Dr. Ernst-Dieter Rossmann (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Diplom Psychologe, Dr. der Sportwissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pinneberg
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Schleswig-Holstein
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(...) Darüber hinaus gibt es - wie Sie schon gesagt haben - Lockerungen für mobile Friseure, die zu ihren Kunden fahren, oder Ausnahmegenehmigungen der Handwerkskammern, die "Altgesellen" die Selbständigkeit auch ohne Meister erlauben. Eine totale Befreiung des Friseurhandwerks vom "Meisterzwang" war - soweit ich weiß - nicht möglich, weil das Friseurhandwerk sehr ausbildungsintensiv ist und somit die Selbständigen als potentielle "Ausbilder" einiges an Verantwortung tragen für die Ausbildung ihres Nachwuchses. Der Umgang mit dem Meisterzwang im Friseur-Handwerk war damals politisch wie von Verbandsseite her sehr umstritten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

Hamburger Fern-Hochschule gGmbH, Hamburg, Mitglied des Kuratoriums

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutscher Volkshochschul-Verband e.V., Bonn, Vorsitzender, ehrenamtlich

Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (DIE) e.V., Bonn

Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich

Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst, Schwerte, Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Forum Demokratische Linke 21 e.V., Berlin, Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Gesellschaft Chancengleichheit e.V., Berlin, Beisitzer, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.07.2009
Von:

Hallo Ernst Dieter,
ich bin doch einigermaßen erschrocken darüber, das sie der Internetzensur im Bundestag zugestimmt haben.

So ist die Abwehr von Kinderpornographie nur eine von vielen verschiedenen Einsatzmöglichkeiten dieser Zensur.

Bei der derzeitigen Entwicklung in der BRD liegt doch vielmehr nahe, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll unangenehme (vllt. auch regierungskritische) Seiten im Netz still zu legen.

So denke ich nicht das es für jemand mit etwas weitergehenden Computerkentnissen und dem festen Willen sich, ohne jeden Zweifel Menschenverachtendes und krankes, kinderpornographisches Material anzusehen, unmöglich ist diese Sperren zu umgehen. Allerdings dürfte dies für einen "Nichtcomputercrack", der nur an weitgehenden Informationen jenseits der Springerpresse interessiert ist schon eine Ernst zu nehmende Hürde sein.

Ich finde es bedenklich das somit ein Instrument geschaffen wurde das Behörden, ohne richterliche Zustimmung, ermöglicht Informationen zu kontrollieren.
Dies alles geschieht zudem in einer Zeit, in der dt. Sicherheitskreise nicht Müde werden in den Medien Gebehtsmühlenartig immer wieder vor einer potentiellen "islamischen" oder "linksradikalen" Terrorgefahr zu warnen.
Auch werden nichteinmal mehr die öffentlich rechtlichen Sender ihrer Informationspflicht gerecht, so muss man regelmässig bis 23Uhr oder noch länger warten, bis etwas über die Medien verbreitet wird was wirklich "Informationsgehalt" hat. Somit bleibt das Internet als letzte freie Informationsbezugsquelle.

So hat der Bundestag mit seiner Entscheidung das erste Mittel geschaffen diese Informationsfreiheit zu beschneiden.
Wie bereits am Anfang erwähnt haben sie und ihre Kollegen mit ihrer Stimme diese Entwicklung mit möglich gemacht.

Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
4Empfehlungen
09.07.2009
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Lieber ,

herzlichen Dank für Deine Fragen und Anmerkungen zum "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen".

Zu meiner grundsätzlichen Einschätzung des Gesetzes habe ich hier bei abgeordnetenwatch.de schon einige Antworten verfasst. Kurz zusammengefasst: Mir selbst ist ein umfassender Schutz von Kindern wichtig. Dazu gehören neben der schon bestehenden lückenlosen Strafbarkeit der Verbreitung von Kinderpornographie auch die entsprechenden Bemühungen, diese Verbreitung einzudämmen bzw. zu unterbinden. Ich habe insofern den Vorschlägen der Bundesregierung zur Sperrung kinderpornographischer Seiten im Internet grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber gestanden.

Mir ist natürlich klar, dass das nun beschlossene Instrument der "Stop-Schilder" nur ein Baustein sein kann. Es müssen alle Wege gesucht werden, die den Einstieg in den Konsum kinderpornographischer Inhalte versperren. So soll eben über die Umleitung auf die Stoppmeldung jeder Mensch deutlich signalisiert bekommen, dass die Gesellschaft ein solches Verhalten nicht toleriert. Zumindest bei einem Teil der Betroffenen kann dies nach Einschätzung von Experten durchaus Wirkung zeigen. Dazu dient auch der Hinweis auf die Strafbarkeit des Verhaltens.

In Folge der Anhörung, die durchgeführt wurde, wurde der Gesetzentwurf noch einmal an wesentlichen Punkten überarbeitet. Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht.

*1. "Löschen vor Sperren"*:

Die Regelung kodifiziert den Grundsatz "Löschen vor Sperren". Danach kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist.

*2. Kontrolle der BKA-Liste*:

Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Dauer der Geltung des Gesetzes (31. Dezember 2012) bestellt.

*3. Datenschutz*:

Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

*4. Spezialgesetzliche Regelung*:

Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung wurden in eine spezialgesetzliche Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll.

*5. Befristung*:

Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden.

Den Bedenken, mit dem Gesetz würde eine Infrastruktur aufgebaut, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte, wurde also Rechnung getragen. Diese Nutzung zu anderen Zwecken wird durch das Gesetz gerade ausgeschlossen. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig. Damit würde ohnehin eine Infrastruktur aufgebaut, ohne dass es einen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen gäbe.

Insgesamt wünsche ich mir eine Versachlichung der Debatte. Dafür sind die Äußerungen gerade von Politikern der CDU/CSU, die denen, die hier die Freiheit des Internets in den Vordergrund stellen, den Schutz von Kinderpornographie unterstellen, natürlich Gift. Gleichzeitig wünsche ich mir aber auch von Seiten der Gesetzesgegner und insbesondere aus der Internet-Community etwas weniger Aufgeregtheit. Für die Orwell’schen Überwachungsstaatsgespenster, die dort vielfach an die Wand gemalt werden, sehe ich jedenfalls keinen Anlass.

Letztlich haben wir hier eine Auseinandersetzung, bei der sich zwei Rechtsgüter, das Ziel der Bekämpfung von Kinderpornographie einerseits und die Informationsfreiheit andererseits gegenüber stehen. Natürlich müssen hier beide Rechtsgüter in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden. Auch wenn ich kein medienpolitischer Experte bin - meiner Einschätzung nach ist dies im nun beschlossenen Gesetz geschehen. Mit Zensur hat das meiner Einschätzung nach aber nichts zu tun. Mir ist es jedenfalls wichtig, dass sowohl das Thema Kinderpornographie als auch das freie Internet mit der gebotenen Sensibilität behandelt werden. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen.

Ich finde zur Debatte um das Gesetz insbesondere den Artikel von Heinrich Wefing in der ZEIT vom 09.07.2009 www.zeit.de ) in der Analyse sehr klar und hilfreich. Auch auf die weiteren Beiträge zum Thema, die auf der Website der ZEIT zu finden sind, möchte ich hinweisen www.zeit.de ).

Mit besten Grüßen

Ernst Dieter Rossmann

P.S.: Gerne würde ich diese Fragen auch mit Dir und weiteren Interessenten diskutieren. Ich habe am 29.07.09 meinen Bundestagskollegen Martin Dörmann, den zuständigen Berichterstatter für das Gesetz, eingeladen. Die Veranstaltung "Angriff aufs Internet – Wie sieht die Realität aus?" findet statt am 29.07.2009 um 16:30 Uhr im Clubraum des Computerclubs Elmshorn in der Königstraße 36a in Elmshorn. Ich würde mich freuen, wenn Du dabei bist.
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
24.07.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Rossmann,

ich habe eine grundsätzliche Frage zur Bildungspolitik in Deutschland und möchte gern Ihre persönliche und politische Position erfragen.

Wieso ist es in Deutschland nicht möglich, in allen Bundesländern einen gleichen Bildungsstandard (KiTa, Schule, Uni usw.) zu gewährleisten? Kann die Bildung nicht in der Hand des Bundes liegen, um somit gleiche Voraussetzungen für alle zu bieten? Diese Kleinstaaterei und das Festhalten am Föderalismus in diesem Punkt machen meiner Meinung nach keinen Sinn und fördern eher noch das soziale Ungleichgewicht im Land. Eine 1 in Mathe im Norden ist eine 3 im Süden unseres Landes – hier kann doch augenscheinlich irgendetwas nicht stimmen. Sind wir nicht alle Bürger eines Staates, denen laut Grundgesetz gleiche Rechten und Pflichten auferlegt sind?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
Freundliche Grüße,
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
4Empfehlungen
27.07.2009
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Da sprechen Sie wirklich einen wunden Punkt deutscher Bildungspolitik an.

Eine Bildungspolitik bzw. Schulpolitik, die 100%ig in der Zuständigkeit des Bundes liegt, wird es in absehbarer Zeit nicht geben, da unsere Bundesrepublik Deutschland föderalistisch strukturiert ist. Eine Bundesschulpolitik hätte im Vergleich zur heutigen Regelung zahlreiche Vor- und Nachteile vorzuweisen, über die man dicke Wälzer schreiben könnte. Da die Länder einer 100%igen Bundesschulpolitik in absehbarer Zeit nicht zustimmen würden, macht es keinen Sinn, darüber zu diskutieren.

Was man aber schon seit über 40 Jahren versucht, ist über die KMK einen gemeinsamen Rahmen für das allgemeinbildende Schulwesen abzustecken, damit die Unterschiede von Land zu Land nicht zu groß sind. Im Laufe der Jahre und vor allem nach dem ersten PISA-Test haben sich die Bundesländer sogar auf gemeinsame Bildungsstandards geeinigt.

Bundesweit geltende Bildungsstandards gibt es seit ca. 5 Jahren

  • für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) für die Fächer Deutsch und Mathematik,

  • für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) für die Fächer Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch),

  • für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) für die Fächer Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik.

Im Oktober 2007 hat die Kultusministerkonferenz die Entwicklung von Bildungsstandards und Aufgabenpools für die gymnasiale Oberstufe in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Biologie, Chemie und Physik beschlossen. Diese befinden sich derzeit in Erarbeitung.

Sie sehen also, dass man sich in Richtung Vergleichbarkeit des Abiturs – nicht zuletzt parallel zur weiteren Entwicklung eines europäischen Hochschulraums – bewegt. Allerdings sind das Prozesse, bei denen nicht von heute auf morgen, sondern stufenweise das gewünschte Ergebnis erreicht werden kann. Nähere Informationen zu den gemeinsamen Bildungsstandards, die ich übrigens sehr begrüße, finden Sie im Internet unter www.kmk.org .

Auch in der frühkindlichen Bildung gibt es seit 2004 einen von der KMK beschlossenen "Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen". Je mehr die Bedeutung der frühkindlichen Bildung zunimmt, desto mehr wird es auch zu gemeinsamen Bildungsstandards im Elementarbereich kommen.

Soweit meine Ausführungen zur Schulpolitik.

Als Bundesbildungspolitiker wünsche ich mir mehr Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern. In diesem Zusammenhang bedauere ich sehr, dass auf Druck der Ministerpräsidenten aus den südlichen Bundesländern mit der Föderalismusreform I verboten wurde, dass der Bund den Ländern in Sachen Schulpolitik finanzielle Hilfen zukommen lassen kann. Dies halte ich für eine große Dummheit, die die SPD leider nicht verhindern konnte. Die Folge davon wird sein, dass das 4-Milliarden-Programm zum Ausbau der Ganztagsschulen, welches unter "Rot-Grün" aufgelegt wurde und mittlerweile von nahezu allen Bildungspolitikern gelobt wird, nach seinem Auslaufen Ende 2009 nicht mehr aufgelegt werden kann.

Dass das Kooperationsverbot im Hochschulbereich auch noch kommt, konnte die SPD-Bundestagsfraktion glücklicherweise verhindern. Darauf sind wir sehr stolz und nur dadurch konnte der Hochschulpakt 2010/2020 beschlossen werden, mit dem wir einmal 90.000 und ab 2011 nochmal 275.000 zusätzliche Studienanfängerplätze schaffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
06.09.2009
Von:
Udo

Sehr geehrter Herr Dr. Rossmann,

private Aufkäufer wollen mit Krankenhäusern Profit machen, dies geht jedoch nur auf Kosten der Löhne, da andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies Profite kommen also nur wenigen Personen zu Gute. Bei den Verkäufen der Kommunen suchen sich die Privaten die " Sahnestücke " heraus, der defizitäre Bereich bleibt bei den Kommunen. Die Krankenversorgung ist somit dann auch nicht mehr das, was sie sein sollte.

Wie stehen Sie und Ihre Fraktion zur Privatisierung des Universit‰tsklinikum SH?
Welche Bereiche werden Sie privatisieren, die Vorbereitungen werden vom derzeitigen Vorstand bereits koordiniert.

Mit freundlichen Grüßen

Udo
Antwort von Dr. Ernst-Dieter Rossmann
1Empfehlung
11.09.2009
Dr. Ernst-Dieter Rossmann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 06.09.09 über abgeordnetenwatch.de .

Sowohl die Landes-SPD als auch ich persönlich sind gegen eine Privatisierung des Universitätsklinikums SH. Diese Position ist auch im Landtagswahlprogramm der SPD Schleswig-Holstein auf Seite 18 zu lesen: "Wir halten an der öffentlichen Trägerschaft des UKSH fest...".

Ich persönlich habe mich auch bei der Unterschriftensammlung gegen die Privatisierung der Regio-Kliniken des Kreises Pinneberg aktiv beteiligt und eine beträchtliche Summe an Unterschriften gesammelt. Leider waren es aber nicht genug, um die Privatisierung zu verhindern. Dies bedauere ich sehr.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB
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