Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Dietmar Bartsch
© Die LINKE
Geburtstag
31.03.1958
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftswissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Prerow
Wahlkreis
Schwerin - Ludwigslust
Ergebnis
28,5%
Landeslistenplatz
1, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) In Ergänzung zu unserem politischen Credo: Sozial, auch nach der Wahl! dürfen sich die Menschen darauf verlassen, DIE LINKE streitet gestärkt nach der Wahl für mehr Demokratie in diesem Land. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.12.2011
Von:

Der Haushaltsausschuss bewilligt dem Bundestagspräsidenten nach dessen Ausscheiden aus dem Amt länger als bisher ein Büro, Sekretärin und Fahrdienst.
Diese völlig sachfremde Ausweitung von Politikerprivilegien empört jeden Steuerzahler. Ich bin interessiert zu erfahren, wie Sie als Mitglied des Haushaltsausschusses in dieser Sache gestimmt haben.
Antwort von Dr. Dietmar Bartsch
7Empfehlungen
21.12.2011
Dr. Dietmar Bartsch
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Mail vom 16.12.2011.

DIE LINKE hat im Haushaltsausschuss gegen diese Regelung gestimmt.

Freundliche Grüße

Dr. Dietmar Bartsch
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Frage zum Thema Finanzen
21.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,

die Europäische Zentralbank (EZB) kauft laufend Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt. Welche Rechtsgrundlage gibt es hierfür, wie ist die Haftung Deutschlands bei Verlusten aus diesen Ankäufen und welchen Einfluss hat der Deutsche Bundestag auf diese Verluste? In der Broschüre "Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages" steht: "Denn kein Cent fließt, den das Parlament nicht vorher gebilligt hat. Das viel zitierte ´Königsrecht´ hat sich das Parlament hart erkämpft. Der Haushaltsausschuss kontrolliert Punkt für Punkt, wohin das Geld des Steuerzahlers fließen soll." Wie ist das Haushaltsrecht des Parlaments mit der Haftung für Verluste der EZB vereinbar?

Nach Pressemeldungen vom 21.12.2011 hat die EZB den Banken der Eurozone grenzenlos Geld zur Verfügung gestellt. Als Sicherheit nimmt sie Staatsanleihen, die auf dem Markt unverkäuflich sind. Wenn hier Verluste auftreten, haftet dann auch Deutschland, ohne dass der Bundestag ein Wort mitzureden hat? Ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?

Freundliche Grüße
Antwort von Dr. Dietmar Bartsch
6Empfehlungen
11.01.2012
Dr. Dietmar Bartsch
Sehr geehrter Herr ,
danke für Ihre Frage und für das Interessen an den Positionen der LINKEN zu diesen Problemen.

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Das ist aus meiner Sicht grundsätzlich zu begrüßen und richtig. Zentrale Aufgabe der EBZ (wie auch der Bundesbank) ist die Geldpolitik. Sie kann nur sachgerecht und effizient arbeiten, wenn sie tatsächlich unabhängig von politischer Einflussnahme ist.
Eine Konsequenz daraus ist, dass die EZB wie im Übrigen auch die Bundesbank im Grundsatz ohne parlamentarische Kontrolle ihre Aufgaben erfüllen und ihre Ausgaben tätigen.

Was die von der EZB aufgekauften Staatsanleihen betrifft, so trägt die EZB selbst mögliche Verluste. Als Bank ist die EZB auch zur "Herausgabe" neuer Gelder befugt, so dass solche Verluste nicht Deutschland betreffen und der Bundestag nicht politisch Einfluss nehmen kann.

Aus Sicht der LINKEN sind dringend Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte erforderlich, auch um das europäische Bankensystem nicht zu gefährden. Spekulanten müssen entwaffnet, die Finanzmärkte durch eine Finanztransaktionsteuer und eine wirksame Bankenabgabe entschleunigt sowie der Bankensektor auf seine Kernfunktionen Zahlungsverkehr, Ersparnisbildung und Finanzierung zurückgeführt und entsprechend geschrumpft werden.

Gern möchte ich Ihnen auch weitere Informationen auf unserer Website www.linksfraktion.de
empfehlen.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch
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Frage zum Thema Finanzen
31.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bartsch,

in dem aktuellen Vertragsenwurf zum ESM find ich folgendes im Artikel 9 abs.3

3. Der Geschäftsführende Direktor ruft genehmigtes nicht eingezahltes Kapital rechtzeitig ab, falls dies notwendig ist, damit der ESM bei planmäßigen oder sonstigen fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern des ESM nicht in Verzug gerät. Der Geschäftsführende Direktor setzt das Direktorium und den Gouverneursrat über jeden derartigen Abruf in Kenntnis. Wird ein potenzieller Fehlbetrag in den Mitteln des ESM entdeckt, so führt der Geschäftsführende Direktor (einen) entsprechende(n) Abruf(e) baldmöglichst durch, um sicherzustellen, dass der ESM über ausreichende Mittel verfügt, um fällige Zahlungen an Gläubiger fristgerecht und in voller Höhe leisten zu können. Die ESM-Mitglieder verpflichten sich unwiderruflich und uneingeschränkt, Kapital, das der Geschäftsführende Direktor gemäß diesem Absatz von ihnen abruft, innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Aufforderung einzuzahlen.

Hierzu hätte ich folgende Fragen.

1. Wie kann sich ein ESM Mitglied wie Deutschland, zu Kapitalabrufen verpflichten, zudem noch unwiderruflich und uneingeschränkt und innerhalb von 7 Tagen ?

2. Wie vereinbart sich obengenannter Sachverhalt, mit dem Hoheitsrecht des Bundestages über den Haushalt, wenn der ESM uneingeschränkt Kapital abrufen kann?

3. Sollten über den jetzt bekannten 22 Mrd. Anteil, deutlich höhere Transferleistungen anfallen, wo werden die Kosten kompensiert.

4. Wie stehen Sie, als gewählte Abgeordnete, zu einem Vertrag der Augenscheinlich gegen unsere Verfassung verstösst?

Mfg
Antwort von Dr. Dietmar Bartsch
5Empfehlungen
08.02.2012
Dr. Dietmar Bartsch
Sehr geehrter Herr ,
danke für Ihre Fragen und das Interesse an meinen und an den Positionen der LINKEN im Deutschen Bundestag.

Der Bundestag muss den ESM-Vertrag noch ratifizieren. Das wird voraussichtlich kurz vor der Parlamentswahl in Frankreich sein (vermutlich als Wahlgeschenk der Bundeskanzlerin an Nicolas Sarkozy).

DIE LINKE wird dem ESM nicht zustimmen. Dafür gibt es mehrere Gründe, auch die von Ihnen völlig zu Recht aufgeworfenen Fragen der Verletzung der Rechte des Parlaments und der Rechte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Umfangreiche Informationen dazu können Sie auf unserer Internetseite www.linksfraktion.de erhalten.

Die Bundeskanzlerin hat bei den Verhandlungen zum ESM-Vertrag mit dem Votum des Bundestages zum "Zweiten Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz– 2. FMStG" (Drucksache 17/8343) verhandelt.
Dieses "Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz" wurde am 26. Januar 2012 "mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen" (siehe stenografisches Protokoll der 155. Sitzung des Deutscher Bundestag) angenommen .

Die von Ihnen völlig richtig angesprochenen Demokratieverletzungen und die Verletzungen des Grundgesetzes verantwortet die derzeitige Bundesregierung. An diese sollten Sie Ihre Fragen daher auch stellen.


Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch
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Frage zum Thema Integration
31.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,

sicherlich haben Sie auch die erschreckende Berichterstattung in den bundesweiten Medien über das als Nazidorf bekannt gewordene Dorf Jamel in Nordwest-Mecklenburg verfolgt. Aufgrund der Mehrzahl rechtsextremer Bewohner sowie NPD-Funktionäre hat das Dorf traurige Berühmtheit erlangt.

Dies wollen die Eheleute Lohmeyer – selbst Bewohner des Dorfes – nicht hinnehmen und engagieren sich ungeachtet von Bedrohungen und Drangsalierungen mittlerweile seit vielen Jahren für Demokratie und Toleranz. Für ihren couragierten Einsatz wurden Birgit und Horst Lohmeyer mehrfach ausgezeichnet – u. a. mit dem renommierten Paul-Spiegel-Preis des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Ein Projekt ihres Engagements ist das jährlich auf ihrem Forsthof in Jamel stattfindende, nicht-kommerzielle Festival "Jamel rockt den Förster – Musik für Toleranz und Demokratie", das ehrenamtlich und unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Erwin Sellering organisiert wird.

Vor dem aktuellen Hintergrund der Zwickauer Terrorzelle, der Diskussion über ein erneutes NPD-Verbotsverfahren und dem Expertenbericht Antisemitismus in Deutschland soll die Veranstaltung im sechsten Jahr seinen Kinderschuhen entwachsen und erwachsener werden und damit mehr Aufmerksamkeit erregen,.

Da es zunehmend schwieriger wird, Fördermittel bei lokalen Stiftungen oder anderen Organisationen einzuwerben, soll in diesem Jahr verstärkt auf Sponsoren und private Unterstützer gesetzt werden.

Da wir auf jede Hilfe angewiesen sind, wenden wir uns an Sie. Kennen Sie vielleicht weitere Fördermöglichkeiten oder mögliche Sponsoren, die ein Interesse haben könnten, uns bei unserem Bestreben, Jamel aus dem braunen Licht zu rücken, zu unterstützen?

Für Ihre Hilfe und eine Antwort wären wir Ihnen sehr dankbar. Gerne lassen wir Ihnen bei Bedarf weitere Informationen zukommen.

Mit freundlichem Gruß
Das Team von Jamel rockt den Förster
Antwort von Dr. Dietmar Bartsch
6Empfehlungen
16.02.2012
Dr. Dietmar Bartsch
Sehr geehrter Herr ,
liebes Team von "Jamel rockt den Förster ",

ich kenne die Initiative der Eheleute Lohmeyer und vieler anderer engagierter Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Wenn Sie einverstanden sind, würde ich gern Ihre Initiative durch einen Link von meiner privaten Homepage zum diesjährigen Festival "Jamel rockt den Förster – Musik für Toleranz und Demokratie" unterstützen. Dazu braucht es nur eines kurzen telefonische Kontakt mit meinem Büro im Deutschen Bundestag.

Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Steffen Bockhahn, Hauptberichterstatter zum Einzelplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zugleich Landesvorsitzender der LINKEN Mecklenburg-Vorpommerns, habe ich die Bundesministerin Frau Dr. Kristina Schröder gebeten, aus dem Haushaltstitel "Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie" weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Ob auf Landesebene in Mecklenburg-Vorpommern weitere Möglichkeiten zur Unterstützung des Projektes, zum Beispiel im Rahmen des Landesprogramms "Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken" bestehen, sollten Sie durch direktes Ansprechen der dafür zuständigen Ministerien (bisher Ministerium für Soziales) prüfen.
Ich bin sicher, in der Landtagsfraktion der LINKEN MV finden Sie Ansprechpartner, die Ihnen bei der Kontaktaufnahme zu den Ministerien sehr gern behilflich sind.

Dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (über Innenministerium) stehen nach einer Pressemitteilung in diesem Jahr 326.300 EUR zur Förderung der Präventionsarbeit in MV zur Verfügung. Nach einem festen Einwohnerschlüssel erhalten davon die Kommunalen Präventionsräte der sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte insgesamt 65.700 EUR zur Unterstützung ihrer eigenen Arbeit. Mit den verbleibenden 260.600 EUR werden im Ergebnis eines vorgeschriebenen Antragsverfahrens landesweit 58 Einzelprojekte gefördert.

Ich wünsche dem Projekt viel Erfolg und dass es gemeinsam mit zahlreichen anderen Initiativen und Aktionen im ganzen Land ein starkes Signal all der Menschen setzt, die sich nicht mit rechtsradikalen und neofaschistischen Tendenzen und Aktionen abfinden und aktiv dagegen eintreten.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch
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Frage zum Thema Finanzen
04.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Bartsch,

Stimmt es, dass Sie als Mitglied des Berichterstattergremiums dem Haushaltsausschuss empfohlen haben, Christian Wulff den Ehrensold zuzuerkennen?

Wenn ja, müssen Sie ja offensichtlich der Meinung sein, der Rücktritt des Bundespräsidenten sei aus politischen Gründen erfolgt. Ein Rücktritt aus privaten Gründen rechtfertigt ja keinen Bezug des Ehrensolds. Ich habe bisher von niemandem eine fundierte Begründung gehört, was an diesem Rücktritt politisch gewesen sein soll. Immerhin ist Christian Wulff zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft die Aufhebung seiner Immunität wegen des dringenden Verdachts persönlichen Fehlverhaltens beantragt hat.

Könnten Sie mir bitte darlegen, warum Sie der Meinung sind, der Rücktritt des Bundespräsidenten sei aus politischen und nicht aus persönlichen Gründen erfolgt?

Vielen Dank und viele Grüsse,
C.
Antwort von Dr. Dietmar Bartsch
3Empfehlungen
05.03.2012
Dr. Dietmar Bartsch
Sehr geehrter Herr ,

die Empörung und das Unverständnis über die Zahlungen des Ehrensolds an Bundespräsident a.D. Wulff sind nachvollziehbar und haben aus meiner Sicht volle Berechtigung.

Allerdings ist die Rechtslage so, dass der Haushaltsausschuss nicht über die Gewährung des Ehrensolds mitentscheiden kann. Es ist vom Gesetzgeber geregelt, dass darüber ausschließlich das Bundespräsidialamt entscheidet. Ein Umstand, den ich ausdrücklich kritisiere, weil damit das Bundespräsidialamt nicht nur allein, sondern auch noch in "eigener Sache" entscheidet.

Das Bundespräsidialamt ist bei seiner Entscheidung zu dem Schluss gekommen, der Rücktritt von Christian Wulff sei aus politischen Gründen erfolgt und damit ist die Zahlung des Ehrensolds zu leisten.

Im Übrigen verweise ich dazu auf meine Presseerklärung vom 2. März auf www.linksfraktion.de.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch
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