönix-Übertragung/Thema:Sicherheits-und Verteidigungsindustrie) reagierten Sie auf Anschläge in Afghanistan und zitierten betroffene Bundeswehrangehörige mit den Worten: "Jetzt erst recht ".

Ist mein Eindruck korrekt, dass Sie mit diesen Worten Ihre persönliche positive Haltung zum zukünftigen Verbleib und zum erhöhten Einsatz der Bundeswehrsoldaten in Afghanistan signalisierten?
Sind diese Ihre Worte in der Öffentlichkeit kritisch diskutiert worden?
Ich würde Sie bittten mir die genaue Quelle der "jetzt erst recht"-Worte zu benennen und Stellung zu nehmen zu meiner Auffassung:

"Jetzt erst recht" ist m.E. eine Aufforderung zur Offensive - ein Aufruf zur Gewalt, gespeist von dominierenden Gefühlen wie die der verletzten Ehre, der Rache und Wut auf der Basis von Ohnmacht.
Wer von diesen Gefühlen beherrscht und geleitet wird kann weder vorausschauend denken noch verantwortungsvoll handeln. Er befindet sich in ständiger Gefahr von Dritten für deren Ziele missbraucht zu werden. Und das gilt für alle an Konflikten Beteiligte.

Mit freundlichen Grüßen,
v.

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,
wie stehen Sie zu dem Thema Völkermord an den Armeniern?

Offensichtlich scheint es in der Bundesrepublik Deutschland nicht verboten zu den sein, den Völkermord an den Armeniern zu öffentlich zu leugnen.(siehe www.politikcity.de )
Auch eine Beleidigung der Opfer des Genozids von 1915, dem anderthalb Millionen Armenier zum Opfer fielen, scheint in diesem Zusammenhang straffrei zu sein.
Vielmehr scheinen sich türkischstämmige Jugendlichen gegenseitig bei der Leugnung des Genozides zu unterstützen.

Wie ist Ihre Auffassung zu dieser Theamtik? Sollte die Leugung des Genozides an den Armeniern unter den Straftatbestand des §130 StGB fallen?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,

ich werde als Deutscher Staatsbürger den Kosovo nicht als eigenständigen Staat anerkennen und solidarisiere mich ausdrücklich mit der serbischen Regierung. Diesen völkerrechtswidrigen Akt hat Deutschland wiederholt und aus der Geschichte wieder nicht gelernt. Slowenien und Kroatien wurden damals im Alleingang anerkannt. Das Ergebnis ist bekannt. Deutschland hat einen Flächenbrand auf dem Balkan ausgelöst.

Ich frage Sie, welche Strategie wird bezogen auf die Serben eigentlich verfolgt?

Mit freundlichem Gruß

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Frage zum Thema Internationales
12.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Jung,

Untersuchungen im Kosovo, in Bosnien und im Irak, dort wo amerikanische Truppen die gefährliche Uran-Munition eingesetzt hatten, zeigen bislang wenig bekannte Langzeitfolgen unter denen besonders die Kinder in den Kriegsgebieten zu leiden haben. Nach Ende des jüngsten Irak-Krieges entdeckten die Experten in der Umgebung von Basra kontaminierte Kriegsschauplätze, deren radioaktive Verseuchung die natürliche Erdstrahlung um das 20.000-fache übertrifft. Warum wird dieses von der Bundesregierung, und vor allem vom Verteitigungsministerium nicht öffentlich verurteilt?

Quelle: www.nuoviso.de

Gruß

Anton
Antwort von Dr. Franz Josef Jung
5Empfehlungen
04.04.2008
Dr. Franz Josef Jung
Sehr geehrter Herr Anton,

Im Humanitären Völkerrecht gibt es keine Bestimmung, die generell den Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran verbietet. Ihre Verwendung ist jedoch den allgemeinen Einschränkungen durch das Humanitäre Völkerrecht – die für jeden konventionellen Waffeneinsatz gelten – unterworfen.

Eine Reihe von Organisationen und Institutionen, darunter die NATO, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), die Internationale Atomenergiebehörde sowie die Europäische Kommission haben umfangreiche Untersuchungen zu Gesundheits- und Umwelteinflüssen durch Munition mit abgereichertem Uran durchgeführt. Bis heute hat keine Untersuchung einen wissenschaftlich nachweisbaren ursächlichen Zusammenhang zwischen der Verwendung abgereicherten Urans in Munition und den damit von Medienberichten in Verbindung gebrachten Krankheiten ergeben.

UNEP-Untersuchungen der letzten Jahre im ehemaligen Jugoslawien, Kuwait und Irak haben zwar Spuren von abgereichertem Uran in der Umwelt insbesondere in unmittelbarer Nähe von Einschlagsstellen und teilweise auch im Trinkwasser und der Luft nachweisen können, allerdings in sehr geringen Mengen, deren Strahlung weit unter den von der Internationalen Atomenergiebehörde empfohlenen Grenzwerten liegt. Auch die im Trinkwasser und in der Luft gefundenen Spuren lagen unter entsprechenden internationalen Sicherheitsreferenzwerten.

Bereits im Jahre 2001 löste der vermutete Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran und Krebserkrankungen bei SFOR- und KFOR-Soldaten in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo eine öffentliche Diskussion aus. Die Bundeswehr ordnete in diesem Zusammenhang frühzeitig eine gesundheitliche Überwachung des deutschen Einsatzkontingentes durch die Gesellschaft für Strahlenforschung (GFS), heute Helmholtz Zentrum München, an. Die Ergebnisse der Untersuchung, die vergleichbar auch durch andere truppenstellende Nationen durchgeführt wurde, führte zu dem Schluss, dass die Einsatzorte so gut wie keine radiologischen Gesundheitsrisiken bargen und toxikologische Risiken nur unter außergewöhnlichen Umständen bestanden.

Angesichts dieser Sachlage verliefen bisherige Initiativen für ein generelles Verbot von Munition mit abgereichertem Uran auf internationaler Ebene erfolglos. Um weitere Klarheit zu schaffen, wurde auf der 62. Sitzung der VN-Generalversammlung im Oktober 2007 eine VN-Resolution zu Munition mit abgereichertem Uran mit Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet, in der der Generalsekretär der Vereinten Nationen gebeten wird, die Auffassungen der Mitgliedsstaaten und relevanter internationaler Organisationen zu den Auswirkungen von Munition mit abgereichertem Uran einzuholen und der 63. Sitzung der VN-Generalversammlung 2008 einen Bericht vorzulegen.

Ob sich hier neue Erkenntnisse ergeben werden, bleibt abzuwarten.

Die Bundeswehr verfügt über keine Munition mit abgereichertem Uran.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Franz Josef Jung
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Frage zum Thema Internationales
05.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Jung,

es mehren sich die Gerüchte, dass der 11. September 2001 nicht vno 19 teppichmessertragenden Islamisten durchgeführt wurde. Denn wenn man sich näher damit befasst, fehlen hierfür erstens die Beweise und zweitens gibt es Indizien, dass etwas völlig anderes abgelaufen sein könnte. Nämlich dass neokonservative Kräfte des militärisch-industriellen Komplexes innerhlab der USA die Anschläge geplant und durchgeführt haben. Interessant ist hierzu das Papier "Rebuilding Americas Defenses", in welchem Paul Wolfowitz im Jahre 2000 von einem notwendigen "neuen Pearl Harbor" spricht.
Der Film "Unter falscher Flagge" auf www.nuoviso.de gibt mehr Aufschluss darüber. Man kann nun wirklich nicht mehr von einer wilden "Verschwörungstheorie" reden.

Wie schätzen sie diese Tatsachen ein?

PS: Die Uranmunition ist gefährlich! Schauen Sie sich dazu bitte die einmalig in der ARD ausgestrahlte Fernsehdokumentation "Der Arzt und die verstrahlten Kinder von Basra" an. (Auch auf nuoviso.de)

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