Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Frank-Walter Steinmeier
© spdfraktion.de
Geburtstag
05.01.1956
Berufliche Qualifikation
Dr. jur.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Fraktionsvorsitzender
Wohnort
Saaringen und Berlin
Wahlkreis
Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I
Ergebnis
32,8%
Landeslistenplatz
1, Brandenburg
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(...) In Abwägung der schwierigen Alternativen erscheint die Rettung des Euro also als richtige Lösung, durchaus zum Wohle auch des deutschen Volkes, und damit in Erfüllung des Amtseides, den die Regierenden (nur nebenbei: nicht die Parlamentarier!) leisten. Wenn Sie uns Politikern diese Urteilsfähigkeit und -kompetenz aberkennen, könnten wir unseren Staat allein von Beamten und "Technikern" verwalten lassen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
15.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier,

ich verfolge die Nachrichten bezüglich des Luftschlages von Kunduz und habe dazu Fragen:

1. Können Sie gewährleisten, daß Entschädigungen, die man den Hinterbliebenen der zivilen Opfer bezahlt, nicht sofort an die Taliban weitergeleitet werden? Wäre es denn nicht, wenn man also Gelder überweist, nicht genau so, als würde man den Feind finanziell unterstützen, den es zu bekämpfen gilt? Wäre dies nicht möglicherweise eine Unterstützung des Terrorismus und der Taliban von Seiten der Bundesregierung?

2. Wieso haben Sie, als Spitzenkandidat der SPD, den Bericht des Verteidigunsministers Jung nicht vor der Bundestagswahl veröffentlicht - sondern tun das jetzt hinterher? Sie waren Außenminister und Vizekanzler, dazu Kabinettsmitlgied - sie müssen den Bericht gekannt haben! Dies ist jedenfalls die Meinung des größten Teils der Bevölkerung - jene Bevölkerung, die sie in ein paar Jahren wieder als Wähler gewinnen möchten!

3. Warum diese Kampagne jetzt gegen Herrn zu Gutenberg? Er war damals weder im Amt, noch hatte er eine Berechtigung, über die Einstufung des Berichtes zu entscheiden! Wenn dieser Bericht dem Kabinett vorlag (wovon alle ausgehen), dann lag die Richtlinienkompetenz bei der Bundeskanzlerin und ihrem Viezekanzler (in Vertretung) - nicht beim damals noch neu ernannten Bundeswirtschaftsminister zu Gutenberg! Warum schießen Sie dann nicht auf Frau Merkel wegen des verschwiegenen Berichtes? Etwa, weil sie dann gefahr laufen würden, sich selbst und ihre Partei zu treffen, die nach Meinung der Bevölkerung zumindest die Verschweigetaktik mit getragen hat!

4. Ist es nicht ferner so, daß der Angriff der USA unter Busch auf Afganistan, damals noch ohne Beweise, einen reinen Angriffskrieg darstellt? Ist es nicht so, daß das Grundgesetz der BRD dies explizit verbietet, sich daran zu beteiligen? Ist dieser Einsatz, damals von der Regierung Schröder beschlossen, nicht eine Verfassungswiedrige Handlung?

Mit freundlichen Grüßen

A.
Antwort von Dr. Frank-Walter Steinmeier
2Empfehlungen
01.02.2010
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Sehr geehrter Herr ,

1) ich stimme mit Ihnen überein, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass Entschädigungen, die an Hinterbliebene des Luftschlags vom 4. September 2009 gezahlt werden, nicht in die Hände der Taliban fließen. Dies zu gewährleisten, ist Aufgabe der Bundesregierung, an die Sie Ihre Frage deshalb in erster Linie richten sollten.

2) Der sogenannte Feldjägerbericht, über den die BILD-Zeitung Ende November berichtet hat, und auf den sich Ihre Frage vermutlich bezieht, ist mir als Außenminister nicht vorgelegt worden. Das Auswärtige Amt hat nach Auskunft der neuen Leitung den Bericht erst nach der BILD-Berichterstattung Ende November, also lange nach meinem Ausscheiden aus dem Amt erhalten.

3) In Bezug auf Herrn zu Guttenberg geht es darum zu klären, mit welcher Begründung er als Verteidigungsminister den Luftschlag von Kunduz zunächst Anfang November als militärisch angemessen bezeichnet hat und später – nach dem Bericht der BILD-Zeitung Ende November zum sogenannten Feldjägerbericht – mit Staatssekretär Wichert und Generalinspekteur Herrn Schneiderhan die beiden höchsten Mitarbeiter seines Ministeriums entlassen und sein Urteil in "nicht angemessen" revidiert hat, weil ihm angeblich wichtige Informationen vorenthalten worden seien. General Schneiderhan, seit 40 Jahren im Dienst und über alle Parteigrenzen hinweg anerkannt, hat dagegen erklärt, dem Minister hätten von Anfang an alle notwendigen Informationen vorgelegen. Damit steht ein schwerwiegender Vorwurf gegen Herrn zu Guttenberg im Raum, der geklärt werden muss. Darauf hat der Bundestag, darauf haben aber auch die Soldatinnen und Soldaten einen Anspruch, die sich darauf verlassen können müssen, dass die Führung des Verteidigungsministeriums ihrer Verantwortung mit Umsicht, Sorgfalt und Geradlinigkeit nachkommt.

4) Der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der internationalen Schutztruppe ISAF ist durch ein UN-Mandat legitimiert. Es gibt keinen Zweifel an der Grundgesetzkonformität des Einsatzes, dies hat auch das Bundesverfassungsgericht verschiedentlich unterstrichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank-Walter Steinmeier
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Frage zum Thema Sicherheit
17.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Steinmeier!

Vor 2 Tagen sagte ein hochrangiger ex-Militär auf N24 das dem Planungsstab - der den Angriff auf die Tanklaster in Kundus ausgearbeitet hat - ein ständiger Beobachter des deutschen Außenministeriums angehört. Ist diese Aussage korrekt?

Grüße,
Antwort von Dr. Frank-Walter Steinmeier
2Empfehlungen
01.02.2010
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Sehr geehrter Herr ,

ich vermute, in der von Ihnen zitierten Sendung wurde darauf hingewiesen, dass beim Provincial Reconstruction Team in Kundus auch ein Mitarbeiter des AA arbeitet. Das ist in der Tat richtig und auch allgemein bekannt.

Dieser Mitarbeiter war aber in keiner Weise in die Vorbereitung und die Durchführung des Luftschlags vom 4. September 2009 eingebunden, sondern hat – obwohl vor Ort – nach meiner Kenntnis selbst erst durch die Medien von dem Anschlag erfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank-Walter Steinmeier
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Frage zum Thema Internationales
22.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

die Bundesregierung hat am 17.12. die Jagd auf Piraten verlängert. Auch Sie haben das Ansinnen unterstützt.
Deshalb hätte ich einige Fragen an Sie: Wieviel kostet das dem deutschen Steuerzahler? Wieviel hat die Jagd dem Steuerzahler bisher gekostet? Warum werden die Kosten der Piratenjagd nicht den Schiffseignern in Rechnung gestellt? Werden wenigstens auch die Hoheitsgewässer von Somalia vor Überfischung geschützt? Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Gesundheit
28.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Steinmeier,

warum stellt der Urteilsspruch eines Schiedsgerichtes ein Geschenk für Apotheker dar ? Während der letzten Legislaturperiode unter Federführung einer SPD-Gesundheitsministerin wurde der Apothekenabschlag auf € 2,30 erhöht. Für das Jahr 2009 sollte der Abschlag durch Kassen und Apothekerverband im Rahmen der Selbstverwaltung neu verhandelt werden. Auf Drängen des Gesundheitsministeriums wurde ein Kompromiß der Verhandlungspartner wieder verworfen. So musste letztendlich das neutrale Schiedsgericht entscheiden. Was veranlasst Sie, dem neutralen Schiedsgericht zu unterstellen, hier nicht nach Recht und Gerechtigtkeit geurteilt zu haben, sondern "Geschenke" an die Apotheker zu verteilen ?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Soziales
16.01.2010
Von:

Hallo Herr Steinmeier,

über die ´NachDenkSeiten´ kam ich auf einen interessanten Artikel mit Statements von Ihnen zu den Veränderungen bezüglich Hartz IV
( de.reuters.com ).
Darin warnten Sie vor einer übereilten Korrektur.

Mich als langjähriges HARTZ-IV-Opfer interessieren dabei mehrere Punkte:

1.) Was verstehen Sie genau mit "übereilt"?
Konkret: Bis wann sollen diese Korrekturen festgelegt sein; ab wann sollen diese gelten?

2.) Finden Sie nicht, dass angesichts der Prekarisierung durch HARTZ IV eine substanzielle Verbesserung so schnell wie möglich geschehen muss?

3.) In dem Artikel steht:
"Innerparteiliche Streitthemen wie die Rente mit 67 und Hartz IV bleiben in dem Papier aber ausgespart. Die Debatte darüber soll der Parteibasis vorbehalten bleiben."
Diese Ankündigung finde ich schon mal löblich.

Hierzu folgende Fragen:
Wie soll die stattzufindende Debatte der Parteibasis aussehen?
Wie verbindlich sind diese Debattenergebnisse dann für die letztliche Entscheidungsfindung?

4.) In dem Artikel steht:
"Ein Erfolg der Hartz-IV-Reform im Jahr 2005 sei es gewesen, dass mehrere hunderttausend bisherige Sozialhilfeempfänger "aus dem Schatten der Gesellschaft" geholt worden seien. Viele von ihnen seien zu Jobs gekommen."
Hierzu frage ich:
Was meinen Sie mit "Viele" ? Ich hätte dabei gerne konkrete Zahlen und die Quelle(n) für diese Behauptung.


Danke und Gruß,

Antwort von Dr. Frank-Walter Steinmeier
1Empfehlung
11.02.2010
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift.

Die SPD hat notwendigen Änderungen der Arbeitsmarktreform nie widersprochen. Wie Sie wissen, hat der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, bereits im vergangenen Jahr eine Erhöhung des Schonvermögens von Empfängern des Arbeitslosengeldes II gefordert, das der Alterssicherung dient. Die Union hat dies damals abgelehnt.

Darüber hinaus wurde auf Initiative des damaligen SPD-Parteivorsitzenden Kurt Beck 2007 die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Beschäftigte verlängert. So erhalten Erwerbslose ab 50 Jahren inzwischen mit mindesten 30 Versichertenmonaten 15 Monate lang ALG I, 55-Jährige mit mindestens 36 Versicherungsmonaten 18 Monate. Für über 58-Jährige mit mindestens 48 Beitragsmonaten steigt die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate. Desweiteren wurde auf Initiative der SPD auch das Schulstarter-Paket eingeführt, die Regelsätze für Kinder erhöht und die Angleichung der Leistungen in Ost und West vorgenommen.

Mit dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung eine schnelle und transparente Neuberechnung der Regelsätze und eine Neuregelung zusätzlicher Leistungen vorlegen. Die SPD fordert im Rahmen dieser Neuregelung die Einführung eigenständiger und bedarfsgerechter Kinderregelsätze, die alle drei Jahre neu zu ermittelt werden sollen.

Klar ist, dass mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Pläne der Union, die Leistungen des Arbeitslosengeldes II zu kürzen, vom Tisch sind.

Forderungen, "Hartz IV" komplett abzuschaffen halte ich jedoch für falsch. Denn dies würde bedeuten, dass wieder eine Trennung zwischen Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern vollzogen würde. Dies würde bedeuten, dass Sozialhilfeempfänger – wie früher – keine Unterstützung der Arbeitsagenturen erhielten.

Gegenüber 2006 konnte die Arbeitslosigkeit allein im SGB II um 23,5 Prozent gesenkt werden. Im April 2009 galten 831.000 Menschen als langzeitarbeitslos, vor drei Jahren waren es noch 1,29 Millionen. Allein im Jahr 2008 konnten 1,4 Millionen Menschen aus der Grundsicherung in Erwerbstätigkeit vermittelt werden. Diese Zahlen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter
www.arbeitsagentur.de

Informationen über den Verlauf und die Themen der innerparteilichen Debatte finden Sie auf der Seite der SPD unter www.spd.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank-Walter Steinmeier
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